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Document 52021AE6391

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals für den zentralisierten Zugriff auf öffentlich verfügbare, für Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit relevante Informationen (COM(2021) 723 final — 2021/0378 (COD)) und zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung bestimmter Richtlinien in Bezug auf die Einrichtung und die Funktionsweise des zentralen europäischen Zugangsportals (COM(2021) 724 final — 2021/0379 (COD)) und zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung bestimmter Verordnungen in Bezug auf die Einrichtung und die Funktionsweise des zentralen europäischen Zugangsportals (COM(2021) 725 final — 2021/0380 (COD))

    EESC 2021/06391

    ABl. C 290 vom 29.7.2022, p. 58–63 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    29.7.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 290/58


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals für den zentralisierten Zugriff auf öffentlich verfügbare, für Finanzdienstleistungen, Kapitalmärkte und Nachhaltigkeit relevante Informationen

    (COM(2021) 723 final — 2021/0378 (COD))

    und zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung bestimmter Richtlinien in Bezug auf die Einrichtung und die Funktionsweise des zentralen europäischen Zugangsportals

    (COM(2021) 724 final — 2021/0379 (COD))

    und zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung bestimmter Verordnungen in Bezug auf die Einrichtung und die Funktionsweise des zentralen europäischen Zugangsportals

    (COM(2021) 725 final — 2021/0380 (COD))

    (2022/C 290/10)

    Berichterstatter:

    Florian MARIN

    Befassung

    Rat der Europäischen Union, 9.2.2022 (COM(2021) 724 final und COM(2021) 725 final), 15.2.2022 (COM(2021) 723 final)

    Europäisches Parlament, 14.2.2022

    Rechtsgrundlage

    Artikel 50, 114 und 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

    Zuständige Fachgruppe

    Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

    Annahme in der Fachgruppe

    3.3.2022

    Verabschiedung im Plenum

    23.3.2022

    Plenartagung Nr.

    568

    Ergebnis der Abstimmung

    (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

    PE/215/1/2

    1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

    1.1.

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) unterstützt die Einrichtung des einheitlichen europäischen Zugangsportals (European single access point — ESAP). Dieses wird zu einer nachhaltigeren, digitaleren und inklusiveren Wirtschaft, zur Stärkung der digitalen Souveränität und zu einer besseren Integration der Kapitalmärkte beitragen.

    1.2.

    Der EWSA ist der Auffassung, dass ESAP ehrgeiziger angelegt und durch die Verarbeitung der Informationen einen größeren Mehrwert schaffen sollte, anstatt lediglich ein Informationsinstrument zur Sammlung von Rohinformationen mit einem einzigen Zugangsportal zu sein. Aufgabe des ESAP sollte die Aggregation und Verarbeitung von Daten sowie die Erstellung von sektoralen und territorialen Berichten und Analysen sein.

    1.3.

    Der EWSA schlägt vor, das ESAP als flexibles Instrument zu konzipieren. Es sollte möglich sein, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Technologien neue Datenkategorien hinzuzufügen und mit den nationalen Registern oder Eurostat zu kommunizieren. Das ESAP sollte eindeutige Synergien zwischen den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDG) und den Indikatoren des Grünen Deals bieten.

    1.4.

    Der EWSA ist der Auffassung, dass die Einrichtung eines Beratungsgremiums erwogen werden sollte, das sich auf der Grundlage eines transparenten Auswahlverfahrens u. a. aus Vertretern der Zivilgesellschaft und Sozialpartnern zusammensetzt und über die Zukunft des ESAP und die strategischen Änderungen entscheidet.

    1.5.

    Wichtig ist der Abbau der „weißen Zonen“, um einen diskriminierungsfreien Zugang zum ESAP zu gewährleisten. Das ESAP sollte auch über Funktionen verfügen, die Menschen mit Behinderungen einen angemessenen barriere- und diskriminierungsfreien Zugang garantieren.

    1.6.

