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Document 52022AE1131

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/833 mit Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Regelungsbereich der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik“ (COM(2022) 51 final — 2022/0035 (COD))

    EESC 2022/01131

    ABl. C 290 vom 29.7.2022, p. 149–150 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    29.7.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 290/149


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/833 mit Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Regelungsbereich der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik“

    (COM(2022) 51 final — 2022/0035 (COD))

    (2022/C 290/24)

    Hauptberichterstatter:

    Francisco Javier GARAT PÉREZ

    Befassung

    Europäisches Parlament, 17.2.2022

    Rat, 28.2.2022

    Rechtsgrundlage

    Artikel 43 Absatz 2 und Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

    Zuständige Fachgruppe

    Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umwelt

    Verabschiedung im Plenum

    24.3.2022

    Plenartagung Nr.

    568

    Ergebnis der Abstimmung

    (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

    219/0/0

    1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

    1.1.

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) bekräftigt erneut seinen Standpunkt zu dem Verordnungsvorschlag, wie er ihn in seiner Stellungnahme 2018/05155 (1) und in seiner Stellungnahme 2020/02842 (2) dargelegt hat. Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen dieser Stellungnahme lauteten wir folgt:

    1.2.

    Der EWSA hält es für notwendig, die Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (NAFO) in EU-Recht umzusetzen, damit sie EU-weit einheitlich und wirksam angewandt werden.

    1.3.

    Allerdings ist er der Ansicht, dass mit dem vorgelegten Vorschlag kein effizienter Mechanismus für die Umsetzung der von der NAFO angenommenen Bestimmungen eingeführt und keine Lösung für das Problem geboten wird, dass sie jedes Jahr aktualisiert werden müssen.

    1.4.

    Der EWSA befürwortet einen effizienteren und einfacheren Mechanismus und schlägt deshalb eine Verordnung mit einem einzigen Artikel vor, in dem festgelegt wird, dass die Europäische Union die von der NAFO angenommenen Bestimmungen zwingend auf ihre Flotte anwenden muss.

    1.5.

    Der EWSA weist nachdrücklich auf die Gefahr hin, die die Einführung des Systems der delegierten Rechtsakte mit sich bringt, da die Kommission dadurch befugt ist, außerhalb der ordentlichen Verfahren gesetzgeberisch tätig zu werden.

    2.   Zusammenfassung des Legislativvorschlags

    2.1.

    Hauptziel des Vorschlags ist die Aufnahme der Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen, die die Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik (NAFO) auf ihrer Jahrestagung im September 2021 angenommen hat, in das Unionsrecht.

    2.2.

    Damit werden die Änderungen zur Berechnung der Quote „Sonstige“ umgesetzt und flankierende Maßnahmen für Kabeljau in der Division 3M im Zusammenhang mit der Inspektion der Anlandungen sowie für Schwarzen Heilbutt eingeführt.

    2.3.

    Ebenso werden neue Bestimmungen über zusätzliche Verfahren, schwere Verstöße im Zusammenhang mit der Verwendung von bestimmten Maschenöffnungen oder Sortiergittern und verstärkte Maßnahmen zur Weiterverfolgung von Verstößen sowie die Übermittlung von Dokumenten an die NAFO und die Europäische Fischereiaufsichtsagentur eingefügt.

    2.4.

    Mit dem Vorschlag wird der Kommission die Befugnis übertragen, die Verordnung (EU) 2019/833 in Bezug auf die Anlandung und Inspektion von Schwarzem Heilbutt und die Kontrollmaßnahmen für Kabeljau in der Division 3M zu ändern, falls die NAFO ihre Maßnahmen künftig ändern sollte.

    2.5.

    Es wird anerkannt, dass die Annahme dieser Bestimmungen beschleunigt werden muss, damit Unionsschiffe unter denselben Bedingungen wie andere Schiffe der NAFO-Vertragsparteien fischen können.

    3.   Allgemeine Bemerkungen

    3.1.

    Der EWSA hält es für notwendig, die auf der letzten Jahrestagung der NAFO beschlossenen Erhaltungs- und Kontrollmaßnahmen in EU-Recht umzusetzen, damit sie EU-weit einheitlich angewandt werden.

    3.2.

    Allerdings ist der EWSA der Auffassung, dass dieses Umsetzungsverfahren immer noch nicht auf einem effizienten Mechanismus basiert, da sich die entsprechenden Maßnahmen von Jahr zu Jahr ändern und die Verwaltungsverfahren in der EU sehr langsam sind, was zu einer ständigen Diskrepanz zwischen den NAFO-Bestimmungen und den Rechtsvorschriften der EU führt.

    3.3.

    Der EWSA bekräftigt, dass ein gestrafftes Verfahren erforderlich ist, wie bereits 2019 und 2020 von ihm vorgeschlagen. Dies wurde auch von den Verwaltungen der Mitgliedstaaten und der betroffenen Wirtschaftszweige befürwortet. Der Vorschlag besteht in einer einfachen Verordnung mit einem einzigen Artikel, der die Europäische Union verpflichtet, die jährlich von der NAFO angenommenen Bestimmungen zwingend auf ihre Flotte anzuwenden.

    3.4.

    Der Ausschuss warnt erneut davor, dass die Beibehaltung dieses Verordnungsweges zu widersprüchlichen Vorschriften oder zumindest zu Rechtsunsicherheit für die Verwaltungen und gerade auch für die Unternehmen führen kann, die nicht wissen, ob sie sich an die alten Vorschriften, die in der EU noch gelten, oder an die neuen zu halten haben. Zudem führt dies zu Verzerrungen bei der Umsetzung von Maßnahmen gegenüber Nicht-EU-Flotten.

    3.5.

    Nach Ansicht des EWSA besteht die einzige Erleichterung, die die Einführung des Systems der delegierten Rechtsakte mit sich bringen wird, darin, dass die Kommission Bestimmungen erlassen kann, ohne dafür die ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durchlaufen zu müssen.

    Brüssel, den 24. März 2022

    Die Präsidentin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Christa SCHWENG


    (1)  Stellungnahme des EWSA zum Thema „Erhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Regelungsbereich der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik“ (ABl. C 159 vom 10.5.2019, S. 60).

    (2)  Stellungnahme des EWSA zum Thema „Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen für den Regelungsbereich der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik“ (ABl. C 429 vom 11.12.2020, S. 279).


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