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Document 52020IP0211

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. September 2020 zu wirksamen Maßnahmen zur umweltgerechteren Gestaltung von Erasmus+, des Programms „Kreatives Europa“ und des Europäischen Solidaritätskorps (2019/2195(INI))

ABl. C 385 vom 22.9.2021, p. 2–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.9.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 385/2


P9_TA(2020)0211

Wirksame Maßnahmen zur umweltgerechteren Gestaltung von Erasmus+, des Programms „Kreatives Europa“ und des Europäischen Solidaritätskorps

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. September 2020 zu wirksamen Maßnahmen zur umweltgerechteren Gestaltung von Erasmus+, des Programms „Kreatives Europa“ und des Europäischen Solidaritätskorps (2019/2195(INI))

(2021/C 385/01)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf die Artikel 11, 165, 166, 167, 191 und 193 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

unter Hinweis auf das im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossene Übereinkommen von Paris,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2020 zum europäischen Grünen Deal (1),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 12. Dezember 2019,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ (COM(2019)0640),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. November 2019 zum Umwelt- und Klimanotstand (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. April 2020 zu abgestimmten Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und ihrer Folgen (3),

unter Hinweis auf die Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Mitgliedstaaten vom 5. Juni 2019 zur Erstellung von Leitlinien für die Steuerung des EU-Jugenddialogs — EU-Jugendstrategie 2019-2027,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 22. Mai 2018 mit dem Titel „Ein stärkeres Europa aufbauen: Die Rolle der Jugend-, Bildungs- und Kulturpolitik“ (COM(2018)0268),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. März 2019 über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von Erasmus, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport (4),

unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Einrichtung von Erasmus, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport (COM(2018)0367),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung von „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport (5),

unter Hinweis auf den Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 31. Januar 2018 über die Zwischenevaluierung des Programms Erasmus+ (2014-2020) (COM(2018)0050),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. Februar 2017 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung von „Erasmus+“, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport (6),

unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 12. März 2019 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms für das Europäische Solidaritätskorps (7),

unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juni 2018 zur Aufstellung des Programms für das Europäische Solidaritätskorps (COM(2018)0440),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2018/1475 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Oktober 2018 zur Festlegung des rechtlichen Rahmens des Europäischen Solidaritätskorps (8),

unter Hinweis auf seine legislative Entschließung vom 28. März 2019 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm Kreatives Europa (2021 bis 2027) (9),

unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über das Programm Kreatives Europa (2021 bis 2027) (COM(2018)0366),

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1295/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2014-2020) (10),

unter Hinweis auf den Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 30. April 2018 über die Halbzeitbewertung des Programms „Kreatives Europa“ (2014-2020) (COM(2018)0248),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. März 2017 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1295/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2014-2020) (11),

unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (12),

unter Hinweis auf die Zusagen, die das seinerzeit designierte Kommissionsmitglied für Innovation, Forschung, Bildung, Kultur und Jugend bei seiner Anhörung vor dem Europäischen Parlament am 30. September 2019 gegeben hat,

gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Kultur und Bildung (A9-0141/2020),

A.

in der Erwägung, dass der europäische Grüne Deal das Ziel einer klimaneutralen EU bis 2050 vorgibt, wodurch die Klimakrise in den Mittelpunkt aller Programme und Maßnahmen der EU gestellt wird; in der Erwägung, dass der europäische Grüne Deal auch darauf abzielt, durch die Entwicklung einer umfassenden europäischen Agenda das öffentliche Bewusstsein zu stärken und die Bürgerinnen und Bürger in den Klimaschutz einzubeziehen; in der Erwägung, dass ein solcher Ansatz auch auf einem Überdenken der Programme für allgemeine und berufliche Bildung, Kultur und Jugend beruhen sollte; in der Erwägung, dass Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Bekämpfung des Klimawandels in allen Programmen durchgängig berücksichtigt und als Querschnittskompetenzen gefördert werden sollten;

B.

in der Erwägung, dass in dem Ziel 13 für nachhaltige Entwicklung dazu aufgerufen wird, Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen zu ergreifen, und in der Erwägung, dass die einzelnen Ziele des Ziels 13 für nachhaltige Entwicklung die Verbesserung der Aufklärung und Sensibilisierung sowie der institutionellen Kapazitäten im Bereich der Abschwächung des Klimawandels, der Klimaanpassung und der Reduzierung der Klimaauswirkungen umfassen;

C.

in der Erwägung, dass die COVID-19-Krise dramatische Auswirkungen auf das tägliche Leben der Menschen hat, insbesondere in Bezug auf Mobilität, Bildung und physischen Zugang zu Kultur, Kunst und Sport; in der Erwägung, dass die drei Programme ebenfalls erheblich von der Krise beeinträchtigt werden; in der Erwägung, dass es nach der Pandemie wichtig sein wird, die kulturellen Werte der Union zu bewahren und das Europabild für künftige Generationen neu aufzubauen; in der Erwägung, dass der kulturelle Austausch und die kulturelle Interaktion, die durch die drei Programme erleichtert werden, Europa dabei helfen werden, die Krise zu überwinden, die zu mehr als nur einer Gesundheitskrise geworden ist;

