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Document 31988R4057

    VERORDNUNG (EWG) Nr. 4057/88 DER KOMMISSION vom 20. Dezember 1988 über die Lieferung verschiedener Partien Butteroil im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe

    ABl. L 356 vom 24.12.1988, p. 29–39 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/03/1989

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1988/4057/oj

    31988R4057

    VERORDNUNG (EWG) Nr. 4057/88 DER KOMMISSION vom 20. Dezember 1988 über die Lieferung verschiedener Partien Butteroil im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe -

    Amtsblatt Nr. L 356 vom 24/12/1988 S. 0029 - 0039


    VERORDNUNG ( EWG ) Nr . 4057/88 DER KOMMISSION vom 20 . Dezember 1988 über die Lieferung verschiedener Partien Butteroil im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe

    DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

    gestützt auf die Verordnung ( EWG ) Nr . 3972/86 des Rates vom 22 . Dezember 1986 über die Nahrungsmittelhilfepolitik und -verwaltung ( 1 ), zuletzt geändert durch die Verordnung ( EWG ) Nr . 1870/88 ( 2 ), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c ),

    in Erwägung nachstehender Gründe :

    Mit der Verordnung ( EWG ) Nr . 1420/87 des Rates vom 21 . Mai 1987 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung ( EWG ) Nr . 3972/86 über die Nahrungsmittelhilfepolitik und -verwaltung ( 3 ) wurde die Liste der für die Nahrungsmittelhilfe in Betracht kommenden Länder und Organisationen und der für die Beförderung der Nahrungsmittellieferung über die fob-Stufe hinaus geltenden allgemeinen Kriterien festgelegt .

    Die Kommission hat infolge mehrerer Beschlüsse über die Nahrungsmittelhilfe bestimmten Ländern und Empfängerorganisationen 2 648 Tonnen Butteroil zugeteilt .

    Diese Bereitstellungen erfolgen nach der Verordnung ( EWG ) Nr . 2200/87 der Kommission vom 8 . Juli 1987 über allgemeine Durchführungsbestimmungen für die Bereitstellung und Lieferung von Waren im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe der Gemeinschaft ( 4 ). Zu diesem Zweck sollten insbesondere die Lieferfristen und -bedingungen sowie das Verfahren der Bestimmung der sich daraus ergebenden Kosten genauer festgelegt werden - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN :

    Artikel 1 Im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe der Gemeinschaft werden Milcherzeugnisse bereitgestellt zur Lieferung an die in den Anhängen aufgeführten Begünstigten gemäß Verordnung ( EWG ) Nr . 2200/87 zu den in den Anhängen aufgeführten Bedingungen . Die Zuteilung der Lieferungen erfolgt im Wege der Auschreibung .

    Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft .

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat .

    Brüssel, den 20 . Dezember 1988 Für die Kommission Frans ANDRIESSEN Vizepräsident ( 1 ) ABl . Nr . L 370 vom 30 . 12 . 1986, S . 1 .

    ( 2 ) ABl . Nr . L 168 vom 1 . 7 . 1988, S . 7 .

    ( 3 ) ABl . Nr . L 136 vom 26 . 5 . 1987, S . 1 .

    ( 4 ) ABl . Nr . L 204 vom 25 . 7 . 1987, S . 1 .

    ANHANG I PARTIE A 1 . Maßnahme Nr . ( 1 ): 1187/88 - Entscheidung der Kommission vom 16 . 3 . 1988 2 . Programm : 1988 3 . Begünstigter : Euronaid, Postbus 77, NL-2340 AB Ögstgeest 4 . Vertreter des Begünstigten ( 3 ): siehe ABl. Nr . C 103 vom 16 . 4 . 1987 5 . Bestimmungsort oder -land : Nicaragua 6 . Bereitzustellendes Erzeugnis : Butteroil 7 . Merkmale und Qualität der Ware ( 2 ) ( 7 ) ( 8 ) ( 9 ): herzustellen aus Butter der Interventionsbestände ( ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 7 ( I 3 1 und I 3 2 )) 8 . Gesamtmenge : 45 Tonnen 9 . Anzahl der Partien : 1 10 . Aufmachung und Kennzeichnung : 5 kg und ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 7 und 8 ( I 3 3 und I 3 4 ) Ergänzende Aufschriften auf der Verpackung :

    ACCIÓN No 1187/88 / MANTECA LÍQUIDA / NICARAGUA / OXFAM B / 80832 / JUIGALPA VÍA CORINTO / DONACIÓN DE LA COMUNIDAD ECONÓMICA EUROPEA / DESTINADO A LA DISTRIBUCIÓN GRATUITA" und ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 8 ( I 3 4 ) 11 . Art der Bereitstellung des Erzeugnisses : Kauf bei Agriculture House, Kildare Street, Dublin 2 ( Tel .: 789011, Telex : 24280+ und 25118 +) Die Anschriften der Einlagerungsorte sind im Anhang II aufgeführt .

