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Document 21994A1118(02)

Abkommen in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Kap Verde über die Fischerei vor der Küste Kap Verdes für die Zeit vom 6. September 1994 bis zum 5. September 1997

ABl. L 297 vom 18.11.1994, blz. 34–34 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (FI, SV)

Juridische status van het document Niet meer van kracht, Datum einde geldigheid: 05/09/1997

Gerelateerd besluit van de Raad

21994A1118(02)

Abkommen in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Kap Verde über die Fischerei vor der Küste Kap Verdes für die Zeit vom 6. September 1994 bis zum 5. September 1997

Amtsblatt Nr. L 297 vom 18/11/1994 S. 0034 - 0034
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 4 Band 6 S. 0145
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 4 Band 6 S. 0145


ABKOMMEN in Form eines Briefwechsels über die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Kap Verde über die Fischerei vor der Küste Kap Verdes für die Zeit vom 6. September 1994 bis zum 5. September 1997

A. Schreiben der Regierung von Kap Verde

Herr . . .,

unter Bezugnahme auf das am 23. Juni 1994 paraphierte Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung für die Zeit vom 6. September 1994 bis zum 5. September 1997 beehre ich mich, Ihnen mitzuteilen, daß Kap Verde bereit ist, dieses Protokoll bis zu seinem Inkrafttreten gemäß Artikel 7 ab 6. September 1994 vorläufig anzuwenden, sofern die Europäische Gemeinschaft bereit ist, ein Gleiches zu tun.

In diesem Fall hat die Zahlung einer ersten Tranche in Höhe von einem Drittel der in Artikel 2 des Protokolls festgesetzten finanziellen Gegenleistung vor dem 31. Dezember 1994 zu erfolgen.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung der Europäischen Gemeinschaft zu dieser vorläufigen Anwendung bestätigen würden.

Genehmigen Sie, Herr . . ., den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Für die Regierung von Kap Verde

B. Schreiben der Europäischen Gemeinschaft

Herr . . .,

ich beehre mich, den Eingang Ihres heutigen Schreibens mit folgendem Wortlaut zu bestätigen:

"Unter Bezugnahme auf das am 23. Juni 1994 paraphierte Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung für die Zeit vom 6. September 1994 bis zum 5. September 1997 beehre ich mich, Ihnen mitzuteilen, daß Kap Verde bereit ist, dieses Protokoll bis zu seinem Inkrafttreten gemäß Artikel 7 ab 6. September 1994 vorläufig anzuwenden, sofern die Europäische Gemeinschaft bereit ist, ein Gleiches zu tun.

In diesem Fall hat die Zahlung einer ersten Tranche in Höhe von einem Drittel der in Artikel 2 des Protokolls festgesetzten finanziellen Gegenleistung vor dem 31. Dezember 1994 zu erfolgen.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung der Europäischen Gemeinschaft zu dieser vorläufigen Anwendung bestätigen würden."

Ich beehre mich, Ihnen die Zustimmung der Europäischen Gemeinschaft zu einer derartigen vorläufigen Anwendung zu bestätigen.

Genehmigen Sie, Herr . . ., den Ausdruck meiner ausgezeichneteten Hochachtung.

Im Namen des Rates

der Europäischen Union

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