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Document 32005D0730
2005/730/EC: Council Decision of 20 September 2005 on the existence of an excessive deficit in Portugal
2005/730/EG: Entscheidung des Rates vom 20. September 2005 zum Bestehen eines übermäßigen Defizits in Portugal
2005/730/EG: Entscheidung des Rates vom 20. September 2005 zum Bestehen eines übermäßigen Defizits in Portugal
ABl. L 274 vom 20.10.2005, p. 91–92
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 09/07/2008; Aufgehoben durch 32008D0561 Das Ende des Gültigkeitszeitraums richtet sich nach dem Datum der Veröffentlichung des aufhebenden Rechtsakts, der am Datum der Bekanntgabe wirksam wird. Der aufhebende Rechtsakt wurde bekannt gegeben, doch das Datum der Bekanntgabe ist auf EUR-Lex nicht verfügbar, sodass stattdessen das Datum der Veröffentlichung verwendet wird.
20.10.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 274/91 |
ENTSCHEIDUNG DES RATES
vom 20. September 2005
zum Bestehen eines übermäßigen Defizits in Portugal
(2005/730/EG)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 104 Absatz 6,
auf Empfehlung der Kommission,
unter Berücksichtigung der Bemerkungen Portugals,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Nach Artikel 104 des Vertrags vermeiden die Mitgliedstaaten übermäßige öffentliche Defizite. |
(2) |
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt beruht auf dem Ziel einer gesunden öffentlichen Finanzlage als Mittel zur Verbesserung der Voraussetzungen für Preisstabilität und ein kräftiges tragfähiges Wachstum, das der Schaffung von Arbeitsplätzen förderlich ist. |
(3) |
Das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit nach Artikel 104 sieht eine Entscheidung über das Bestehen eines übermäßigen Defizits vor. Das Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit im Anhang zum Vertrag enthält weitere Bestimmungen zur Durchführung dieses Verfahrens. In der Verordnung (EG) Nr. 3605/93 des Rates vom 22. November 1993 über die Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (1) werden detaillierte Regeln und Definitionen für die Anwendung des genannten Protokolls festgelegt. |
(4) |
Nach Artikel 104 Absatz 5 des Vertrags hat die Kommission dem Rat eine Stellungnahme vorzulegen, wenn sie der Auffassung ist, dass in einem Mitgliedstaat ein übermäßiges Defizit besteht oder sich ergeben könnte. Die Kommission hat dem Rat am 20. Juli 2005 eine entsprechende Stellungnahme zu Portugal vorgelegt. Unter Berücksichtigung ihres Berichts nach Artikel 104 Absatz 3 des Vertrags und nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses gemäß Artikel 104 Absatz 4 des Vertrags gelangte die Kommission zu der Auffassung, dass in Portugal ein übermäßiges Defizit besteht. Bei der Abgabe ihrer Bewertung hat die Kommission den Bericht des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ (Ecofin) an den Europäischen Rat über die „Verbesserung der Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts“, der am 22. März 2005 vom Europäischen Rat gebilligt wurde, berücksichtigt. |
(5) |
Nach Artikel 104 Absatz 6 des Vertrags hat der Rat die Bemerkungen, die der betreffende Mitgliedstaat gegebenenfalls abzugeben wünscht, zu berücksichtigen, bevor er nach Prüfung der Gesamtlage entscheidet, ob ein übermäßiges Defizit besteht. Im Falle Portugals führt die Prüfung der Gesamtlage zu folgenden Schlussfolgerungen. |
(6) |
