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Document 32003D0740

    2003/740/EG: Beschluss des Rates vom 7. Oktober 2003 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kroatien über das Ökopunktesystem, das ab 1. Januar 2003 auf den kroatischen Transitverkehr durch Österreich anzuwenden ist

    ABl. L 268 vom 18.10.2003, p. 67–67 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2003/740/oj

    Related international agreement

    32003D0740

    2003/740/EG: Beschluss des Rates vom 7. Oktober 2003 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kroatien über das Ökopunktesystem, das ab 1. Januar 2003 auf den kroatischen Transitverkehr durch Österreich anzuwenden ist

    Amtsblatt Nr. L 268 vom 18/10/2003 S. 0067 - 0067


    Beschluss des Rates

    vom 7. Oktober 2003

    über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kroatien über das Ökopunktesystem, das ab 1. Januar 2003 auf den kroatischen Transitverkehr durch Österreich anzuwenden ist

    (2003/740/EG)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 71 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1 und Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1,

    auf Vorschlag der Kommission,

    nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments(1),

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1) Das Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kroatien andererseits(2), insbesondere Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b) des Protokolls Nr. 6 zum Straßentransitverkehr, legt fest, dass ein Ökopunktesystem zur Anwendung kommen soll, das dem in Artikel 11 des Protokolls Nr. 9 der Beitrittsakte von 1994 festgelegten System gleichwertig ist.

    (2) Die Kommission hat im Namen der Gemeinschaft ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kroatien über die Berechnungsmethode und die genauen Regeln und Verfahren für die Verwaltung und Kontrolle der Ökopunkte ausgehandelt.

    (3) Vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses wurde das Abkommen am 23. Juli 2003 gemäß dem Beschluss 2003/440/EG(3) im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet.

    (4) Das Abkommen sollte genehmigt werden -

    BESCHLIESST:

    Artikel 1

    Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kroatien über das Ökopunktesystem, das ab 1. Januar 2003 auf den kroatischen Transitverkehr durch Österreich anzuwenden ist, wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt.

    Der Wortlaut des Briefwechsels ist diesem Beschluss beigefügt(4).

    Artikel 2

    Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

    Geschehen zu Luxemburg am 7. Oktober 2003.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    G. Tremonti

    (1) Stellungnahme vom 15. Mai 2003 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

    (2) ABl. L 330 vom 14.12.2001, S. 3.

    (3) ABl. L 150 vom 18.6.2003, S. 32.

    (4) Wortlaut des Abkommens siehe ABl. L 150 vom 18.6.2003, S. 33; die Unterzeichnung des Abkommens im Namen Kroatiens erfolgte am 1. August 2003.

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