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Document L:1996:196:TOC
Official Journal of the European Communities, L 196, 7 August 1996
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 196, 7. August 1996
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 196, 7. August 1996
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
VERORDNUNG (EG) Nr. 1572/96 DER KOMMISSION vom 6. August 1996 über die Anwendung eines Einfuhrmindestpreises für bestimmte Beerenfrüchte mit Ursprung in Ungarn und in Polen | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 1573/96 DER KOMMISSION vom 6. August 1996 zur vorläufigen Aussetzung der Erteilung von Lizenzen für die Ausfuhr von Milcherzeugnissen und zur Bestimmung des Umfangs, in dem nicht erledigten Ausfuhrlizenzanträgen stattgegeben wird | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 1574/96 DER KOMMISSION vom 6. August 1996 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise | ||||
* | Richtlinie 96/39/EG der Kommission vom 19. Juni 1996 zur Änderung der Richtlinie 93/75/EWG des Rates über Mindestanforderungen an Schiffe, die Seehäfen der Gemeinschaft anlaufen oder aus ihnen auslaufen und gefährliche oder umweltschädliche Güter befördern (1) | |||
* | Richtlinie 96/40/EG der Kommission vom 25. Juni 1996 zur Erstellung eines einheitlichen Musters für die Ausweise der Besichtiger der Hafenstaatkontrolle (1) | |||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Rat | ||||
96/479/EG: | ||||
* | Beschluß des Rates vom 25. Juli 1996 zur Ernennung eines Mitglieds und von vier Stellvertretern des Ausschusses der Regionen | |||
96/480/EG: | ||||
* | Entscheidung des Rates vom 23. Juli 1996 zur Ermächtigung des Königreichs Spanien, das Abkommen mit der Republik Südafrika über die wechselseitigen Fischereibeziehungen bis zum 7. März 1997 zu verlängern | |||
96/481/EG: | ||||
* | Entscheidung des Rates vom 23. Juli 1996 zur Ermächtigung der Portugiesischen Republik, das Abkommen mit der Republik Südafrika über die wechselseitigen Fischereibeziehungen bis zum 7. März 1997 zu verlängern | |||
Kommission | ||||
96/482/EG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 12. Juli 1996 zur Festlegung der Veterinärbedingungen und Veterinärbescheinigungen für die Einfuhr von Geflügel und Bruteiern, ausgenommen Laufvögel (Flachbrustvögel) und ihre Bruteier, aus Drittländern, einschließlich der nach der Einfuhr anzuwendenden tierseuchenrechtlichen Maßnahmen (1) | |||
96/483/EG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 12. Juli 1996 zur Erstellung einer Liste von Drittländern, die befugt sind, für die Einfuhr in die Gemeinschaft von lebendem Geflügel und Bruteiern, ausgenommen Laufvögel (Flachbrustvögel) und deren Bruteier, die Tiergesundheitsbescheinigungen nach den in der Entscheidung 96/482/EG vorgesehenen Mustern zu verwenden (1) | |||
(1) | Text von Bedeutung für den EWR |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |