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Document 32009D0061
2009/61/EC: Council Decision of 19 January 2009 amending Decision 2006/144/EC on the Community strategic guidelines for rural development (programming period 2007 to 2013)
2009/61/EG: Beschluss des Rates vom 19. Januar 2009 zur Änderung des Beschlusses 2006/144/EG über strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007-2013)
2009/61/EG: Beschluss des Rates vom 19. Januar 2009 zur Änderung des Beschlusses 2006/144/EG über strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007-2013)
ABl. L 30 vom 31.1.2009, p. 112–115
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(HR)
In force
31.1.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 30/112 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 19. Januar 2009
zur Änderung des Beschlusses 2006/144/EG über strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007-2013)
(2009/61/EG)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 37,
auf Vorschlag der Kommission,
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1),
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Mit dem Beschluss 2006/144/EG (2) hat der Rat die strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums im Programmplanungszeitraum 2007-2013 (nachstehend „strategische Leitlinien der Gemeinschaft“) erlassen. |
(2) |
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (3) können die strategischen Leitlinien der Gemeinschaft einer Revision unterzogen werden, um wesentlichen Änderungen in den Prioritäten der Gemeinschaft Rechnung zu tragen. |
(3) |
Bei der Prüfung der Durchführung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) von 2003 wurden Klimawandel, erneuerbare Energien, Wasserwirtschaft, biologische Vielfalt und die Umstrukturierung des Milchsektors als entscheidende neue Herausforderungen für die europäische Landwirtschaft ausgewiesen. Die Zielsetzungen für diese Prioritäten sollten in den gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 genehmigten Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum verstärkt werden. |
(4) |
In den strategischen Leitlinien der Gemeinschaft sollten die Bereiche bestimmt werden, die bei der Umsetzung der revidierten Gemeinschaftsprioritäten für Klimaschutz, erneuerbare Energien, Wasserwirtschaft, biologische Vielfalt und die Umstrukturierung des Milchsektors von Bedeutung sind. |
(5) |
Die Wirksamkeit der Maßnahmen in Verbindung mit den Prioritäten Klimawandel, erneuerbare Energien, Wasserwirtschaft und biologische Vielfalt sollte durch Innovation erhöht werden. In diesem Zusammenhang kann durch Innovationsförderung in besonderem Maße zu den Zielen beigetragen werden, indem neue Technologien, Produkte und Verfahren entwickelt werden. |
(6) |
Auf der Grundlage der Revision der strategischen Leitlinien der Gemeinschaft sollte jeder Mitgliedstaat seine nationale Strategie überarbeiten, die den Bezugsrahmen für die Überarbeitung der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum bildet. |
(7) |
Der Beschluss 2006/144/EG ist daher entsprechend zu ändern — |
BESCHLIESST:
Einziger Artikel
Der Beschluss 2006/144/EG wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Geschehen zu Brüssel am 19. Januar 2009.
Im Namen des Rates
Der Präsident
P. GANDALOVIČ
(1) Stellungnahme vom 19. November 2008 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).
(2) ABl. L 55 vom 25.2.2006, S. 20.
(3) ABl. L 277 vom 21.10.2005, S. 1.
ANHANG
Die strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007-2013) im Anhang des Beschlusses 2006/144/EG werden wie folgt geändert:
(1) |
In Teil 2 wird folgende Nummer angefügt: „2.5. Den neuen Herausforderungen begegnen Bei der Prüfung der Reformen von 2003 wurde auch das Gleichgewicht zwischen den Ausgaben für Direktzahlungen im Rahmen der ersten Säule der GAP und der Finanzierung der Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums bewertet. Da der Gesamthaushalt der GAP bis Ende 2013 festgeschrieben ist, können zusätzliche Mittel für die ländliche Entwicklung nur durch eine Erhöhung der obligatorischen Modulation bereitgestellt werden. Die zusätzlichen Mittel werden benötigt, um die Bemühungen für die Prioritäten der Gemeinschaft in den Bereichen Klimawandel, erneuerbare Energien, Wasserwirtschaft und biologische Vielfalt (einschließlich der zugehörigen Innovationsförderung) und Umstrukturierung des Milchsektors zu verstärken.
|
(2) |
In Teil 3 wird folgende Nummer eingefügt: „3.4a. Die neuen Herausforderungen bewältigen Strategische Leitlinie der Gemeinschaft Klimawandel, erneuerbare Energie, Wasserwirtschaft, biologische Vielfalt (einschließlich der zugehörigen Innovationsförderung) und die Umstrukturierung des Milchsektors sind entscheidende Herausforderungen für die Land- und Forstwirtschaft und die ländlichen Gebiete Europas. Im Rahmen der Gesamtstrategie der EU zum Klimaschutz werden Land- und Forstwirtschaft einen größeren Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und zur Erhöhung der Kohlenstoffbindung leisten müssen. Die neuen Ziele der EU für den Gesamtverbrauch an Brennstoffen und Energie bis 2020 können u. a. durch die erhöhte Produktion von erneuerbarer Energie aus land- und forstwirtschaftlicher Biomasse erreicht werden. Eine nachhaltigere Wasserwirtschaft im Agrarsektor ist unerlässlich, um eine quantitativ und qualitativ ausreichende Wasserversorgung in der Zukunft sicherzustellen und sich an die erwarteten Auswirkungen des Klimawandels auf die Wasserressourcen anzupassen. Eine bedeutende Aufgabe bleibt auch die Eindämmung des Verlustes an biologischer Vielfalt. Durch Innovationsförderung in Verbindung mit den oben genannten neuen Herausforderungen kann die Umsetzung dieser Prioritäten erleichtert werden. Angesichts des Auslaufens der Milchquotenregelung ist eine Umstrukturierung der Landwirtschaft immer dringender geboten. In diesem Zusammenhang werden Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums wichtig sein, um die Umstrukturierung des Milchsektors zu flankieren. Die zusätzlichen Mittel, die ab 2010 durch die Erhöhung der obligatorischen Modulation zur Verfügung stehen, sollten zur Stärkung der Maßnahmen der Gemeinschaft in den Bereichen Klimawandel, erneuerbare Energie, Wasserwirtschaft, biologische Vielfalt und Umstrukturierung des Milchsektors eingesetzt werden. Zur Umsetzung dieser Prioritäten sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Förderung auf Kernaktionen zu konzentrieren. Diese Kernaktionen können unter anderem folgende Arten von Vorhaben umfassen:
|
(1) Schlussfolgerungen des Vorsitzes von der Tagung des Europäischen Rates in Brüssel (8. und 9. März 2007) (Dok. 7224/07).