    Der EWSA hält es für sehr wichtig, dass das ESAP Standardverfahren, Transparenz, Datenintegrität und Glaubwürdigkeit der Informationsquellen, benutzerfreundliche automatische Datenvalidierung und eine angemessene Kontrolle der für den Datenschutz zuständigen Sammelstelle gewährleistet. Eine ordnungsgemäße und angemessene Beaufsichtigung der Anbieter von Finanz- sowie Umwelt-, Sozial- und Governance-Daten (ESG-Daten) wird in naher Zukunft wichtig sein.

    1.7.

    Es sollte erwogen werden, die Kosten für die Erhebung, Generierung und Verwaltung von Daten für KMU zu subventionieren, KMU unabhängig von der Menge der bereitgestellten Daten von Gebühren zu befreien und angemessene Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer, die für die Bereitstellung und Verwaltung von Daten zuständig sind, zu gewährleisten.

    1.8.

    Das ESAP sollte eine klare Unterscheidung zwischen finanziellen und nichtfinanziellen Daten gewährleisten und ihnen dieselbe Bedeutung beimessen. Es sollte die Möglichkeit bieten, auf freiwilliger Basis soziale Daten über die Tätigkeit der einzelnen Unternehmen, ihrer Geschäftsleitung und ihrer Beschäftigten auf der Grundlage spezifischer Kriterien zu veröffentlichen.

    1.9.

    Nach Ansicht des EWSA ist ein spezieller Helpdesk einzurichten, um die Übermittlung der Informationen im richtigen Format zu unterstützen und sicherzustellen, dass sie technisch nutzbar sind. Ebenso hält er Schulungen in den Bereichen Finanzbildung und digitale Kompetenz für erforderlich. In das ESAP könnte ein auf EU-Ebene festgelegter Mindestsatz an wirtschaftlichen wesentlichen Leistungsindikatoren (KPI) mit einer gemeinsamen Methodik aufgenommen werden, um eine bessere und umfassendere Nutzung zu gewährleisten.

    2.   Hintergrund

    2.1.

    Die Europäische Kommission richtet ein zentrales Zugangsportal ein, das zentralisierten elektronischen Zugang zu Informationen über Kapitalmärkte und Finanzdienstleistungen (einschließlich nachhaltigkeitsbezogener Informationen) bietet, die nach EU-Recht veröffentlicht werden müssen. Es bietet aber auch Zugang zu anderen Arten von Informationen, die für Kapitalmärkte und Finanzdienstleistungen von Bedeutung sind und deren Veröffentlichung für die Unternehmen freiwillig ist. Das ESAP ist Bestandteil des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion (1).

    2.2.

    Die Informationen werden von verschiedenen Sammelstellen erhoben, die unter anderem für die automatisierten Validierungen der Informationen und die technische Unterstützung der Stellen, die die Informationen übermittelt haben, zuständig sind. Die Kommission hat ihre Absicht bekundet, mehr Daten für die Nutzung in Wirtschaft und Gesellschaft zur Verfügung zu stellen und europäische Datenräume einzurichten. Die Kommission zielt darauf ab, mehr hochwertige Daten des öffentlichen Sektors einschließlich Unternehmensdaten für die Weiterverwendung einfacher zugänglich zu machen und kostenlos zur Verfügung zu stellen. (2) Die ESAP-Gesetzgebungsinitiative der Kommission kommt daher zur rechten Zeit und ist von großer Bedeutung.

    2.3.

    Das ESAP wird einen diskriminierungsfreien Zugang zu Informationen gewährleisten, wobei Gebühren für bestimmte Dienstleistungen, z. B. die Veröffentlichung einer großen Datenmenge, möglich sind. Die automatisierte Validierung zur Überprüfung, ob die von den Sammelstellen übermittelten Informationen den Anforderungen entsprechen, erfolgt innerhalb eines von der Kommission festgelegten und genehmigten technischen Rahmens. Das ESAP wird mindestens 95 % der Zeit pro Monat zugänglich sein.

    2.4.

    Das ESAP wird — von einigen Ausnahmen abgesehen — keine Informationen über personenbezogene Daten speichern. Seine Aktivitäten werden anhand u. a. folgender Indikatoren überwacht werden:

    die Zahl der Zugriffe und Suchen;

    den Prozentsatz der Suchanfragen, die einen Aufruf oder einen Download nach sich ziehen;

    die Anzahl und den Prozentsatz maschinenlesbarer Informationen, die im ESA zugänglich sind;

    die Anzahl und den Prozentsatz der maschinenlesbaren Ansichten und Downloads;

    der Anteil der Meldungen gemäß den automatisierten Validierungen.

    2.5.

    Das ESAP bietet Funktionen wie eine benutzerfreundliche Schnittstelle in allen Amtssprachen der Union, eine Suchfunktion, einen Download-Dienst, einen innovativen Ansatz für die Bereitstellung von Übersetzungsdiensten und einen Benachrichtigungsdienst, der die Nutzer über alle verfügbaren neuen Informationen informiert. Das ESAP wird anhand der Zugänglichkeit, Qualität und Nutzbarkeit der Informationen sowie der Zufriedenheit der Endnutzer und der Fähigkeit der Nutzer, ihre Ziele zu erreichen, bewertet. Für die Umsetzung des ESAP werden mehrere Richtlinien und Verordnungen geändert.

    3.   Allgemeine Bemerkungen

    3.1.

    Der EWSA unterstützt die Kommissionsinitiative zur Einrichtung des ESAP. Zu den wichtigsten Prioritäten der Union gehört es, die Wirtschaft für die digitale Zukunft zu rüsten, die digitale Souveränität zu stärken, den Informationsfluss zu beschleunigen und gemeinsame Standards mit Schwerpunkt auf Daten, Technologie und Infrastruktur festzulegen. Mit dem ESAP wird ein datengesteuertes Finanzwesen gefördert und der Zugang von Unternehmen und Finanzinstituten zu Daten und zu Informationen über Unternehmen erheblich verbessert. Das ESAP wird zur Schaffung einer nachhaltigeren, digitaleren und inklusiveren Wirtschaft sowie zu einer besseren Integration der Kapitalmärkte beitragen. In seiner Stellungnahme „Eine Kapitalmarktunion für Menschen und Unternehmen (neuer Aktionsplan)“ stellt der EWSA fest, dass ein zentrales europäisches Zugangsportal eine Priorität ist, um die Effizienz der Kapitalmarktunion zu verbessern (3).

    3.2.

    Der EWSA begrüßt, dass das ESAP keine neuen Berichtspflichten schafft und sich auf bestehende Offenlegungspflichten im Rahmen des EU-Rechts stützt. Mithilfe des ESAP kann besser bewertet werden, wie europäische Unternehmen zu Nachhaltigkeit und den Klimazielen beitragen. Nachhaltigkeitsbezogene Informationen sind von zentraler Bedeutung, um Investitionen für Projekte zu mobilisieren, die den ökologischen Wandel unterstützen. Dies wurde von den Interessenträgern in der Konsultation zur erneuerten Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen betont. (4)

    3.3.

    Das ESAP stellt den Zugang zu Informationen, auch früheren Datums, für einen bestimmten Zeitraum sicher. Dies ist wichtig, um ordnungsgemäße Entscheidungsprozesse auf den Kapitalmärkten zu gewährleisten. Das Finanzwesen in Europa birgt Schwachstellen, weil die Wettbewerbsbedingungen ungleich sind: die Finanzierungskosten der Unternehmen unterscheiden sich maßgeblich nach dem Gründungsland. Für Start-ups mit eingeschränkten Sicherheiten ist es schwierig, überhaupt Mittel zu bekommen, und der Verbrauch ist vor lokalen wirtschaftlichen Schocks nicht geschützt. (5) Für die Kapitalmärkte und künftige Investitionsentscheidungen ist es von entscheidender Bedeutung, die Wirtschafts- und Nachhaltigkeitsleistung im Auge zu behalten.

    3.4.

    Das ESAP wird zu einem Zeitpunkt eingerichtet, zu dem der Finanzsektor der EU aufgrund der beiden großen Veränderungen — der Digitalisierung und der Klimawende — vor einem tiefgreifenden Wandel steht. Arbeitsplätze werden verloren gehen, neue Kompetenzen müssen erworben werden, die Aufgaben der Arbeitnehmer ändern sich und es wird zu Entlassungen oder der Umsetzung neuer Organisationsmodelle kommen. Das ESAP könnte dabei behilflich sein, einige der Herausforderungen der Transformationsprozesse des EU-Finanzwesens abzufedern.

    3.5.

    Es könnte ein Faktor für Entwicklung und Investitionen sein. KMU, die ihre Sichtbarkeit erhöhen wollen, könnten ermutigt werden, ihre Daten zu veröffentlichen, um künftige Investitionen und Märkte anzuziehen. Der EWSA schlägt vor, der Rolle von Softwaremittlern Rechnung zu tragen, da einige Unternehmen, vor allem KMU, mit solchen Unternehmen zusammenarbeiten werden, um den Verwaltungsaufwand in puncto Datenmanagement und -speicherung zu verringern. Das ESAP trägt dazu bei, dass Investitionsentscheidungen kostengünstiger werden und die Sichtbarkeit von KMU erhöht wird.

    3.6.

    Das ESAP sollte eine effiziente Interoperabilität mit Eurostat und den nationalen Registern ermöglichen. Aufgrund der Dynamik der öffentlichen Interessen oder der Marktinteressen in Bezug auf Transparenz und Daten sollte die Möglichkeit vorgesehen werden, in Zukunft neue Datenkategorien hinzuzufügen. Das ESAP sollte als flexibles Dateninstrument in Bezug auf die verschiedenen Sektoren und europäischen Initiativen konzipiert sein. Die Kommunikation zwischen den verschiedenen Technologien ist wichtig. Die Kosten der neu hinzuzufügenden Daten sollten unter dem Gesichtspunkt ihrer Auswirkungen auf die Kapitalmärkte und unter dem Gesichtspunkt der Datenverwaltung bewertet werden.

    3.7.

    Die Gewährleistung einer angemessenen Internetanbindung in der gesamten Europäischen Union ist von entscheidender Bedeutung, damit alle Unternehmen Zugang zum ESAP haben und Diskriminierung vermieden wird. Investitionen in den Abbau der „weißen Zonen“ und die Gewährleistung, dass alle Bürgerinnen und Bürger und alle am Kapitalmarkt Beteiligten Zugang zum ESAP haben, sind unerlässlich.

    3.8.

    Das ESAP sollte die Datenintegrität und die Glaubwürdigkeit der Quelle der an die Sammelstellen übermittelten Informationen gewährleisten. Die automatisierte Auswertung der Informationen sollte einfach und benutzerfreundlich sein. Die Gewährleistung des Zugangs zu gültigen und angemessenen Informationen und der Verbraucherschutz müssen weiterhin Priorität haben. Die Sammelstellen sollten ebenfalls angemessen überwacht werden und der Datenschutz sollte stets zu den wichtigsten Prioritäten gehören.

    3.9.

    Bessere Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen schaffen neue Möglichkeiten für den EU-Markt und neue Beschäftigungsmöglichkeiten. Das ESAP sollte allen Arten von Investitionen und Marktakteuren gerecht werden (auch im Bereich der Sozialwirtschaft oder des Crowdfunding), die sich positiv auf das Gemeinwohl auswirken, insbesondere im Hinblick auf schutzbedürftige Menschen. Das ESAP sollte Funktionen ermöglichen, die Menschen mit Behinderungen eine angemessene barrierefreie Zugänglichkeit garantieren.

    3.10.

    Der EWSA begrüßt die Tatsache, dass die Nutzung des ESAP und die Offenlegung einiger Informationen kostenlos ist. Dennoch könnten die Kosten für Lizenzen oder für die Erhebung, Generierung und Verwaltung von Daten hoch ausfallen. Für KMU sollten steuerliche Anreize und Subventionen vorgesehen werden, um die Kosten für die Bereitstellung von Daten und insbesondere für vorgeschriebene Meldungen zu senken. Investitionen in Software und Hardware für Unternehmen und andere Akteure des Kapitalmarkts müssen mit EU-Mitteln unterstützt werden, um die ordnungsgemäße Nutzung des ESAP und die Interaktion mit diesem Portal zu ermöglichen. In dieser Hinsicht ist eine stärkere Beteiligung auf Ebene der Mitgliedstaaten erforderlich. KMU sollten — unabhängig von der Menge der veröffentlichten Informationen — von etwaigen Gebühren befreit werden. Die Höhe der gegebenenfalls erhobenen Gebühren sollte transparent sein und in direktem Zusammenhang mit den Kosten der Datenverwaltung festgelegt werden.

    3.11.

    Börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen sollten unabhängig von ihrer Größe oder ihrem geografischen Standort auf dem ESAP gleich behandelt werden. Das ESAP sollte zu einem Instrument werden, das durch mehr Effizienz bei der Meldepflicht, Transparenz und Datenverwaltung einen Mehrwert schafft.

    3.12.

    Die Verwaltung des ESAP sollte auf der Einbeziehung der Zivilgesellschaft beruhen und zwei Verwaltungsebenen umfassen:

    ein Beratungsgremium, das sich auf der Grundlage eines transparenten Auswahlverfahrens u. a. aus Vertretern der Zivilgesellschaft und Sozialpartnern zusammensetzt und über die Zukunft des ESAP und die strategischen Änderungen entscheidet;

    einen Exekutivausschuss, der technische Standards und das ordnungsgemäße Funktionieren des ESAP sicherstellt.

    3.13.

    Vor dem Hintergrund einer hohen Risikoexposition der Banken hängt das Vertrauen der Anleger und die Entscheidung, über die Kapitalmärkte in Unternehmen zu investieren, von der einfachen Verfügbarkeit, Qualität und Vergleichbarkeit der Informationen ab. Um eine effiziente und umfassende Beziehung zwischen Emittenten und Anlegern zu schaffen, sind nach Auffassung des EWSA Standardverfahren von entscheidender Bedeutung. Im Einklang mit dem Grundsatz „gleiche Tätigkeit, gleiches Risiko, gleiche Regeln“ muss die Standardisierung dieselben Fristen für die Offenlegung und die selben Methoden für die veröffentlichten Daten umfassen.

    3.14.

    Die COVID-19-Krise und die Notwendigkeit einer nachhaltigen und inklusiven Erholung, bei der niemand zurückgelassen wird, haben den Druck erhöht, die Umsetzung des Aktionsplans für die Kapitalmarktunion zu beschleunigen. Der Bedarf der Unternehmen an Finanzmitteln und Investitionen ist so hoch wie nie zuvor.

    4.   Besondere Bemerkungen

    4.1.

    Für den EWSA ist offensichtlich, dass die Kapitalmarktunion keine freiwillige Option zugunsten einzelner Akteure ist, sondern in allen Mitgliedstaaten der EU Wirklichkeit werden muss. Für eine effiziente und wirksame Nutzung des ESAP sind angemessene finanzielle und personelle Ressourcen erforderlich. Eine der Prioritäten sollte darin bestehen, die Mitgliedstaaten und die nationalen Aufsichtsbehörden einzubeziehen und zu unterstützen, um sicherzustellen, dass das ESAP als ein wichtiges europäisches Dateninstrument für Unternehmen, Anleger und Finanzintermediäre anerkannt wird. Das ESAP sollte angesichts seiner Vorteile und seiner Bedeutung in allen Mitgliedstaaten gefördert werden, wofür auch die sozialen Medien genutzt werden könnten.

    4.2.

