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Document 52021M10117

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache. 10117 — A.P. Moller/APMH Invest/Faerch Group) Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR) 2021/C 24/17

PUB/2021/46

ABl. C 24 vom 22.1.2021, p. 36–37 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

22.1.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 24/36


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache. 10117 — A.P. Moller/APMH Invest/Faerch Group)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2021/C 24/17)

1.   

Am 14. Januar 2021 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

APMH Invest A/S (Dänemark) (im Folgenden „APMHI“), eine 100 %ige Tochtergesellschaft von A.P. Møller Holding A/S (Dänemark) (im Folgenden „APMH“);

FAERCH Group A/S (Dänemark) („FAERCH“).

APMHI übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Faerch.

Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

2.   

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

APMHI: Fondsverwaltung mit Schwerpunkt auf der Schifffahrt, der Ölförderung und der bodengestützten Industrie. Sie ist eine Tochtergesellschaft der APMH, der Mehrheitsaktionärin der Gruppe A.P. Møller-Maersk A/S, einem integrierten Transport- und Logistikunternehmen.

Faerch: Herstellung und Vertrieb von Kunststoffverpackungen für die Lebensmittelindustrie, einschließlich verschiedener thermogeformter Kunststoffschalen in allen wichtigen Kunststoffharzen, hauptsächlich für den europäischen Markt für Fertiggerichte, kalte Lebensmittel & Snacks und Frischfleisch.

3.   

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.   

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

M.10117 — A.P. Moller/APMH Invest/Faerch Group

Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

Fax +32 229-64301

Postanschrift:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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