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Document 52022XC0317(01)

Veröffentlichung eines Antrags auf Genehmigung einer nicht geringfügigen Änderung der Produktspezifikation gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel 2022/C 122/13

C/2022/1536

ABl. C 122 vom 17.3.2022, p. 38–46 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

17.3.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 122/38


Veröffentlichung eines Antrags auf Genehmigung einer nicht geringfügigen Änderung der Produktspezifikation gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

(2022/C 122/13)

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, gemäß Artikel 51 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) innerhalb von drei Monaten ab dieser Veröffentlichung Einspruch gegen den Antrag einzulegen.

ANTRAG AUF GENEHMIGUNG EINER NICHT GERINGFÜGIGEN ÄNDERUNG DER PRODUKTSPEZIFIKATION EINER GESCHÜTZTEN URSPRUNGSBEZEICHNUNG ODER EINER GESCHÜTZTEN GEOGRAFISCHEN ANGABE

Antrag auf Genehmigung einer Änderung gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012

„PIMIENTO DE GERNIKA“/„GERNIKAKO PIPERRA“

EU-Nr.: PGI-ES-0673-AM01- 22. Februar 2016

g. U. ( ) g. g. A. (X)

1.   Antragstellende Vereinigung und berechtigtes Interesse

Name: Comité Profesional „Gernikako Piperra o Pimiento de Gernika“ [Fachausschuss für „Gernikako Piperra“/„Pimiento de Gernika“]

Anschrift: Torre Muntsaratz. Bo Muntsaratz, 17-A. 48220. Abadiño (Bizkaia).

Telefon +32 94-6030330 Fax +34 94-6063953

Zusammensetzung: Erzeuger/Verarbeiter (X) andere ( )

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Spanien

3.   Rubrik der Produktspezifikation, auf die sich die Änderung bezieht

Name des Erzeugnisses

Beschreibung des Erzeugnisses

Geografisches Gebiet

Ursprungsnachweis

Erzeugungsverfahren

Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

Kennzeichnung

Sonstiges [bitte angeben]

4.   Art der Änderung(en)

Gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 als nicht geringfügig geltende Änderung der Produktspezifikation einer eingetragenen g. U. oder g. g. A.

Gemäß Artikel 53 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 als nicht geringfügig geltende Änderung der Produktspezifikation einer eingetragenen g. U. oder g. g. A., für die kein Einziges Dokument (oder etwas Vergleichbares) veröffentlicht wurde.

5.   Änderung(en)

Ausführliche Erläuterung und besondere Gründe für jede Änderung:

Die vorgeschlagenen Änderungen sind darauf zurückzuführen, dass die Produktspezifikation an die derzeitigen Gegebenheiten angepasst und der Fortbestand des Erzeugnisses sichergestellt werden muss, wobei die Qualität und die Eigenschaften des Enderzeugnisses erhalten bleiben müssen, ohne den Zusammenhang zwischen dem Erzeugnis und der Umgebung zu schwächen.

BESCHREIBUNG DES ERZEUGNISSES

Im Abschnitt über die Eigenschaften des Erzeugnisses in der Beschreibung des Erzeugnisses (Abschnitt B) wird vorgeschlagen, den in jeder Packung tolerierten maximalen Längenunterschied von 2 cm zu streichen, da durch die Festlegung der Längeneigenschaften für „Pimiento de Gernika“ (zwischen 6 und 9 cm) bereits die gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 der Kommission erforderliche Einheitlichkeit gewährleistet ist. Da es sich hierbei zudem um unreife Paprika handelt, deren Durchmesser und Länge daher „gering“ sind, unterliegt ihre handelsübliche Verpackung nicht der Bestimmung in der Vermarktungsnorm für Gemüsepaprika, die eine hinreichend einheitliche Länge von länglichen Gemüsepaprika vorschreibt.

Der maximale Längenunterschied von 2 cm in jeder Packung ist schließlich kein Merkmal der Paprika selbst, sondern eine Vermarktungsanforderung.

Diese Änderung wirkt sich auf Abschnitt 3.2 des Einzigen Dokuments aus.

Deshalb sollte der Text:

„Länge zwischen 6 und 9 cm. Der maximale tolerierte Längenunterschied in jeder Packung beträgt 2 cm.“

wie folgt ersetzt werden:

„Länge zwischen 6 und 9 cm.“

GEOGRAFISCHES GEBIET

Es wird vorgeschlagen, diesen Abschnitt dahin gehend zu ändern, dass das Gebiet der Verpackung gestrichen wird, da die Verpackung selbst keine Produktionsstufe des Erzeugnisses darstellt, während alle anderen Produktionsanforderungen, die sich auf die Qualität des Erzeugnisses auswirken, beibehalten werden.

Dies wird in Abschnitt 3.5 des Einzigen Dokuments festgelegt, aus dem die folgenden Sätze gestrichen wurden: „Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw. des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen:“, „Das Gebiet der Aufbereitung und Verpackung entspricht dem Erzeugungsgebiet“, „Die Anforderung, dass die Aufbereitung und Verpackung innerhalb des Anbaugebiets erfolgen muss, dient dazu, den Ruf der geografischen Angabe zu schützen, indem zusätzlich zur Echtheit des Erzeugnisses auch die Wahrung seiner Qualität und seiner Eigenschaften sichergestellt wird.“.