    Nach Artikel 2 der Verordnung ( EWG) Nr . 2315/76 der Kommission ermittelter Verkaufspreis 12 . Lieferstufe : frei Verschiffungshafen 13 . Verschiffungshafen : - 14 . Vom Begünstigten bezeichneter Löschhafen : - 15 . Löschhafen : - 16 . Anschrift des Lagers und gegebenenfalls des Löschhafens: - 17 . Zeitraum der Bereitstellung im Verschiffungshafen : 1 . bis 9 . 2 . 1989 18 . Lieferfrist : - 19 . Verfahren zur Feststellung der Lieferkosten : Ausschreibung 20 . Bei Ausschreibung, Frist für die Angebotsabgabe ( 4 ): 9 . 1 . 1989, 12 Uhr 21 . Im Falle einer zweiten Ausschreibung :

    a ) Frist für die Angebotsabgabe: 16 . 1 . 1989, 12 Uhr b ) Zeitraum für die Bereitstellung im Verschiffungshafen : 9 . 2 . bis 15 . 2 . 1989 c ) Lieferfrist : - 22 . Höhe der Ausschreibungsgarantie : 20 ECU/t 23 . Höhe der Lieferungsgarantie : 10 % des Angebotsbetrags, ausgedrückt in Ecu 24 . Anschrift für die Angebotsabgabe :

    Bureau de l'aide alimentaire,

    à l'attention de Monsieur N . Arend,

    Bâtiment « Loi 120 », bureau 7/58,

    rü de la Loi 200,

    B-1049 Bruxelles ( Telex AGREC 22037 B ) 25 . Erstattung auf Antrag des Zuschlagsempfängers ( 5 ): Die am 11 . 11 . 1988 gültige und durch die Verordnung ( EWG ) Nr . 3506/88 der Kommission ( ABl . Nr . L 306 vom 11 . 11 . 1988, S . 46 ) festgesetzte Erstattung .

    PARTIE B 1 . Maßnahmen Nrn . ( 1 ): 1206/88 bis 1215/88 - Entscheidung der Kommission vom 16 . 3 . 1988 2 . Programm : 1988 3 . Begünstigter : World Food Programme, Via Cristoforo Colombo 426, I-00145 Rome ( Telex : 626675 WFP I ) 4 . Vertreter des Begünstigten ( 3 ): siehe ABl . Nr . C 103 vom 16 . 4 . 1987 5 . Bestimmungsort oder -land : siehe Anhang III 6 . Bereitzustellendes Erzeugnis : Butteroil 7 . Merkmale und Qualität der Ware : herzustellen aus Butter der Interventionsbestände ( ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 7 ( I 3 1 und I 3 2 )):

    B1; B6; B7; B8; B9 und B10 : ( 2 ) ( 6 ) ( 7 ) ( 8 ) B2; B3; B4 und B5 : ( 2 ) ( 6 ) ( 7 ) ( 8 ) ( 12 ) 8 . Gesamtmenge : 2 003 Tonnen 9 . Anzahl der Partien : 1 10 . Aufmachung und Kennzeichnung : 5 kg und ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 7 und 8 ( I 3 3 und I 3 4 ) Ergänzende Aufschriften auf der Verpackung : siehe Anhang III und ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 8 ( I 3 4 ) 11 . Art der Bereitstellung des Erzeugnisses : Kauf bei Agriculture House, Kildare Street,

    Dublin 2 ( Tel .: 789011; Telex : 24280+ oder 25118 +) Die Anschriften der Einlagerungsorte sind im Anhang II aufgeführt .

