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Document 52022AE1065

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung 2003/17/EG des Rates hinsichtlich ihrer Geltungsdauer und hinsichtlich der Gleichstellung von Feldbesichtigungen von Getreidesaatgutvermehrungsbeständen und Öl- und Faserpflanzensaatgutvermehrungsbeständen in Bolivien sowie der Gleichstellung von in Bolivien erzeugtem Getreidesaatgut sowie Öl- und Faserpflanzensaatgut“ (COM(2022) 26 final — 2021/0016 (COD))

EESC 2022/01065

ABl. C 290 vom 29.7.2022, p. 152–152 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

29.7.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 290/152


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung 2003/17/EG des Rates hinsichtlich ihrer Geltungsdauer und hinsichtlich der Gleichstellung von Feldbesichtigungen von Getreidesaatgutvermehrungsbeständen und Öl- und Faserpflanzensaatgutvermehrungsbeständen in Bolivien sowie der Gleichstellung von in Bolivien erzeugtem Getreidesaatgut sowie Öl- und Faserpflanzensaatgut“

(COM(2022) 26 final — 2021/0016 (COD))

(2022/C 290/26)

Befassung

Europäisches Parlament, 14.2.2022

Rat, 8.2.2022

Rechtsgrundlage

Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Zuständige Fachgruppe

Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umwelt

Verabschiedung im Plenum

23.3.2022

Plenartagung Nr.

568

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

178/1/7

Da der Ausschuss sich bereits in seiner Stellungnahme zur Gleichstellung von Feldbesichtigungen — Saatgut — Brasilien und Republik Moldau (1) vom 14. Februar 2018 zu dem Inhalt dieses Vorschlags geäußert hat, beschloss er auf seiner 568. Plenartagung am 23. und 24. März 2022 (Sitzung vom 23. März) mit 178 gegen 1 Stimme bei 7 Enthaltungen, von der Erarbeitung einer neuen Stellungnahme abzusehen und auf den Standpunkt zu verweisen, den er in der vorgenannten Stellungnahme vertreten hat.

Brüssel, den 23. März 2022

Die Präsidentin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Christa SCHWENG


(1)  ABl. C 227 vom 28.6.2018, S. 76.


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