URSPRUNGSNACHWEIS

Es wird vorgeschlagen, Absatz 4 zu ändern, da einer der Faktoren, die den Ursprung des Erzeugnisses garantieren, das Saatgut ist, dessen Echtheit dadurch sichergestellt wird, dass es nur von Erzeugern erworben werden kann, die unter der g. g. A. eingetragen sind. Das bedeutet, dass der Ursprung und die Echtheit der Erzeugnisse mit der geschützten geografischen Angabe nicht durch genetische (DNA) oder physikalisch-chemische Untersuchungen, sondern durch die Rückverfolgbarkeit des Saatguts garantiert werden.

Diese Änderung wirkt sich nicht auf das Einzige Dokument aus.

Deshalb sollte der Absatz:

„Das Kontroll- und Zertifizierungssystem ist ein wesentlicher Faktor dafür, den Ursprung, die Qualität und die Rückverfolgbarkeit des Erzeugnisses zu garantieren. Es besteht aus folgenden Prozessen:

Registrierte Erzeuger werden über Erzeugervereinigungen mit Saatgut beliefert. Registrierte Betriebe dürfen nur die für diese Paprika-Art zugelassenen Sorten anbauen. Um den Ursprung und die Echtheit des Erzeugnisses zu garantieren, unterliegt es einer genetischen (DNA) und physikalisch-chemischen Untersuchung durch die Kontrollstelle.“

folgende Fassung erhalten:

„Das Kontroll- und Zertifizierungssystem für das Saatgut ist ein wesentlicher Faktor dafür, den Ursprung, die Qualität und die Rückverfolgbarkeit des Erzeugnisses zu garantieren. Es besteht aus folgenden Prozessen:

Registrierte Erzeuger werden mit zertifiziertem Saatgut beliefert. Registrierte Betriebe dürfen nur die für diese Paprika-Art zugelassenen Sorten anbauen. Die Kontrollstelle verlangt eine Kaufbescheinigung zum Nachweis des Ursprungs und der Echtheit des zertifizierten Saatguts.

Der erste Absatz des Abschnitts E (Erzeugungsverfahren), in dem es um die Echtheit des zertifizierten Saatguts geht, lautet wie folgt:

„Die Erzeugervereinigungen wählen ihr eigenes Saatgut aus sortenechten Zuchtlinien aus und beliefern damit Betriebe, die unter der geografischen Angabe registriert sind und sich im geschützten Gebiet befinden. Um den Ursprung und die Echtheit des Erzeugnisses zu garantieren, wird dies von den Erzeugervereinigungen und von den registrierten Erzeugern selbst überwacht, und die Kontrollstelle erstellt darüber hinaus einen jährlichen Prüfungsplan.“

Der Text sollte folgende Fassung erhalten:

„Betriebe, die unter der geografischen Angabe registriert sind und sich im geschützten Gebiet befinden, garantieren den Ursprung und die Echtheit des Erzeugnisses durch die Rückverfolgbarkeit des zertifizierten Saatguts und durch die Selbstüberwachung der registrierten Erzeuger. Darüber hinaus erstellt die Kontrollstelle einen jährlichen Prüfungsplan.“

ERZEUGUNGSVERFAHREN

Die vorgeschlagene Änderung dieses Abschnitts ist darauf zurückzuführen, dass die Produktspezifikation an die derzeitigen Gegebenheiten und den technischen Fortschritt angepasst werden muss. Daher wird vorgeschlagen, einen zweiten Anbauzyklus zu ermöglichen, eine maximale Pflanzdichte festzulegen, die Erntehäufigkeit zu ändern und die maschinelle Verpackung sowie die Möglichkeit des Anbaus auf Substrat zuzulassen.

Es wird vorgeschlagen, die Absätze 3, 5, 13 und 19 dieses Abschnitts der Produktspezifikation wie folgt zu ändern:

1.

Abschnitt E Absatz 3 der Produktspezifikation:

Ein zweiter Anbauzyklus wird ermöglicht, weil die Qualität der Erzeugnisse während des gesamten Vermarktungszeitraums aufrechterhalten werden kann, wenn die Erzeuger immer mit Jungpflanzen arbeiten. Eine solche Staffelung des Anbaus steht im Einklang mit den traditionellen Anbauverfahren in diesem Gebiet.

Bei der Pflanzdichte ist nur eine Obergrenze sinnvoll, um die Qualität der Erzeugnisse sicherzustellen. Eine geringere Pflanzdichte verursacht keinen Qualitätsverlust.

Diese Änderung wirkt sich auf Abschnitt 3.4 des Einzigen Dokuments aus.

Der derzeitige Wortlaut:

„Beim Freilandanbau erfolgt die Auspflanzung während der Monate April und Mai, in Gewächshäusern oder Polytunneln erfolgt die Pflanzung während der Monate Februar, März und April. In ersterem Fall können die Früchte ab Juni und im zweiten Fall ab Mitte April geerntet werden. Der Großteil der Ernte findet zwischen April und November statt. Die Pflanzdichte beträgt drei bis vier Pflanzen pro Quadratmeter.“

erhält daher folgende Fassung:

„Beim Freilandanbau erfolgt die Auspflanzung während der Monate April und Mai, in Gewächshäusern oder Polytunneln erfolgt die Pflanzung während der Monate Februar, März und April; ein zweiter Anbauzyklus ab Juni ist zulässig. Die Paprikaernte erfolgt im ersten Fall ab Juni, im zweiten ab Mitte April. Der Großteil der Ernte findet zwischen April und November statt. Die Pflanzdichte beträgt höchstens vier Pflanzen pro Quadratmeter.“

2.

