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Document 32005R0989
Council Regulation (EC) No 989/2005 of 27 June 2005 amending Regulation (EC) No 1255/96 temporarily suspending the autonomous common customs tariff duties on certain industrial, agricultural and fishery products
Verordnung (EG) Nr. 989/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1255/96 zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren
Verordnung (EG) Nr. 989/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1255/96 zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren
ABl. L 168 vom 30.6.2005, p. 1–7
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(BG, RO)
No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2011; Aufgehoben durch 32011R1344
30.6.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 168/1 |
VERORDNUNG (EG) Nr. 989/2005 DES RATES
vom 27. Juni 2005
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1255/96 zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 26,
auf Vorschlag der Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Es liegt im Interesse der Gemeinschaft, die autonomen Sätze des Gemeinsamen Zolltarifs für eine Reihe neuer Waren, die nicht im Anhang zu der Verordnung (EG) Nr. 1255/96 (1) aufgeführt sind, teilweise oder vollständig auszusetzen. |
(2) |
Eine Reihe von Waren, die in dieser Verordnung genannt werden, sollten von der im Anhang aufgeführten Liste gestrichen werden, da es nicht mehr im Interesse der Gemeinschaft liegt, die Aussetzung der autonomen Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs beizubehalten bzw. da die Warenbezeichnung geändert werden muss, um den Entwicklungen technischer Waren oder den wirtschaftlichen Trends des Marktes Rechnung zu tragen. |
(3) |
Dementsprechend sollten Waren, deren Bezeichnung geändert werden müssen, als neue Waren betrachtet werden. |
(4) |
Daher ist es angemessen, die Verordnung (EG) Nr. 1255/96 entsprechend zu ändern. |
(5) |
Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung dieser Verordnung liegt ein dringender Fall im Sinne von Abschnitt 1 Nummer 3 des Protokolls über die Rolle der einzelstaatlichen Parlamente in der Europäischen Union im Anhang zum Vertrag über die Europäische Union und zu den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften vor. |
(6) |
Da die Verordnung ab dem 1. Juli 2005 angewandt werden soll, sollte sie umgehend in Kraft treten — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1255/96 wird wie folgt geändert:
1. |
Die Waren, die in Anhang I der vorliegenden Verordnung aufgeführt sind, werden eingefügt. |
2. |
Die Waren, deren Codenummern in Anhang II der vorliegenden Verordnung aufgeführt sind, werden gestrichen. |
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt mit Wirkung vom 1. Juli 2005.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Luxemburg am 27. Juni 2005.
Im Namen des Rates
Der Präsident
L. LUX
(1) ABl. L 158 vom 29.6.1996, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2271/2004 (ABl. L 396 vom 31.12.2004, S. 13).
ANHANG I
KN-Code |
TARIC |
Warenbezeichnung |
Autonomer Zollsatz (%) |
||||||||||||
ex29034300 |
10 |
1,1,1-Trichlortrifluoroethan |
