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Document 32008D0213
2008/213/EC: Council Decision of 18 February 2008 on the principles, priorities and conditions contained in the European Partnership with Serbia including Kosovo as defined by United Nations Security Council Resolution 1244 of 10 June 1999 and repealing Decision 2006/56/EC
2008/213/EG: Beschluss des Rates vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Serbien einschließlich des Kosovo im Sinne der Resolution 1244 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/56/EG
2008/213/EG: Beschluss des Rates vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Serbien einschließlich des Kosovo im Sinne der Resolution 1244 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/56/EG
ABl. L 80 vom 19.3.2008, p. 46–70
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(HR)
In force
19.3.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 80/46 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 18. Februar 2008
über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Serbien einschließlich des Kosovo im Sinne der Resolution 1244 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/56/EG
(2008/213/EG)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 533/2004 des Rates vom 22. März 2004 über die Gründung Europäischer Partnerschaften im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses (1) in der geänderten Fassung, insbesondere auf Artikel 2,
auf Vorschlag der Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 19. und 20. Juni 2003 in Thessaloniki die Einführung von Europäischen Partnerschaften als Instrument zur Verwirklichung der europäischen Perspektive der westlichen Balkanländer gebilligt. |
(2) |
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 533/2004 beschließt der Rat über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaften sowie über spätere Anpassungen. Darin ist auch bestimmt, dass die Umsetzung der Europäischen Partnerschaft mit Hilfe der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen, insbesondere anhand der von der Kommission vorgelegten jährlichen Fortschrittsberichte, überprüft wird. |
(3) |
Der Rat hat am 30. Januar 2006 die zweite Europäische Partnerschaft mit Serbien einschließlich des Kosovo im Sinne der Resolution 1244 des Sicherheitsrats beschlossen (2). |
(4) |
Die Mitteilung der Kommission „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006-2007“ sieht für Ende 2007 eine Aktualisierung der Partnerschaften vor. |
(5) |
Am 17. Juli 2006 hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA) (3) angenommen, mit der der Rahmen für die finanzielle Unterstützung der Heranführungsländer angepasst wurde. |
(6) |
Es ist daher angezeigt, eine aktualisierte Fassung der Europäischen Partnerschaft anzunehmen, in der anhand der Erkenntnisse aus dem Fortschrittsbericht 2007 über die Vorbereitungen von Serbien einschließlich des Kosovo im Sinne der Resolution 1244 des Sicherheitsrats auf eine weitere Integration in die Europäische Union neue Prioritäten für die künftigen Maßnahmen gesetzt werden. |
(7) |
Zur Vorbereitung der weiteren Integration in die Europäische Union sollten die zuständigen Behörden in Serbien und im Kosovo (gemäß der Resolution 1244 des Sicherheitsrats) einen Zeitplan und spezifische Maßnahmen für die Umsetzung der Prioritäten der Europäischen Partnerschaft erarbeiten. |
(8) |
Der Beschluss 2006/56/EG sollte daher aufgehoben werden — |
BESCHLIESST:
Artikel 1
Die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Serbien einschließlich des Kosovo im Sinne der Resolution 1244 des Sicherheitsrats sind in den Anhängen 2 und 3 festgelegt.
Artikel 2
Die Umsetzung der Europäischen Partnerschaft wird mit Hilfe der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen, insbesondere der von der Kommission vorgelegten jährlichen Fortschrittsberichte, überprüft.
Artikel 3
Der Beschluss 2006/56/EG wird aufgehoben.
Artikel 4
Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 18. Februar 2008.
Im Namen des Rates
Der Präsident
D. RUPEL
(1) ABl. L 86 vom 24.3.2004, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 269/2006 (ABl. L 47 vom 17.2.2006, S. 7).
(2) Beschluss des Rates 2006/56/EG vom 30. Januar 2006 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Serbien und Montenegro einschließlich des Kosovo im Sinne der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats vom 10. Juni 1999 und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/520/EG (ABl. L 35 vom 7.2.2006, S. 32). Geändert durch den Beschluss 2007/49/EG (ABl. L 20 vom 27.1.2007, S. 16).
(3) ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 82.
ANHANG 1
EUROPÄISCHE PARTNERSCHAFT MIT SERBIEN — EINSCHLIESSLICH DES KOSOVO IM SINNE DER RESOLUTION 1244 DES SICHERHEITSRATS DER VEREINTEN NATIONEN — 2007
1. EINLEITUNG
Der Europäische Rat hat die Einführung von Europäischen Partnerschaften als Instrument zur Verwirklichung der europäischen Perspektive der westlichen Balkanländer befürwortet. In dem Vorschlag für eine überarbeitete Partnerschaft soll die zweite Partnerschaft anhand der Erkenntnisse aus dem Fortschrittsbericht 2007 der Kommission über Serbien und das Kosovo (im Sinne der Resolution 1244 des Sicherheitsrates) aktualisiert werden. Darin werden neue Prioritäten festgelegt und weiterhin gültige Prioritäten übernommen. Die neuen Prioritäten sind auf die spezifischen Bedürfnisse und den Vorbereitungsstand des Landes abgestimmt und werden gegebenenfalls aktualisiert. Von den Behörden des Landes wird erwartet, dass sie einen Zeitplan mit spezifischen Maßnahmen zur Umsetzung der Prioritäten der Europäischen Partnerschaft ausarbeiten. Die Partnerschaft bietet auch Orientierungshilfen für die finanzielle Unterstützung des Landes.
2. GRUNDSÄTZE
Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess bildet weiterhin in der gesamten Zeit bis zum künftigen Beitritt der westlichen Balkanländer den Rahmen für den von ihnen verfolgten europäischen Kurs. Die ermittelten Prioritäten betreffen die Fähigkeit, die 1993 vom Europäischen Rat in Kopenhagen aufgestellten Kriterien und die Bedingungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses zu erfüllen, insbesondere die Bedingungen, die in den Schlussfolgerungen des Rates vom 29. April 1997 und vom 21. und 22. Juni 1999, in der Abschlusserklärung des Gipfels von Zagreb vom 24. November 2000 und in der Agenda von Thessaloniki genannt werden.
3. PRIORITÄTEN
Die in dieser Europäischen Partnerschaft genannten Prioritäten wurden so ausgewählt, dass erwartet werden kann, dass sie in den kommenden Jahren auch tatsächlich ganz oder zu einem wesentlichen Teil umgesetzt werden können. Hierbei wird unterschieden zwischen kurzfristigen Prioritäten, die innerhalb von ein bis zwei Jahren umgesetzt werden sollten, und mittelfristigen Prioritäten, die innerhalb von drei bis vier Jahren umgesetzt werden sollten. Die Prioritäten betreffen sowohl Rechtsvorschriften als auch deren Umsetzung.
Was die Festsetzung neuer Prioritäten betrifft, so werden sich mit Sicherheit weitere Aufgaben stellen, die im Rahmen einer zukünftigen Partnerschaft, auch unter Berücksichtigung künftiger Fortschritte von Serbien einschließlich des Kosovo im Sinne der Resolution 1244 des Sicherheitsrates, zu Prioritäten erklärt werden können.
Unter den kurzfristigen Prioritäten wurden bestimmte Hauptprioritäten ermittelt, die zu Beginn aufgelistet sind. Die Reihenfolge dieser Schlüsselprioritäten spiegelt nicht deren Bedeutung wider.
Die Prioritäten sind in den Anlagen 2 und 3 aufgeführt.
4. PROGRAMMPLANUNG
Die Gemeinschaftshilfe im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses für die westlichen Balkanländer wird über die bestehenden Finanzierungsinstrumente, insbesondere im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 (IPA) und im Falle der vor 2007 angenommenen Programme im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 (CARDS) (1) bereitgestellt. Die Finanzierungsabkommen bilden die Rechtsgrundlage für die Umsetzung der konkreten Programme. Folglich wird dieser Beschluss keine finanziellen Auswirkungen haben.
Serbien einschließlich des Kosovo im Sinne der Resolution 1244 des Sicherheitsrates kommt auch für Finanzierungen aus Mehrländerprogrammen und horizontalen Programmen in Betracht.
5. KONDITIONALITÄT
Die Gemeinschaftshilfe für die westlichen Balkanländer wird von Fortschritten bei der Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen sowie bei der Umsetzung der in der Europäischen Partnerschaft festgelegten Prioritäten abhängig gemacht. Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen könnte dazu führen, dass der Rat geeignete Maßnahmen auf der Grundlage des Artikels 21 der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 bzw. bei Programmen, die vor 2007 beschlossen wurden, auf der Grundlage des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2666/2000 ergreift. Für die Gemeinschaftshilfe gelten ferner die vom Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 29. April 1997 festgelegten Bedingungen, insbesondere hinsichtlich der Verpflichtung der Empfängerländer, demokratische, wirtschaftliche und institutionelle Reformen durchzuführen. In die einzelnen Jahresprogramme wurden außerdem besondere Bedingungen aufgenommen. Die Finanzierungsbeschlüsse werden durch eine Finanzierungsvereinbarung ergänzt, die mit den zuständigen Behörden geschlossen wird.
6. ÜBERWACHUNG
Die Umsetzung der Europäischen Partnerschaft wird mit Hilfe der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffenen Mechanismen, insbesondere der von der Kommission vorgelegten jährlichen Berichte, überprüft.
(1) ABl. L 306 vom 7.12.2000, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2112/2005 (ABl. L 344 vom 27.12.2005, S. 23).