Absatz 5 wird geändert, um die Möglichkeit des Anbaus auf Substrat aufzunehmen, da er nicht zwangsläufig im Boden erfolgen muss.

Diese Änderung wirkt sich auf Abschnitt 5 des Einzigen Dokuments aus.

Die für den Anbau von „Pimiento de Gernika“ geeigneten Gebiete sind aufgrund der Geländeverhältnisse, der Stadtentwicklung und des Infrastrukturdrucks sowie aufgrund des typischen Aufbaus kleiner baskischer Betriebe sehr begrenzt. Infolgedessen wird nur selten Fruchtwechsel betrieben, und manchmal wird zwischen verwandten Arten (Tomaten/Paprika) abgewechselt, wodurch pathogene Mikroorganismen im Boden entstehen können, die so aggressiv sind, dass sie eine Kultur vernichten können. Durch diese erheblichen Probleme für die Pflanzengesundheit wird das Überleben des „Pimiento de Gernika“ gefährdet, einer Kulturpflanze, die ein wichtiger Teil der baskischen Landwirtschaft am Atlantik ist.

Die Haupterkrankungen, von denen „Pimiento de Gernika“ betroffen ist, stehen im Zusammenhang mit dem Boden, d. h. der Boden (das organische Material aus der Bodenzersetzung) ist das wichtigste Infektionsmaterial. Die Verursacher dieser bodenbedingten Krankheiten in den atlantischen Klimazonen der Autonomen Gemeinschaft Baskenland sind hauptsächlich Viren (Potyvirus oder Tobamovirus) und Pilze. Die Pilze der Gattungen Fusarium spp. und Phytophthora ssp. sind potenzielle Infektionsquellen für die „Pimiento de Gernika“. Laut einer 2014 durchgeführten Bodenuntersuchung sind diese Pilze in 70 % des für den Anbau von „Pimiento de Gernika“ verwendeten Bodens vorhanden. Dies wurde durch eine Studie von Santiago Larregla zur Resistenz gegen das Tobamovirus in Chili- und Paprikapflanzen („Resistencia al Tobamovirus en guindilla y pimiento“) aus dem Jahr 2015 bestätigt.

Im Rahmen einer Studie aus dem Jahr 2011 von Mireia Núñez-Zofío, Santiago Larregla und Carlos Garbisu zur Anwendung organischer Veränderungen und anschließender Bodenbedeckung mit Plastikfolie, um die Inzidenz von Phytophthora capsici in Paprikakulturen im gemäßigten Klima zu verringern, Crop Protection 30 1563–1572, wurde festgestellt, dass Biodesinfektion das einzige Mittel zur Deaktivierung des Inokulums im Boden ist, das die Pilzerkrankungen verursacht (Oosporen von Phytophthora capsici). Angesichts der klimatischen Bedingungen im atlantischen Einflussgebiet des Baskenlandes ist diese Methode nur dann wirksam, wenn sie im Frühjahr und Sommer während der Vegetationsperiode von „Pimiento de Gernika“ angewandt wird.

Mit Rücksicht auf die Umwelt und die biologische Vielfalt haben sich die Landwirte, die „Pimiento de Gernika“ im Einklang mit den strengen Vorschriften zur integrierten Produktion anbauen, um den Einsatz von Pestiziden zu begrenzen, dafür entschieden, für den Anbau Substrate als Alternative zum Boden zu verwenden.

Wie aus den unten genannten Studien hervorgeht, ist das Substrat in der Lage, dem Wurzelsystem der Pflanze Halt zu geben und als inerte Stütze zu dienen, ohne die Nährstoffaufnahme der Pflanze zu beeinträchtigen. Bei den für den Anbau von „Pimiento de Gernika“ geeigneten Substraten handelt es sich um inerte Substrate, wobei auch ein kleiner Anteil organischer Stoffe zur Verdichtung verwendet werden kann. Keine dieser beiden Komponenten liefert irgendeine Form von Makro- oder Mikronährstoffen, die von der Pflanze aufgenommen werden können. Das Substrat zeichnet sich hauptsächlich durch seine geringe Dichte aus, sodass seine Struktur luft- und wasserdurchlässig ist.

Folgende Studien wurden herangezogen:

Arriaga, H., Nunez-Zofio, M., Larregla, S., Merino, P., 2011: Gaseous emissions from soil biodisinfestation by animal manure on a greenhouse pepper crop (Gasförmige Emissionen aus der Biodesinfektion des Bodens durch Tierdung bei Paprikakulturen in Gewächshäusern). Crop Protection 30: 412–419.

Macia, H., Etxeandia A., Domingo M., Amenabar R., 1997: Effect of different N/K ratios in nutrient solutions on pepper of Gernika (Auswirkung unterschiedlicher N/K-Verhältnisse in Nährstofflösungen auf Gernika-Paprika). Acta Horticulturae 40: 475–478.