0 |
||||||||||||
ex29034910 |
10 |
Chlor-1,1,1-Trifluorethan |
0 |
||||||||||||
ex29042000 |
50 |
2,2’-Dinitrobibenzyl |
0 |
||||||||||||
ex29062900 |
20 |
1-Hydroxymethyl-4-Methyl-2,3,5,6-Tetrafluorbenzol |
0 |
||||||||||||
ex29072900 |
85 |
Phloroglucin, auch hydratisiert |
0 |
||||||||||||
ex29096000 |
10 |
Bis(α,α-dimethylbenzyl)peroxide |
0 |
||||||||||||
ex29153990 |
60 |
1-Phenylethylacetat |
0 |
||||||||||||
ex29163900 |
85 |
2,6-Difluorbenzoesäure |
0 |
||||||||||||
ex29209010 |
40 |
Dimethylcarbonat |
0 |
||||||||||||
ex29209085 |
50 |
Triisooctylphosphit |
0 |
||||||||||||
ex29214210 |
85 |
3,5-Dichloranilin |
0 |
||||||||||||
ex29215119 |
20 |
Toluen-Diamin (TDA), mit mehr als 78 GHT, jedoch nicht mehr als 82 GHT 4-Methyl-m-phenylendiamin und mit 18 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 22 GHT 2-Methyl-m-phenylendiamin, mit einem Teerrückstand von nicht mehr als 0,23 GHT |
0 |
||||||||||||
ex29241900 |
50 |
Acrylamid |
0 |
||||||||||||
ex29242995 |
91 |
3-Hydroxy-2’-methoxy-2-naphthanilid |
0 |
||||||||||||
ex29242995 |
92 |
3-Hydroxy-2-naphthanilid |
0 |
||||||||||||
ex29242995 |
93 |
3-Hydroxy-2’-methyl-2-naphthanilid |
0 |
||||||||||||
ex29242995 |
94 |
2’-Ethoxy-3-hydroxy-2-naphthanilid |
0 |
||||||||||||
ex29242995 |
96 |
4’-Chlor-3-hydroxy-2’,5’-dimethoxy-2-naphthanilid |
0 |
||||||||||||
ex29269095 |
25 |
Aminoacetonitril-Hydrochlorid |
0 |
||||||||||||
ex29269095 |
35 |
2-Brom-2(brommethyl)pentandinitril |
0 |
||||||||||||
ex29329970 |
40 |
1,3:2,4-Bis-O-(3,4-Dimethylbenzyliden)-D-Glucitol |
0 |
||||||||||||
ex29329985 |
30 |
Carbofuran (ISO) |
0 |
||||||||||||
ex29331990 |
30 |
3-Methyl-1-p-Tolyl-5-Pyrazolon |
0 |
||||||||||||
ex29333999 |
40 |
2-Chlorpyridin |
0 |
||||||||||||
ex29335995 |
85 |
Adenin |
0 |
||||||||||||
ex29339990 |
88 |
2,6-Dichlorchinoxalin |
0 |
||||||||||||
ex29350090 |
88 |
N-(2-(4-Amino-N-Ethyl-m-Toluidino)Ethyl)Methansulfonamid Sesquisulfat Monohydrat |
0 |
||||||||||||
ex32050000 |
10 |
Aus Farbstoffen zubereitete Aluminiumlacke zum Herstellen von in der pharmazeutischen Industrie verwendeten Pigmenten (1) |
0 |
||||||||||||
ex32089019 |
85 |
Mischung mit einem Gehalt an:
|
0 |
||||||||||||
ex34021190 |
10 |
Grenzflächenaktive Mischung von Dinatriumsalzen von Dodecyl(sulfonphenoxy)benzolsulfonsäure und Oxybis(dodecylbenzolsulfonsäure) |
0 |
||||||||||||
ex38119000 |
10 |
Dinonylnaphthyl-Sulfonsäuresalz in der Form einer Lösung in Mineralöl, zur Verwendung als Additiv für Destillationskraftstoffe und Schmieröle (1) |
0 |
||||||||||||
ex38140090 |
40 |
Azeotrope Mischungen mit Isomeren von Nonafluorbutyl(methylether) und/oder Nonafluorbutyl(ethylether). |
0 |
||||||||||||
ex38159090 |
88 |
Katalysator aus Titantretrachlorid und Magnesiumchlorid mit einem Gehalt — berechnet auf öl- und hexanfreier Grundlage — von
|
0 |
||||||||||||
ex38159090 |
89 |
Rhodococcus rhodocrous J1-Bakterien, mit Enzymen, gelöst in einem Polyacrylamid-Gel, zur Verwendung als Katalysator bei der Herstellung von Acrylamid durch Hydrierung von Acrylnitril (1) |
0 |
||||||||||||
ex38249099 |
54 |
22-Hydroxybenzonitril, in Form einer Lösung in N,N-Dimethylformamid, mit einem Gehalt an 2-Hydroxybenzonitril von 45 GHT bis 55 GHT |