    Der EWSA begrüßt die Tatsache, dass die Kommission — wie in der Strategie für ein digitales Finanzwesen (6) dargelegt — in den kommenden Jahren für mehr Transparenz sorgen, mehr Daten zur Verfügung stellen (7) und den digitalen Wandel im Finanzwesen unterstützen will. Das ESAP sollte die Möglichkeit umfassen, Daten zu aggregieren und Berichte zu erstellen (8). Auch Vergleichsmöglichkeiten und Newsletter sollten vorgesehen werden. Außerdem könnte das ESAP ein Forum der Interessenträger für Diskussionen, Erläuterungen und den Austausch bewährter Verfahren umfassen.

    4.3.

    Der EWSA schlägt vor, einen speziellen Helpdesk einzurichten, der bei der Übermittlung der Informationen im richtigen Format Unterstützung bieten und sicherstellen würde, dass diese Informationen technisch nutzbar sind. Diese Unterstützung sollte gemeinsame Verfahren und einen Rahmen für Kohärenz, Vergleichbarkeit und Nutzbarkeit der Daten umfassen. Um die Kosteneffizienz zu gewährleisten, sollte das ESAP mit den gebräuchlichsten Dateiformaten wie XBRL, PDF, XML, HTML, CSV, TXT und XLS arbeiten.

    4.4.

    Der EWSA ist der Auffassung, dass sich Digitalisierung und zentralisierte Daten positiv auf die Meldepflichten auswirken werden. Sie werden zu Verbesserungen in verschiedenen Stresstests und Klimaanalysen sowie zu einer besseren Ermittlung und Überwachung der Portfolios von Finanzinstituten in Bezug auf die Ziele des Übereinkommens von Paris führen. Das ESAP wird als Instrument dazu beitragen, potenzielle Risiken zu ermitteln und Chancen für Unternehmen zu schaffen. Es wird auch die KMU-Forschung auf europäischer Ebene begünstigen.

    4.5.

    Der EWSA schlägt vor, finanziellen und nichtfinanziellen Daten in puncto Sichtbarkeit und Status dieselbe Bedeutung beizumessen. Nichtfinanzielle Informationen sollten — auf freiwilliger Basis — soziale Daten über die Tätigkeit des Unternehmens und seiner Beschäftigten umfassen. Daten über die Unternehmensleitung und das Personal sollten auf freiwilliger Basis ebenfalls mit einbezogen werden können (Zahl der Beschäftigten, Geschlecht usw.). In diesem Zusammenhang könnten spezifische Kriterien für soziale Informationen festgelegt werden.

    4.6.

    Der EWSA ist der Auffassung, dass das ESAP ehrgeiziger angelegt sein sollte. Vor allem sollten weitere Ziele hinzugefügt werden, die über die Erhebung von Rohdaten hinausgehen, und durch die Verarbeitung der Informationen sollte ein größerer Mehrwert geschaffen werden. Das ESAP sollte nicht lediglich ein Informationsinstrument mit einem einzigen Zugangsportal sein. Der EWSA begrüßt die Tatsache, dass das ESAP in allen Amtssprachen der EU verfügbar sein wird. Die Rolle und Bedeutung des ESAP sind von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht zu gewährleisten, dass Forscher, Sozialpartner, NGOs, Wissenschaftler und Analysten einen besseren, zweckdienlichen, gerechten, gleichberechtigten und unmittelbaren Zugang zu Informationen haben. Das ESAP könnte das Entstehen neuer privater Informationsverarbeitungsplattformen unterstützen. Die Kosten für deren Nutzung und der Zugang zu den Kapitalmärkten werden jedoch insbesondere für Kleininvestoren wie Privatpersonen weiterhin ein Problem darstellen.

    4.7.

