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Document JOL_2006_176_R_0107_01

    Beschluss 2006/448/GASP des Rates vom 7. Juni 2006 über die Verlängerung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung Indonesiens über die Aufgaben, die Rechtsstellung, die Vorrechte und die Immunitäten der Beobachtermission der Europäischen Union in Aceh (Indonesien) (Aceh-Beobachtermission — AMM) und ihres Personals
    Briefwechsel über die Verlängerung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung Indonesiens über die Aufgaben, die Rechtsstellung, die Vorrechte und die Immunitäten der Beobachtermission der Europäischen Union in Aceh (Indonesien) (Aceh-Beobachtermission — AMM) und ihres Personals

    ABl. L 176 vom 30.6.2006, p. 107–109 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
    ABl. L 294M vom 25.10.2006, p. 322–324 (MT)

    30.6.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 176/107


    BESCHLUSS 2006/448/GASP DES RATES

    vom 7. Juni 2006

    über die Verlängerung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung Indonesiens über die Aufgaben, die Rechtsstellung, die Vorrechte und die Immunitäten der Beobachtermission der Europäischen Union in Aceh (Indonesien) (Aceh-Beobachtermission — AMM) und ihres Personals

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 24,

    auf Empfehlung des Vorsitzes,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 27. Februar 2006 die Gemeinsame Aktion 2006/202/GASP zur Änderung und Verlängerung der Gemeinsamen Aktion 2005/643/GASP zur Beobachtermission der Europäischen Union in Aceh, Indonesien (Aceh-Beobachtermission — AMM) (1) für einen Zeitraum von drei Monaten bis 15. Juni 2006 angenommen.

    (2)

    Am gleichen Tag hat der Rat auch den Beschluss 2006/201/GASP über die Verlängerung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung Indonesiens über die Aufgaben, die Rechtsstellung, die Vorrechte und die Immunitäten der Beobachtermission der Europäischen Union in Aceh (Indonesien) (Aceh-Beobachtermission — AMM) und ihres Personals (2) angenommen, mit dem das Abkommen um drei Monate verlängert wurde.

    (3)

    Die Regierung Indonesiens hat die Europäische Union am 5. Mai 2006 ersucht, das Mandat der Aceh-Beobachtermission um einen weiteren Zeitraum von drei Monaten zu verlängern.

    (4)

    Wie in dem Schreiben vom 14. September 2005 und den dazugehörigen Anhängen des Außenministers der Regierung Indonesiens zu den Aufgaben, der Rechtsstellung, den Vorrechten und den Immunitäten der Aceh-Beobachtermission (AMM) und ihres Personals und der Antwort des Generalsekretärs/Hohen Vertreters vom 3. Oktober 2005 ausgeführt ist, kann das Abkommen in Form eines Briefwechsels im gegenseitigen Einvernehmen um einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten verlängert werden (3).

    (5)

    Die Verlängerung des Abkommens in Form eines Briefwechsels um einen Zeitraum von drei Monaten bis zum 15. September 2006 sollte im Namen der Europäischen Union genehmigt werden —

    BESCHLIESST:

    Artikel 1

    Die Verlängerung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung Indonesiens über die Aufgaben, die Rechtsstellung, die Vorrechte und die Immunitäten der Beobachtermission der Europäischen Union in Indonesien (Aceh-Beobachtermission — AMM) und ihres Personals für einen Zeitraum von drei Monaten bis zum 15. September 2006 wird im Namen der Europäischen Union genehmigt.

    Der Wortlaut des Briefwechsels, mit dem diese Verlängerung beschlossen wird, ist diesem Beschluss beigefügt.

    Artikel 2

    Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), den Briefwechsel rechtsverbindlich für die Europäische Union zu unterzeichnen (4).

    Artikel 3

    Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

    Artikel 4

    Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.

    Geschehen zu Luxemburg am 7. Juni 2006.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    K.-H. GRASSER


    (1)  ABl. L 71 vom 10.3.2006, S. 57.

    (2)  ABl. L 71 vom 10.3.2006, S. 53.

    (3)  ABl. L 288 vom 29.10.2005, S. 60.

    (4)  Das Datum des Inkrafttretens des Abkommens wird vom Generalsekretariat des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.


    ÜBERSETZUNG

    BRIEFWECHSEL

    über die Verlängerung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung Indonesiens über die Aufgaben, die Rechtsstellung, die Vorrechte und die Immunitäten der Beobachtermission der Europäischen Union in Aceh (Indonesien) (Aceh-Beobachtermission — AMM) und ihres Personals

    Jakarta, den 5. Mai 2006

    Exzellenz,

    ich beehre mich, der Europäischen Union im Namen der Regierung der Republik Indonesien meine Anerkennung auszusprechen für ihre Beteiligung an der Aceh-Beobachtermission (AMM) und für die bemerkenswerte Arbeit, die seit dem Einsatzbeginn in der Provinz Nanggroe Aceh Darussalam (NAD) geleistet wurde.