0 |
||||||||||||
ex38249099 |
70 |
Zubereitung aus Tetramethylammoniumhydroxid und einem grenzflächenaktiven Stoff, mit Gehalt an
|
0 |
||||||||||||
ex38249099 |
80 |
Zubereitung mit einem Gehalt von 81 GHT bis 89 GHT an Bis(3,4-Epoxy-cyclohexylmethyl)-Adipinat |
0 |
||||||||||||
ex38249099 |
97 |
Zubereitung mit einem Gehalt an Lithium-Hexafluorophosphat von 10 bis 20 GHT oder an Lithium-Perchlorat von 5 bis 10 GHT, in Mischungen organischer Lösungsmittel |
0 |
||||||||||||
ex39046990 |
97 |
Copolymer aus Chlotrifluorethylen und Vinylidendifluorid |
0 |
||||||||||||
ex39069090 |
55 |
Gemisch aus Copolymeren des Methylacrylats und Ethylens und aus Polyether-Ester-Copolymeren mit Terephthalsäure, in Form von Körnern oder Granalien |
0 |
||||||||||||
ex39069090 |
85 |
Nichtwässrige Polymer-Dispersion aus Acrylsäureestern mit einer wasserlöslichen Silylgruppe an einem oder beiden Polymerenden |
0 |
||||||||||||
ex39089000 |
40 |
Thermoplastisches Polyamidharz, mit einem Brennpunkt von mehr als 750 °C, zur Verwendung beim Herstellen von Kathodenstrahlröhren-Ablenkeinheiten (1) |
0 |
||||||||||||
ex39119099 |
75 |
Mikrokügelchen aus einem Copolymer aus Divinylbenzol und Styrol, mit einem durchschnittlichen Durchmesser von 220 μm bis 575 μm |
0 |
||||||||||||
ex39269099 |
75 |
||||||||||||||
ex39139000 |
98 |
Natrium-Hyaluronat |
0 |
||||||||||||
ex39191069 |
95 |
Reflektierende Verbundfolie mit regelmäßigem Muster, bestehend aus einer Schicht Poly(methylmethacrylat), gefolgt von einer Mikroprismen enthaltenden Schicht Acrylpolymer, einer Schicht Poly(methylmethacrylat), einer Klebeschicht und einer abziehbaren Schutzfolie |
0 |
||||||||||||
ex39199069 |
98 |
||||||||||||||
ex39199031 |
70 |
Folien aus Poly(ethylenterephthalat) auf einer Seite mit einer antistatischen und einer harten Deckschicht und auf anderen Seite mit einer Kleberschicht versehen, die mit einer abziehbaren Schutzfolie bedeckt ist, in Rollen, zum Herstellen von optischen Filtern (1) |
0 |
||||||||||||
ex39202021 |
30 |
Bi-axial orientierte Polypropylenfolie mit einer koextrudierten Außenschicht aus Polyethylen, mit einer Gesamtdicke von 11,5 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 13,5 μm |
0 |
||||||||||||
ex39209100 |
93 |
Folien aus Poly(ethylenterephthalat), auch ein- oder beidseitig metallbedampft, oder Verbundfolien aus Poly(ethylenterephthalat)-Folien, nur an den Außenseiten metallbedampft, mit nachstehenden Merkmalen:
zur Verwendung beim Herstellen von wärmereflektierendem oder dekorativem Verbundglas (1) |
0 |
||||||||||||
ex39209959 |
60 |
Folien aus einem Vinylalkohol-Copolymer, in kaltem Wasser löslich, mit einer Dicke von 34 μm bis 90 μm, einer Bruchfestigkeit von 20 MPa bis 45 Mpa und einer Bruchreißdehnung von 250 % bis 900 % |
0 |
||||||||||||
ex39219060 |
94 |
Mehrlagige Folien mit Acrylbeschichtung, auf eine Lage aus Hartpolyethylen laminiert, mit einer Gesamtdicke von 0,8 mm bis 1,2 mm |
0 |
||||||||||||
ex39269099 |
15 |
Querblattfeder aus glasfaserverstärktem Kunststoff, zur Verwendung beim Herstellen von Stoßdämpfersystemen für Kraftfahrzeuge (1) |