ANHANG 2
PRIORITÄTEN FÜR SERBIEN
KURZFRISTIGE PRIORITÄTEN
Hauptprioritäten
— |
Gewährleistung der Erfüllung der künftigen im Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen und insbesondere im Interimsabkommen verankerten Verpflichtungen. |
— |
Gewährleistung einer uneingeschränkten Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ). |
— |
Konstruktive Zusammenarbeit in das Kosovo betreffenden Angelegenheiten. |
— |
Gewährleistung, dass die Verfassung und das Verfassungsgesetz im Einklang mit den europäischen Standards umgesetzt werden. |
— |
Weitere Anstrengungen zur Umsetzung der Reform der öffentlichen Verwaltung, einschließlich der Reform des Vergütungssystems im öffentlichen Dienst, zur Gewährleistung einer transparenten Einstellungspolitik sowie von Professionalität und Verantwortlichkeit; Stärkung der Strukturen für die europäische Integration und Verbesserung der Koordinierung in der öffentlichen Verwaltung und dem Parlament mit Schwerpunkt auf der politischen Koordinierung. |
— |
Verbesserung der Funktionsweise der Justiz und Gewährleistung ihrer Unabhängigkeit, Rechenschaftspflicht, Professionalität und Effizienz sowie Gewährleistung der Ausrichtung des Einstellungs- und Laufbahnsystems von Richtern und Staatsanwälten an fachlichen und beruflichen Kriterien unter Vermeidung politischer Einflussnahme. Gewährleistung des ordnungsgemäßen Funktionierens des Verfassungsgerichts. |
— |
Intensivierung der Korruptionsbekämpfung auf allen Ebenen und Entwicklung eines umfassenden Kontrollsystems für die öffentlichen Finanzen, um Transparenz und Rechenschaftspflicht bei den öffentlichen Ausgaben zu stärken. |
— |
Abschluss der Privatisierung und gegebenenfalls Abwicklung genossenschaftlicher und in öffentlichem Eigentum befindlicher Unternehmen. |
Politische Kriterien
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
Verfassung
— |
Anpassung der Rechtsvorschriften und Institutionen an die neue Verfassung. |
Parlament
— |
Vollendung der Reform des Rechtsrahmens für die Durchführung von Wahlen (einschließlich des Wählerverzeichnisses), Anpassung an die neuen verfassungsrechtlichen Anforderungen und Gewährleistung von Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Finanzierung politischer Parteien, einschließlich Überarbeitung der geltenden Rechtsvorschriften im Hinblick auf ein ausreichendes Niveau der Überwachung und des Strafmaßes. |
Öffentliche Verwaltung
— |
Einrichtung einer voll funktionsfähigen Ombudsstelle, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht, und Gewährleistung entsprechender Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen des Ombudsmanns. |
Zivile Kontrolle über die Sicherheitskräfte
— |
Gewährleistung einer wirksameren demokratischen Kontrolle durch die Stärkung der Kontrollbefugnisse des Parlaments und die Einführung einer transparenteren Finanzverwaltung. |
Justiz
— |
Gewährleistung der vollständigen Unabhängigkeit der Gerichte und des Strafverfolgungssystems. |
— |
Stärkung des Büros des für Kriegsverbrechen zuständigen Staatsanwalts. |
— |
Umsetzung des Aktionsplans zur Strategie für die Justizreform. |
— |
Annahme und Umsetzung von Rechtsvorschriften über die obligatorische Erstausbildung und Fortbildung für Richter, Staatsanwälte und für Unterstützungsaufgaben zuständiges Gerichtspersonal sowie Ausbau der Schulungszentren. |
— |
Rationalisierung des Gerichtssystems und Modernisierung der Verfahren; Einführung eines effizienten Gerichtsmanagementsystems und Einrichtung von Verwaltungs- und Berufungsgerichten. |
— |
Schaffung eines IT-Netzes für Staatsanwälte auf allen Ebenen, Gewährleistung der Durchsetzung von Gerichtsbeschlüssen und weitere Stärkung der Kapazitäten zur Einleitung von Verfahren wegen Kriegsverbrechen vor den nationalen Gerichten im vollen Einklang mit den internationalen Verpflichtungen gegenüber dem IStGHJ. |
Korruptionsbekämpfung
— |
Umsetzung des Aktionsplans für die Strategie zur Korruptionsbekämpfung und Einrichtung einer unabhängigen und effizienten Korruptionsbekämpfungsbehörde. |
— |
Ratifizierung internationaler Übereinkommen über die Korruptionsbekämpfung. |
— |
Stärkung von Eindeutigkeit und Durchsetzung der Rechtsvorschriften über die Vorbeugung von Interessenkonflikten im Einklang mit internationalen Standards. |
— |
Entwicklung und Umsetzung eines transparenten Systems für die Vermögenserklärungen von Inhabern öffentlicher Ämter. |
Menschenrechte und Minderheitenschutz
— |
Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen, die sich aus der Mitgliedschaft im Europarat ergeben. |
— |
Gewährleistung der Übereinstimmung der neuen Verfassung mit den Menschenrechtsbestimmungen. |
— |
Weitere Vermeidung der Heimunterbringung, Förderung gemeindenaher Dienste und Hilfe für Betreuungsbedürftige, auch im Bereich der geistigen Gesundheit. |
Bürgerliche und politische Rechte
— |
Überprüfung der relevanten glaubensrechtlichen Bestimmungen auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung. |
— |
Tätigwerden bei allen angeblichen Fällen von Misshandlungen und Verstärkung der mit Misshandlung befassten internen Kontrolldienste durch Exekutivbeamte. |
— |
Verbesserung der Haftbedingungen und Gewährleistung einer angemessenen Überwachung der Haftbedingungen für Langzeitinhaftierte und aufgrund von organisierter Kriminalität Inhaftierte, der Weiterbildung des Gefängnispersonals und der Verbesserung von Spezialeinrichtungen. |
— |
Stärkung der Funktionsweise des Rundfunkrates im Einklang mit den internationalen Standards und Gewährleistung einer fairen und transparenten Zuteilung regionaler und lokaler Rundfunkfrequenzen an die Medienbetreiber. |
— |
Vollständige Umsetzung des Gesetzes über den freien Zugang zu Informationen und Stärkung des dafür zuständigen Büros des Regierungsbeauftragten, um die Durchsetzung der Beschlüsse/Empfehlungen zu gewährleisten. |
— |
Annahme eines Verbandsgesetzes und von Rechtsvorschriften über die Rechtsstellung von NRO, Förderung der Entwicklung zivilgesellschaftlicher Organisationen und eines regelmäßigen Dialogs mit der Zivilgesellschaft über politische Initiativen. |
— |
Verbesserung des Zugangs zur Justiz. |
Soziale und wirtschaftliche Rechte
— |
Annahme umfassender Rechtsvorschriften im Bereich Antidiskriminierung und Gewährleistung angemessener institutioneller Unterstützung für die Opfer. |
— |
Annahme geeigneter Rechtsvorschriften über die Rückgabe von Eigentum und Gewährleistung ihrer vollständigen Umsetzung. |
— |
Verbesserung des Schutzes der Rechte von Frauen und Kindern. |
Minderheitenrechte, kulturelle Rechte und Minderheitenschutz
— |
Gewährleistung der Einhaltung der in der Verfassung verankerten Bestimmungen über kulturelle Rechte und die Rechte und den Schutz von Minderheiten und vollständige Umsetzung der Strategien und Aktionspläne zur Integration der Roma, einschließlich der Rückkehrer. |
— |
Weitere Anstrengungen zur Förderung guter Beziehungen zwischen den Volksgruppen, u. a. durch geeignete Maßnahmen im Bildungsbereich, Stärkung der Funktionsweise der Nationalräte der Minderheiten, einschließlich Annahme der noch ausstehenden Rechtsvorschriften, Förderung der Beteiligung von Minderheiten in Justiz- und Vollzugsbehörden und Fortsetzung der Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich der Verwendung von Minderheitensprachen. |
— |
Anpassung der einschlägigen Rechtsvorschriften an die neue Verfassung und Gewährleistung der vollständigen Umsetzung der Minderheitenrechte, insbesondere des Rechts auf Unterricht in der Muttersprache. |
— |
Annahme neuer Rechtsvorschriften zu Flüchtlingen und weitere Umsetzung der nationalen Flüchtlingsstrategie. |
Regionale Angelegenheiten und internationale Verpflichtungen
— |
Weitere Einhaltung der Abkommen von Dayton und Paris. |
— |
Maßnahmen zur Umsetzung des Urteils des Internationalen Gerichtshofs vom Februar 2007, das aufgrund der von Bosnien und Herzegowina gegen Serbien und Montenegro erhobenen Anklage wegen Verstoßes gegen das Übereinkommen zur Verhütung und Bestrafung von Völkermord erging. |
— |
Beitrag zur Stärkung der regionalen Zusammenarbeit, der Aussöhnung und gutnachbarlicher Beziehungen, u. a. durch Förderung des Übergangs vom Stabilitätspakt zu einem stärker von der Region getragenen Kooperationsrahmen und die wirksame Umsetzung des mitteleuropäischen Freihandelsabkommens (CEFTA). |
— |
Abschluss und Umsetzung von Abkommen mit den Nachbarländern in den Bereichen grenzübergreifende Zusammenarbeit, Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des illegalen Handels und des Schmuggels, justizielle Zusammenarbeit, Grenzschutz und Umwelt. |
— |
Beitrag zur Lösung der noch bestehenden Grenzprobleme mit Kroatien und mit Bosnien und Herzegowina. |
— |
Gewährleistung einer echten Wahlmöglichkeit zwischen dauerhafter Rückkehr und Integration und Beitrag zur Gewährleistung der vollständigen Umsetzung der Erklärung von Sarajewo. |
Wirtschaftliche Kriterien
— |
Umsetzung einer stabilitätsorientierten Finanzpolitik in Verbindung mit einer maßvollen Lohnpolitik im öffentlichen Sektor, die auf die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen, eine niedrige Inflationsrate und eine dauerhaft tragfähige Zahlungsbilanzposition ausgerichtet ist. |
— |
Fortsetzung der Reform der Verwaltung der öffentlichen Finanzen, um Kontrolle, Transparenz, Rechenschaftspflicht und Effizienz zu stärken. |
— |
Fortsetzung einer Währungspolitik, die auf Preisstabilität abzielt, um die Inflationserwartungen zu dämpfen und auf einem angemessenen Niveau zu stabilisieren. |
— |
Verbesserung der Konkursverfahren, um den Marktaustritt unrentabler Unternehmen zu beschleunigen und den Strukturwandel voranzutreiben. |
— |
Vollständige Liberalisierung der administrierten Preise, um die Effizienz von Marktmechanismen und der Ressourcenzuweisung zu steigern. |
— |
Weitere Stärkung der Finanzaufsicht, um zur Gewährleistung der Stabilität des Finanzsektors beizutragen. |
— |
Weiterführung und Umsetzung der Reform des Rentensystems und Fortsetzung der Reform des Krankenversicherungssystems sowie Beschleunigung der Umstrukturierung und Privatisierung im Versicherungssektor. |
— |
Weitere Anstrengungen zur Formalisierung der Schattenwirtschaft; Einführung eines Systems zur Verwaltung der öffentlichen Ausgaben und Umsetzung der Steuerreformen. |
— |
Aufbau eines stabilen und funktionierenden Boden-/Immobilienmarkts und Ausarbeitung von Rechtsvorschriften für das Katasterwesen. |
— |
Weitere Förderung der Beschäftigung insbesondere durch Berufsbildung und Arbeitsmarktreform, Verbesserung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen und Umsetzung der Strategie für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. |
Europäische Standards
Binnenmarkt
Freier Warenverkehr
— |
Weitere Angleichung des Rechtsrahmens für Normung, Zertifizierung, Messwesen, Akkreditierung und Konformitätsbewertung an die EU-Standards. Weitere Übernahme europäischer Standards und Einrichtung einer nationalen Koordinierungsstelle für Infrastruktur der Qualitätssicherung, die für die Stärkung des gesamten Bereichs zuständig ist. |
— |
Einrichtung einer Marktüberwachungsstruktur und Gewährleistung einer angemessenen Koordinierung zwischen den Marktaufsichtsbehörden. |
— |
Anpassung des Handelssystems und der einschlägigen Rechtsvorschriften, um die mit der WTO, dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen und der CEFTA verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen. |
— |
Einführung interner Konsultations- und Notifizierungsverfahren im Vorfeld der Annahme von Maßnahmen, die Auswirkungen auf den Handel haben. |
— |
Stärkung der Verwaltungskapazität im Bereich des Verbraucherschutzes. |
Freier Kapitalverkehr
— |
Weitere Entwicklung eines Systems für den internationalen Zahlungsverkehr, das den internationalen Regeln entspricht, und Gewährung der Inländerbehandlung beim Erwerb von Immobilien. |
Zoll und Steuern
— |
Vollständige Angleichung der für die Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens erforderlichen Zollvorschriften, Stärkung der Kapazitäten der Zollverwaltung zur Bekämpfung von Korruption, grenzüberschreitender Kriminalität und Steuerhinterziehung sowie Stärkung der Durchsetzungskapazitäten, insbesondere im Bereich der Risikoanalyse und der nachträglichen Prüfungen. |
— |
Weitere Angleichung der Steuervorschriften an den Besitzstand, Anwendung der Steuergesetze insbesondere der Vorschriften für die Steuererhebung und Kontrolle der Steuereinnahmen, um die Bekämpfung von Steuerbetrug und die Durchsetzungskapazität zu stärken. |
— |
Verpflichtung, die Grundsätze des Verhaltenskodex für Unternehmensbesteuerung einzuhalten, sowie Gewährleistung der Übereinstimmung neuer Steuermaßnahmen mit diesen Grundsätzen. |
Wettbewerb
— |
Stärkung des geltenden Kartellrechts durch Angleichungen an die Anforderungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens und Stärkung der Verwaltungskapazität der Wettbewerbskommission, um die wirksame und unabhängige Durchsetzung der Kartellvorschriften im Einklang mit dem EU-Besitzstand zu gewährleisten. |
— |
Einrichtung einer unabhängigen und voll funktionsfähigen Behörde für die Kontrolle staatlicher Beihilfen. |
— |
Verbesserung der Fusionskontrollverfahren, um die Effizienz der Wettbewerbskommission zu stärken. |
— |
Festlegung eines angemessenen Rechtsrahmens für staatliche Beihilfen im Einklang mit den Anforderungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens. |
Öffentliches Beschaffungswesen
— |
Schaffung eines kohärenten und wirksamen öffentlichen Auftragswesens und Gewährleistung der Unabhängigkeit der zuständigen Stellen; Gewährleistung transparenter Verfahren — ungeachtet des Auftragsvolumens — und der Nichtdiskriminierung zwischen Anbietern aus Serbien und der EU sowie Stärkung der Kapazitäten für die Rechtsdurchsetzung in diesem Sektor. |
Schutz der Rechte des geistigen Eigentums
— |
Weitere Stärkung des Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums und der Verwaltungskapazitäten für die Ausstellung von Patenten und die nachhaltige Umsetzung und Durchsetzung dieser Rechte. |
Beschäftigungs- und Sozialpolitik
— |
Entwicklung geeigneter Verwaltungsstrukturen und -kapazitäten im Bereich des Gesundheitsschutzes. |
Bildung und Forschung
— |
Weitere Anstrengungen zur Verbesserung des Bildungssystems; engere Abstimmung der Berufs- und Hochschulbildung auf den Arbeitsmarkt und die Anforderungen der Wirtschaft; Stärkung der Verwaltungskapazität und der Koordinierung zwischen den zuständigen Stellen. |
— |
Ratifizierung des Unesco-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. |
WTO-Angelegenheiten
— |
Weitere Vorbereitung auf den Beitritt zur WTO. |
Sektorbezogene Politik
Industrie und KMU
— |
Umsetzung der Europäischen Charta für kleine und mittlere Unternehmen und Verringerung der administrativen Hindernisse für KMU. |
— |
Annahme einer neuen mittelfristigen Strategie für die KMU- und Industriepolitik, ergänzt durch einen Aktionsplan für die praktische Umsetzung. |
— |
Stärkung des KMU-Instituts als Instrument der Einflussnahme auf Gestaltung und Umsetzung der KMU-Politik im Rahmen der Zusammenarbeit von öffentlichem und privatem Sektor und der interministeriellen Zusammenarbeit. |
Landwirtschaft
— |
Stärkung der Verwaltungskapazitäten, die für die Konzeption und Umsetzung der Agrarpolitik und der Politik für die Entwicklung des ländlichen Raumes erforderlich sind. |
— |
Aktualisierung der Vorschriften in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Pflanzengesundheit, sowie deren konsequentere Umsetzung und verbesserte Kontrolle in diesen Bereichen. |
— |
Ausweitung der Identifizierung und Registrierung von Tieren auf alle relevanten Tierarten. |
— |
Weitere Modernisierung der Veterinär-, Pflanzenschutz-, Wein- und Hygienelabors sowie Stärkung der Aufsichtsbehörden und Intensivierung der Kontrollen an den Außengrenzen. |
Umwelt
— |
Beschleunigung der Angleichung der Vorschriften und Standards an den EU-Besitzstand. |
— |
Umsetzung der bereits angenommenen Rechtsvorschriften, insbesondere über die Umweltverträglichkeitsprüfung. |
— |
Beginn der Umsetzung des Kyoto-Protokolls. |
— |
Annahme und Umsetzung der nationalen Umweltschutzstrategie und einer Strategie für nachhaltige Entwicklung. |
— |
Stärkung der Verwaltungskapazitäten der für Planung, Erteilung von Genehmigungen, Kontrollen, Überwachung und Projektmanagement zuständigen Einrichtungen, Stärkung der Kapazitäten auf lokaler Ebene und Gewährleistung der Koordinierung zwischen der zentralen und lokalen Ebene. |
Weitere Entwicklung und Beginn der Umsetzung von Abfallbewirtschaftungsplänen, Beginn des Baus einer Anlage zur Behandlung und sicheren Lagerung von gefährlichen Abfällen.
Verkehrspolitik
— |
Weitere Umsetzung der Vereinbarung über den Ausbau des südosteuropäischen regionalen Kernverkehrsnetzes und Stärkung der Zusammenarbeit mit der südosteuropäischen Verkehrsbeobachtungsstelle. |
— |
Annahme und Umsetzung einer nationalen Verkehrsstrategie. Maßnahmen zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit. |
— |
Erfüllung der Verpflichtungen, die mit der ersten Übergangsphase des Abkommens über den Gemeinsamen Europäischen Luftverkehrsraum verknüpft sind. |
— |
Umstrukturierung des Eisenbahnsektors und Schaffung der für diesen Sektor erforderlichen Einrichtungen. |
— |
Entwicklung der Binnenschifffahrt sowie Aufbau von Informationsdiensten für die Flussschifffahrt. |
Energie
— |
Erfüllung der im Rahmen des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf die vollständige Umsetzung des Besitzstands für den Gas- und Elektrizitätsbinnenmarkt und den grenzüberschreitenden Stromhandel. |
— |
Änderung und Umsetzung des Energiegesetzes sowie Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens der unabhängigen Energieaufsichtsbehörde. |
— |
Fortsetzung der Öko-Audits von Kraftwerken und Ergreifung von Maßnahmen gegen die schlimmsten Umweltverschmutzer, Gewährleistung der Entflechtung der Energiewirtschaft im Hinblick auf die Umstrukturierung und Marktöffnung und der Erzielung weiterer Fortschritte bei der Errichtung eines regionalen Energiemarkts insbesondere durch bessere Interkonnektivität mit den Nachbarstaaten. |
— |
Beitritt zu den einschlägigen internationalen Übereinkommen über nukleare Sicherheit und Aufbau einer entsprechenden Aufsichtsbehörde. |
— |
Weiterer Abriss des Vinca-Forschungsreaktors. |
— |
Stärkung der Verwaltungskapazität innerhalb der Fachministerien. |
Informationsgesellschaft und Medien
— |
Gewährleistung der vollständigen Liberalisierung des Bereichs der elektronischen Kommunikation und der Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden; Gewährleistung der Umsetzung der angenommenen Strategie für diesen Sektor sowie der Annahme und Umsetzung der erforderlichen Gesetze und Strategien; Stärkung der Verwaltungskapazität. |
— |
Beginn der Angleichung an den Besitzstand im audiovisuellen Sektor und Verbesserung von Transparenz und Rechenschaftspflicht, insbesondere der Rundfunkbehörde der Republik Serbien. |
— |
Unterzeichnung und Ratifizierung des Europäischen Übereinkommens über grenzüberschreitendes Fernsehen. |
Finanzkontrolle
— |
Annahme und Umsetzung einer Strategie für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen. |
— |
Entwicklung von Verfahren und Verwaltungskapazitäten für einen wirksamen Schutz der finanziellen Interessen der EU. |
Statistik
— |
Änderung des Statistikgesetzes und Stärkung der Zusammenarbeit und der Koordinierung innerhalb des nationalen Statistiksystems. |
— |
Durchführung einer Landwirtschaftszählung und Einführung eines landwirtschaftlichen Betriebsregisters sowie Fortsetzung der Entwicklung einer Statistik der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung nach dem ESVG 95 und Nutzung zuverlässigerer Datenquellen. |
Recht, Freiheit und Sicherheit
Visa, Grenzkontrolle, Asyl und Migration
— |
Umsetzung der integrierten Grenzschutzstrategie sowie Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den dafür zuständigen Diensten. |
— |
Stärkung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit der Polizei in Anwendung bewährter Verfahren und Ausbau der Kapazitäten der Grenzpolizei; Bereitstellung einer modernen Infrastruktur und Ausstattung für die Grenzpolizei, insbesondere im IT-Bereich. |
— |
Anpassung der Visa-Regelungen an den Besitzstand und Umsetzung des zwischen der EU und Serbien geschlossenen Abkommens über Visa-Erleichterungen. |
— |
Gewährleistung der effektiven Anwendung der Anforderungen an die Ausstellung von qualitativ hochwertigen Reise- und Ausweispapieren. |
— |
Annahme und Umsetzung des Asylgesetzes, Bereitstellung eines funktionsfähigen Aufnahmezentrums für Asylsuchende und Gewährleistung der Einrichtung einer Bearbeitungsstelle für Asylanträge. |
— |
Umsetzung des zwischen der EU und Serbien geschlossenen Rückübernahmeabkommens. |
— |
Annahme einer Strategie für die Wiedereingliederung von Flüchtlingen und Schaffung der entsprechenden sozioökonomischen Voraussetzungen. |
Geldwäsche
— |
Annahme der erforderlichen Rechtsvorschriften, einschließlich eines Zeitplans, und einer nationalen Strategie zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorakten, Stärkung der nationalen Behörden für die Bekämpfung der Geldwäsche und Intensivierung der dienstübergreifenden Zusammenarbeit sowie der Zusammenarbeit auf internationaler Ebene. |
Drogen
— |
Stärkung der Kapazitäten im Kampf gegen den Drogenhandel und Ausarbeitung sowie Beginn der Umsetzung einer nationalen Drogenbekämpfungsstrategie im Einklang mit der Drogenstrategie der EU sowie Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit. |
Polizei
— |
Gewährleistung der vollständigen Umsetzung des Polizeigesetzes, um Professionalität und Rechenschaftspflicht der Polizei sicherzustellen; Verbesserung der Transparenz und Entwicklung eines modernen Polizeiapparats, der frei von unzulässiger politischer Einflussnahme ist; Stärkung der Kapazitäten durch spezielle Schulungsmaßnahmen. |
— |
Durchführung der erforderlichen Maßnahmen für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit Europol. |
Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus
— |
Annahme noch ausstehender Rechtsvorschriften und Ausbau der Kapazitäten zur Beschlagnahme von Vermögenswerten, Umsetzung der nationalen Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Stärkung der kriminalpolizeilichen Ermittlungsarbeit. |
— |
Fortsetzung der Bekämpfung des Menschenhandels, einschließlich Umsetzung der entsprechenden Strategie und Bereitstellung angemessener Unterstützung und eines adäquaten Schutzes für die Opfer. |
— |
Steigerung der Effizienz der internationalen Zusammenarbeit und Umsetzung der einschlägigen internationalen Übereinkommen über die Terrorismusbekämpfung. |
— |
Verbesserung der Zusammenarbeit und des Informationsaustausches zwischen allen Abteilungen der Sicherheitsdienste sowie mit anderen Staaten; Verhinderung der Finanzierung und Vorbereitung von Terrorakten. |
Schutz personenbezogener Daten
— |
Überarbeitung des Rechtsrahmens, Unterzeichnung der einschlägigen internationalen Übereinkommen und Einrichtung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde. |
MITTELFRISTIGE PRIORITÄTEN
Politische Kriterien
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
Öffentliche Verwaltung
— |
Weitere Stärkung der Kapazitäten für europäische Integration innerhalb der öffentlichen Verwaltung durch die Schaffung der erforderlichen Strukturen in den Fachministerien und auf allen Ebenen der Regierung; Verbesserung der Mechanismen für die Zusammenarbeit bei allen für europäische Integration zuständigen Abteilungen. |
— |
Vollständige Umsetzung der Gesetze über den öffentlichen Dienst und die öffentliche Verwaltung; Maßnahmen zur Personalentwicklung im öffentlichen Dienst; Stärkung der Kapazitäten zur Politikgestaltung und -koordinierung in der öffentlichen Verwaltung auf zentraler und lokaler Ebene; Einführung eines zentralisierten Gehaltszahlungssystems; Umsetzung der in der Verfassung verankerten Bestimmungen zur Dezentralisierung und Bereitstellung ausreichender Ressourcen für die lokalen Verwaltungen. |
Zivile Kontrolle über die Sicherheitskräfte
— |
Weitere Umstrukturierung und Reform der Streitkräfte sowie Stärkung der Transparenz und der zivilen Kontrolle. |
Justiz
— |
Verringerung des Rückstands der bei Gericht anhängigen Rechtssachen und weitere Stärkung der Effizienz und Professionalität der Gerichte. |
— |
Einführung einheitlicher Standards, um zuverlässige Daten über das Gerichtswesen zu erheben. |
Korruptionsbekämpfung
— |
Gewährleistung der vollständigen Einhaltung internationaler Übereinkommen zur Bekämpfung der Korruption. Ausbau der Kapazitäten der für Korruptionsbekämpfung zuständigen Behörden. |
Menschenrechte und Minderheitenschutz
— |
Umsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich Antidiskriminierung. |
— |
Weitere Anstrengungen zur Integration und Verbesserung der Rahmenbedingungen für Kinder mit Behinderungen. Reform der Kinderfürsorge und Gewährleistung der Eingliederung von Kindern, die Minderheiten angehören, in Regelschulen. |
Regionale Angelegenheiten und internationale Verpflichtungen
— |
Erleichterung der Integration von Flüchtlingen, die nicht zurückkehren wollen. |
Wirtschaftliche Kriterien
— |
Stärkung der Haushaltskonsolidierung und Beschränkung der Rolle des staatlichen Sektors gemessen am Anteil der öffentlichen Ausgaben am BIP, um Raum für die Entwicklung des Privatsektors und das Wirtschaftswachstum zu schaffen. |
— |
Beschleunigung der Privatisierung und wo sachgemäß Abwicklung staatlicher Unternehmen, um das unternehmerische Handeln zu stärken, quasi-fiskalische Verluste zu verringern, zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen und zur Erhöhung des Anteils des Privatsektors an der Wirtschaft beizutragen. |
— |
Abbau starrer Strukturen, insbesondere Vorschriften zur Regulierung des Arbeitsmarktes, die den Arbeitsmarkt beeinträchtigen, um die Erwerbsbeteiligung und die Beschäftigungsquoten zu erhöhen. |
— |
Verringerung des Anteils der staatlichen Beihilfen im Verhältnis zum BIP und Stärkung der Wettbewerbspolitik, um die Voraussetzungen für einen freien und unverfälschten Wettbewerb zugunsten der serbischen Verbraucher zu schaffen. |
— |
Verbesserung des Bildungssystems, um verstärkt die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragten Qualifikationen zu fördern und so mehr Beschäftigungsmöglichkeiten und ein langfristiges Wirtschaftswachstum zu sichern. |
— |
Verbesserung des Geschäftsumfelds, um ausländische Direktinvestitionen in neue Vorhaben zu fördern. |
Europäische Standards
Binnenmarkt
Freier Warenverkehr