D.

in der Erwägung, dass Bildung, Sport, Freiwilligentätigkeit und Kultur eine entscheidende Rolle beim ökologischen Wandel in den Bereichen Sensibilisierung, Lernen, Kommunikation, Wissensaustausch und bewährte Verfahren spielen kann, und in der Erwägung, dass dieses Potenzial während des nächsten Programmplanungszeitraums genutzt werden kann, um innovative Lösungen zur Bewältigung ökologischer Herausforderungen zu entwickeln;

E.

in der Erwägung, dass sich die Programme Erasmus+, Europäisches Solidaritätskorps und Kreatives Europa auf das tägliche Leben von Millionen von Europäern auswirken und eine Basis für einen stärkeren Zusammenhalt und ein besseres kulturelles Verständnis in der gesamten Union, in Beitritts- und Kandidatenländern, in Nachbarschaftsländern und weltweit bilden;

F.

in der Erwägung, dass sich die Programme zwar nicht in erster Linie auf die Ökologie beziehen, dass sie aber durch ihren Inhalt und Geltungsbereich zum ökologischen Wandel beitragen, indem sie umwelt- und klimafreundliches Denken gestalten und eine Gesellschaft schaffen, die auf gegenseitigem Verständnis und Respekt fußt; in der Erwägung, dass deshalb ihr Wesensgehalt erhalten bleiben sollte;

G.

in Erwägung des verbindenden Charakters sportlicher und kultureller Massenveranstaltungen;

H.

in Erwägung des Potenzials des Programms Erasmus+ für eine nachhaltige Entwicklung; in der Erwägung, dass durch das Programm das lebenslange Lernen gefördert wird;

I.

in der Erwägung, dass die Ziele und das Wesen des Europäischen Solidaritätskorps, jungen Menschen die Möglichkeit bieten, Wissen auszutauschen und sich konkret für die Umwelt einzusetzen;

J.

in der Erwägung, dass die Mobilitätserfahrung, die diese Programme bieten, eine lebensverändernde Erfahrung für die Teilnehmer bzw. Mitglieder sein und ihr tägliches Verhalten beeinflussen kann, und in der Erwägung, dass diese Art von Mobilität daher gefördert werden sollte;

K.

in der Erwägung, dass dem Programm Kreatives Europa eine Schlüsselrolle bei der Förderung von Kunst, Kultur und audiovisuellen Inhalten sowie bei der Unterstützung hochwertiger Medien zukommt; in der Erwägung, dass dies wesentliche Säulen der nachhaltigen Entwicklung sind, die zum Aufbau widerstandsfähigerer Gesellschaften beitragen; in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit in diesen Bereichen Instrumente entwickeln kann, um das Bewusstsein der Menschen für Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsbelange zu schärfen, und somit eine einzigartige Quelle kreativer Lösungen in ganz Europa — und über die teilnehmenden Drittländer in der Welt — sein kann;

L.

in der Erwägung, dass eine gemeinsame Initiative zur Entwicklung nachhaltiger Verfahren in der Kultur- und Kreativbranche koordiniert werden muss; in der Erwägung, dass eine solche Initiative voraussetzt, dass die Kosten im Zusammenhang mit Ökologisierungsmaßnahmen im Rahmen der Projektförderung erstattet werden können;

M.

in der Erwägung, dass die Freiheit der Meinungsäußerung und des künstlerischen Schaffens ein unabdingbarer Aspekt des Programms Kreatives Europa ist, und in der Erwägung, dass bei den Bemühungen, das Programm umweltgerecht zu gestalten, diese Freiheit geachtet werden muss; in der Erwägung, dass ökologisches Denken bei der Projektdurchführung gefördert werden kann, indem Umweltaspekte in die Projektbewertung einbezogen werden;

N.

in der Erwägung, dass im Zeitraum 2014-2020 eine beträchtliche Anzahl umweltbezogener Projekte durchgeführt wurde;

O.

in der Erwägung, dass die Programme zugänglich und diskriminierungsfrei sein sollten; in der Erwägung, dass konkrete Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Programme inklusiver für Menschen mit geringeren Chancen, insbesondere Menschen mit Behinderungen‚ zu gestalten;

P.

in der Erwägung, dass das Europäische Parlament für den nächsten Programmplanungszeitraum ein ehrgeiziges Budget für die drei Programme gefordert hat, um sie insbesondere inklusiver und zugänglicher zu machen, und dass es ein geringeres Budget nicht ermöglichen würde, dieses Ziel zu erreichen und wirksame ökologische, Klima- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu ergreifen, ohne andere grundlegende Elemente der Programme zu beeinträchtigen;