    Nach Artikel 2 der Verordnung ( EWG ) Nr . 2315/76 der Kommission ermittelter Verkaufspreis 12 . Lieferstufe : frei Verschiffungshafen 13 . Verschiffungshafen : - 14 . Vom Begünstigten bezeichneter Löschhafen : - 15 . Löschhafen : - 16 . Anschrift des Lagers und gegebenenfalls des Löschhafens : - 17 . Zeitraum der Bereitstellung im Verschiffungshafen :

    B1 - B7 : 1 . bis 9 . 2 . 1989 B8 - B10 : 20 . bis 28 . 2 . 1989 18 . Lieferfrist : - 19 . Verfahren zur Feststellung der Lieferkosten : Ausschreibung 20 . Bei Ausschreibung, Frist für die Angebotsabgabe ( 4 ): 9 . 1 . 1989, 12 Uhr 21 . Im Falle einer zweiten Ausschreibung :

    a ) Frist für die Angebotsabgabe : 16 . 1 . 1989, 12 Uhr b ) Zeitraum für die Bereitstellung im Verschiffungshafen : 20 . 2 . bis 28 . 2 . 1989 c ) Lieferfrist : - 22 . Höhe der Ausschreibungsgarantie : 20 ECU/t 23 . Höhe der Lieferungsgarantie : 10 % des Angebotsbetrags, ausgedrückt in Ecu 24 . Anschrift für die Angebotsabgabe :

    Bureau de l'aide alimentaire, à l'attention de Monsieur N . Arend, Bâtiment « Loi 120 », bureau 7/58, rü de la Loi 200, B-1049 Bruxelles ( Telex AGREC 22037 B ) 25 . Erstattung auf Antrag des Zuschlagsempfängers ( 5 ): Die am 11 . 11 . 1988 gültige und durch die Verordnung ( EWG ) Nr . 3506/88 der Kommission ( ABl . Nr . L 306 vom 11 . 11 . 1988, S . 46 ) festgesetzte Erstattung PARTIE C 1 . Maßnahmen Nrn . ( 1 ): 1220/88 - 1224/88 - Entscheidung der Kommission vom 16 . 3 . 1988 2 . Programm : 1988 3 . Begünstigter : Euronaid, Postbus 77, NL-2340 AB Ögstgeest 4 . Vertreter des Begünstigten ( 3 ): siehe ABl . Nr . C 103 vom 16 . 4 . 1987 5 . Bestimmungsort oder -land : siehe Anhang III 6 . Bereitzustellendes Erzeugnis : Butteroil 7 . Merkmale und Qualität der Ware ( 2 ) ( 7 ) ( 8 ) ( 9 ): herzustellen aus Butter der Interventionsbestände ( ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 7 ( I 3 1 und I 3 2 )) 8 . Gesamtmenge : 250 Tonnen 9 . Anzahl der Partien : 1 10 . Aufmachung und Kennzeichnung : 5 kg und ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 7 und 8 ( I 3 3 und I 3 4 ) Ergänzende Aufschriften auf der Verpackung : siehe Anhang III und ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 8 ( I 3 4 ) 11 . Art der Bereitstellung des Erzeugnisses : Kauf bei Agriculture House, Kildare Street, Dublin 2 ( Tel .: 789011, Telex : 24280+ oder 25118 +) Die Anschriften der Einlagerungsorte sind im Anhang II aufgeführt .

    Nach Artikel 2 der Verordnung ( EWG ) Nr . 2315/76 der Kommission ermittelter Verkaufspreis 12 . Lieferstufe : frei Verschiffungshafen 13 . Verschiffungshafen : - 14 . Vom Begünstigten bezeichneter Löschhafen : - 15 . Löschhafen : - 16. Anschrift des Lagers und gegebenenfalls des Löschhafens : - 17 . Zeitraum der Bereitstellung im Verschiffungshafen : 1 . bis 9 . 2 . 1989 18 . Lieferfrist : - 19 . Verfahren zur Feststellung der Lieferkosten : Ausschreibung 20 . Bei Ausschreibung, Frist für die Angebotsabgabe ( 4 ): 9 . 1 . 1989, 12 Uhr 21 . Im Falle einer zweiten Ausschreibung :

    a ) Frist für die Angebotsabgabe : 16 . 1 . 1989, 12 Uhr b ) Zeitraum für die Bereitstellung im Verschiffungshafen : 9 . 2 . bis 15 . 2 . 1989 c ) Lieferfrist : - 22 . Höhe der Ausschreibungsgarantie : 20 ECU/t 23 . Höhe der Lieferungsgarantie : 10 % des Angebotsbetrags, ausgedrückt in Ecu 24 . Anschrift für die Angebotsabgabe :

