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Document JOL_2004_057_R_0013_01

2004/181/EG: Beschluss des Rates vom 13. Januar 2004 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Slowenien über die auf Punkten basierende Übergangsregelung für Schwerlastkraftwagen im Transit durch Österreich vom 1. Januar 2004 bis zum 30. April 2004 - Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Slowenien über die auf Punkten basierende Übergangsregelung für Schwerlastkraftwagen im Transit durch Österreich vom 1. Januar 2004 bis zum 30. April 2004

ABl. L 57 vom 25.2.2004, p. 13–15 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

32004D0181

2004/181/EG: Beschluss des Rates vom 13. Januar 2004 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Slowenien über die auf Punkten basierende Übergangsregelung für Schwerlastkraftwagen im Transit durch Österreich vom 1. Januar 2004 bis zum 30. April 2004

Amtsblatt Nr. L 057 vom 25/02/2004 S. 0013 - 0013


Beschluss des Rates

vom 13. Januar 2004

über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Slowenien über die auf Punkten basierende Übergangsregelung für Schwerlastkraftwagen im Transit durch Österreich vom 1. Januar 2004 bis zum 30. April 2004

(2004/181/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 71 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Kommission hat ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Slowenien über die auf Punkten basierende Übergangsregelung für Schwerlastkraftwagen im Transit durch Österreich ausgehandelt.

(2) Das Abkommen sollte, vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt, unterzeichnet werden.

(3) Es sollten Vorkehrungen für die vorläufige Anwendung des Abkommens ab dem 1. Januar 2004 getroffen werden -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Slowenien über die auf Punkten basierende Übergangsregelung für Schwerlastkraftwagen im Transit durch Österreich vom 1. Januar 2004 bis zum 30. April 2004, vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt, im Namen der Europäischen Gemeinschaft zu unterzeichnen.

Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.

Artikel 2

Das in Artikel 1 genannte Abkommen wird ab dem 1. Januar 2004 vorläufig angewendet.

Artikel 3

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 13. Januar 2004.

Im Namen des Rates

Der Präsident

B. Cowen

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