Q.

in der Erwägung, dass das Ziel des derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmens, 20 % der Ausgaben für Klimaschutzmaßnahmen aufzuwenden, ins Leere läuft, da die erforderlichen Daten und Instrumente nicht verfügbar sind, um den Beitrag der Programme zu messen, und in der Erwägung, dass es daher dringend erforderlich ist, dafür zu sorgen, dass sie verfügbar sind;

R.

in der Erwägung, dass die physische Mobilität das vollständige Eintauchen in andere Kulturen und eine optimale Interaktion mit ihnen ermöglicht; in der Erwägung, dass virtueller Austausch und virtuelles Lernen eine wertvolle Ergänzung der physischen Mobilität darstellen, aber nicht die gleiche Erfahrung bieten;

S.

in der Erwägung, dass digitale Technologien auch einen ökologischen Fußabdruck hinterlassen;

T.

in der Erwägung, dass es derzeit nur wenige — insbesondere finanzielle — Anreize gibt, mit denen die Teilnehmer bzw. Mitglieder der drei Programme auf umweltfreundlichere Verkehrsträger und umweltfreundlicheres Verhalten umgelenkt werden können; in der Erwägung, dass es bei umweltfreundlicheren Verkehrsträgern wahrscheinlich ist, dass sie weniger zugänglich und erschwinglich sind;

Gemeinsame Ziele der drei Programme

1.

stellt fest, dass mit den Begriffen Klima, Umwelt und sogar Mobilität nur ein Teil der Ziele erfasst wird, die mit dem europäischen Grünen Deal angestrebt werden sollen; ist der Ansicht, dass das Ziel darin besteht, über rein ökologische Fragen hinauszugehen und eine gerechtere Gesellschaft für alle zu entwickeln, und zwar auf der Grundlage einer rationellen und komplementären Ressourcennutzung, eines verantwortungsbewussten Konsums, eines Zusammenlebens unter Achtung der Unterschiede untereinander und unter Berücksichtigung der regionalen und nationalen Komplementaritäten; betont, dass Lehrkräfte, Künstler und Kulturschaffende ebenfalls von zentraler Bedeutung für die Verwirklichung dieses gesellschaftlichen Wandels sind und dass die Programme Erasmus+, Kreatives Europa und Europäisches Solidaritätskorps eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung der umfassenderen Ziele des europäischen Grünen Deals spielen;

2.

begrüßt insofern die Entschlossenheit junger Menschen, einen Beitrag zur Umsetzung der Bemühungen der Union um Nachhaltigkeit zu leisten und „ein nachhaltiges, grünes Europa“ als eines der Europäischen Jugendziele zu wählen;

3.

hebt die Bedeutung der drei Programme für die Förderung von Zusammenarbeit und Innovation in der europäischen Bildungs-, Kultur- und Jugendpolitik sowie die positiven sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Mobilität hervor; betont, dass die Programme dazu beitragen können, kreative und innovative Lösungen zu entwickeln, mit denen im Krisenfall wie COVID-19 sichergestellt werden kann, dass Bildungs- und Kulturaktivitäten wirksam fortgesetzt werden können; fordert die Kommission sowie die nationalen Agenturen und Verbindungsbüros auf, größtmögliche Flexibilität zu zeigen und die Teilnehmer und Projektentwickler zu unterstützen, damit sie ihre Tätigkeiten nach der Pandemie dauerhaft wieder aufnehmen können;

4.

hält es für notwendig, eine Bestandsaufnahme hinsichtlich des Beitrags der Programme zu den Umwelt- und Klimazielen und ihrer Auswirkungen auf sie vorzunehmen, nach der sich die Konzeption ihrer künftigen Umsetzung richten sollte; bedauert, dass die Kommission keine Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsindikatoren für die neuen Programme vorgeschlagen hat; fordert die Kommission daher auf, den Mitgesetzgebern spezifische Indikatoren vorzuschlagen, die in die Verordnungen über die neue Generation von Programmen aufzunehmen sind; ist der Auffassung, dass solche Indikatoren auf der Grundlage solider Forschungsarbeiten und einer gemeinsamen Methodik sorgfältig festgelegt werden müssen und eine gründliche Analyse sowohl des Beitrags der Programme zu Umwelt- und Klimazielen (z. B. durch ihre Ziele und Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen) als auch ihrer Umweltauswirkungen (z. B. durch die unterstützten Reiseformen) ermöglichen müssen; betont, dass solche Indikatoren den Merkmalen der jeweiligen Begünstigten des Programms Rechnung tragen müssen, um übermäßige Belastungen zu vermeiden; fordert, dass jährlich ein Bericht mit den erhobenen Daten dem Parlament vorgelegt und veröffentlicht wird;

5.