    Durch die Schaffung weiterer Möglichkeiten in den Bereichen Big Data, maschinelles Lernen und künstliche Intelligenz werden Informationen wirksamer zur Schaffung stärker integrierter Kapitalmärkte beitragen und die EU-Wirtschaft resilienter zu machen. Sektorale, territoriale Berichte und Analysen sollten als Optionen für künftige Nutzer des ESAP ermöglicht werden. Der Überprüfung und Sicherstellung der Gültigkeit der Daten sollte stets große Aufmerksamkeit geschenkt werden. Überschneidungen bei der Übermittlung und Verwaltung von Daten müssen sorgfältig überwacht werden. Der EWSA ist jedoch der Auffassung, dass die Übermittlung von Rohinformationen weniger ambitioniert und für Neuanleger, die sich auf den Kapitalmärkten nicht auskennen, unzureichend ist.

    4.8.

    Mit der Einführung des ESAP sollten nicht nur das Kapitalmarktziel, sondern auch weitere ergänzende politische Ziele erreicht werden, wie z. B. der Beitrag von Unternehmen zu den Indikatoren der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen. Die Gewährung des Zugangs von Drittländern zu Daten könnte dazu beitragen, in Zukunft zusätzliche Investitionen für EU-Unternehmen sicherzustellen. Das ESAP sollte dem Beispiel des InvestEU-Portals folgen und könnte die erfolgreiche Umsetzung der Kapitalmarktunion unterstützen (9).

    4.9.

    Nach Auffassung des EWSA sollten Finanzwissen (Maßnahme 7 des Aktionsplans für die Kapitalmarktunion) und digitale Kompetenzen vermittelt werden. Erforderlich ist auch ein Leitfaden für Finanzwissen und Daten. Um das Verständnis in Bezug auf die Bedeutung von Daten sowie die Nutzung und den Austausch von Daten zu fördern, könnten spezielle Leitfäden erstellt und bekannt gemacht werden. Hierfür könnten ESF+-Mittel zum Einsatz kommen. Ordentliche und angemessene Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer, die an der Erhebung und Verwaltung von Daten verschiedener Unternehmen oder Interessenträger beteiligt sind, sollten ein ständiges Anliegen sein.

    4.10.

    Der EWSA schlägt vor, einen auf EU-Ebene festzulegenden Mindestsatz an wirtschaftlichen wesentlichen Leistungsindikatoren und eine gemeinsame Methodik in das ESAP aufzunehmen, um eine bessere und umfassendere Nutzung zu gewährleisten. Da das ESAP auch Nachhaltigkeitsdaten umfasst, muss für eine klare Synergie mit Artikel 8 der EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen (10) gesorgt werden. Auf dem ESAP sollte ein spezieller Bereich für Statistiken zum Grünen Deal und den Beitrag von Unternehmen zu den Indikatoren des Grünen Deals vorgesehen werden.

    4.11.

    Schließlich ruft der EWSA die Europäische Kommission auf, die Vorteile einer angemessenen und verhältnismäßigen Regulierung und Beaufsichtigung der Anbieter von Finanz- und ESG-Daten zu bewerten. Denn wenn das ESAP in Betrieb genommen wird, werden diese auch weiterhin eine zentrale Rolle im vor- und nachgelagerten Bereich spielen.

    Brüssel, den 23. März 2022

    Die Präsidentin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Christa SCHWENG


    (1)  Maßnahme 1, Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Kapitalmarktunion für die Menschen und Unternehmen — neuer Aktionsplan (COM(2020) 590 final vom 24.9.2020).

    (2)  Richtlinie (EU) 2019/1024 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (ABl. L 172 vom 26.6.2019, S. 56).

    (3)  ABl. C 155 vom 30.4.2021, S. 20.

    (4)  Bericht der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden von 2020, Sustainable Finance and the Role of Securities Regulators and IOSCO.

    (5)  https://blogs.imf.org/2019/09/10/a-capital-market-union-for-europe-why-its-needed-and-how-to-get-there

    (6)  COM(2020) 591 final.

    (7)  COM(2020) 66 final.

    (8)  In Anlehnung an die Europäische Cloud für offene Wissenschaft.

    (9)  ABl. C 155 vom 30.4.2021, S. 20.

    (10)  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R0852(01)&from=DE


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