    Bei dieser Gelegenheit darf ich auf das Schreiben des Ministers ad interim für auswärtige Angelegenheiten der Republik Indonesien und die dazugehörigen Anhänge mit Datum vom 14. September 2005 und auf Ihr Schreiben und die dazugehörigen Anhänge mit Datum vom 3. Oktober 2005 verweisen, die beide die Aufgaben, die Rechtsstellung, die Vorrechte und die Immunitäten der Aceh-Beobachtermission (AMM) betreffen, und darüber hinaus auf das Schreiben des Ministers für auswärtige Angelegenheiten der Republik Indonesien mit Datum vom 13. Februar 2006 und Ihr Antwortschreiben mit Datum vom 28. Februar 2006 verweisen, die beide die Verlängerung der Präsenz der Europäischen Union in der Provinz NAD bis zum 15. Juni 2006 betreffen.

    Diesbezüglich darf ich Ihnen den Beschluss der Regierung der Republik Indonesien mitteilen, wonach die Europäische Union erneut ersucht wird, ihre Präsenz in der Provinz NAD um den Zeitraum vom 16. Juni 2006 bis zum 15. September 2006 zu verlängern.

    Die Rechtsstellung, die Vorrechte und die Immunitäten der AMM sind die gleichen wie diejenigen, die in unserem Briefwechsel vom 14. September 2005 bzw. 3. Oktober 2005, der eine rechtsverbindliche Übereinkunft zwischen der Regierung der Republik Indonesien und der Europäischen Union darstellt, festgelegt sind.

    Die Arbeit der AMM in dem betreffenden Zeitraum wird die Aufgaben der AMM gemäß Artikel 5.2 der Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Indonesien und der Bewegung Freies Aceh vom 15. August 2005 umfassen, mit Ausnahme der Aufgaben unter den Buchstaben a und b, die bereits abgeschlossen sind.

    Wenn dieser Vorschlag für die Europäische Union annehmbar ist, darf ich Ihnen ferner vorschlagen, dass dieses Schreiben sowie Ihr zustimmendes Antwortschreiben zusammen eine rechtsverbindliche Übereinkunft zwischen der Regierung der Republik Indonesien und der Europäischen Union darstellen. Diese Übereinkunft tritt am 16. Juni 2006 in Kraft und läuft am 15. September 2006 aus. Für die Regierung der Republik Indonesien stützt sich der Rechtsrahmen auf das indonesische Gesetz Nr. 2 von 1982 mit Datum vom 25. Januar 1982 zur Ratifizierung des Übereinkommens über Sondermissionen von 1969.

    Meines Erachtens kann die bestehende konstruktive Zusammenarbeit mit dem Ziel einer friedlichen, umfassenden und dauerhaften Lösung des Problems in Aceh innerhalb des einheitlichen Staates Republik Indonesien beibehalten und ausgebaut werden.

    Ich sehe Ihrer zustimmenden Antwort erwartungsvoll entgegen.

    Hochachtungsvoll

    Dr. N. Hassan Wirajuda

    Brüssel, den 14. Juni 2006

    Exzellenz,

    ich beehre mich, auf Ihr Schreiben vom 5. Mai 2006 Bezug zu nehmen, in dem Sie uns den Beschluss der Regierung der Republik Indonesien mitteilen, wonach die Europäische Union ersucht wird, ihre Präsenz in der Provinz Nanggroe Aceh Darussalam (NAD) um einen Zeitraum von drei Monaten vom 16. Juni 2006 bis zum 15. September 2006 zu verlängern.

    Ich freue mich, Ihnen bestätigen zu dürfen, dass die Europäische Union übereingekommen ist, diesem Ersuchen stattzugeben.

    Ich bestätige, dass im Einklang mit unserem Briefwechsel vom 14. September 2005 bzw. 3. Oktober 2005, der eine rechtsverbindliche Übereinkunft zwischen der Regierung der Republik Indonesien und der Europäischen Union darstellt, diese Übereinkunft bis zum 15. September 2006 verlängert wird.

    Die Arbeit der AMM in dem betreffenden Zeitraum wird die Aufgaben der AMM gemäß Artikel 5.2 der Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Indonesien und der Bewegung Freies Aceh vom 15. August 2005 umfassen, mit Ausnahme der Aufgaben unter den Buchstaben a und b, die bereits abgeschlossen sind.

    Ich darf Ihnen ferner bestätigen, dass Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben zusammen eine rechtsverbindliche Übereinkunft zwischen der Regierung der Republik Indonesien und der Europäischen Union darstellen. Diese Übereinkunft tritt am 16. Juni 2006 in Kraft und läuft am 15. September 2006 aus.

    Ich möchte erneut die Gelegenheit nutzen, um darauf hinzuweisen, wie sehr die Europäische Union die bei dem Friedensprozess in Aceh erzielten Fortschritte würdigt, und um das dauerhafte Bekenntnis der Europäischen Union zur Unterstützung der Entwicklung einer friedlichen, umfassenden und dauerhaften Lösung des Problems in Aceh zu bekräftigen.

    Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

    Hochachtungsvoll

    Javier Solana


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