fordert die Kommission auf, den individuellen verkehrsbezogenen CO2-Fußabdruck der Teilnehmer systematisch zu erfassen und zu berechnen; hält es für sinnvoll, zu diesem Zweck das „Mobility Tool“ zu nutzen und den Einsatz dieses Instruments auf alle Bereiche von Erasmus+ sowie auf das Europäische Solidaritätskorps auszuweiten; fordert die Kommission auf, die Möglichkeit der Bereitstellung einer ähnlichen Berechnungsmethode für Reisen im Rahmen des Programms Kreatives Europa zu prüfen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, der Öffentlichkeit zusätzlich zu ihren Berichten über die Programme alle erhobenen einschlägigen Daten leicht zugänglich zu machen und dabei bewährte Verfahren hervorzuheben; erinnert daran, dass alle digitalen Werkzeuge und Apps stets den Datenschutzvorschriften entsprechen müssen;

6.

betont, dass Durchführungsstellen eine positive und aktive Rolle spielen, wenn es darum geht vorzuschlagen, wie in den künftigen Programmen am besten auf Umweltfragen eingegangen werden kann und wie die Begünstigten dazu veranlasst werden können, umweltbewusster zu werden; hält es für notwendig, die bewährten Verfahren, derer sich bereits nationale Agenturen und Verbindungsbüros sowie Projektträger bedienen, zu erfassen, zu koordinieren und zu bewerten; fordert die Kommission auf, mit den Interessenträgern zusammenzuarbeiten, um auf der Grundlage der Analyse bewährter Verfahren eine Liste von Empfehlungen auszuarbeiten und in Umlauf zu bringen; empfiehlt, ein Gütesiegel zu entwickeln, um verantwortungsvolle Umweltpraktiken zu zertifizieren und sichtbar zu machen und in jedem der Programme ökologisch innovative und vielversprechende Projekte auszuzeichnen;

7.

stellt fest, dass es keine Informationen über die im Rahmen der drei Programme verfügbaren Finanzmittel für Projekte in den Bereichen Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit gibt; fordert die Kommission sowie die nationalen Agenturen und Verbindungsbüros auf, die Kommunikation in dieser Hinsicht zu verbessern und Umweltbelange bei der Projektgestaltung und bei den Aufnahmeorganisationen und Teilnehmern bzw. Mitgliedern stärker ins Blickfeld zu rücken;

8.

fordert die wichtigsten Interessenträger in den Programmen auf, die Teilnehmer über bewährte Umwelt- und Konsumpraktiken, die sie während ihrer Teilnahme am Programm in ihrem Alltag anwenden können, zu informieren und Beispiele dafür aktiv zu fördern sowie die Teilnehmer über die Umweltauswirkungen ihrer Aktionen zu informieren; ist der Ansicht, dass eine ganze Bandbreite digitaler Werkzeuge wirksam sein kann, darunter Online-Kurse zur Vorbereitung der Mobilität und möglicherweise eine digitale App;

9.

betont die Schlüsselrolle, die Organisationen, welche Teilnehmer aufnehmen, spielen, einschließlich der „grünen Büros“ und der bestehenden Netze in den Zielorten und -städten, sowie die Bedeutung bestehender Netze wie Erasmus+ Alumni für die Förderung einer nachhaltigen Lebensweise durch den Austausch praktischer Empfehlungen und nützlicher Tipps auf lokaler Ebene in der Stadt, Region oder dem Land, in der sie gelegen sind;

10.

fordert die Kommission auf, nationale Agenturen, nationale Verbindungsbüros und Projektentwickler dazu anzuhalten, sich beim Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) registrieren zu lassen, um ihre Umweltleistung zu bewerten, zu melden und zu verbessern sowie die Nachhaltigkeit ihrer eigenen Tätigkeiten zu verbessern; fordert die Kommission auf, die Bemühungen der nationalen Agenturen und Verbindungsbüros zur Verringerung ihres ökologischen Fußabdrucks zu fördern und zu koordinieren, beispielsweise durch die Verwendung nachhaltigen Werbematerials, umsichtiges Reisemanagement, verstärkten Einsatz von Videokonferenzen sowie Abfallvermeidung; ist der Ansicht, dass nachhaltige Verfahren bei nationalen Agenturen und Verbindungsbüros die Teilnehmer dazu motivieren werden, sich nachhaltigere Konsumgewohnheiten anzueignen;

11.

fordert die Kommission sowie die nationalen Agenturen und Verbindungsbüros auf, Kriterien festzulegen, die es ermöglichen, die Umweltaspekte von Projekten bei der Projektbewertung zu berücksichtigen, um so umweltfreundlichere Verfahren zu fördern und gleichzeitig den Grundsatz der kreativen Freiheit konsequent zu wahren und jedes Projekt im Einklang mit den Programmzielen zu bewerten;

12.