— |
Weiterentwicklung der Normung und Vorbereitung auf die Vollmitgliedschaft bei den europäischen Normungsorganisationen. |
Freier Kapitalverkehr
— |
Weitere Liberalisierung der kurz- und mittelfristigen Kapitalbewegungen. |
Zoll und Steuern
— |
Gewährleistung der kontinuierlichen Anpassung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Zoll und Steuern und anderer Fiskalgesetzgebung an den EU-Besitzstand und weiterer Ausbau der Verwaltungskapazitäten für die Umsetzung dieser Vorschriften sowie für die Bekämpfung von Korruption, grenzüberschreitender Kriminalität und Steuerhinterziehung. |
— |
Erhöhung der Transparenz und Verbesserung des Informationsaustauschs mit den EU-Mitgliedstaaten, um die Durchsetzung von Maßnahmen gegen Steuerumgehung und -hinterziehung zu erleichtern. |
Wettbewerb
— |
Umsetzung der Beihilfevorschriften und Gewährleistung der vollen Funktionsfähigkeit der Aufsichtsbehörde für staatliche Beihilfen. |
Beschäftigungs- und Sozialpolitik
— |
Maßnahmen zur Erhöhung der Schulbesuchsquoten im Sekundärbereich bei allen Volksgruppen. |
— |
Weitere Förderung der Politik der sozialen Eingliederung und der sozialen Sicherung. |
— |
Gewährleistung eines funktionierenden und repräsentativen sozialen Dialogs. |
— |
Weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen. |
Bildung und Forschung
— |
Annahme eines nationalen Qualifikationsrahmens für die allgemeine und berufliche Bildung; Förderung der regionalen Zusammenarbeit im Bereich der Hochschulbildung. |
— |
Festlegung einer integrierten Forschungspolitik. |
Sektorbezogene Politik
Industrie und KMU
— |
Weitere Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen. |
Landwirtschaft
— |
Weitere Stärkung der für Konzeption und Umsetzung der Agrarpolitik und der Politik für die Entwicklung des ländlichen Raumes erforderlichen Verwaltungsstrukturen und -kapazitäten. |
— |
Weitere Stärkung der Vorschriften und Kontrollen in den Bereichen Tiergesundheit, Hygiene, Pflanzengesundheit und Lebensmittelsicherheit. |
— |
Verbesserung der Abfallbewirtschaftung und Verringerung der durch die Landwirtschaft verursachten Umweltverschmutzung. |
— |
Weitere Modernisierung der Lebensmittelverarbeitungsbetriebe im Einklang mit den EU-Anforderungen. |
Umwelt
— |
Gewährleistung der vollständigen Umsetzung und Durchsetzung der an die EU-Vorschriften angeglichenen Rechtsvorschriften. |
— |
Umsetzung der einschlägigen internationalen Übereinkommen und des Kyoto-Protokolls. |
— |
Verabschiedung und Beginn der Umsetzung von Strategien in den Bereichen Luftverschmutzung, Abfallbewirtschaftung und Naturschutz. |
— |
Vollständige Umsetzung der nationalen Umweltschutzstrategie sowie der Wasserstrategie. |
— |
Weitere Stärkung der Verwaltungskapazität der Umweltschutzeinrichtungen auf nationaler und lokaler Ebene. |
— |
Durchführung des Mehrjahresplans für die Finanzierung der Umweltschutzpolitik, einschließlich der entsprechenden Investitionen. |
— |
Fertigstellung des Baus einer Anlage zur Behandlung und sicheren Lagerung von gefährlichen Abfällen. |
Verkehrspolitik
— |
Weitere Umsetzung der Vereinbarung über den Ausbau des südosteuropäischen regionalen Kernverkehrsnetzes und Stärkung der Zusammenarbeit mit der südosteuropäischen Verkehrsbeobachtungsstelle. |
— |
Weiterer Ausbau von Verwaltungskapazitäten, auch für die Projektvorbereitung von Großinvestitionen und Maßnahmen zur Infrastrukturinstandhaltung. |
— |
Gewährleistung der weiteren Angleichung an den Besitzstand im Bereich Verkehr, insbesondere an die technischen Normen und Sicherheitsstandards (einschließlich der Einführung des digitalen Tachografen). |
— |
Umsetzung der im Rahmen der zweiten Übergangsphase des Übereinkommens über den Europäischen Luftverkehrsraum eingegangenen Verpflichtungen. |
Energie
— |
Verabschiedung und Umsetzung einer langfristigen Strategie für eine ökologisch nachhaltige Energiepolitik. |
— |
Weitere Umsetzung der einschlägigen Verpflichtungen auf regionaler und internationaler Ebene im Hinblick auf die Schaffung eines wettbewerbsorientierten regionalen Energiemarktes. |
— |
Vollständiger Abriss des Vinca-Forschungsreaktors. |
Informationsgesellschaft und Medien
— |
Beginn der Umsetzung des neuen EU-Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation und weitere Angleichung an den Besitzstand für den audiovisuellen Bereich. |
Finanzkontrolle
— |
Entwicklung und Umsetzung der Grundsätze der dezentralisierten Rechenschaftspflicht der mittelbewirtschaftenden Stellen und eines funktionell unabhängigen internen Audits in Übereinstimmung mit den international anerkannten Standards und der bewährten Praxis der EU. |
— |
Entwicklung von Verfahren und Ausbau von Verwaltungskapazitäten zur Gewährleistung des wirksamen Schutzes der finanziellen Interessen der EU. |
Statistik
— |
Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems; Einführung von Agrarstatistiken und Weiterentwicklung aller sektorspezifischen Statistiken. |
Recht, Freiheit und Sicherheit
Visa, Grenzkontrolle, Asyl und Migration
— |
Weitere Stärkung der Kapazitäten von Grenzpolizei und Zolldiensten; Verbesserung der Anlagen an den Grenzübergängen und Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten bei der Bekämpfung des Menschenhandels. |
— |
Entwicklung nachhaltiger Lösungen für die Wiedereingliederung von rückübernommenen Personen. |
Drogen
— |
Vollständige Umsetzung einer nationalen Strategie für die Bekämpfung des Drogenmissbrauchs. |
Polizei
— |
Weitere Umstrukturierung der Polizeidienste; Gewährleistung von Transparenz und Rechenschaftspflicht; Reform der Polizeiausbildung; Gewährleistung von Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Strafverfolgungsbehörden. |
Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus
— |
Gewährleistung eines wirksamen Zeugenschutzsystems, Verbesserung der regionalen Zusammenarbeit, nachdrücklichere Bekämpfung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität (einschließlich Geldwäsche und Geldfälschung), Betrug und Korruption; Erleichterung des Einsatzes der von den EU-Mitgliedstaaten abgestellten Verbindungsbeamten in den einschlägigen staatlichen Stellen, die mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität befasst sind, sowie Umsetzung des Palermo-Übereinkommens über die grenzübergreifende organisierte Kriminalität. |
— |
Verstärkter Aufbau von Kapazitäten im Innenministerium (insbesondere in der Abteilung für organisierte Kriminalität) und Entwicklung von Verfahren und Kapazitäten für den Informationsaustausch zwischen den einzelnen Behörden. |
ANHANG 3
PRIORITÄTEN FÜR DAS KOSOVO IM SINNE DER RESOLUTION 1244 DES SICHERHEITSRATES DER VEREINTEN NATIONEN
KURZFRISTIGE PRIORITÄTEN
Hauptprioritäten
— |
Weitere enge Zusammenarbeit mit den Planungsteams bei der Vorbereitung der anstehenden internationalen/EU-Mission, um den Weg für eine umfassende Konfliktlösung zu ebnen. |
— |
Konstruktive Zusammenarbeit in Serbien betreffenden Angelegenheiten. |
— |
Uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ). |
— |
Gewährleistung der uneingeschränkten Achtung der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte und des Schutzes von Minderheiten sowie Verfolgung einer „Null-Toleranz-Politik“ gegenüber Korruption, organisierter Kriminalität und Wirtschaftskriminalität. |
— |
Gewährleistung einer demokratischen Staatsführung und der Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen für alle Menschen im Kosovo sowie Schaffung einer professionellen, verantwortungsvollen, zugänglichen, repräsentativen öffentlichen Verwaltung, die frei von unzulässiger politischer Einflussnahme ist. |
— |
Vorantreibung der Reform der lokalen Selbstverwaltung und der Stärkung der Verwaltungskapazitäten zur Förderung des Dezentralisierungsprozesses unter Berücksichtigung der Standpunkte und Interessen aller Volksgruppen im Kosovo, sowie Annahme des einschlägigen Rechtsrahmens und Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel. |
— |
Schaffung eines Klimas, das der Aussöhnung, der Toleranz zwischen den Volksgruppen, einem dauerhaften multiethnischen Zusammenleben und damit der Rückführung von Vertriebenen förderlich ist. Gewährleistung der Achtung, Sicherheit, Freizügigkeit und Beteiligung aller Volksgruppen. Ausdrückliche Verurteilung aller Erscheinungsformen von Minderheitenfeindlichkeit. Rigorose Verfolgung jeder Art von Verbrechen an Angehörigen der anderen Volksgruppen. |
— |
Gewährleistung der uneingeschränkten Achtung der Religionsfreiheit. Gewährleistung des Schutzes des kulturellen und religiösen Erbes und Maßnahmen zur Verhinderung und Ahndung von Angriffen auf kulturelle und religiöse Stätten. |
— |
Aufbau einer Gesellschaft, die jegliche Diskriminierung ablehnt und die Integration benachteiligter Gruppen fördert. |
— |
Weitere Stärkung der Eigentumsrechte, des Rechtsrahmens und des Zugangs zu Gerichten im Hinblick auf die Schaffung unternehmensfreundlicher Rahmenbedingungen. |
Politische Kriterien
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
Provisorische Selbstverwaltungsinstitutionen
— |
Gewährleistung der vollen Funktionsfähigkeit der Kosovo-Versammlung und ihrer Ausschüsse, der Regierung und der Gemeinden einschließlich der vollständigen Einhaltung der jeweiligen Geschäftsordnungen und Verhaltenskodices sowie der Rechte und Interessen aller Volksgruppen. |
— |
Verstärkung der Kontrolle der Exekutive durch die Kosovo-Versammlung sowie der Rechenschaftspflicht und Transparenz dieser Versammlung. Stärkung der Verwaltungskapazitäten der Versammlung. |
— |
Rechtzeitige Veröffentlichung des Gesetzblatts und Gewährleistung seiner Korrektheit. Gründlichere Prüfung der Übereinstimmung der verschiedenen Sprachfassungen und Gewährleistung des öffentlichen Zugangs. |
— |
Verstärkung der Vertretung der Minderheiten in allen Institutionen sowie im öffentlichen Dienst auf kommunaler und zentraler Ebene. |
Parlament/Wahlen
— |
