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Document 52023M11190

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.11190 — CORAL REEF / MHI / EQUITY INMEUBLES) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2023/C 273/05

PUB/2023/1032

ABl. C 273 vom 2.8.2023, p. 6–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

2.8.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 273/6


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.11190 — CORAL REEF / MHI / EQUITY INMEUBLES)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2023/C 273/05)

1.   

Am 24. Juli 2023 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

Coral Reef E 2023 S.A. („Coral Reef“, Spanien), eine indirekte hundertprozentige Tochtergesellschaft der Abu Dhabi Investment Authority („ADIA“, Vereinigte Arabische Emirate),

Melia Hotels International S.A. („MHI“, Spanien),

Equity Inmuebles S.L. (Spanien).

Coral Reef und MHI werden im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die gemeinsame Kontrolle über die folgenden zwölf Immobilien und Unternehmen von Equity Inmuebles S.L. übernehmen: María Pita, San Sebastian Orly, Barajas, Madrid Gran Vía 25, Marbella Banús, Arona Tenerife, Madrid Alameda Aeropuerto, Guadalmar, Madrid Centro, Merida Medea, Puerto de la Cruz und Royal Tanau. Coral Reef wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Immobilien und Unternehmen Sancti Petri, Madrid Plaza de España und Me Madrid von Equity Inmuebles S.L. übernehmen. MHI wird im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Immobilien und Unternehmen Sancti Petri, Madrid Plaza de España und Me Madrid von Equity Inmuebles S.L. übernehmen.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen, durch Erwerb von Vermögenswerten und durch Verwaltungsvertrag.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Coral Reef ist eine indirekte hundertprozentige Tochtergesellschaft von ADIA, die Unternehmen und Finanzinstrumente hält und verwaltet. ADIA ist eine vom Emirat Abu Dhabi 1976 als unabhängige Investmentgesellschaft gegründete öffentliche Einrichtung. Sie investiert die ihr von der Regierung von Abu Dhabi zugewiesenen Mittel und verwaltet ein weltweites diversifiziertes Investment-Portfolio, das mehrere Anlageklassen umfasst.

MHI betreibt derzeit über 300 Hotels in 48 Ländern in Asien, Europa, dem Nahen Osten, Afrika, Süd-, Mittel- und Nordamerika sowie der Karibik.

Equity Inmuebles S.L. ist Eigentümer der Immobilien von 17 Hotels (Immobilien und Unternehmen) auf dem spanischen Festland und den Kanarischen Inseln.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.11190 — CORAL REEF / MHI / EQUITY INMEUBLES

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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