    Bureau de l'aide alimentaire,

    à l'attention de Monsieur N . Arend,

    Bâtiment « Loi 120 », bureau 7/58,

    rü de la Loi 200,

    B-1049 Bruxelles ( Telex AGREC 22037 B ) 25 . Erstattung auf Antrag des Zuschlagsempfängers ( 5 ): Die am 11 . 11 . 1988 gültige und durch die Verordnung ( EWG ) Nr. 3506/88 der Kommission ( ABl . Nr . L 306 vom 11 . 11 . 1988, S . 46 ) festgesetzte Erstattung PARTIE D 1 . Maßnahmen Nrn . ( 1 ): 1225/88 - 1236/88 - Entscheidung der Kommission vom 16 . 3 . 1988 2 . Programm : 1988 3 . Begünstigter : Euronaid, Postbus 77, NL -2340 AB Ögstgeest 4 . Vertreter des Begünstigten ( 3 ): siehe ABl . Nr . C 103 vom 16 . 4 . 1987 5 . Bestimmungsort oder -land : siehe Anhang III 6 . Bereitzustellendes Erzeugnis : Butteroil 7 . Merkmale und Qualität der Ware ( 2 ) ( 7 ) ( 8 ): herzustellen aus Butter der Interventionsbestände ( ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 7 ( I 3 1 und I 3 2 )) 8 . Gesamtmenge : 225 Tonnen 9 . Anzahl der Partien : 1 10 . Aufmachung und Kennzeichnung : 5 kg, in Containern von 20 Fuß ( 9 ) ( 10 ) ( 11 ) und ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 7 und 8 ( I 3 3 und I 3 4 ) Ergänzende Aufschriften auf der Verpackung : siehe Anhang III und ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 8 ( I 3 4 ) 11 . Art der Bereitstellung des Erzeugnisses: Kauf bei Agriculture House, Kildare Street, Dublin 2 ( Tel .: 789011, Telex : 24280+ oder 25118 +) Die Anschriften der Einlagerungsorte sind im Anhang II aufgeführt .

    Nach Artikel 2 der Verordnung ( EWG ) Nr . 2315/76 der Kommission ermittelter Verkaufspreis 12 . Lieferstufe : frei Verschiffungshafen 13 . Verschiffungshafen : - 14 . Vom Begünstigten bezeichneter Löschhafen : - 15 . Löschhafen : - 16 . Anschrift des Lagers und gegebenenfalls des Löschhafens : - 17 . Zeitraum der Bereitstellung im Verschiffungshafen : 1 . bis 9 . 2 . 1989 18 . Lieferfrist : - 19 . Verfahren zur Feststellung der Lieferkosten : Ausschreibung 20 . Bei Ausschreibung, Frist für die Angebotsabgabe ( 4 ): 9 . 1 . 1989, 12 Uhr 21 . Im Falle einer zweiten Ausschreibung :

    a ) Frist für die Angebotsabgabe : 16 . 1 . 1989, 12 Uhr b ) Zeitraum für die Bereitstellung im Verschiffungshafen : 9 . 2 . bis 15 . 2 . 1989 c ) Lieferfrist : - 22 . Höhe der Ausschreibungsgarantie : 20 ECU/t 23 . Höhe der Lieferungsgarantie : 10 % des Angebotsbetrags, ausgedrückt in Ecu 24 . Anschrift für die Angebotsabgabe :

    Bureau de l'aide alimentaire,

    à l'attention de Monsieur N . Arend,

    Bâtiment « Loi 120 », bureau 7/58,

    rü de la Loi 200,

    B-1049 Bruxelles ( Telex AGREC 22037 B ) 25 . Erstattung auf Antrag des Zuschlagsempfängers ( 5 ): Die am 11 . 11 . 1988 gültige und durch die Verordnung ( EWG ) Nr . 3506/88 der Kommission ( ABl . Nr . L 306 vom 11 . 11 . 1988, S . 46 ) festgesetzte Erstattung .