unterstreicht das Potenzial und den Wert des virtuellen Lernens und Austauschs, wenn es darum geht, Mobilitätsprogramme im außergewöhnlichen Kontext der COVID-19-Krise fortzuführen; fordert die Kommission auf, die Nutzung virtueller Formate als Ergänzung zur physischen Mobilität zu fördern, um die Zahl unnötiger Reisen zu verringern und sicherzustellen, dass Teilnehmer, die nicht reisen können, dennoch von den Programmen profitieren können;

13.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Teilnehmer darin zu bestärken und dazu befähigen, sich für die am wenigsten umweltschädlichen Verkehrsmittel wie den Zug zu entscheiden, aber gleichzeitig diejenigen Teilnehmer nicht zu stigmatisieren, zu diskriminieren oder auszuschließen, für die Flugreisen die einzig gangbare Option sind; fordert, dass den Gebieten in äußerster Randlage, sowie ländlichen und entlegenen Gebieten, besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird;

14.

fordert die Kommission auf, die derzeitige Finanzregelung dahingehend zu überarbeiten, dass die zusätzlichen Kosten und Fahrtzeiten im Zusammenhang mit der Nutzung umweltfreundlicherer Verkehrsmittel vollständig erstattet werden und zusätzliche Fahrtzeiten bei der Zuweisung von Finanzhilfen berücksichtigt werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, wirksame Programme zur finanziellen Unterstützung einzurichten um sicherzustellen, dass Personen, die die Programme benötigen, Zugang zu ihnen erhalten;

15.

fordert die Kommission auf, insbesondere im Rahmen ihres geplanten Europäischen Jahres der Eisenbahn 2021 Partnerschaften mit europäischen Eisenbahnbetreibern einzugehen, damit den Teilnehmern Vorzugstarife gewährt werden; betont, dass ähnliche Initiativen auch mit Busbetreibern entwickelt werden könnten, insbesondere in abgelegenen und ländlichen Gebieten und in Gegenden, die nicht an den Schienenverkehr angeschlossen sind;

16.

ist sich der Tatsache bewusst, dass die Programmteilnehmer durch ihr Gastland und darüber hinaus reisen, um die lokale Kultur zu erkunden; fordert die nationalen Agenturen, Verbindungsbüros und Projektmitarbeiter auf, „langsames Reisen“, den Ökotourismus und die Nutzung ökologisch nachhaltiger Reisemöglichkeiten sowohl für Fernreisen als auch für lokale Reisen zu fördern;

17.

stellt fest, dass die intelligente Nutzung von digitalen Technologien, künstlicher Intelligenz und Robotik das Potenzial haben, die soziale Inklusion zu verbessern und den CO2-Fußabdruck der Programme zu verringern; betont, dass die digitale Kluft geschlossen werden muss, indem der Zugang zu digitaler Infrastruktur und Ausrüstung und der Erwerb digitaler Kompetenzen sichergestellt werden, die Voraussetzungen für einen intelligenten digitalen Wandel sind; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig ein ehrgeizigerer Aktionsplan für digitale Bildung, der insbesondere durch das Programm Erasmus+ unterstützt wird, ist;

18.

weist gleichzeitig darauf hin, dass die Ausweitung der Digitalisierung Auswirkungen auf die Umwelt haben kann; erinnert daran, dass alle drei Programme, insbesondere das Programm Kreatives Europa, durch den Einsatz digitaler Werkzeuge gekennzeichnet sind, und fordert die Kommission auf, die Umweltauswirkungen dieser digitalen Werkzeuge zu berücksichtigen; empfiehlt der Kommission, nach Wegen zu suchen, wie der ökologische Fußabdruck der im Rahmen der Programme verwendeten digitalen Werkzeuge, einschließlich Websites und Software, verringert werden kann; fordert die wichtigsten Interessenträger des Programms auf, die Nutzung umweltfreundlicherer digitaler Werkzeuge zu fördern; betont, dass eine kombinierte Politikgestaltung in allen Bereichen der künftigen digitalen Agenda und des europäischen Grünen Deals erforderlich ist, um den digitalen Wandel mit der Umweltpolitik zu verknüpfen;

19.

betont, dass wirksame Maßnahmen zur umweltgerechteren Gestaltung der Programme Erasmus+, Kreatives Europa und Europäisches Solidaritätskorps Geld kosten werden, und besteht darauf, dass die ohnehin äußerst begrenzten Budgets der Programme durch neue Maßnahmen nicht weiter ausgehöhlt werden dürfen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, wie wertvoll es ist, wirksame Synergien und Komplementarität mit anderen einschlägigen Förderprogrammen, darunter die Strukturfonds, der Fonds für einen gerechten Übergang, LIFE, InvestEU, Horizont Europa, zu fördern, insbesondere im Rahmen des Pfeilers II durch das Cluster „Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft“, der derzeitigen Wissens- und Innovationsgemeinschaft im Bereich Klima und dem Europäischen Innovations- und Technologieinstitut — insbesondere der Vorschlag, dass bei ihm eine Wissens- und Innovationsgemeinschaft untergebracht wird, die der Kultur- und Kreativbranche gewidmet ist;