Nach der im Juni 2005 vorgelegten Aktualisierung des portugiesischen Stabilitätsprogramms ist für das Jahr 2005 ein gesamtstaatliches Defizit von 6,2 % des BIP geplant. Das Defizit liegt über dem Referenzwert von 3 % des BIP und nicht in dessen Nähe. Die Überschreitung des Defizit-Referenzwerts ist weder auf ein außergewöhnliches Ereignis, das sich der Kontrolle der portugiesischen Regierung entzieht, noch auf einen schwerwiegenden Wirtschaftsabschwung zurückzuführen. Die BIP-Wachstumsrate ist zwar seit 2000 drastisch eingebrochen, doch verzeichnete die Wirtschaft 2004 wieder eine positive Wachstumsrate und dürfte nach der Frühjahrsprognose 2005 der Kommissionsdienststellen und dem aktualisierten Stabilitätsprogramm vom Juni 2005 auch in den kommenden Jahren auf einem allmählichen, wenn auch moderaten Aufwärtstrend bleiben. Hinzu kommt, dass die negative Produktionslücke zwar erheblich ist und sich in den kommenden Jahren kaum signifikant verringern dürfte, die Verschlechterung des Haushaltssaldos jedoch in keinem Verhältnis zur jüngsten Ausweitung der Produktionslücke steht. Die Überschreitung des Referenzwerts kann daher nicht als Folge eines schwerwiegenden Wirtschaftsabschwungs gewertet werden. Nach der Frühjahrsprognose 2005 der Kommissionsdienststellen wird die öffentliche Defizitquote voraussichtlich auch im Jahr 2006, wenn der Konjunkturaufschwung allmählich Tritt fassen dürfte, deutlich über dem Referenzwert des Vertrags liegen. So sieht die im Juni 2005 vorgelegte Fortschreibung des portugiesischen Stabilitätsprogramms vor, dass sich das öffentliche Defizit in den kommenden Jahren verringert, aber bis 2007 über dem Referenzwert liegen wird. |
(7) |
Die Überschreitung des Referenzwerts kann nicht als vorübergehend im Sinne des Vertrags und des Stabilitäts- und Wachstumspakts angesehen werden. Dies weist darauf hin, dass die Anforderungen des Vertrags in Bezug auf das Defizitkriterium nicht erfüllt werden. |
(8) |
Die öffentliche Schuldenquote stieg 2003 über den im Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 60 % des BIP auf 61,9 % des BIP im Jahr 2004 an; dies entspricht einem Anstieg um etwa 8,5 Prozentpunkte des BIP seit dem Jahr 2000. Der Anstieg der Schuldenquote erklärt sich durch einen sehr niedrigen Primärüberschuss, durch erhebliche schuldenstandserhöhende Bestandsanpassungen und auch durch das niedrige nominale BIP-Wachstum. Außerdem lassen die in der Stabilitätsprogrammfortschreibung vom Juni 2005 projizierten Schuldenstandsdaten für die Jahre 2005 bis 2007, die weitgehend den Schuldenstandsprojektionen der Frühjahrsprognose 2005 der Kommissionsdienststellen entsprechen, auf einen weiteren steilen Anstieg der Schuldenquote auf eine Rekordhöhe von knapp 68 % im Jahr 2007 schließen. Dies widerspricht der im Vertrag erhobenen Forderung, dass bei einer Überschreitung des Referenzwertes von 60 % des BIP „das Verhältnis des öffentlichen Schuldenstands zum Bruttoinlandsprodukt hinreichend rückläufig … (sein) und sich rasch genug dem Referenzwert … (nähern muss)“. Dies weist darauf hin, dass auch die Anforderungen des Vertrags in Bezug auf das Schuldenstandskriterium nicht erfüllt werden. |
(9) |
Nach dem Bericht des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ an den Europäischen Rat über die „Verbesserung der Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts“ muss die Berücksichtigung von sonstigen einschlägigen Faktoren in der Entscheidung des Rates über das Bestehen eines übermäßigen Defizits nach Artikel 104 Absatz 6 des Vertrags „voll und ganz von dem Leitgrundsatz bestimmt werden (…), dass — bevor sonstige einschlägige Faktoren berücksichtigt werden können — die Überschreitung des Referenzwertes vorübergehend ist und dass das Defizit in der Nähe des Referenzwertes bleibt“. Im Falle Portugals ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. Folglich können bei der Entscheidung des Rates nach Artikel 104 Absatz 6 des Vertrags im Falle Portugals keine sonstigen einschlägigen Faktoren berücksichtigt werden — |
HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Nach Prüfung der Gesamtlage ist festzustellen, dass in Portugal ein übermäßiges Defizit besteht.
Artikel 2
Diese Entscheidung ist an die Portugiesische Republik gerichtet.
Geschehen zu Brüssel am 20. September 2005.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
M. BECKETT
(1) ABl. L 332 vom 31.12.1993, S. 7. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 351/2002 der Kommission (ABl. L 55 vom 26.2.2002, S. 23).