Abhaltung freier und fairer Wahlen. Stärkung des unabhängigen und multiethnischen zentralen Wahlausschusses, um eine fristgerechte Abwicklung der Wahlen zu gewährleisten. |
— |
Bereitstellung geeigneter Wahllokale sowie Gewährleistung von Sicherheitsmaßnahmen und anderen Maßnahmen für alle Volksgruppen, um diesen die Ausübung ihres Wahlrechts zu ermöglichen. Ermöglichung der Wahlteilnahme für Binnenvertriebene und Flüchtlinge, auch wenn deren Rückkehrmöglichkeiten in das Kosovo eingeschränkt sind. |
— |
Überprüfung neuer Rechtsvorschriften auf ihre Vereinbarkeit mit dem EU-Besitzstand. |
Öffentliche Verwaltung
— |
Stärkung der Kapazitäten für die Koordinierung auf Regierungsebene und präzisere Festlegung der Zuständigkeiten der zentralen und der lokalen Behörden, um die einheitliche Umsetzung der Politik zu gewährleisten. Effizientere Kontrolle der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes durch die Regierung. |
— |
Konsequente Anwendung transparenter Verfahren für die Einstellung, Versetzung, Beurteilung, Beförderung und Entlassung von öffentlichen Bediensteten und des Personals in den Bereichen Polizei und Justiz sowie für die Finanzverwaltung. |
— |
Verbesserung der Arbeitsweise und Stärkung der Unabhängigkeit der Unabhängigen Aufsichtsbehörde und des Ausschusses für die Besetzung höherer Verwaltungsämter. |
— |
Verbesserung der Qualität und Verfügbarkeit grundlegender öffentlicher Dienstleistungen für alle Volksgruppen, u. a. als Beitrag zur Verringerung des Bedarfs an den von Parallelstrukturen angebotenen Dienstleistungen. |
— |
Vorantreibung des Dezentralisierungsprozesses, u. a. Annahme der Gesetze über die Grenzen der Gebietskörperschaften. |
Justiz
— |
Gewährleistung der Effizienz, Unabhängigkeit, Rechenschaftspflicht und Unparteilichkeit von Gerichten und Staatanwaltschaften, die frei von politischer Einflussnahme sind. |
— |
Stärkung der Staatsanwaltschaft, um zu gewährleisten, dass diese die Grundsätze der Autonomie und Unparteilichkeit einhalten kann. Weitere Stärkung der Sonderabteilung in der Staatsanwaltschaft. Gewährleistung der Umsetzung eines wirksamen Systems für den Zeugenschutz. |
— |
Annahme und Umsetzung der Gesetze über die Gerichte und die Staatsanwaltschaft. Entwicklung eines Systems für die Verwaltungsgerichtsbarkeit und Bündelung der einschlägigen Rechtsvorschriften und Kompetenzen. |
— |
Vollständige Einführung des Systems zur automatisierten Fallbearbeitung bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften. Verringerung des Rückstands bei Gerichtsverfahren und Durchsetzung der Zivilgerichtsentscheidungen. |
— |
Stärkung der Amtsgerichte und der polizeilichen Maßnahmen, die auf unparteiische Art und Weise zur Verhinderung, Sanktionierung und Bekämpfung der illegalen Besetzung, Nutzung und Errichtung von Eigentum beitragen. |
— |
Weiterentwicklung der beruflichen Bildung und Ausbildung im Rechtsbereich, insbesondere für Richter, Staatsanwälte und Verwaltungspersonal. Umwandlung des Justizinstituts in eine dauerhaft leistungsfähige Ausbildungsstätte für Richter. |
— |
Aufbau von Kapazitäten innerhalb der Regierung, die frei von politischer Einflussnahme sind und Kompetenzen in den Bereichen Justiz und Inneres übernehmen können. Umsetzung von Mechanismen für die Ernennung, Entlassung und Karriereentwicklung von Richtern und Staatsanwälten, die mit europäischen Standards im Einklang stehen und frei von politischer Einflussnahme sind. |
— |
Verstärkte Bemühungen um Einhaltung internationaler Standards bei der Bearbeitung von Rechtshilfeersuchen in Strafsachen und bei Auslieferungsersuchen. |
— |
Verbesserung des Zugangs zur Justiz für Minderheiten und Stärkung von Mechanismen wie den Verbindungsbüros der Gerichte. |
— |
Weitere Anstrengungen im Hinblick auf ethnische Ausgewogenheit unter der Richterschaft. |
— |
Stärkung der Verwaltungskapazität, der Koordinierung und der Effizienz der Justiz und aller Vollzugsorgane. Gewährleistung der Tragfähigkeit eines umfassenden Systems der Prozesskostenhilfe. |
Korruptionsbekämpfung
— |
Umsetzung des Gesetzes zur Korruptionsbekämpfung und des einschlägigen Aktionsplans. Stärkung der Korruptionsbekämpfungsbehörde sowie Gewährleistung ihrer vollständigen Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit. |
— |
Bündelung der Kompetenzen der Behörde für Korruptionsbekämpfung, des Büros für gutes Regierungshandeln und des Rates für Korruptionsbekämpfung. |
Menschenrechte und Schutz von Minderheiten
— |
Vollendung des Rechtsrahmens und konsequentere Anwendung von Mechanismen zum Schutz der Menschen- und Minderheitenrechte in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Europarats. Annahme und Umsetzung einer umfassenden Strategie zur Förderung der Menschenrechte. |
— |
Stärkung der Rechtsgrundlage für die Meinungsfreiheit. Bereitstellung ausreichender Ressourcen für die unabhängige Medienkommission, die die Einhaltung der Rechtsvorschriften gewährleisten soll. Beseitigung rechtlicher Unklarheiten in Bezug auf die Tatbestände Beleidigung und Verleumdung. |
— |
Besetzung der Ombudsstelle und Annahme entsprechender Rechtsvorschriften, die die Einhaltung der Empfehlungen der Ombudsstelle gewährleisten. |
— |
Ausarbeitung und Annahme eines Regierungsprogramms zur Förderung der Rechte der Frau im Kosovo. |
— |
Wirksame Umsetzung des Antidiskriminierungsgesetzes. Insbesondere Gewährleistung der vollen Funktionsfähigkeit der für Menschenrechte zuständigen Abteilungen in den Ministerien, ihrer Unabhängigkeit und der Koordinierung ihrer Maßnahmen mit denen der Ombudsstelle. Organisation von Aufklärungskampagnen, um dieses Gesetz in der Privatwirtschaft, der Zivilgesellschaft und akademischen Kreisen publik zu machen. Überwachung der Umsetzung des Antidiskriminierungsgesetzes und entsprechende Berichterstattung. |
— |
Aufbau gemeindenaher Dienste und Hilfe für Betreuungsbedürftige, auch im Bereich der geistigen Gesundheit. |
— |
Landesweite Förderung von Antidiskriminierungsstrategien, die auf alle Risikogruppen ausgerichtet sind. |
— |
Verabschiedung und Anwendung geeigneter Rechtsvorschriften zur Gewährleistung des rechtlichen Schutzes von Kindern. |
Minderheitenrechte, kulturelle Rechte und Minderheitenschutz
— |
Wirksame Durchsetzung des Gesetzes über die Amtssprachen sowie des Gesetzes über das kulturelle Erbe und Einführung eines effizienten Verfahrens für die Überwachung der Gesetzesumsetzung. |
— |
Legalisierung informeller Siedlungen. Erarbeitung nachhaltiger Lösungen für die Unterbringung und Integration der Roma-Minderheiten, die unter prekären Bedingungen in Lagern leben, und für Gruppen von Vertriebenen in informellen Zentren. |
— |
Stärkung der Verwaltungsstrukturen und Mechanismen der Rechenschaftspflicht in dem für Volksgruppen und Rückkehrer zuständigen Ministerium. Klare Aufteilung der Kompetenzen für Rückkehrangelegenheiten auf zentraler und lokaler Ebene zwischen dem Ministerium für Kommunalverwaltung und dem für Volksgruppen und Rückkehrer zuständigen Ministerium. Weiterentwicklung und Umsetzung des gemeinsamen strategischen Rahmens für Rückkehr- und Gemeinschaftsangelegenheiten sowie Entwicklung kommunaler Mechanismen zur nachhaltigen Förderung der Integration von Rückkehrern und dort lebender Minderheiten. |
— |
Erleichterung und Förderung der Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen ungeachtet ihrer ethnischen Zugehörigkeit und Abschluss des Wiederaufbaus von durch die Ereignisse vom März 2004 beschädigtem und zerstörtem Eigentum, einschließlich historischer und religiöser Stätten. |
Regionale Angelegenheiten und internationale Verpflichtungen
— |
Stärkung der regionalen Zusammenarbeit und Förderung gutnachbarlicher Beziehungen. |
— |
Umsetzung des mitteleuropäischen Freihandelsabkommens (CEFTA) und aktive Beteiligung an allen einschlägigen regionalen Initiativen, unter anderem im Rahmen des Stabilitätspakts, der auch zu einem stärker von der Region getragenen Kooperationsrahmen umgestaltet werden soll. |
Wirtschaftliche Kriterien
— |
Weiterführung einer umsichtigen Finanzpolitik, wobei insbesondere zu gewährleisten ist, dass die auf die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ausgerichteten sozialpolitischen Maßnahmen mit der dauerhaften Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen vereinbar sind. |
— |
Aufstellung von jährlichen Zielvorgaben für eine effizientere Gebühreneinziehung der öffentlichen Versorgungseinrichtungen sowie Ausarbeitung und Umsetzung entsprechender Strategien. |
— |
Nachdrückliche Beschleunigung der Privatisierung ehemaliger volkseigener Betriebe im Einklang mit dem Zeitplan der Treuhandgesellschaft des Kosovo. |
— |
Verbesserung des Managements, der Effizienz und der finanziellen Tragfähigkeit der Unternehmen im öffentlichen Eigentum. Weitere Stärkung der operationellen und finanziellen Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden, um Transparenz und Wettbewerb in den betreffenden Sektoren zu fördern. |
— |
Entwicklung und Umsetzung von Strategien, um den Übergang von der inoffiziellen zur offiziellen Beschäftigung zu fördern und so einen funktionierenden regulären Arbeitsmarkt zu schaffen und die Wirksamkeit der Arbeitsmarktpolitik zu stärken. |
Europäische Standards
Binnenmarkt
Freier Warenverkehr
— |
Annahme horizontaler Rahmenvorschriften, um die Infrastruktur für eine ordnungsgemäße Wahrnehmung und Trennung der verschiedenen Aufgaben (in den Bereichern Regulierung, Normung, Akkreditierung, Messwesen, Konformitätsbewertung und Marktüberwachung) zu schaffen, die erforderlich ist, um den EU-Besitzstand für den freien Warenverkehr umzusetzen. |
Freier Kapitalverkehr
— |
Verabschiedung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen und Stärkung des Aufsichtsverfahrens im Finanzsektor. |
Zoll und Steuern
— |
Fortsetzung der Angleichung der Zollvorschriften an den Besitzstand und weiterer Ausbau der Kapazitäten der Zollverwaltung für die Bekämpfung von Korruption, Produktpiraterie und grenzübergreifender Kriminalität. Stärkung der Kapazitäten der Fahndungseinheit. |
