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Document 11985I/AFI/DCL/24

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, GEMEINSAME ERKLAERUNG UEBER DIE AUSWIRKUNG DER VOM KOENIGREICH SPANIEN VORUEBERGEHEND BEIBEHALTENEN EINZELSTAATLICHEN BEIHILFEN AUF DEN HANDEL MIT DEN ANDEREN MITGLIEDSTAATEN

ABl. L 302 vom 15.11.1985, p. 487–487 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/1995

ELI: http://data.europa.eu/eli/treaty/acc_1985/fna_1/dcl_24/sign

11985I/AFI/DCL/24

DOKUMENTE BETREFFEND DEN BEITRITT DES KOENIGREICHS SPANIEN UND DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK ZU DEN EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN, SCHLUSSAKTE, GEMEINSAME ERKLAERUNG UEBER DIE AUSWIRKUNG DER VOM KOENIGREICH SPANIEN VORUEBERGEHEND BEIBEHALTENEN EINZELSTAATLICHEN BEIHILFEN AUF DEN HANDEL MIT DEN ANDEREN MITGLIEDSTAATEN

Amtsblatt Nr. L 302 vom 15/11/1985 S. 0487


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Gemeinsame Erklärung

über die Auswirkung der vom Königreich Spanien vorübergehend beibehaltenen einzelstaatlichen Beihilfen auf den Handel mit den anderen Mitgliedstaaten

Wird das Königreich Spanien in Anwendung von Artikel 80 der Beitrittsakte ermächtigt , vorübergehend eine degressive einzelstaatliche Beihilfe beizubehalten , so werden Einzelheiten , mit denen gleiche Bedingungen für den Zugang zum spanischen Markt sichergestellt werden sollen , nur dann festgelegt , wenn die Gewährung dieser einzelstaatlichen Beihilfe zur Folge hat , daß die Wettbewerbsbedingungen zwischen einheimischen Erzeugnissen und Einfuhrerzeugnissen aus den anderen Mitgliedstaaten auf dem spanischen Markt tatsächlich verfälscht werden .

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