0 |
||||||||||||
ex39269099 |
25 |
Nicht expandierbare Mikrokügelchen aus einem Copolymer aus Acrylonitril, Methacrylonitril und Isobornylmethacrylat, mit einem Durchmesser von 3 μm bis 4,6 μm |
0 |
||||||||||||
ex69091900 |
60 |
Träger von Katalysatoren, bestehend aus poröser Keramik aus einer Mischung von Siliciumcarbid und Silicium mit einer Mohschen Härte von weniger als 9, mit einem Gesamtvolumen von nicht mehr als 65 Liter und mit einem oder mehreren geschlossenen Kanälen pro cm2 des Querschnitts am Endstück |
0 |
||||||||||||
ex70071920 |
10 |
Vorsatzschirm aus Glas mit einer Diagonale von 81,28 cm (+/– 1,5 cm) oder mehr, jedoch nicht mehr als 185,42 cm (+/– 1,5 cm), aus gehärtetem Glas, auf der Vorder- und/oder Rückseite der Glasplatte, versehen mit entweder einer Flachglasfolie und einer Infrarotlicht absorbierenden Folie oder mit einer durch Kathodenzerstäubung (sputtering) aufgebrachten leitfähigen Schicht, auch ein- oder beidseitig mit einer Antireflexschicht versehen, zur Verwendung beim Herstellen von PDP-Videomonitoren und PDP-Fernsehgeräten (1) |
0 |
||||||||||||
ex70072900 |
10 |
Vorsatzschirm aus Glas mit einer Diagonale von 81,28 cm (+/– 1,5 cm) oder mehr, jedoch nicht mehr als 185,42 cm (+/– 1,5 cm), aus zwei aufeinander laminierten Glasplatten, auf der Vorder- und/oder Rückseite der Glasplatte, versehen mit entweder einer Flachglasfolie und einer Infrarotlicht absorbierenden Folie oder mit einer durch Kathodenzerstäubung (sputtering) aufgebrachten leitfähigen Schicht, auch ein- oder beidseitig mit einer Antireflexschicht versehen, zur Verwendung beim Herstellen von PDP-Videomonitoren und PDP-Fernsehgeräten (1) |
0 |
||||||||||||
ex85011099 |
81 |
Gleichstromschrittmotor mit einem Schrittwinkel von 18 ° oder mehr, einem Drehmoment von 0,5 mNm oder mehr, einem Befestigungsflansch mit den Abmessungen von nicht mehr als 22 x 68 mm, einer Zwei-Phasen-Wicklung und einer Leistung von nicht mehr als 5 W |
0 |
||||||||||||
ex85011099 |
82 |
Bürstenloser Gleichstrommotor mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 29 mm, einer Drehzahl von 1 500 (+/–15 %) oder 6 800 (+/–15 %) Umdrehungen pro Minute und einer Versorgungsspannung von 2 oder 8 V |
0 |
||||||||||||
ex85011099 |
83 |
Mehrphasiger bürstenloser Gleichstrommotor, mit einer normalen Antriebsleistung von 31 W (+/– 5 W), berechnet bei einer Drehzahl von 600 rpm, mit einer elektronischen Sensorschaltung unter Nutzung des Halleffekts (Antrieb für elektrische Servolenkung, sogenannter EPS-Motor) |
0 |
||||||||||||
ex85051100 |
33 |
Neodym-Magnetscheiben mit einem Durchmesser von nicht mehr als 90 mm, auch in der Mitte gelocht |
0 |
||||||||||||
ex85078094 |
30 |
Lithium-Ionen-Akkumulatoren, mit
zur Verwendung beim Herstellen von Mobiltelefonen (1) |
0 |
||||||||||||
ex85169000 |
33 |
Grundplatte aus rostfreiem Stahl mit Heizdraht zur Verwendung beim Herstellen von Bügeleisen (1) |
0 |
||||||||||||
ex85169000 |
35 |
Dampfbügeleisen, nicht für den unabhängigen Betrieb geeignet, zur Verwendung beim Herstellen von Dampfbügelsystemen (1) |
0 |
||||||||||||
ex85229098 |
44 |
