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Document L:2001:098:TOC
Official Journal of the European Communities, L 98, 07 April 2001
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 98, 07. April 2001
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 98, 07. April 2001
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften | ISSN
0376-9453 L 98 44. Jahrgang 7. April 2001 |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
Verordnung (EG) Nr. 700/2001 der Kommission vom 6. April 2001 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise | 1 | |||
Verordnung (EG) Nr. 701/2001 der Kommission vom 6. April 2001 zur Eröffnung einer Ausschreibung Nr. 39/2001 EG für Weinalkohol für neue industrielle Verwendungen | 3 | |||
Verordnung (EG) Nr. 702/2001 der Kommission vom 6. April 2001 über die Eröffnung einer Dauerausschreibung für den Wiederverkauf von 47000 Tonnen Weichweizen aus Beständen der schwedischen Interventionsstelle auf dem Binnenmarkt | 5 | |||
* | Verordnung (EG) Nr. 703/2001 der Kommission vom 6. April 2001 zur Festlegung der Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln, die auf der zweiten Stufe des Arbeitsprogramms gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG zu prüfen sind, und zur Revision der Liste der Berichterstattermitgliedstaaten für diese Wirkstoffe | 6 | ||
* | Verordnung (EG) Nr. 704/2001 der Kommission vom 6. April 2001 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2300/97 mit Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EG) Nr. 1221/97 des Rates mit allgemeinen Durchführungsbestimmungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Honig | 14 | ||
Verordnung (EG) Nr. 705/2001 der Kommission vom 6. April 2001 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von geschliffenem rundkörnigem Reis im Zusammenhang mit der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2281/2000 | 15 | |||
Verordnung (EG) Nr. 706/2001 der Kommission vom 6. April 2001 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von geschliffenem mittelkörnigem Reis und geschliffenem Langkornreis A im Zusammenhang mit der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2282/2000 | 16 | |||
Verordnung (EG) Nr. 707/2001 der Kommission vom 6. April 2001 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von geschliffenem mittelkörnigem Reis und geschliffenem Langkornreis A im Zusammenhang mit der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2283/2000 | 17 | |||
Verordnung (EG) Nr. 708/2001 der Kommission vom 6. April 2001 zur Festsetzung der Höchsterstattung bei der Ausfuhr von geschliffenem langkörnigem Reis im Zusammenhang mit der Ausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2284/2000 | 18 | |||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Rat | ||||
2001/280/EC | ||||
* | Beschluss Nr. 2/2001 des Assoziationsrates EU-Litauen vom 22. Februar 2001 zur Annahme der Durchführungsbestimmungen nach Artikel 64 Absatz 3 des Europa-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Litauen andererseits zu den Vorschriften über staatliche Beihilfen in Artikel 64 Absatz 1 Ziffer iii) und Absatz 2 des Europa-Abkommens | 19 | ||
Kommission | ||||
2001/281/EC | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 28. März 2001 über das vorübergehende Inverkehrbringen von bestimmtem, den Anforderungen der Richtlinien 66/401/EWG, 66/402/EWG oder 69/208/EWG des Rates nicht entsprechendem Saatgut (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 784) | 23 | ||
2001/282/EC | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 6. April 2001 zur zweiten Änderung der Entscheidung 2001/223/EG mit Maßnahmen zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche in den Niederlanden (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 1081) (1) | 27 | ||
2001/283/EC | ||||
* | Beschluss Nr. 1/2001 des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen EG-Türkei vom 28. März 2001 zur Änderung des Beschlusses Nr. 1/96 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu dem Beschluss Nr. 1/95 des Assoziationsrates EG-Türkei | 31 | ||
(1) Text von Bedeutung für den EWR |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte. |