Larregla, S., 2003: Etiología y epidemiología de la „Tristeza“ del pimiento en Bizkaia (Ätiologie und Epidemiologie der „Paprika-Traurigkeit“ in der Biskaya). Wird geprüft. Dissertation. Universität des Baskenlandes. Leioa.

Larregla, S., Guerrero, M. M., Mendarte S., Lacasa, A., 2015: Biodisinfestation with Organic Amendments for Soil Fatigue and Soil-Borne Pathogens Control in Protected Pepper Crops (Biodesinfektion mit organischen Veränderungen zur Bekämpfung von Bodenmüdigkeit und Boden-Pathogenen in Kulturen geschützter Paprika-Arten). In: Organic Amendments and Soil Suppressiveness in Plant Disease Management, S. 437–456.

Nuñez-Zofío, M., Garbisu, C., Larregla, S., 2010: Application of Organic Amendments Followed by Plastic Mulching for the Control of Phytophthora Root Rot of Pepper in Northern Spain (Anwendung organischer Veränderungen und anschließender Bodenbedeckung mit Plastikfolie zur Bekämpfung von durch Phytophthora verursachter Wurzelfäule bei Paprikapflanzen in Nordspanien). Acta Horticulturae 883: 353–360.

Nuñez-Zofío, M., Larregla, S., Garbisu, C., 2012: Repeated biodisinfection controls the incidence of Phytophthora root and crown rot of pepper while improving soil quality (Wiederholte Biodesinfektion zur Bekämpfung der Inzidenz von durch Phytophthora verursachter Wurzel- und Kronenfäule bei Paprikapflanzen bei gleichzeitiger Verbesserung der Bodenqualität). Spanish Journal of Agricultural Research 10: 794–805.

http://www.euskobaratza.eus/wp-content/uploads/2015/12/ResistenciaTobamovirus_Jorn_Dic15.pdf

Aus den genannten Studien geht hervor, dass zwischen den im Boden und den auf Substrat angebauten Erzeugnissen keine Unterschiede bestehen.

Dementsprechend wird die Möglichkeit des Anbaus auf Substrat hinzugefügt, da das Substrat in der Lage ist, dem Wurzelsystem der Pflanze Halt zu geben und als inerte Stütze zu dienen, ohne die Nährstoffaufnahme der Pflanze zu beeinflussen. Das bedeutet, dass es keine Auswirkungen auf die Merkmale der „Pimiento de Gernika“ gibt.

Der derzeitige Wortlaut:

„Die Düngung muss so ausgelegt sein, dass das Gleichgewicht und der Gehalt der Nährstoffe im Boden und in der Pflanze aufrechterhalten werden, wobei der Verbrauch durch den Anbau, der Nährstatus der Pflanze, die Fruchtbarkeit des Bodens und Einträge aus anderen Quellen (Wasser, organisches Material usw.) berücksichtigt werden müssen.“

erhält folgende Fassung:

„Die ‚Pimiento de Gernika‘ kann sowohl im Boden als auch auf Substrat angebaut werden. Die Düngung muss so ausgelegt sein, dass das Gleichgewicht und der Gehalt der Nährstoffe im Boden und im Substrat aufrechterhalten werden.

Sowohl der Boden als auch das Substrat müssen jederzeit den einschlägigen Rechtsvorschriften zur integrierten Produktion entsprechen.

Das für den Anbau verwendete Substrat zeichnet sich durch seine geringe Dichte (30–150 kg/m3) aus, sodass seine Struktur luft- und wasserdurchlässig ist und der Pflanze als inerte Stütze dienen kann, ohne die Nährstoffaufnahme der Pflanze zu beeinflussen.“

3.

Absatz 13:

„Täglich“ wird durch „häufig“ ersetzt, da der erstgenannte Begriff dahin gehend ausgelegt werden könnte, dass jeden Tag geerntet werden muss. Es muss so häufig geerntet werden, wie es die Entwicklung der angebauten Pflanzen erfordert; die Häufigkeit variiert im Laufe des Produktionszyklus.

Darüber hinaus kann es erhebliche Produktionsspitzen geben. Da die Ernte von Hand erfolgen muss, kann sie aufgrund eines Mangels an Arbeitskräften manchmal länger dauern, denn bei den Betrieben handelt es sich überwiegend um Familienbetriebe.

Diese Änderung wirkt sich auf Abschnitt 3.5 des Einzigen Dokuments aus.

Der derzeitige Wortlaut:

„Da die Ernte zum optimalen Reifezeitpunkt des Erzeugnisses erfolgt, wird täglich geerntet, wobei die Verpackungsarbeiten am gleichen Tag ausgeführt werden. In Ausnahmefällen und bei Produktionsspitzen kann das Erzeugnis jedoch auch am Folgetag verpackt werden.“

erhält folgende Fassung:

„Da die Ernte zum optimalen Reifezeitpunkt des Erzeugnisses erfolgt, wird häufig geerntet, wobei die Verpackungsarbeiten am gleichen Tag ausgeführt werden. In Ausnahmefällen und bei Produktionsspitzen kann das Erzeugnis jedoch auch im Laufe der folgenden Tage verpackt werden.“

4.