20.

erinnert daran, dass viele der Begünstigten der drei Programme oft klein sind und mit komplexen administrativen Anforderungen Probleme haben; fordert die Kommission daher auf, den nationalen Agenturen und Verbindungsbüros Leitlinien an die Hand zu geben und den Dialog mit den Interessenträgern zu unterstützen und zu fördern um sicherzustellen, dass in der Praxis bedeutsame Synergien erzielt werden;

Erasmus+

21.

fordert die Kommission auf, die Achtung der Umwelt, umweltfreundliche Verfahren und den Umweltschutz in die Grundsätze der Erasmus+-Charta für Hochschulbildung aufzunehmen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, diesen Ansatz auf alle unter das Programm fallenden Sektoren anzuwenden und Maßnahmen zu ergreifen um sicherzustellen, dass die Grundsätze eingehalten werden; spricht sich für die Zusammenarbeit zwischen nationalen Agenturen, Partneruniversitäten und Studierendenverbänden aus, um Informationen und Beratung über Nachhaltigkeit und umweltfreundliche Verfahren in Begrüßungs- und andere Integrationsaktivitäten aufzunehmen;

22.

unterstreicht das Potenzial der europäischen Hochschulen und der Exzellenzzentren für die allgemeine und berufliche Bildung, da sie Exzellenzkurse in Bildung und Berufsbildung im Bereich der ökologischen Herausforderungen für ein breites Spektrum an Interessenträgern und Lernenden sowie Unterstützung für Forschungsprojekte in diesem Bereich anbieten könnten; betont, dass dies mit den neuen Initiativen nur mit ausreichenden Mitteln für das Programm Erasmus+ im mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 erreicht werden kann;

23.

stellt fest, dass die künftige Einführung des Europäischen Studierendenausweises ein wichtiger Schritt sein kann, wenn es darum geht, die Teilnahme am Programm Erasmus+ umweltfreundlicher zu gestalten, da dies einen Übergang von einem papiergestützten zu einem gestrafften digitalen Prozess darstellt, der nicht nur inklusiv und zugänglich sondern auch von hoher Qualität sein muss, wodurch er auch das Management des Mobilitätszyklus vereinfachen wird; stellt fest, dass der Europäische Studierendenausweis weiterentwickelt werden kann, um den Zugang zu Dienstleistungen zu ermöglichen, die einen umweltfreundlicheren Lebenswandel fördern; fordert die Kommission auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Einführung des Europäischen Studierendenausweises zu beschleunigen;

24.

erinnert daran, dass die Online-Plattformen mit der Bezeichnung „SALTO“ (Support, Advanced Learning and Training Opportunities — Unterstützung, Fortbildung und Schulung) im Rahmen des Programms eine hervorragende Informations- und Beratungsquelle für Projektträger darstellen; fordert die Kommission auf, eine SALTO-Plattform für umweltgerechte Gestaltung einzurichten;

25.

unterstreicht den Wert des eTwinning-Netzes für Lehrkräfte, das die Entwicklung und den Austausch von Schulungsmodulen, insbesondere zu Nachhaltigkeit und Klimawandel — dem Thema des Jahres 2020 — ermöglicht; fordert die Kommission auf, den Jahresbericht über diese Priorität und das Toolkit für Lehrkräfte so weit wie möglich zu verbreiten; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass E-Learning-Plattformen auf europäische Ebene entwickelt werden müssen, mit denen im Fall von Krisen wie COVID-19 die Kontinuität des Unterrichts sichergestellt werden kann;

26.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Entwicklung von Schulprogrammen zu Klimawandel und Nachhaltigkeit sowohl in der Primar- als auch in der Sekundarstufe zu unterstützen; ist der Ansicht, dass die Leitaktionen 2 und 3 des Programms Erasmus+ dazu beitragen können, solche Bemühungen durch gezielte Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zur Umwelterziehung und durch den Austausch bewährter Verfahren zwischen Schulen und Lehrkräften zu unterstützen;

27.

fordert die Kommission auf, in ihre Initiativen zur Koordinierung des Europäischen Hochschulraums und des Europäischen Bildungsraums eine Liste ökologischer Kriterien für regionale und nationale Bildungsbehörden im Hinblick auf die Infrastrukturen, die Schulen bereitgestellt werden, und zur Einbeziehung von Institutionen in öffentliche Verkehrsnetze aufzunehmen, mit der der Schutz der Umwelt und der Energieressourcen sichergestellt wird;

28.

