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Document 32021C0212(02)

Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission 2021/C 49/02

ABl. C 49 vom 12.2.2021, p. 2–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

12.2.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 49/2


Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission

(2021/C 49/02)

Die Union setzt sich im Hinblick auf die internationale Streitbeilegung, den regelbasierten Handel und die internationale Zusammenarbeit nach wie vor für einen multilateralen Ansatz ein, um die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung zu verwirklichen. Die Union wird an sämtlichen Bemühungen um eine Reform des WTO-Streitbeilegungsmechanismus mitwirken, mit denen sichergestellt werden kam, dass das WTO-Rechtsmittelgremium effizient funktioniert.


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