Absätze 14 und 16:

Die Anforderung, dass die Verpackung im Erzeugungsgebiet erfolgen muss, ist zu streichen, da die Verpackung keine Produktionsstufe des Erzeugnisses darstellt und auch keine Auswirkungen auf die Gewährleistung der Qualität und Echtheit des Erzeugnisses hat. Die verbleibenden Verpackungsanforderungen, die Auswirkungen auf die Endqualität des Erzeugnisses haben können, werden beibehalten.

Diese Änderung wirkt sich auf Abschnitt 3.5 des Einzigen Dokuments aus.

Die nachstehend wiedergegebenen Absätze 14 und 16, die sich auf die Anforderung zur Verpackung im Anbaugebiet beziehen, werden gestrichen.

Absatz 14: „Die Anforderung, dass die Aufbereitung und Verpackung innerhalb des Anbaugebiets erfolgen muss, dient dazu, den Ruf der geografischen Angabe zu schützen, indem zusätzlich zur Echtheit des Erzeugnisses auch die Wahrung seiner Qualität und seiner Eigenschaften sichergestellt wird.“

Absatz 16: „Darüber hinaus erschwert die Verpackung außerhalb des Erzeugungsgebiets die Kontrollaufgaben, was sich negativ auf die Gewährleistung der Qualität und Echtheit des Erzeugnisses auswirken könnte.“

5.

Absatz 19:

Das Pflücken muss von Hand erfolgen, da bestimmte Qualitätsaspekte nur von Hand bestimmt werden können (z. B. dass die Haut nicht zu dick ist). Die maschinelle Verpackung ist jedoch zulässig, da der technische Fortschritt eine sorgfältige Handhabung des Erzeugnisses ermöglicht und gleichzeitig das Verfahren beschleunigt hat.

Diese Änderung wirkt sich nicht auf das Einzige Dokument aus.

Der derzeitige Wortlaut:

„Die Verpackung erfolgt von Hand und stets mit großer Sorgfalt, um die physischen Eigenschaften des Erzeugnisses zu bewahren.“

erhält folgende Fassung:

„Das Pflücken erfolgt von Hand, und sowohl die Sortierung als auch die Verpackung sind stets mit großer Sorgfalt vorzunehmen, um die physischen Eigenschaften des Erzeugnisses zu bewahren.“

ZUSAMMENHANG MIT DEM GOGRAFISCHEN GEBIET

Dieser Absatz musste angepasst werden, um die Verweise auf den Anbau im Boden und unter Abdeckungen zu streichen, da dies nichts mit dem Zusammenhang zu tun hat, denn dieser beruht auf dem Ansehen des Erzeugnisses.

Abschnitt 5 des Einzigen Dokuments über den Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet musste geändert werden, um den Begriff „Boden“ aus der ersten Zeile des Abschnitts 5.1 Absatz 3, dem zweiten Teil des Abschnitts 5.1 Absatz 4 und Abschnitt 5.3 Absatz 10 zu streichen, und zwar aus denselben Gründen, die für die Änderung des Abschnitts F der Produktspezifikation angeführt wurden, d. h. um den Anbau auf Substrat im Abschnitt „Erzeugungsverfahren“ hinzuzufügen, und weil Boden und Substrat keine Faktoren sind, die für den geografischen Zusammenhang von Bedeutung sind, da dieser bei der „Pimiento de Gernika“/„Gernikako Piperra“ auf dem Ansehen des Erzeugnisses beruht.

Das zweite Element, das den Zusammenhang rechtfertigt (die „traditionellen Verfahren“), wird beibehalten, da überliefertes Wissen unabhängig von der Verwendung von Substrat ist.

Die „Pimiento de Gernika“/„Gernikako Piperra“ ist bei den Verbrauchern im Baskenland sehr beliebt, da es sich um eine Pflanze handelt, die seit Jahrhunderten in der Region angebaut wird, und ihr Saatgut und die Anbaumethoden von Generation zu Generation weitergegeben werden, was sie zu einem Teil der Geschichte der Provinz Bizkaia macht. Darüber hinaus hat dieses System des Anbaus und der Lagerung von Saatgut, das von Generation zu Generation weitergegeben wird, zur natürlichen Anpassung der „Pimiento de Gernika“ an die Umgebung geführt und Sorten mit einzigartigen genetischen Eigenschaften (Iker und Derio) hervorgebracht. Aufgrund der Bedeutung dieses Erzeugnisses für die Gastronomie des Baskenlandes gibt es dort eine Gilde, die „Cofradía del Gernikako Piperra“, die dazu beiträgt, das Ansehen dieses Erzeugnisses auf dem Land und in den Städten zu fördern.