betont, dass Erasmus+ durch seine Unterstützung für die formale und nichtformale allgemeine und berufliche Bildung und für Aktivitäten zur Beteiligung junger Menschen von entscheidender Bedeutung für die Sensibilisierung der Europäer, insbesondere der jungen Generationen, ist, um sie zu ermuntern, einen aktiven und sachkundigen Standpunkt in Bezug auf Nachhaltigkeit und entsprechende politische Maßnahmen einzunehmen und zu engagierten und bewusst lebenden künftigen Bürgern zu werden; betont in diesem Zusammenhang die wichtige Rolle der Jugendorganisationen und Organisationen der Zivilgesellschaft beim Austausch bewährter Verfahren und bei der Durchführung von Projekten zur Sensibilisierung der jüngeren Generationen für Nachhaltigkeit; ist der Ansicht, dass Erasmus+ auch dazu beitragen sollte, die Kenntnisse von Jugendarbeitern über Klimawandel und Umwelt zu verbessern;

29.

fordert nachdrücklich, dass im Rahmen des Abschnitts „Sport“ gemeinsame Projekte mit Sportverbänden zum Thema Umwelt- und Naturschutz, gesunde und nachhaltige Lebensweisen, Innovation zur Förderung umweltfreundlicherer Verfahren im Sport und die Organisation nachhaltiger Veranstaltungen des Breitensports gefördert werden; weist darauf hin, dass Sportveranstaltungen umweltfreundlicher gestaltet werden müssen, und ist der Ansicht, dass Erasmus+ dazu beitragen kann, diesbezüglich bewährte Verfahren zu entwickeln und zu fördern; ist der Ansicht, dass Freiwillige des Europäischen Solidaritätskorps die Organisation nachhaltiger Veranstaltungen des Breitensports unterstützen könnten;

30.

ist der Ansicht, dass langfristig ausgerichtete, vor Ort umgesetzte Programme und die Förderung der Mobilität des Personals lokaler Sportorganisationen es ermöglichen würden, das Bewusstsein für die Organisation umweltfreundlicherer Sportveranstaltungen zu schärfen; fordert, dass bei der Europäischen Woche des Sports der Schwerpunkt auf Umweltbelange, Klimaschutz und Nachhaltigkeit gelegt wird;

31.

betont, wie wichtig es ist, die Teilnehmer nachhaltig in die örtliche Gemeinschaft zu integrieren, um aktives bürgerschaftliches Engagement und kulturellen Austausch als zentrales Element des Programms Erasmus+ zu erzielen; fordert die Kommission nachdrücklich auf zu prüfen, welche Programmaktionen in entvölkerten ländlichen Gebieten entwickelt werden können, in denen ein aktives Engagement auf der Ebene der Gemeinschaft beispielsweise zur Förderung des Naturschutzes und der Pflege des kulturellen Erbes beitragen kann;

32.

weist auf die Möglichkeit hin, einen Bezug zum Programm „Botschafterschule für das Europäische Parlament“ zur beiderseitigen Bereicherung herzustellen, um Teilnehmer in die örtliche Gemeinschaft einzubeziehen und bei den Studierenden vor Ort Kenntnisse darüber zu vermitteln, was die Unionsbürgerschaft mit sich bringt;

Europäisches Solidaritätskorps

33.

erinnert daran, dass der Umweltschutz im Einklang mit der derzeitigen Rechtsgrundlage, dem Vorschlag der Kommission für das neue Programm nach 2020 und dem Standpunkt des Parlaments in erster Lesung als wichtige solidarische Tätigkeit innerhalb des Europäischen Solidaritätskorps betrachtet wird;

34.

vertritt die Auffassung, dass das Qualitätssiegel, das jede Organisation, die einen Freiwilligen entsendet oder aufnimmt, erhalten muss, bevor sie an Aktivitäten im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps teilnehmen kann, im Laufe der Zeit auch für umweltfreundliche Verfahren gelten sollte; weist darauf hin, dass es sich bei den am Europäischen Solidaritätskorps teilnehmenden Organisationen häufig um kleine Verbände handelt; besteht daher darauf, dass sie gezielte Unterstützung benötigen, damit sie nachhaltigere Verfahren einführen können;

35.

erinnert daran, dass die Kommission Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für themenbezogene Projekte veröffentlichen kann; fordert sie auf, die Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsdimension des Europäischen Solidaritätskorps stärker zu fördern, indem diese Projekte auf der Plattform PASS (Placement Administration and Support System — Vermittlungs-, Verwaltungs- und Unterstützungssystem) stärker ins Blickfeld gerückt werden;

36.

fordert die am Europäischen Solidaritätskorps teilnehmenden nationalen Agenturen auf, Organisationen, die für die Entsendung und die Aufnahme von Mitgliedern zuständig sind, zu unterstützen und aktiv zu beraten; betont, dass sie auch in der Lage sind, dazu beizutragen, ökologische Projekte vor Ort zu ermitteln und ins Leben zu rufen und die Sensibilisierung der Freiwilligen für umweltfreundliche Verfahren bei ihrer Arbeit und in ihrem täglichen Leben sicherzustellen; regt die Schaffung digitaler Werkzeuge an, um die Verbreitung und den Austausch bewährter Verfahren und Erfahrungen zwischen den Mitgliedern zu erleichtern;