Baugruppe für optische Platten, mit mindestens einer optischen Einheit und Gleichstrommotoren, auch für Doppelschichtaufzeichnung geeignet |
0 |
||||||||||||
ex85229098 |
49 |
Magnetkopf zum Abspielen von Audiokassetten, zur Verwendung beim Herstellen von Waren der Position 8519 (1) |
0 |
||||||||||||
ex85299081 |
44 |
LCD Module, außschließlich bestehend aus einer oder mehreren TFT-Glass- oder Kunststoff-Zellen, nicht in Kombination mit einer Touch-Screen-Möglichkeit, mit oder ohne Rückbeleuchtungs-Einheit, mit oder ohne Inverter und einer oder mehreren elektronischen Platinen mit Kontrollelektronik nur für die Pixel-Adressierung |
0 |
||||||||||||
ex85371099 |
94 |
Einheit, bestehend aus zwei Sperrschicht-Feldeffekt-Transistoren (JFET) in einem Dual-lead-frame-Gehäuse |
0 |
||||||||||||
ex85438995 |
66 |
||||||||||||||
ex85371099 |
95 |
Einheit, bestehend aus zwei Metalloxidhalbleiter-Feldeffekt-Transistoren (MOSFET) in einem Dual-lead-frame-Gehäuse |
0 |
||||||||||||
ex85438995 |
65 |
||||||||||||||
ex85409100 |
32 |
Elektronenkanonen für Kathodenstrahlröhren mit einer Anodenspannung von 27,5 kV oder mehr, jedoch nicht mehr als 36 kV |
0 |
||||||||||||
ex85438995 |
52 |
Optoelektronische Schaltung, bestehend aus einer oder mehreren Leuchtdioden, auch mit integrierter Ansteuerungsschaltung, und einer Photodiode mit Verstärkerschaltung, auch mit integrierter Logikgatterschaltung oder aus einer oder mehreren Leuchtdioden und mehreren Photodioden mit Verstärkerschaltkreis, auch mit Logikgatterschaltung oder anderen integrierten Schaltungen, in einem Gehäuse |
0 |
||||||||||||
ex85489090 |
47 |
Einheit, bestehend aus zwei oder mehr Leuchtdiodenchips für Wellenlängen im Bereich von 450 nm bis 660 nm, in einem Lead-frame-Gehäuse mit runder Öffnung mit den Abmessungen — ohne Anschlussstücke — von nicht mehr als 4 × 4 mm |
0 |
||||||||||||
ex85489090 |
48 |
Optische Einheit, bestehend aus mindestens einer Laserdiode und einer Photodiode mit einer typischen Wellenlänge von 635 nm bis 815 nm |
0 |
||||||||||||
ex85489090 |
49 |
LCD-Module, ausschließlich bestehend aus einer oder mehreren TFT-Glass- oder Kunststoff-Zellen, in Kombination mit einer Touch-Screen-Möglichkeit, mit oder ohne Rückbeleuchtungs-Einheit, mit oder ohne Inverter und einer oder mehreren elektronischen Platinen mit Kontrollelektronik nur für die Pixel-Adressierung |
0 |
||||||||||||
ex94054035 |
10 |
Baugruppe zur elektrischen Beleuchtung, aus Kunststoff, mit drei Fluoreszenzröhren (RBG-Technik) mit einem Durchmesser von 3,0 mm (+/– 2 mm) und einer Länge von 420 mm (+/– 1 mm) oder mehr, jedoch nicht mehr als 600 mm (+/– 1 mm), zum Herstellen von Waren der Position 8528 (1) |
0 |
(1) Die Zulassung zu dieser Unterposition erfolgt nach den in den einschlägigen Gemeinschaftsbestimmungen festgesetzten Voraussetzungen (s. Artikel 291 bis 300 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 253 vom 11.10.1993, S. 1)).
ANHANG II
KN Code |
TARIC |
ex29321100 |
10 |
ex29336980 |
10 |
ex38249099 |
54 |
ex39072099 |
25 |
ex39119099 |
75 |
ex39269099 |
75 |
ex39209100 |
93 |
ex39209959 |
60 |
ex39269099 |
85 |
ex85229098 |
44 |
ex85299081 |
31 |
ex85409100 |
32 |
ex85438995 |
52 |
ex85489090 |
39 |
ex85489090 |
46 |