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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

Dokument 52022M10597

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.10597 – SMS / ALTOR FUND MANAGER / KAEFER HOLDING / KAEFER ISOLIERTECHNIK) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2022/C 104/08

    PUB/2022/181

    ABl. C 104 vom 4.3.2022, S. 11–12 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    4.3.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 104/11


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.10597 – SMS / ALTOR FUND MANAGER / KAEFER HOLDING / KAEFER ISOLIERTECHNIK)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2022/C 104/08)

    1.   

    Am 24. Februar 2022 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    Altor Fund Manager AB („Altor Fund Manager“, Schweden),

    SMS GmbH („SMS“, Deutschland),

    Kaefer Holding SE & Co. KG („Kaefer Holding“, Deutschland),

    Kaefer Isoliertechnik („Kaefer“, Deutschland), derzeit unter der alleinigen Kontrolle der Kaefer Holding.

    Altor Fund Manager, SMS und Kaefer Holding werden die gemeinsame Kontrolle über Kaefer im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung übernehmen.

    Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Altor Fund Manager ist die Verwaltungsgesellschaft einer Gruppe von Private-Equity-Fonds, darunter der Altor Fund V, der die Investition in Kaefer getätigt hat.

    SMS ist ein Familienunternehmen, das im Anlagen- und Maschinenbau für die Metall- und die Walzindustrie tätig ist.

    Die Kaefer Holding ist eine familieneigene Holdinggesellschaft, die abgesehen von Kaefer keine anderen Beteiligungen hat und außerhalb ihrer Beteiligung an Kaefer keinen Umsatz erzielt.

    Kaefer bietet Isolierdienste und Zugangslösungen (z. B. Gerüste) sowie Oberflächenschutz und passive Brandschutzdienste an. Kaefer erbringt auch damit verbundene Dienstleistungen in den Bereichen Elektromechanik, Asbestsanierung und Feuerfestbau für Industriekunden oder im Bereich Innenausbau für Bau- und Schiffbaukunden.

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.10597 – SMS / ALTOR FUND MANAGER / KAEFER HOLDING / KAEFER ISOLIERTECHNIK

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax +32 22964301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIEN


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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