    PARTIE E 1 . Maßnahme Nr . ( 1 ): 1083/88 - Beschluß der Kommission vom 19 . 5 . 1987 2 . Programm : 1987 3 . Begünstigter ( 14 ): Ligue des Sociétés de la Croix-Rouge et du Croissant-Rouge, Service Logistique, case postale 372, CH-1211 Genève 19 ( Tel .: 34 55 80 - Telex : 22555 LRCS-CH ) 4 . Vertreter des Begünstigten ( 3 ):

    Croissant-Rouge mauritanien, Av . Gamal Abdel Nasser, boîte postale 344 - Nouakchott ( Tel .: 526 70 ) 5 . Bestimmungsort oder -land : Mauritanien 6 . Bereitzustellendes Erzeugnis : Butteroil 7 . Merkmale und Qualität der Ware ( 2 ): herzustellen aus Interventionsbutter - ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 7 ( I 3 1 und I 3 2 ) 8 . Gesamtmenge : 125 Tonnen 9 . Anzahl der Partien : 1 10 . Aufmachung und Kennzeichnung : 5 kg in Containern von 20 Fuß ( 13 ) und ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S . 7 und 8 ( I 3 3 und I 3 4 ) Ergänzende Aufschrift auf der Verpackung :

    ACTION No 1083/88" - ein roter Halbmond mit nach rechts gerichteten Spitzen - BUTTEROIL / DON DE LA COMMUNAUTÉ ÉCONOMIQUE EUROPÉEENE / ACTION DE LA LIGÜ DES SOCIÉTÉS DE LA CROIX-ROUGE ( LICROSS ) / POUR DISTRIBUTION GRATUITE / NOUAKCHOTT" und ABl . Nr . C 216 vom 14 . 8 . 1987, S. 8 ( I 3 4 ) 11 . Art der Bereitstellung des Erzeugnisses : Kauf der Butter bei Agriculture House, Kildare Street, Dublin 2, Tel.: 789011, Telex : 24280+ und 25118 +) Die Anschriften der Einlagerungsorte sind im Anhang II aufgeführt .

    Nach Artikel 2 der Verordnung ( EWG ) Nr . 2315/76 der Kommission ( ABl . Nr . L 261 vom 25 . 9 . 1976, S . 12 ) ermittelter Verkaufspreis 12 . Lieferstufe: frei Löschhafen - gelöscht 13 . Verschiffungshafen : - 14 . Vom Begünstigten bezeichneter Löschhafen : - 15 . Löschhafen : Nouakchott 16 . Anschrift des Lagers und gegebenenfalls des Löschhafens : - 17 . Zeitraum der Bereitstellung im Verschiffungshafen im Falle eines Zuschlags für eine Lieferung frei Verschiffungshafen : 1 . bis 9 . 2 . 1989 18 . Lieferfrist : 25 . 3 . 1989 19 . Verfahren zur Feststellung der Lieferkosten : Ausschreibung 20 . Bei Ausschreibung, Frist für die Angebotsabgabe ( 4 ): 9 . 1 . 1989, 12 Uhr 21 . Im Falle einer zweiten Ausschreibung :

    a ) Frist für die Angebotsabgabe : 16 . 1 . 1989, 12 Uhr b ) Zeitraum für die Bereitstellung im Verschiffungshafen im Falle eines Zuschlags für die Bereitstellung im Verschiffungshafen : 9 . bis 15 . 2 . 1989 c ) Lieferfrist : 31 . 3 . 1989 22 . Höhe der Ausschreibungsgarantie : 20 ECU/Tonne 23 . Höhe der Lieferungsgarantie : 10 % des Angebotsbetrags, ausgedrückt in Ecu 24 . Anschrift für die Angebotsabgabe :

    Bureau de l'aide alimentaire, à l'attention de Monsieur N . Arend, bâtiment « Loi 120 », bureau 7/58, rü de la Loi 200, B-1049 Bruxelles ( Telex AGREC 22037 B ) 25 . Erstattung auf Antrag des Zuschlagsempfängers ( 5 ): Die am 11 . 11 . 1988 gültige und durch die Verordnung ( EWG ) Nr . 3506/88 der Kommission ( ABl . Nr . L 306 vom 11 . 11 . 1988, S . 46 ) festgesetzte Erstattung .

    Vermerke :

    ( 1 ) Die Nummer der Maßnahme ist im gesamten Schriftverkehr anzugeben .

    ( 2 ) Auf Antrag des Begünstigten übergibt ihm der Zuschlagsempfänger eine von einer amtlichen Stelle stammende Bescheinigung, aus der hervorgeht, daß die in dem betreffenden Mitgliedstaat geltenden Normen betreffend die Kernstrahlung für die zu liefernde Ware nicht überschritten worden sind .

    ( 3 ) Vom Zuschlagsempfänger zu kontaktierender Vertreter der Kommission : Siehe im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr . C 227 vom 7 . September 1985, Seite 4, veröffentlichtes Verzeichnis .

