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Document 32008E0379

Gemeinsame Aktion 2008/379/GASP des Rates vom 19. Mai 2008 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah)

ABl. L 130 vom 20.5.2008, p. 24–24 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/joint_action/2008/379/oj

20.5.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 130/24


GEMEINSAME AKTION 2008/379/GASP DES RATES

vom 19. Mai 2008

zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 14,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 25. November 2005 die Gemeinsame Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) (1) angenommen.

(2)

Das Mandat dieser Mission wurde mit der Gemeinsamen Aktion 2007/359/GASP des Rates (2) bis zum 24. Mai 2008 verlängert.

(3)

Die Gemeinsame Aktion 2005/889/GASP sollte weiter bis zum 24. November 2008 verlängert werden.

(4)

Mit dem vorgesehenen, als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag zur Deckung der Kosten der Mission für den Zeitraum vom 25. Mai 2007 bis zum 24. Mai 2008 sollten auch die Ausgaben für die verbleibende Laufzeit der Mission abgedeckt werden —

HAT FOLGENDE GEMEINSAME AKTION ANGENOMMEN:

Artikel 1

Die Gemeinsame Aktion 2005/889/GASP wird wie folgt geändert:

1.

Artikel 13 Absatz 1 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:

„Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der Mission für den Zeitraum vom 25. Mai 2007 bis zum 24. November 2008 beläuft sich auf 7 000 000 EUR.“

2.

Artikel 16 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„Sie gilt bis zum 24. November 2008.“

Artikel 2

Diese Gemeinsame Aktion tritt am Tag ihrer Annahme in Kraft.

Artikel 3

Diese Gemeinsame Aktion wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 19. Mai 2008.

Im Namen des Rates

Der Präsident

I. JARC


(1)  ABl. L 327 vom 14.12.2005, S. 28. Zuletzt geändert durch die Gemeinsame Aktion 2007/807/GASP (ABl. L 323 vom 8.12.2007, S. 53).

(2)  ABl. L 133 vom 25.5.2007, S. 51.


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