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Document 62019TB0143
Case T-143/19: Order of the General Court of 3 July 2020 — Solar Ileias Bompaina v Commission (Action for annulment — State aid — Hellenic Republic — Operators on the market in electricity produced from renewable energy sources — Power purchase agreements — Legislative amendments with retroactive effect limiting tariff advantages — Complaint to the Commission alleging aid in favour of energy suppliers — Decision declaring the aid compatible with the internal market — Status as an interested party — Safeguarding of procedural rights — Inadmissibility)
Rechtssache T-143/19: Beschluss des Gerichts vom 3. Juli 2020 — Solar Ileias Bompaina/Kommission (Nichtigkeitsklage – Staatliche Beihilfen – Teilnehmer am Markt für Strom aus erneuerbaren Energiequellen – Strombezugsverträge – Rückwirkende Gesetzesänderungen zur Beschränkung von Tarifvergünstigungen – Beschwerde bei der Kommission, in der das Vorliegen einer Beihilfe zugunsten von Stromlieferanten behauptet wird – Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird – Eigenschaft als Beteiligter – Wahrung der Verfahrensrechte – Unzulässigkeit)
Rechtssache T-143/19: Beschluss des Gerichts vom 3. Juli 2020 — Solar Ileias Bompaina/Kommission (Nichtigkeitsklage – Staatliche Beihilfen – Teilnehmer am Markt für Strom aus erneuerbaren Energiequellen – Strombezugsverträge – Rückwirkende Gesetzesänderungen zur Beschränkung von Tarifvergünstigungen – Beschwerde bei der Kommission, in der das Vorliegen einer Beihilfe zugunsten von Stromlieferanten behauptet wird – Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird – Eigenschaft als Beteiligter – Wahrung der Verfahrensrechte – Unzulässigkeit)
ABl. C 348 vom 19.10.2020, p. 13–13
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
19.10.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 348/13 |
Beschluss des Gerichts vom 3. Juli 2020 — Solar Ileias Bompaina/Kommission
(Rechtssache T-143/19) (1)
(Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Teilnehmer am Markt für Strom aus erneuerbaren Energiequellen - Strombezugsverträge - Rückwirkende Gesetzesänderungen zur Beschränkung von Tarifvergünstigungen - Beschwerde bei der Kommission, in der das Vorliegen einer Beihilfe zugunsten von Stromlieferanten behauptet wird - Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird - Eigenschaft als Beteiligter - Wahrung der Verfahrensrechte - Unzulässigkeit)
(2020/C 348/18)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Solar Ileias Bompaina AE (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Metaxas und A. Bartosch)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: K.-P. Wojcik und K. Herrmann)
Gegenstand
Klage gemäß Art. 263 AEUV auf teilweise Nichtigerklärung des Beschlusses C(2018) 6777 final der Kommission vom 10. Oktober 2018 über die staatliche Beihilfe SA.38967 (2014/NN-2) — Griechenland — Nationales System der Betriebsbeihilfe für Anlagen, die erneuerbare Energiequellen nutzen, und für Anlagen zur hocheffizienten kombinierten Erzeugung von Wärme und Strom.
Tenor
1. |
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. |
2. |
Die Solar Ileias Bompaina AE trägt ihre eigenen sowie die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten. |