— |
Einhaltung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Handelspräferenzen, insbesondere der Ursprungsregeln. |
— |
Weitere Angleichung der Steuervorschriften an den EU-Besitzstand und Stärkung der Kapazität der Steuerverwaltung. Stärkung der Kapazitäten zur Steuererhebung der Steuerverwaltung und Erhöhung des Steueraufkommens. |
— |
Einhaltung der Grundsätze des Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung und Gewährleistung der Übereinstimmung neuer Steuerregelungen mit diesem Kodex. |
Öffentliches Beschaffungswesen
— |
Angleichung des Rechtsrahmens für das öffentliche Auftragswesen durch Annahme der erforderlichen Durchführungsbestimmungen, um die Übereinstimmung mit dem Besitzstand zu gewährleisten. Schaffung eines institutionellen Rahmens für das öffentliche Auftragswesen, der über die erforderliche Verwaltungskapazität und Unabhängigkeit verfügt, um seine Aufgaben wahrzunehmen. |
Schutz der Rechte des geistigen Eigentums
— |
Aufbau der erforderlichen Verwaltungs- und Justizkapazität zur Umsetzung des einschlägigen Gesetzes und Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums. |
Beschäftigungs- und Sozialpolitik
— |
Annahme einer Strategie zur Förderung der Beschäftigung, einschließlich einer besseren Erfassung von beschäftigungsrelevanten Daten. |
— |
Verbesserung der Information der Öffentlichkeit über den Zugang zu den Systemen der sozialen Sicherheit und Ausbau der für Sozialhilfeleistungen zuständigen kommunalen Kapazitäten. |
— |
Änderung des Sozialversicherungs- und des Pensionsgesetzes. |
— |
Überarbeitung des Systems der Sozialleistungen um die Gleichbehandlung aller Begünstigten zu gewährleisten. |
Bildung und Forschung
— |
Aufstockung der Haushaltsmittel für Bildung, insbesondere im Hinblick auf die Verbesserung der Schulinfrastruktur, die Abschaffung des Schichtunterrichts und die Bereitstellung ausreichender Materialien und Ausstattung. |
— |
Ausarbeitung von Aktionsplänen für die Umsetzung der Bildungsstrategien, mit intensiverem Dialog und engerer Koordinierung auf allen Ebenen und mit allen Beteiligten sowie Bereitstellung der dafür erforderlichen Ressourcen. |
— |
Vollständige Umsetzung der Rechtsvorschriften über berufliche Bildung und Beginn der Umsetzung eines nationalen Qualifikationsrahmens. |
— |
Weiterentwicklung eines nationalen Rahmens für die Unterrichtskontrolle und -bewertung. |
— |
Gewährleistung einer stärkeren Beteiligung an den EU-Hochschulprogrammen. |
Sektorbezogene Politik
Industrie und KMU
— |
Annahme und Umsetzung einer mittelfristigen Strategie zur Förderung der Entwicklung von KMU, sowie zur Stärkung der Agentur für KMU-Förderung und der Agentur für Investitionsförderung. Weitere Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen. |
Landwirtschaft und Fischerei
— |
Klare Festlegung der Zuständigkeiten der verschiedenen Dienste im Agrarsektor (einschließlich der Behörde für Tier- und Pflanzengesundheit) und ihrer Beziehungen zum Ministerium für Land- und Forstwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums sowie zu den Gebietskörperschaften. |
— |
Annahme des Lebensmittelgesetzes sowie der entsprechenden Durchführungsvorschriften und Einrichtung einer mit der Rechtsum- und -durchsetzung beauftragten Agentur. |
— |
Gewährleistung der Praxistauglichkeit des Systems für die Identifizierung von Tieren und die Registrierung ihrer Verbringung. |
— |
Ausarbeitung eines Plans für die Modernisierung der agrar- und ernährungswirtschaftlichen Betriebe. |
Umwelt
— |
Umsetzung der von der Kosovo-Versammlung angenommenen Rechtsvorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung. |
— |
Umsetzung des umfassenden Umweltaktionsplans mit Schwerpunkt auf Fragen der öffentlichen Gesundheit. |
— |
Weitere Angleichung an die EU-Standards im Umweltbereich. |
— |
Weitere Maßnahmen zur Stärkung des Umweltbewusstseins der Bevölkerung und zur Förderung des Interesses der Zivilgesellschaft an Umweltfragen. |
Verkehrspolitik
— |
Weitere Umsetzung der Vereinbarung über den Ausbau des südosteuropäischen regionalen Kernverkehrsnetzes einschließlich der Zusatzvereinbarung über einen südosteuropäischen Schienenverkehrsraum. |
— |
Umsetzung des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes über Straßenverkehrssicherheit. Entwicklung einer multimodalen Verkehrsstrategie. |
— |
Weitere Verbesserung der datenbasierten Anlagenverwaltung für die Instandhaltung und Sanierung der Verkehrsinfrastrukturen. Gewährleistung der Vereinbarkeit des Rechtsrahmens für Konzessionen mit dem EU-Besitzstand und Maßnahmen zur Förderung von Investitionen — auch durch öffentlich-private Partnerschaften — für die Kofinanzierung großer strategischer Infrastrukturprojekte. |
— |
Sicherstellung der Abstimmung der Entwicklung des Eisenbahnsektors mit der Strategie für die Wirtschaftsentwicklung. |
— |
Gewährleistung eines angemessenen Sicherheitsniveaus für den Flughafen in Pristina sowie einer effizienten und rechenschaftspflichtigen Flughafenverwaltung. |
— |
Überarbeitung und Verbesserung der Verfahren für die Erteilung der Fahrerlaubnis und der technischen Überprüfung von Kraftfahrzeugen. |
Energie
— |
Gewährleistung der Rentabilität und Tragfähigkeit des Stromversorgungsunternehmens, vor allem durch eine stark verbesserte Gebühreneinziehung und ein verantwortungsvolleres Management. |
— |
Weitere Erfüllung der im Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft verankerten Verpflichtungen. Fortsetzung der Vorbereitung des „Kosovo C“-Projekts, durch das Stromerzeugung und -lieferung vollständig mit dem im Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft verankerten Besitzstand in Einklang gebracht werden sollen. |
Informationsgesellschaft und Medien
— |
Verabschiedung und Beginn der Umsetzung von Maßnahmen in Bezug auf elektronische Kommunikationsnetze sowie auf Dienste, die auf die Durchsetzung der vollständigen Liberalisierung und Schaffung eines stabilen, offenen und wettbewerbsfähigen Umfelds ausgerichtet sind, um Auslandsinvestitionen anzuziehen und die Qualität der Dienste zu verbessern. |
— |
Stärkung der Verwaltungskapazität der Zivilluftfahrtbehörde. Ausbau der Verwaltungskapazitäten der Aufsichtsbehörde und Stärkung ihrer operationellen und finanziellen Unabhängigkeit. |
— |
Gewährleistung einer soliden und langfristig gesicherten finanziellen Basis für den öffentlich-rechtlichen Rundfunksender RTK, die unabhängige Medienkommission und den Medienfonds. |
Finanzkontrolle
— |
Weitere Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie für die interne Kontrolle der öffentlichen Finanzen und der einschlägigen Rechtsvorschriften, um auf dieser Grundlage die mittelfristigen Prioritäten in diesem Bereich umzusetzen. |
Statistik
— |
Ausbau der Verwaltungskapazitäten des Statistikamts und Stärkung seiner operationellen und finanziellen Unabhängigkeit. Gewährleistung der Zuverlässigkeit der Statistiken sowie der fristgerechten und kostenlosen Bereitstellung von abgesicherten Daten an das Statistikamt. |
— |
Weiterentwicklung der Wirtschaftsstatistiken und Beschleunigung der Entwicklung von Sozialstatistiken. |
Recht, Freiheit und Sicherheit
Visa, Grenzkontrolle, Asyl und Migration
— |
Stärkung der Effizienz der Personenkontrollen an den Grenzen sowie Förderung von Wirksamkeit und Transparenz der Grenzpolizei. |
— |
Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Grenzschutzstellen und mit den Nachbarstaaten. |
— |
Einrichtung von Unterkünften und Aufnahmezentren für Asylsuchende. |
— |
Annahme eines Migrationgesetzes im Einklang mit den europäischen Standards. Ausarbeitung einer Strategie und eines Aktionsplans für Migration, insbesondere im Hinblick auf die Rückübernahme und Wiedereingliederung von Rückkehrern aus dem Ausland. |
Geldwäsche
— |
Stärkung der Kapazitäten der Finanzfahndungsstelle, die der für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität zuständigen Direktion der Kosovo-Polizei unterstellt ist. Spezielle Schulungen für Staatsanwälte und Richter. Klare Aufteilung der Kompetenzen für die Bekämpfung der Geldwäsche auf die zuständigen Institutionen. |
Drogen
— |
Entwicklung einer Drogenbekämpfungsstrategie und eines entsprechenden Aktionsplans für deren Umsetzung. Weiterer Ausbau der lokalen Kapazitäten im Bereich der Drogenfahndung. |
Polizei
— |
Annahme des Polizeigesetzes. |
— |
Effizientere Ermittlung bei Straftaten. Annahme und Umsetzung von Rechtsvorschriften zur Einsetzung der Kosovo-Polizei und Stärkung ihrer Kapazitäten in den Bereichen Ermittlung und interne Kontrolle. Stärkung der Führungsebene. |
— |
Annahme und Umsetzung einer Strategie für die Verbrechensbekämpfung. Ausarbeitung einer Strategie für den Einzug von Waffen, Vervollständigung und Durchsetzung von Rechtsvorschriften über Kleinwaffen. |
— |
Ausarbeitung einer Strategie und eines Aktionsplans für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus. |
— |
Vollendung des Rechtsrahmens für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität. |
— |
Weiterer Ausbau der lokalen Kapazitäten in der für organisierte Kriminalität zuständigen Abteilung der Kosovo-Polizei. |
— |
Umsetzung des Aktionsplans und Stärkung der Rechtsgrundlage und Strukturen, um wirksamer gegen Menschenhandel vorzugehen. |
Schutz personenbezogener Daten
— |
Ausarbeitung und Umsetzung eines umfassenden Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten im Einklang mit dem Besitzstand, insbesondere mit der Datenschutzrichtlinie (95/46/EG). Einrichtung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde für Datenschutz mit den erforderlichen Kompetenzen und ausreichenden finanziellen und personellen Mitteln. |
MITTELFRISTIGE PRIORITÄTEN
Politische Kriterien
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
Öffentliche Verwaltung
— |