EINZIGES DOKUMENT

„PIMIENTO DE GERNIKA“/„GERNIKAKO PIPERRA“

EU-Nr.: PGI-ES-0673-AM01- 22. Februar 2016

g. g. A. (X) g. U. ( )

1.   Name(n)

„Pimiento de Gernika“/„Gernikako Piperra“

2.   Mitgliedstaat Oder Drittland

Spanien

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels

3.1.   Art des Erzeugnisses

Klasse 1.6. Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet

3.2.   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

Paprika mit der geschützten geografischen Angabe „Gernikako Piperra“/„Pimiento de Gernika“ sind Früchte der Art Capsicum annuum L., die zu der Landsorte der Unterart Gernika gehören. Sie sind frisch für den menschlichen Verzehr bestimmt, wozu sie als frühreife Paprika frittiert werden. Innerhalb dieser Landsorte wurden mehrere Linien ausgewählt, von denen zwei unter den Bezeichnungen „Derio“ und „Iker“ in das Verzeichnis der Handelssorten aufgenommen wurden. Jede andere Linie dieser Landsorte, die die Definitionsmerkmale der Unterart „Pimiento de Gernika“ aufweist, kann ebenfalls durch die geografische Angabe geschützt werden.

Bei der Frucht der „Pimiento de Gernika“ handelt es sich um eine milde Paprika, die kein oder nur geringe Mengen Capsaicin enthält, weshalb sie unter den Umgebungsbedingungen des Baskenlandes üblicherweise keine Schärfe entwickelt. Das Fruchtfleisch ist dünn (2 bis 3 mm dick*), und der Längsschnitt weist eine mittlere bis schmale dreieckige Form auf, die den Typen C3 und C1 der Pochard-Klassifikation (1966) entspricht.

Von dieser Paprika werden hauptsächlich die frischen Früchte im frühreifen Zustand verwendet und frittiert. Dies hat sich zur beliebtesten Form des Verzehrs entwickelt. Die Ernte der Früchte erfolgt, solange sie überall noch einheitlich grün sind und bevor sie ihre endgültige Größe erreicht haben. Ohne den Blütenstiel weisen sie eine Länge von 6 bis 9 cm, eine Breite von 2 bis 3 cm und ein Gewicht von 10 bis 12 g auf. Ihre Farbe schwankt zwischen einem mittleren und einem dunklen Grün. Ihre Form ist länglich schmal. Sie haben einen dreieckigen Längsschnitt und einen elliptischen bis dreieckigen Querschnitt mit zwei oder drei kaum ausgeprägten Rippen. Sie sind spitz zulaufend, und der Blütenstiel ist intakt, lang und dünn. Im Bereich des Stielansatzes ist die Form zumeist flach oder konvex. Die Schale ist dünn und nicht lederartig und wird beim Verzehr nicht wahrgenommen. Die Paprika haben eine glatte Textur und sehen frisch aus. Innen sind unvollständig ausgeformte perlmuttfarbene Samen enthalten.

Die Unterart „Gernika“ ist auch als „Pimiento choricero“ und als „Pimiento de Bizkaia“ bekannt.

Die Erzeugnisse werden größtenteils frisch verzehrt, bevor sie ihre endgültige Größe erreicht haben.

(*

Merkmale der Paprika im reifen Zustand)

3.3.   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs) und Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

3.4.   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

Die Paprika müssen innerhalb des geografischen Gebiets erzeugt worden sein.

Das Anpflanzen kann sowohl im Freiland als auch unter Abdeckung erfolgen. Bei der Erzeugung werden die für eine optimale Entwicklung und Fruchtbildung der Paprika am besten geeigneten Anbautechniken eingesetzt. Beim Anbau dürfen keine Produkte oder Systeme verwendet werden, die die Produktqualität beeinträchtigen.

Beim Freilandanbau erfolgt die Auspflanzung während der Monate April und Mai, in Gewächshäusern oder Polytunneln erfolgt die Pflanzung während der Monate Februar, März und April; ein zweiter Anbauzyklus ab Juni ist zulässig. In ersterem Fall können die Früchte ab Juni und im zweiten Fall ab Mitte April geerntet werden. Der Großteil der Ernte findet zwischen April und November statt. Die Pflanzdichte beträgt höchstens vier Pflanzen pro Quadratmeter.

Behandlungen sind auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Soweit machbar sind biologische Bekämpfungsmittel oder -verfahren einzusetzen.

Die Ernte erfolgt von Hand und in mehreren Schritten mit der erforderlichen Anzahl an Durchgängen. Sie muss zum optimalen Reifezeitpunkt des Erzeugnisses erfolgen. Dabei ist auf eine sorgfältige Ausführung zu achten, damit die Früchte nicht beschädigt und ihre physischen Eigenschaften bewahrt werden.

3.5.   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw. des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

Da die Ernte zum optimalen Reifezeitpunkt des Erzeugnisses erfolgt, wird häufig geerntet, wobei die Verpackungsarbeiten am gleichen Tag ausgeführt werden. In Ausnahmefällen und bei Produktionsspitzen kann das Erzeugnis jedoch auch im Laufe der folgenden Tage verpackt werden.

Es handelt sich um ein frisches Erzeugnis mit kurzer Haltbarkeit. Wegen der negativen Auswirkungen auf die Produktqualität wird von einer Aufbewahrung in Kühlräumen sowie von unnötigen Transporten und Wartezeiten abgeraten.

Aufgrund der besonderen Eigenschaften des Erzeugnisses (Vertrieb als frisches Lebensmittel, dünne Schale und dünnes Fruchtfleisch, frühreifes Erzeugnis) handelt es sich um eine Paprika, die sehr empfindlich auf plötzliche Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen reagiert und schnell altert. Aus diesem Grund führen jede Behandlung und jeder Transport, die über das für die Aufbereitung für den Endverbraucher unbedingt notwendige Maß hinausgehen, zu einer Beeinträchtigung der Qualitätsmerkmale des Erzeugnisses.

