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Document 32002E0497

Gemeinsame Aktion des Rates vom 25. Juni 2002 zur Verlängerung des Mandats für den Sonderbeauftragten der Europäischen Union in der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien

ABl. L 167 vom 26.6.2002, p. 13–13 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2002

ELI: http://data.europa.eu/eli/joint_action/2002/497/oj

32002E0497

Gemeinsame Aktion des Rates vom 25. Juni 2002 zur Verlängerung des Mandats für den Sonderbeauftragten der Europäischen Union in der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien

Amtsblatt Nr. L 167 vom 26/06/2002 S. 0013 - 0013


Gemeinsame Aktion des Rates

vom 25. Juni 2002

zur Verlängerung des Mandats für den Sonderbeauftragten der Europäischen Union in der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien

(2002/497/GASP)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 14 und Artikel 18 Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 29. Oktober 2001 die Gemeinsame Aktion 2001/760/GASP(1) betreffend die Ernennung von Herrn Alain Le Roy für einen Zeitraum von vier Monaten zum Sonderbeauftragten der Europäischen Union in der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien angenommen, mit der insbesondere beabsichtigt wurde, enge Kontakte mit der Regierung der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien und den am politischen Prozess beteiligten Parteien herzustellen und zu pflegen und die Beratung und Unterstützung der Europäischen Union im politischen Prozess anzubieten.

(2) Der Rat hat am 18. Februar 2002 die Gemeinsame Aktion 2002/129/GASP(2) zur Verlängerung des Mandats für den Sonderbeauftragten der Europäischen Union in der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien, das bis zum 30. Juni 2002 gilt, angenommen.

(3) Der Rat hat sich am 13. Mai 2002 grundsätzlich darauf geeinigt, das Mandat des Sonderbeauftragten in der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien zu verlängern.

(4) Im Einklang mit den vom Rat am 30. März 2000 angenommenen Leitlinien für das Ernennungsverfahren und die Verwaltungsregelungen für Sonderbeauftragte der Europäischen Union können die Vertretungen der Mitgliedstaaten und der Kommission die Mission des Sonderbeauftragten auf Antrag aus ihren eigenen Mitteln in angemessener und vertretbarer Weise unterstützen -

HAT FOLGENDE GEMEINSAME AKTION ANGENOMMEN:

Artikel 1

Die Gemeinsame Aktion 2001/760/GASP wird bis zum 31. Dezember 2002 verlängert.

Artikel 2

Diese Gemeinsame Aktion tritt am Tag ihrer Annahme in Kraft.

Artikel 3

Diese Gemeinsame Aktion wird im Amtsblatt veröffentlicht.

Geschehen zu Luxemburg am 25. Juni 2002.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. Matas I Palou

(1) ABl. L 287 vom 31.10.2001, S. 1.

(2) ABl. L 47 vom 19.2.2002, S. 1.

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