Fortsetzung einer nachhaltigen Reform der öffentlichen Verwaltung unter Beachtung von Haushaltszwängen. Verbesserung der Kapazitäten der Lokalverwaltungen im Hinblick auf die Gewährleistung des gleichen und effizienten Dienstleistungsangebots in allen Bezirken. |
Justiz
— |
Festlegung und Konsolidierung eines vollständigen Rechtsbestands im Kosovo, der die Rechte und Interessen aller Volksgruppen gewährleistet, unter Ausschöpfung aller derzeit im Kosovo geltenden Rechtsquellen. |
— |
Entwicklung eines alternativen Streitbeilegungsverfahrens. |
— |
Verbesserung des Strafvollzugs mit Schwerpunkt auf Sicherheit, Kontrolle, Management, Berufsausbildung und Wiedereingliederung sowie dem Zustand der Einrichtungen. |
Korruptionsbekämpfung
— |
Entwicklung sektorspezifischer Aktionspläne zur Bekämpfung von Korruption und stärkere Sensibilisierung der Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung sowie der Zivilgesellschaft für dieses Problem. |
— |
Nachweis von Fortschritten bei der Korruptionsbekämpfung. |
Menschenrechte und Schutz von Minderheiten
— |
Sicherung der Existenz von Minderheiten und ihrer diskriminierungsfreien Beteiligung am gesellschaftlichen Leben durch konkrete Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Sicherheit und Freizügigkeit sowie der Bereitstellung von und ihres gleichberechtigten Zugangs zu öffentlichen Diensten. |
— |
Umsetzung des Gesetzes über die Gleichstellung der Geschlechter. Gewährleistung der Gleichstellung der Frau in allen politischen Bereichen und den Rechtsvorschriften. |
— |
Entwicklung einer integrierten Politik zur Erhaltung des kulturellen Erbes. Sensibilisierung der Allgemeinheit für das kulturelle Erbe und dessen Achtung. |
— |
Sicherstellung, dass die Katasterbehörde des Kosovo und die kommunalen Katasterämter transparenten, diskriminierungsfreien und uneingeschränkten Zugang zu Grundbuchinformationen gewähren und über funktionierende Mechanismen der Rechenschaftspflicht verfügen. |
Regionale Angelegenheiten und internationale Verpflichtungen
— |
Weitere Stärkung der Mechanismen der regionalen und internationalen Zusammenarbeit auch im Bereich der Rechtsdurchsetzung, einschließlich der Überstellung verdächtiger und verurteilter Personen sowie gegenseitige Rechtshilfe zwischen den Justizbehörden. |
Wirtschaftliche Kriterien
— |
Weitere Stärkung der Eigentumsrechte und der Rechtsstaatlichkeit und Erleichterung des Zugangs zu Gerichten im Hinblick auf die Schaffung unternehmensfreundlicher Rahmenbedingungen. |
— |
Entwicklung einer Strategie für die Privatisierung und gegebenenfalls Umstrukturierung staatlicher Unternehmen, mit dem Ziel, die Unternehmensführung und Leistungsfähigkeit zu stärken und Subventionen für den Unternehmenssektor abzubauen. |
— |
Konzeption und Umsetzung einer aktiven Arbeitsmarktpolitik in enger Zusammenarbeit mit den lokalen Wirtschaftskreisen, um ein bedarfsgerechtes Arbeitskräfteangebot auf dem Arbeitsmarkt zu fördern und den Anteil qualifizierter Arbeitskräfte an der Erwerbsbevölkerung zu erhöhen. |
— |
Umsetzung entsprechender Strategien, um Quantität und Qualität des Bildungsangebots auf allen Ebenen zu stärken. |
— |
Stärkung der Leistungsfähigkeit im Exportbereich. |
Europäische Standards
Binnenmarkt
Freier Warenverkehr
— |
Weitere Angleichung an die Richtlinien nach dem neuen und dem Gesamtkonzept sowie nach dem alten Konzept. |
— |
Weitere Übernahme Europäischer Normen (EN). |
— |
Einrichtung einer Marktüberwachungsstruktur. |
Zoll und Steuern
— |
Weitere Angleichung der Steuer- und Zollvorschriften an den EU-Besitzstand. Weitere Stärkung der Verwaltungskapazitäten von Steuer- und Zollbehörden zur Durchsetzung von Rechtsvorschriften sowie zur Bekämpfung von Korruption, grenzübergreifender Kriminalität und Steuerhinterziehung. |
Öffentliches Beschaffungswesen
— |
Gewährleistung der wirksamen Umsetzung der Vorschriften über das öffentliche Auftragswesen durch die öffentlichen Auftraggeber auf allen Ebenen, u. a. durch die Entwicklung operativer Instrumente, die Durchführung von Schulungen und die Stärkung der Verwaltungskapazitäten. |
Schutz der Rechte des geistigen Eigentums
— |
Weitere Stärkung der Durchsetzung der Rechte des geistigen und gewerblichen Eigentums im Einklang mit der mittelfristigen Strategie. |
Beschäftigung
— |
Stärkung der Verwaltungskapazität der Arbeitsaufsichtsämter. |
Bildung und Forschung
— |
Stärkung der Verfahren für die Qualitätssicherung im Bildungssektor. |
— |
Weitere Verbesserung der Abstimmung von Berufs-, Fort- und Hochschulbildung auf den Arbeitsmarkt und den Bedarf in der Wirtschaft. |
— |
Förderung der regionalen Zusammenarbeit im Bereich der Hochschulbildung. |
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Beginn der Ausarbeitung einer Strategie für die Forschungsförderung. |
Sektorbezogene Politik
Landwirtschaft und Fischerei
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Aufbau eines Planungs- und Rechtsrahmens zur Unterstützung einer nachhaltigen Bodenreform. Verstärkter Schutz landwirtschaftlicher Flächen vor einer planlosen Stadtentwicklung. |
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Bewertung der Einhaltung einschlägiger Vorschriften durch die agrar- und ernährungswirtschaftlichen Betriebe und Ausarbeitung eines Programms für die Modernisierung dieser Betriebe. |
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Einleitung von Maßnahmen zur wirksamen Kontrolle des Anbaus heimischer Pflanzen, insbesondere von Erzeugnissen, die spezifischen EU-Anforderungen unterliegen. |
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Entwicklung einer leistungsstarken Struktur für die Forstwirtschaft, insbesondere um gegen den illegalen Holzeinschlag und Waldbrände vorzugehen. |
Umwelt
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Maßnahmen zur Verbesserung der Raumplanung. |
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Stärkung der Kapazitäten des Ministeriums für Umwelt und Raumplanung, Verbesserung der Koordinierung zwischen den für Umweltangelegenheiten zuständigen Verwaltungen. |
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Einbeziehung von Umweltaspekten in andere Politikbereiche, insbesondere in die Bereiche Energie und Verkehr. |
Verkehrspolitik
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Maßnahmen zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit. |
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Planung und Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen für die Verkehrsinfrastruktur, gegebenenfalls einschließlich des Aufbaus neuer Infrastrukturen durch öffentlich-private Partnerschaften. |
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Entwicklung und Umsetzung einer multimodalen Verkehrsstrategie. |
Energie
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Entwicklung eines Rechts- und Regulierungsrahmens zur Förderung öffentlich-privater Partnerschaften und gemischter Investitionen im Energiesektor im Einklang mit den Schlussfolgerungen der Studie über Investitionsförderung. |
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Weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Stromversorgungsunternehmens und dessen Integration in den regionalen Strommarkt. |
Informationsgesellschaft und Medien
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Umsetzung der Rechtsvorschriften über elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, um ein offenes und wettbewerbsfähiges Umfeld zu schaffen und die Position sowie die operationelle und finanzielle Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde für den Telekommunikationssektor zu stärken. |
Finanzkontrolle
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Unter der Koordination des Finanzministeriums Entwicklung und Anwendung der Grundsätze der dezentralisierten Rechenschaftspflicht für die mittelbewirtschaftenden Stellen und einer funktionell unabhängigen internen Rechnungsprüfung in Übereinstimmung mit den internationalen Standards und den bewährten Verfahren der EU durch kohärente Rechtsvorschriften und angemessene Verwaltungskapazitäten. |
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Stärkung der Handlungskapazität sowie der funktionellen und finanziellen Unabhängigkeit des Obersten Rechnungshofs. Follow-up und Umsetzung der Empfehlung des Rechnungshofs. |
Statistik
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Stärkung von Kooperation und Koordinierung innerhalb des Statistiksystems, Entwicklung eines Qualitätsmanagementsystems und der entsprechenden QM-Dokumentation sowie Standardisierung der Verfahren für die Erstellung und Verbreitung von Statistiken. |
Recht, Freiheit und Sicherheit
Visa, Grenzkontrolle, Asyl und Migration
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Weiterer Ausbau der Kapazitäten der Direktion für Grenz-, Asyl- und Migrationsfragen des Innenministeriums. Weitere Stärkung der Handlungskapazität der für die Grenzkontrolle zuständigen Dienste der Kosovo-Polizei. |
Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus
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Umsetzung und Aktualisierung der Strategie zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus. |
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Ausbau der lokalen Kapazitäten für die Durchführung von Ermittlungen im Bereich der organisierten Kriminalität. |
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Ausbau der Justizkapazität zur Verfolgung von Straftaten im Bereich der organisierten Kriminalität und der Wirtschaftskriminalität sowie zur Einleitung der entsprechenden Gerichtsverfahren. |
Drogen
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Gewährleistung der dienstübergreifenden und internationalen Zusammenarbeit und einer erheblichen Verbesserung der Ergebnisse bei der Bekämpfung des Drogenhandels. |
Schutz personenbezogener Daten
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Umsetzung des Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten im Einklang mit dem Besitzstand sowie Gewährleistung einer wirksamen Kontrolle und Durchsetzung. |