3.6.   Besondere Vorschriften für die Kennzeichnung des Erzeugnisses mit dem eingetragenen Namen

Auf dem Etikett von Paprika mit der geschützten geografischen Angabe „Pimiento de Gernika“ oder „Gernikako Piperra“ muss zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen allgemeinen Angaben der Vermerk „Pimiento de Gernika“ oder „Gernikako Piperra“ sowie das entsprechende Emblem enthalten sein.

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebietes

Das geografische Gebiet umfasst die Provinzen Gipuzkoa und Bizkaia sowie die folgenden Gebiete von Alava: das kantabrische Gebiet von Alava mit den Gemeinden Ayala, Okondo, Llodio, Amurrio und Artziniega sowie das Gebiet mit den Ausläufern des Gorbea, die Gemeinden Urkabustaiz, Zuya, Zigoitia, Legutiano und Aramaio.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

5.1.   Besonderheit des geografischen Gebiets

Das geeignete geografische Anbaugebiet ist auf die atlantische Ebene des Baskenlands begrenzt, wo ein als mesothermisch bezeichnetes sehr regenreiches Klima mit moderaten Temperaturen herrscht. Das Gebiet weist keinen einzigen Trockenmonat und besonders viele Niederschläge während der Herbst-Winter-Zeit auf. Es handelt sich dabei um das Atlantische Klima, bei dem die in West-Ost-Richtung verlaufenden Meeresströmungen dafür verantwortlich sind, dass das Klima in dieser Region (mit einer Jahresdurchschnittstemperatur von 13 °C und einem Temperaturunterschied von 11 °C) deutlich wärmer und die Luftfeuchtigkeit höher ist, als anzunehmen wäre, wenn man nur vom Breitengrad ausgehen würde.

Die optimale relative Umgebungsfeuchte beträgt zwischen 60 und 75 %. Geringere Umgebungsfeuchten, die von Hitzeperioden und hoher Sonneneinstrahlung begleitet werden, begünstigen das Auftreten von physiologischen Problemen, die die Handelsqualität der Früchte beeinträchtigen. Ein Beispiel dafür ist eine zu dicke Haut (wodurch die hauptsächliche Verwendung als Paprika zum Frittieren eingeschränkt wird).

Kommt es unter diesen Umgebungsbedingungen zu Wassermangel und zu einer hohen Evapotranspiration, so können zwei weitere physiologische Schäden auftreten, die die Qualität der Früchte verschlechtern, und zwar die „Blütenendfäule – blossom end rot“ – und/oder das Auftreten einiger scharfer Früchte aufgrund des ansteigenden Gehalts an Capsaicin.

Das Klima des Baskenlandes bietet der Paprika optimale agroklimatische Bedingungen. In der atlantischen Ebene des Baskenlandes findet die Paprika die erforderlichen moderaten und nicht zu heißen Temperaturen und die Sicherheit, dass kein Frost auftritt.

Die agroklimatischen Bedingungen in dem abgegrenzten geografischen Gebiet statten diese Paprika mit einigen besonderen Qualitätsmerkmalen aus, denen sie ihre Bekanntheit verdankt, und verhindern oder reduzieren Beeinträchtigungen wie Schärfe, zu dicke Haut oder „Blütenendfäule“, die ihre Qualität mindern.

5.2.   Besonderheit des Erzeugnisses

Bei der „Pimiento de Gernika“ oder „Gernikako piperra“ handelt es sich um eine Landsorte, die optimal an die agroklimatischen Bedingungen der atlantischen Ebene des Baskenlandes angepasst ist.

Die agroklimatischen Bedingungen des Anbaugebiets statten diese Paprika mit einigen besonderen Merkmalen wie beispielsweise fehlender Schärfe und zartem Fruchtfleisch aus, denen sie ihre Bekanntheit verdankt.

Diese Paprika-Art ist, was die Temperaturen anbelangt, anspruchsvoll. Bei weniger als 15 °C verlangsamt sich ihre Entwicklung und unterhalb von 10 °C kommt sie vollständig zum Stillstand. Temperaturen über 35 °C können dazu führen, dass Blüten und Fruchtansätze abfallen. Am besten für die vegetative Entwicklung und die Fruchtbildung sind Tages-/Nachttemperaturen von 25/18 °C. Bei 1 °C kommt es zu Frostschäden. Für ihre Entwicklung benötigt die Pflanze eine Bodentemperatur von mehr als 12 °C, und damit sich die Anbaukultur gut entwickelt, muss das Tagesmittel der Umgebungstemperatur 20 °C erreichen, wobei die Unterschiede zwischen Tag und Nacht nur gering sein dürfen.

Eine weitere Besonderheit ist die Größe, denn die frühe Ernte der Paprika sorgt für die Zartheit des Fruchtfleischs, den angenehmen Geschmack und dafür, dass man die Haut beim Verzehr nicht wahrnimmt.

Es handelt sich um eine Paprika, die für ihr außergewöhnliches Aroma und ihre Spitzenqualität bekannt ist, und die üblicherweise frittiert als Appetithäppchen, Beilage oder Vorspeise verzehrt wird und zu den typischsten Lebensmitteln der baskischen Küche zählt.