    ( 4 ) Um den Fernschreiber nicht zu überlasten, werden die Kreditinstitute gebeten, den Nachweis der Stellung der in Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe a ) der Verordnung ( EWG ) Nr . 2200/87 aufgeführten Ausschreibungsgarantie vor dem in Ziffer 20 dieses Anhangs angegebenen Zeitpunkt vorzugsweise wie folgt zu erbringen :

    - entweder durch Boten zu Händen des in Ziffer 24 dieses Anhangs aufgeführten Büros - oder per Telefax an eine der folgenden Nummern in Brüssel :

    - 235 01 32,

    - 236 10 97,

    - 235 01 30,

    - 236 20 05 .

    ( 5 ) Die Verordnung ( EWG ) Nr . 2330/87 der Kommission ( ABl . Nr . L 210 vom 1 . 8 . 1987, S . 56 ) ist anwendbar, was die Ausfuhrerstattung und gegebenenfalls die Währungs - und Beitrittsausgleichsbeträge, den repräsentativen Kurs und den monetären Koeffizienten anbelangt . Der in Artikel 2 der gleichen Verordnung aufgeführte Tag ist derjenige, welcher in Ziffer 25 dieses Anhangs angegeben ist .

    ( 6 ) In der von einer amtlichen Stelle erteilten tierärztlichen Bescheinigung wurde festgestellt, daß das Erzeugnis von gesunden Tieren stammt und unter ausgezeichneten hygienischen, von qualifiziertem Personal überwachten Bedingungen hergestellt wurde und daß in dem Erzeugungsgebiet der Rohmilch keine Maul - und Klauenseuche aufgetreten ist .

    ( 7 ) Der Zuschlagsempfänger übermittelt dem Vertreter des Empfängers bei der Lieferung ein Gesundheitszeugnis .

    ( 8) Der Zuschlagsempfänger übermittelt dem Vertreter des Empfängers bei der Lieferung ein Ursprungszeugnis .

    ( 9 ) Der Lieferant sendet ein Duplikat der Originalrechnung an :

    De Keyzer & Schütz BV,

    Postbus 1438,

    Blaak 16,

    NL-3000 BK Rotterdam .

    ( 10 ) In Containern von 20 Fuß zu liefern; Bedingungen : FCL/LCL Shippers-count-load and stowage ( cls ).

    Der Zuschlagsempfänger muß dem Vertreter des Begünstigten eine vollständige Ladeliste eines jeden Containers übermitteln, in der die Anzahl Kartons aufgeführt ist, die zu jeder in der Ausschreibungsbekanntmachung aufgeführten Verladenummer gehören .

    Der Zuschlagsempfänger muß jeden Container mit einer numerierten Plombe verschließen, deren Nummer dem Spediteur des Begünstigten mitgeteilt wird .

    ( 11 ) Die Lieferung frei Verladehafen gemäß Artikel 13 der Verordnung ( EWG ) Nr . 2200/87 schließt ein, daß der Zuschlagsempfänger die dort anfallenden, nachstehenden Kosten zu tragen hat :

    - bei Verwendung von Containern auf FCL/FCL - oder FCL/LCL-Basis : alle mit ihrer Verwendung bis hin zum Terminal zusammenhängenden Kosten mit den THC-Kosten und ohne Miete;

    nach Artikel 13 Ziffer 2 zweiter Unterabsatz ist der Zuschlagsempfänger für das Verladen der Container an Bord des vom Empfänger der Ware bezeichneten Schiffs verantwortlich . Die gemäß dem genannten zweiten Unterabsatz zu erstattenden Kosten schließen die THC-Kosten aus;

    - bei Verwendung von Containern auf LCL/FCL - oder LCL/LCL -Basis : keine Kosten; der Zuschlagsempfänger liefert die Ware frei Terminal in einer Weise, daß die Container auf Kosten des Empfängers unverzueglich beladen werden können .

    ( 12 ) Von einer Botschaft Ägyptens beglaubigte Radioaktivitätsbescheinigung .

