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Document L:1996:146:TOC
Official Journal of the European Communities, L 146, 20 June 1996
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 146, 20. Juni 1996
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 146, 20. Juni 1996
Amtsblatt |
Ausgabe in deutscher Sprache | Rechtsvorschriften | |||
Inhalt | I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | |||
* | Verordnung (EG) Nr. 1095/96 des Rates vom 18. Juni 1996 zur Anwendung der Zugeständnisse gemäß der nach Abschluß der Verhandlungen im Rahmen des Artikels XXIV Absatz 6 des GATT aufgestellten Liste CXL | |||
VERORDNUNG (EG) Nr. 1096/96 DER KOMMISSION vom 19. Juni 1996 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Weißzucker und Rohzucker in unverändertem Zustand | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 1097/96 DER KOMMISSION vom 19. Juni 1996 zur Festsetzung des Höchstbetrags der Ausfuhrerstattung für Weißzucker für die im Rahmen der Dauerausschreibung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1813/95 durchgeführte 44. Teilausschreibung | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 1098/96 DER KOMMISSION vom 19. Juni 1996 zur Festsetzung der repräsentativen Preise und der zusätzlichen Einfuhrzölle für Melasse im Zuckersektor | ||||
* | Verordnung (EG) Nr. 1099/96 der Kommission vom 19. Juni 1996 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1981/94 des Rates zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Erzeugnisse mit Ursprung in Algerien, Zypern, Ägypten, Israel, Jordanien, Malta, Marokko, den besetzten Gebieten, Tunesien und der Türkei sowie zur Einführung eines Verfahrens für die Verlängerung und Anpassung dieser Zollkontingente | |||
* | Verordnung (EG) Nr. 1100/96 der Kommission vom 19. Juni 1996 zur Änderung der Verordnung (EWG) nr. 2224/92 mit Durchführungsbestimmungen zu den zur Versorgung der Kanarischen Inseln mit Hopfen erlassenen besonderen Maßnahmen | |||
* | Verordnung (EG) nr. 1101/96 der Kommission vom 19. Juni 1996 zur Änderung der Verordnung (EWG) nr. 2225/92 mit Durchführungsbestimmungen zu den zur Versorgung von Madeira mit Hopfen erlassenen besonderen Maßnahmen | |||
* | Verordnung (EG) Nr. 1102/96 der Kommission vom 19. Juni 1996 zur Änderung der Verordnung (EG) nr. 1474/95 und zur Festsetzung der für die ab 15. Mai 1996 gestellten Anträge verfügbaren Mengen | |||
VERORDNUNG (EG) Nr. 1103/96 DER KOMMISSION vom 19. Juni 1996 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 1104/96 DER KOMMISSION vom 19. Juni 1996 zur Änderung der im Zuckersektor für bestimmte Erzeugnisse geltenden repräsentativen Preise und zusätzlichen Einfuhrzölle | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 1105/96 DER KOMMISSION vom 19. Juni 1996 zur Festsetzung der im Sektor Getreide geltenden Zölle | ||||
VERORDNUNG (EG) Nr. 1106/96 DER KOMMISSION vom 19. Juni 1996 zur Festsetzung der im Sektor Reis geltenden Einfuhrzölle | ||||
II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte | ||||
Kommission | ||||
96/369/EG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 13. März 1996 über eine steuerliche Beihilfe in Form einer Abschreibungsregelung zugunsten der deutschen Luftverkehrsunternehmen (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (1) | |||
96/370/EG, EGKS, Euratom: | ||||
* | Beschluß der Kommission vom 7. Juni 1996 über die Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Februar 1995 auf die Dienstbezüge der Beamten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern anwendbar sind | |||
96/371/EG, EGKS, Euratom: | ||||
* | Beschluß der Kommission vom 7. Juni 1996 über die Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. März 1995 auf die Dienstbezüge der Beamten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern anwendbar sind | |||
96/372/EG, EGKS, Euratom: | ||||
* | Beschluß der Kommission vom 7. Juni 1996 über die Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. April 1995 auf die Dienstbezüge der Beamten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern anwendbar sind | |||
96/373/EG, EGKS, Euratom: | ||||
* | Beschluß der Kommission vom 7. Juni 1996 über die Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Mai 1995 auf die Dienstbezüge der Beamten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern anwendbar sind | |||
96/374/EG, EGKS, Euratom: | ||||
* | Beschluß der Kommission vom 7. Juni 1996 über die Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Juni 1995 auf die Dienstbezüge der Beamten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern anwendbar sind | |||
96/375/EG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 10. Juni 1996 über die Durchführung von Gemeinschaftsprüfungen und - tests mit Vermehrungsmaterial und Pflanzgut einer bestimmten Gemüseart gemäß Artikel 20 Absatz 2 der Richtlinie 92/33/EWG des Rates | |||
96/376/EG: | ||||
* | Entscheidung der Kommission vom 10. Juni 1996 über die Durchführung von Gemeinschaftsprüfungen und - tests mit Vermehrungsmaterial und Pflanzgut einer bestimmten Zierpflanzengattung gemäß Artikel 20 Absatz 2 der Richtlinie 91/682/EWG des Rates | |||
(1) | Text von Bedeutung für den EWR |
DE | Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben. |