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Document 62021TN0126

Rechtssache T-126/21: Klage, eingereicht am 26. Februar 2021 — Nevinnomysskiy Azot und NAK „Azot“/Kommission

ABl. C 148 vom 26.4.2021, p. 24–25 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.4.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 148/24


Klage, eingereicht am 26. Februar 2021 — Nevinnomysskiy Azot und NAK „Azot“/Kommission

(Rechtssache T-126/21)

(2021/C 148/34)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerinnen: AO Nevinnomysskiy Azot (Nevinnomyssk, Russland) und AO Novomoskovskaya Aktsionernaya Kompania NAK „Azot“ (Novomoskovsk, Russland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Vander Schueren und E. Gergondet)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerinnen beantragen,

die Durchführungsverordnung (EU) 2020/2100 der Kommission vom 15. Dezember 2020 (1) für nichtig zu erklären, soweit sie die Klägerinnen betrifft,

der Beklagten die ihnen im Rahmen des vorliegenden Verfahrens entstandenen Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerinnen stützen ihre Klage auf einen einzigen Klagegrund und machen geltend, die Beklagte habe keinen Antrag auf Auslaufüberprüfung erhalten, der „genügend Beweise“ enthalte, und daher offensichtliche Beurteilungsfehler begangen, gegen Art. 11 Abs. 2 und 5 sowie Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/1036 (2) verstoßen und bei Einleitung der Auslaufüberprüfung ihre Pflicht verletzt, sorgfältig und unparteiisch alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls zu untersuchen.


(1)  Durchführungsverordnung (EU) 2020/2100 der Kommission vom 15. Dezember 2020 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Ammoniumnitrat mit Ursprung in Russland im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. 2020, L 425, S. 21).

(2)  Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern (ABl. 2016, L 176, S. 21).


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