    (13 ) Die Lieferung frei Terminal gemäß Artikel 14 Ziffer 5 Buchstabe a ) der Verordnung ( EWG ) Nr . 2200/87 schließt für den Zuschlagsempfänger die endgültige Übernahme der bis zum Bestimmungshafen anfallenden Kosten ein :

    - bei Container-Lieferungen nach der FCL/FCL - und LCL/FCL-Regelung : alle Entladekosten und Kosten für das Verbringen frei Terminal, gestapelt, also nicht folgende Kosten : die am Terminal anfallenden Arbeitskosten, Kosten der Entladung der Ware aus den Containern, nach diesen Stufen anfallende örtliche Kosten sowie Überliegegelder oder die Kosten für die Rücksendung der Container;

    - bei Container-Lieferungen nach der LCL/LCL - oder FCL/LCL-Regelung : alle Entladekosten und Kosten für das Verbringen frei Terminal einschließlich, abweichend von dem genannten Artikel 14 Ziffer 5 Buchstabe a ), der Kosten für die Entladung der Ware, also nicht folgende Kosten : nach der Stufe der Entladung der Ware aus den Containern anfallende örtliche Kosten .

    ( 14 ) Der Zuschlagsempfänger nimmt mit dem Begünstigten schnellstmöglich Verbindung auf, um festzustellen, welche Versanddokumente erforderlich und an wen diese zu versenden sind .

    ANEXO II - BILAG II - ANHANG II - PARARTIMA II - ANNEX II - ANNEXE II - ALLEGATO II - BIJLAGE II - ANEXO II Número de la partida Tonelaje Nombre y dirección del almacenista Partiets nummer Mängde Lagerindehaverens navn og adresse Nummer der Partie Menge Name und Adresse des Lagerhalters Arithmos partidon Tonoi Onoma kai diefthynsi enapothikeftoy Number of lot Tonnage Addreß of store Numéro du lot Tonnage Nom et adresse du stockeur Numero della partita Tonnellaggio Nome e indirizzo del detentore Nummer van de partij Höveelheid Naam en adres van de depothouder Número do lote Tonelagem Nome e direcçao do armazenista A : 1187/88 56 250 kg QK ( Waterford ) Coldstore,

    Carrolls Croß,

    IRL County Waterford B : 1206/88 1215/88 2 503 750 kg 1 190 950 kg :

    Norish Food City Ltd,

    Tullynahinra,

    Castleblaney,

    IRL County Monaghan 909 500 kg :

    National Coldstore,

    Belgard Road,

    Tallaght,

    IRL Dublin 24 403 300 kg :

    Trailercare,

    41/42 Robinhood Industrial Estate,

    Ballymount Road,

    Clondalkin,

    IRL Dublin 22 C : 1220/88 1224/88 312 500 kg 312 500 kg :

    Trailercare,

    41/42 Robinhood Industrial Estate,

    Ballymount Road,

    Clondalkin,

    IRL Dublin 22 D : 1225/88 1228/88 1236/88 281 250 kg 281 250 kg :

