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Document 31988D0325

88/325/EWG: Entscheidung der Kommission vom 18. Mai 1988 zur Annahme des von der griechischen Regierung für 1988 vorgelegten Programms mit Maßnahmen zur Neuordnung des Systems landwirtschaftlicher Erhebungen in Griechenland (Nur der griechische Text ist verbindlich)

ABl. L 147 vom 14.6.1988, p. 86–86 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/1988

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1988/325/oj

31988D0325

88/325/EWG: Entscheidung der Kommission vom 18. Mai 1988 zur Annahme des von der griechischen Regierung für 1988 vorgelegten Programms mit Maßnahmen zur Neuordnung des Systems landwirtschaftlicher Erhebungen in Griechenland (Nur der griechische Text ist verbindlich)

Amtsblatt Nr. L 147 vom 14/06/1988 S. 0086 - 0086


*****

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

vom 18. Mai 1988

zur Annahme des von der griechischen Regierung für 1988 vorgelegten Programms mit Maßnahmen zur Neuordnung des Systems landwirtschaftlicher Erhebungen in Griechenland

(Nur der griechische Text ist verbindlich)

(88/325/EWG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN

GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Entscheidung 85/360/EWG des Rates vom 16. Juli 1985 zur Neuordnung des Systems landwirtschaftlicher Erhebungen in Griechenland (1), insbesondere auf Artikel 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Gemäß Artikel 4 Absatz 1 der genannten Entscheidung hat die griechische Regierung das Jahresprogramm mit den für 1988 vorgesehenen Maßnahmen vorgelegt.

Das vorgelegte Programm dient dem Ziel, in Griechenland ein System statistischer Erhebungen auf dem Agrarsektor zu schaffen, das den Bedürfnissen der Gemeinschaft voll gerecht wird.

Die griechische Regierung hat gleichfalls einen Bericht über die Durchführung des vorhergehenden Jahresprogramms vorgelegt.

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen wurden vom Ständigen Agrarstatistischen Ausschuß gebilligt -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Das von der griechischen Regierung vorgelegte Programm mit den Maßnahmen für 1988 zur Neuordnung des Systems landwirtschaftlicher Erhebungen in Griechenland wird angenommen.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Republik Griechenland gerichtet.

Brüssel, den 18. Mai 1988

Für die Kommission

Peter SCHMIDHUBER

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. L 191 vom 23. 7. 1985, S. 53.

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