5.3.   Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g. U.) bzw. einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g. g. A.)

Der Zusammenhang zwischen dem begrenzten geografischen Gebiet und der „Pimiento de Gernika“/„Gernikako Piperra“ beruht auf dem Ansehen und den von alters her eingesetzten Anbaumethoden, was unter anderem durch die große Beliebtheit, der sich das Erzeugnis bei den Verbrauchern im Baskenland erfreut, sowie durch seine Notierung auf dem Markt zum Ausdruck kommt.

Die „Pimiento de Gernika“ oder „Gernikako Piperra“ zählt zu den ältesten bekannten Kulturpflanzen des Baskenlandes. Ihr Saatgut sowie das Wissen über ihren Anbau werden bereits seit Jahrhunderten von Generation zu Generation weitergegeben und sind zu einem Teil der Geschichte der Provinz Bizkaia geworden.

Große Restaurantkritiker des Baskenlandes und aus dem Rest des Landes (Llona Larrauri, Busca Isusi, J. L. Iturrieta, J. J. Lapitz, José Castillo, Marquesa de Parebere oder Ignacio Domenech) haben dieses Erzeugnis in ihren Artikeln gelobt oder in eines ihrer Rezepte aufgenommen. Auch weltweit berühmte baskische Köche wie Arguiñano oder Subijana verwenden dieses Erzeugnis in ihren Gerichten.

So wurde 1998 mit dem einzigen Ziel, die „Pimiento de Gernika“ oder „Gernikako Piperra“ bekannter zu machen, die Vereinigung „Cofradía del Gernikako Piperra“ gegründet. Dieser Verband organisiert verschiedene Aktionen zur Verkaufsförderung der „Pimiento de Gernika“, wie beispielsweise Verkostungen dieses Erzeugnisses auf dem traditionellen Markt in Gernika. Die Paprika ist nach dieser Gemeinde benannt, da sie traditionell dort am meisten angebaut wurde und weil dort jeden Montag der berühmte Obst- und Gemüsemarkt stattfindet, auf dem die Paprika zu den wichtigsten Erzeugnissen zählt.

Der „Letzte Montag von Gernika“ ist die größte Landwirtschaftsmesse des Baskenlandes. Sie zieht mehr als 100 000 Besucher an und findet am letzten Montag im Oktober statt. Dieser Markt wurde bereits 1366 in der Gründungsurkunde von Gernika erwähnt.

Das Ansehen dieses Erzeugnisses wird außerdem durch den Bekanntheitsgrad bestätigt, der sich aus der Studie des Marktforschungsunternehmens IKERFEL über Erzeugnisse von anerkannter Qualität ergibt, und der mittels quantitativer Methodik auf der Grundlage von 900 persönlichen Interviews ermittelt wurde, die vom 16. bis zum 30. Juli 2009 mit Personen, die in der Autonomen Gemeinschaft des Baskenlandes wohnen und im Haushalt für den Einkauf zuständig sind, durchgeführt wurden. Laut dieser Studie ist die „Pimiento de Gernika“ oder „Gernikako Piperra“ insgesamt bei 83 % der Bevölkerung der Autonomen Gemeinschaft des Baskenlandes bekannt (Spontanäußerung + auf Vorschlag).

Wie bereits dargelegt wurde, spielt abgesehen vom Ansehen und den Anbaumethoden das Klima in dem abgegrenzten geografischen Gebiet eine wesentliche Rolle für die Qualität und die Besonderheit dieses Erzeugnisses.

Das Klima in dem geografischen Gebiet bietet sowohl die Temperaturen als auch die Feuchtigkeitsbedingungen, die für den Anbau dieser Paprika-Art erforderlich sind, damit eine einwandfreie vegetative Entwicklung und Fortpflanzung stattfinden kann.

Als diese Paprika in anderen Regionen im Süden Spaniens mit wärmerem Klima und zu Zeiten angebaut wurde, in denen hohe Temperaturen mit geringer Feuchtigkeit zusammenfielen, hat dies die Handelsqualität der Früchte beeinträchtigt, weil bei einer größeren Menge der Früchte die vorstehend beschriebenen physiologischen Probleme (zu dicke Haut, „Blütenendfäule“ und/oder schärfere Früchte) auftraten.

Die Landsorte ist das direkte Ergebnis der Beobachtungsgabe und des Know-hows der örtlichen Landwirte. Sie bringt die Beziehung zur Umgebung zum Ausdruck und ist außerordentlich gut an die klimatischen Bedingungen des Gebiets angepasst. Im Laufe vieler Jahre ist es dem Menschen gelungen, die Unterart der „Pimiento de Gernika“ sowie deren Anbau und besondere gewerbliche Verwendung erfolgreich zu schützen. Dadurch konnte die Originalität dieser Paprika-Art bewahrt werden. Die „Pimiento de Gernika“ verdankt ihre Besonderheit ihrer perfekten Anpassung an das Anbaugebiet.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Produktspezifikation

http://www.nasdap.ejgv.euskadi.eus/r50-4633/es/contenidos/informacion/dop_pimiento/es_agripes/dop_pimiento.html


(1)  ABl. L 343 vom 14.12.2012, S. 1.


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