37.

fordert die Kommission und die nationalen Agenturen auf, Projekte in weniger beliebten Zielgebieten zu fördern, um die Entwicklung der lokalen Wirtschaft und Nachhaltigkeit zu fördern, und gleichzeitig die Erkundung neuer Zielgebiete anzuregen;

Kreatives Europa

38.

betont das enorme Potenzial der Kultur- und Kreativbranche, die Bürger zu nachhaltigem Handeln zu bewegen; stellt fest, dass Museen, Kultur- und Gemeindezentren, die darstellenden Künste, die Literatur, die bildenden Künste und interdisziplinäre künstlerische Initiativen — vorbehaltlich ausreichender Haushaltsmittel — die Nachhaltigkeit fördern und zu einer Umkehr des Klimatrends beitragen könnten; betont die Bedeutung von Nachhaltigkeit und bewährter Umweltpraxis für die Erhaltung sowohl des materiellen als auch des immateriellen Kulturerbes;

39.

fordert die Kommission und die nationalen Verbindungsbüros auf, Interessenträger aus der Kultur- und Kreativbranche zu konsultieren und Informationen über bestehende Chartas in den verschiedenen künstlerischen Tätigkeitsbereichen zu sammeln, um eine Charta mit einigen Umweltgrundsätzen zu erstellen, die jeder Programmteilnehmer einhalten muss; ist der Ansicht, dass der Prozess der Ermittlung der richtigen Grundsätze branchenorientiert sein, das wechselseitige Lernen ermöglichen und einen umfassenden Überblick über die zu behandelnden Fragen geben sollte, zu denen Recycling, Kreislaufwirtschaft und Verhaltensänderungen sowohl bei Kulturschaffenden als auch bei Kulturkonsumenten gehören sollten;

40.

fordert die Kommission auf, umfassende Forschungsarbeiten durchzuführen und die Interessenträger zu konsultieren, um eine branchenspezifische Strategie und einen Leitfaden für „bewährte Umweltpraktiken“ zu entwickeln, die die audiovisuelle und kulturelle Produktion sowie die Verbreitung und Organisation von Veranstaltungen abdecken, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Verkehr, Energie, Ressourceneffizienz und Abfallbewirtschaftung liegen sollte, um die betreffenden Verfahren für alle im Rahmen des Programms finanzierten Projekte zum Standard zu machen; erinnert daran, dass solche Standardverfahren nicht zu Lasten hochwertiger kultureller und audiovisueller Projekte und Veranstaltungen gehen dürfen;

41.

betont, wie wichtig ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen ist, wenn es darum geht, die Versorgung mit nachhaltigen und umweltfreundlichen Gütern und Dienstleistungen bei kulturellen Veranstaltungen sicherzustellen; fordert die Kommission auf, gemeinsame Kriterien für die umweltgerechte Vergabe öffentlicher Aufträge im Kulturbereich festzulegen und ein Instrument zur Bewertung der Umweltauswirkungen kultureller Veranstaltungen zu entwickeln; hebt darüber hinaus die Umweltauswirkungen der Produktion audiovisueller Inhalte hervor und fordert die Kommission auf, den Aktionsbereich MEDIA des Programms Kreatives Europa zu nutzen, um bewährte Verfahren im audiovisuellen Bereich in Bezug auf Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Umweltschutz zu fördern;

42.

fordert die Kommission auf, Nachhaltigkeit und Umweltschutz in die Auswahl- und Bewertungskriterien für die Kulturhauptstädte Europas aufzunehmen; besteht darauf, dass auch die Kulturhauptstädte Europas die Charta achten müssen, in der die vorgenannten Umweltgrundsätze festgelegt sind;

43.

fordert die Kommission auf, als bereichsübergreifende Maßnahme die Einrichtung eines europäischen Netzes von Beratern in den Bereichen Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit zu genehmigen, um Projektentwickler und Kontaktstellen des Programms Kreatives Europa zu beraten; ist der Ansicht, dass bewährte Verfahren ausgetauscht und veröffentlicht werden sollten;

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44.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, den Mitgliedstaaten sowie den mit der Umsetzung der drei Programme betrauten nationalen Agenturen und Dienststellen zu übermitteln.

(1)  Angenommene Texte, P9_TA(2020)0005.

(2)  Angenommene Texte, P9_TA(2019)0078.

(3)  Angenommene Texte, P9_TA(2020)0054.

(4)  Angenommene Texte, P8_TA(2019)0324.

(5)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 5.

(6)  ABl. C 252 vom 18.7.2018, S. 31.

(7)  Angenommene Texte, P8_TA(2019)0150.

(8)  ABl. L 250 vom 4.10.2018, S. 1.

(9)  Angenommene Texte, P8_TA(2019)0323.

(10)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 221.

(11)  ABl. C 263 vom 25.7.2018, S. 19.

(12)  ABl. L 342 vom 22.12.2009, S. 1.


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