    Trailercare,

    41/42 Robinhood Industrial Estate,

    Ballymount Road,

    Clondalkin,

    IRL Dublin 22 E : 1083/88 156 250 kg Jenkinson's Coldstore,

    Crossagalla Industrial Estate,

    Ballysimon,

    IRL Limerick ANEXO III - BILAG III - ANHANG III - PARARTIMA III - ANNEX III - ANNEXE III - ALLEGATO III - BIJLAGE III - ANEXO III Designación del lote Cantidad total del lote ( en toneladas ) Cantidades parciales ( en toneladas ) Beneficiario País destinatario Inscripción en el embalaje Parti Totalmängde ( tons ) Delmängde ( tons ) Modtager Modtagerland Emballagens paategning Bezeichnung der Partie Gesamtmenge der Partie ( in Tonnen ) Teilmengen ( in Tonnen ) Empfänger Bestimmungsland Aufschrift auf der Verpackung Charaktirismos tis partidas Synoliki posotita tis partidas ( se tonoys ) Merikes posotites ( se tonoys ) Dikaioychos Chora proorismoy Endeixi epi tis syskevasias Lot Total quantity ( in tonnes ) Partial quantities ( in tonnes ) Beneficiary Recipient country Markings on the packaging Désignation du lot Quantité totale du lot ( en tonnes ) Quantités partielles ( en tonnes ) Bénéficiaire Pays destinataire Inscription sur l'emballage Designazione della partita Quantità totale della partita ( in tonnellate ) Quantitativi parziali ( in tonnellate ) Beneficiario Päse destinatario Iscrizione sull'imballaggio Aanduiding van de partij Totale höveelheid van de partij ( in ton ) Deelhöveelheden ( in ton ) Begunstigde Bestemmingsland Aanduiding op de verpakking Designaçao do lote Quantidade total ( em toneladas ) Quantidades parciais ( em toneladas ) Beneficiário País destinatário Inscriçao na embalagem ( 1 ) ( 2 ) ( 3 ) ( 4 ) ( 5 ) ( 6 ) B1 2 003 10 WFP Bhutan Action No 1206/88 - Bhutan 0339400 / Action of the World Food Programme / Calcutta in transit to Bhutan B2 160 WFP Egypt Action No 1207/88 - Egypt 0227002 / Action of the World Food Programme / Alexandria B3 343 WFP Egypt Action No 1208/88 - Egypt 0249901 / Action of the World Food Programme / Alexandria B4 100 WFP Egypt Action No 1209/88 - Egypt 0280300 / Action of the World Food Programme / Alexandria B5 105 WFP Egypt Action No 1210/88 - Egypt 0259400 / Action of the World Food Programme / Alexandria B6 400 WFP Uganda Action No 1211/88 - Uganda 0332500 / Action of the World Food Programme / Mombasa in transit to Kampala B7 195 WFP Yemen AR Action No 1212/88 - Yemen AR 0261301 / Action of the World Food Programme / Hodeidah B8 110 WFP Lebanon Action No 1213/88 - Lebanon 0052402 / Action of the World Food Programme / Beirut B9 30 WFP Yemen PDR Action No 1214/88 - Yemen PDR 0304200 / Action of the World Food Programme / Aden B10 550 WFP Pakistan Action No 1215/88 - Pakistan 0245100 / Action of the World Food Programme C 250 15 DWH Chile Acción no 1220/88 / Manteca líquida / Chile / DHW / 82804 / Santiago de Chile vía Valparaíso / Donación de la Comunidad Económica Europea / Destinado a la distribución gratuita 15 DKW Brasil Acçao nº 1221/88 / Óleo de manteiga / Brasil / DKW / 82335 / Paulista via Recife / Donativo da Comunidade Económica Europeia / Destinado à distribuiçao gratuita 15 DKW Brasil Acçao nº 1222/88 / Óleo de manteiga / Brasil / DKW / 82336 / Lajeado via Porto Alegre / Donativo da Comunidade Económica Europeia / Destinado à distribuiçao gratuita 15 DKW Brasil Acçao nº 1223/88 / Óleo de manteiga / Brasil / DKW / 82337 / Natal / Donativo da Comunidade Económica Europeia / Destinado à distribuiçao gratuita 190 DKW Nicaragua Acción no 1224/88 / Manteca líquida / Nicaragua / DKW / 82350 / Blüfields vía Corinto / Donación de la Comunidad Económica Europea / Destinado a la distribución gratuita D 225 30 Caritas B Haïti Action no 1225/88 / Butter oil / Haïti / Caritas belgica / 80280 / Port-au-Prince / Don de la Communauté économique européenne / Pour distribution gratuite 15 Prosalus Ghana Action No 1228/88 / Butteroil / Ghana / Prosalus / 85553 / Sefwi Asafo via Takoradi / Gift of the European Economic Community / For free distribution 30 Caritas B Rwanda Action no 1229/88 / Butter oil / Rwanda / Caritas belgica / 80279 / Kigali via Mombasa / Don de la Communauté économique européenne / Pour distribution gratuite 25 Caritas G Uganda Action No 1230/88 / Butteroil / Uganda / Caritas Germany / 80478 / Kampala via Mombasa / Gift of the European Economic Community / For free distribution 50 Caritas G Uganda Action No 1231/88 / Butteroil / Uganda / Caritas Germany / 80479 / Kampala via Mombasa / Gift of the European Economic Community / For free distribution 15 SSP Uganda Action No 1232/88 / Butteroil / Uganda / SSP / 81302 / Kampala via Mombasa / Gift of the European Economic Community / For free distribution 15 ICR Uganda Action No 1233/88 / Butteroil / Uganda / ICR / 84602 / Namalu via Mombasa / Gift of the European Economic Community / For free distribution 15 ICR Uganda Action No 1234/88 / Butteroil / Uganda / ICR / 84603 / Kampala via Mombasa / Gift of the European Economic Community / For free distribution 15 ICR Thailand Action No 1235/88 / Butteroil / Thailand / ICR / 84606 / Chonburi via Bangkok / Gift of the European Economic Community / For free distribution 15 ICR Thailand Action No 1236/88 / Butteroil / Thailand / ICR / 84610 / Surin via Bangkok / Gift of the European Economic Community / For free distribution

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