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Document 52019XE3432
Resolution on ‘The European Economic and Social Committee’s contribution to the 2020 Commission’s work programme and beyond’
Entschließung zum „Beitrag des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Arbeitsprogramm der Kommission für den Zeitraum ab 2020“
Entschließung zum „Beitrag des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Arbeitsprogramm der Kommission für den Zeitraum ab 2020“
ABl. C 47 vom 11.2.2020, p. 1–14
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
11.2.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 47/1 |
Entschließung zum „Beitrag des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Arbeitsprogramm der Kommission für den Zeitraum ab 2020“
(2020/C 47/01)
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss verabschiedete auf seiner Plenartagung am 30./31. Oktober 2019 (Sitzung vom 30. Oktober) mit 170 gegen 5 Stimmen bei 9 Enthaltungen folgende Entschließung:
1. Einleitung
1.1. |
Allgemein lassen sich die folgenden vier Megatrends ausmachen, die in der neuen Legislaturperiode als politische Kernprioritäten eingestuft werden müssen: Digitalisierung, Klimawandel und Biodiversitätsverlust, Demografie und Globalisierung. Diese Megatrends verändern unsere Art zu leben und zu arbeiten und bergen enorme Chancen, stellen uns jedoch auch vor neue Herausforderungen (1). Kritisch sind vor allem der Umfang und das Tempo des Wandels. |
1.2. |
Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind fest entschlossen, die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und das Übereinkommen von Paris (2) umzusetzen und auf die gesamte Palette der ihnen zur Verfügung stehenden externen politischen Maßnahmen zurückzugreifen, um die Umsetzung weltweit voranzubringen. Darüber hinaus haben die EU und 20 ihrer Mitgliedstaaten anlässlich der COP 24 (3) die Erklärung von Schlesien zu Solidarität und gerechtem Strukturwandel unterzeichnet. Darin wird hervorgehoben, dass die Berücksichtigung des sozialen Aspekts der Umstellung auf eine Niedrigemissionswirtschaft entscheidend für die gesellschaftliche Akzeptanz des Wandels ist. |
1.3. |
Der Binnenmarkt bleibt ein wesentliches Instrument der europäischen Integration. Von seiner Modernisierung profitiert die EU, wodurch die Nachhaltigkeit und der Zusammenhalt in Europa gestärkt werden. Der digitale Binnenmarkt zum Beispiel bietet Chancen und muss weiterentwickelt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu gewährleisten. Dazu müssen günstige Rahmenbedingungen für die in diesem Markt aufkommenden neuen Unternehmensformen geschaffen werden. Die EU ihrerseits muss sicherstellen, dass diese neuen Unternehmensformen nachhaltig sind, expandieren und in Europa bleiben. |
1.4. |
Wir müssen auf allen Ebenen gleichzeitig ansetzen, damit eine Handlungsdynamik zur Bewältigung der dringenden wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Herausforderungen entsteht. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist daher der Auffassung, dass die nachhaltige Entwicklung für die Zukunft Europas (4) maßgeblich wichtig ist, und fordert eine übergreifende EU-Nachhaltigkeitsstrategie bis 2050 zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen (5). Dieser Paradigmenwechsel erfordert Änderungen a) im Governancebereich, d. h. die Entwicklung spezifischer Governancemechanismen, um dringende Probleme schneller zu lösen und komplexe Fragestellungen zu bewältigen. Durch diese Mechanismen würden die EU- und nationale Ebene verknüpft, nicht aber Maßnahmen auf diesen Ebenen ersetzt; b) über die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDG) im Rahmen der wirtschafts- und sozialpolitischen Überwachungs- und Haushaltsplanungsverfahren. Für das Europäische Semester könnten daher neue verbesserte quantifizierbare und sich ergänzende soziale, wirtschaftliche und ökologische Indikatoren entwickelt werden, um alle Aspekte und Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte sowie die 17 SDG zu überwachen und zu begleiten. |
1.5. |
Was die soziale Dimension angeht, kann die EU auf ihr Sozialmodell im Vergleich zu anderen Teilen der Welt stolz sein. Indes sind soziale Errungenschaften und Fortschritte in Europa keine Selbstverständlichkeit. 2017 bekräftigte die EU ihre Verpflichtung auf die europäische Säule sozialer Rechte. Die Umsetzung der Säule und die nächsten Schritte sind entscheidend für eine kohärente und komplementäre Politikgestaltung auf EU- und nationaler Ebene, um einen erneuerten Konsens über eine nachhaltige wirtschafts- und sozialpolitische Strategie zu schaffen und das Versprechen einzulösen, über ein ausgewogenes Wirtschaftswachstum und sozialen Fortschritt die Lebensqualität der Bürger zu steigern (6). |
1.6. |
Die EU muss ihre politischen Maßnahmen und ihr Handeln besser auf die Gewährleistung der Geschlechtergleichstellung und der anderen Formen von Gleichstellung ausrichten und gleichzeitig die gesellschaftliche Chancengleichheit aller Menschen, die den vielfältigen Formen der Diskriminierung ausgesetzt sind, sicherstellen. |
1.7. |
Um sowohl den neuen als auch den bisherigen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Prioritäten Rechnung zu tragen, fordert der EWSA einen ehrgeizigen und stärker zielorientierten EU-Haushalt, in dem sich der Wille widerspiegelt, die Herausforderungen, denen sich die EU gegenübersieht, zu bewältigen, diese in Chancen umzumünzen und so das Projekt Europa zu erneuern. Der EWSA spricht sich daher für eine Eignungsprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) aus. |
1.8. |
Eine strukturierte und regelmäßige zivilgesellschaftliche Teilhabe und ziviler Dialog sind maßgebend für die Förderung von Nachhaltigkeit in all ihren Dimensionen — wirtschaftlich, sozial und ökologisch — und sollten im Rahmen eines klaren Mandats zur Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Entwicklung, Umsetzung und Überwachung der Strategie sichergestellt werden. Der EWSA begrüßt den neuen Schwung, den die designierte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen der europäischen Demokratie verleihen will, und ist bereit, sich umfassend in die vorgeschlagene Konferenz zur Zukunft Europas einzubringen. |
1.9. |
Dem sozialen Dialog muss weiterhin eine wesentliche Funktion bei der Gestaltung und Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen zukommen, die sowohl den Unternehmen als auch den Arbeitnehmern zugutekommen. Angesichts der erheblichen Herausforderungen im Zusammenhang mit einem gerechten Übergang hin zu einer grünen Wirtschaftsweise und zu nachhaltigem Wachstum ist es eminent wichtig, die Sozialpartner einzubinden, um relevante Informationen zu berücksichtigen und im Konsens zu handeln. Der soziale Dialog und Tarifverhandlungen sind Grundvoraussetzungen für die Gewährleistung eines fairen Wandels, besserer Arbeitsplätze, eines angemessenen Einkommens sowie zur Bekämpfung von Sozialdumping. |
1.10. |
Der EWSA unterstützt eine gerechtere Besteuerung und die Bekämpfung von Betrug, Steuerhinterziehung, Geldwäsche und der Finanzpraktiken in Steueroasen. Es muss ein gemeinsames Ziel der EU-Institutionen, der Regierungen und der Wirtschaft sein, zusammenzuarbeiten, um wirksame Mechanismen wie die zwei Richtlinien zur Vermeidung von Steuerhinterziehung einzuführen. |
1.11. |
Das Arbeitsprogramm der Kommission 2020 und die vorgeschlagenen Prioritäten und Aktivitäten erfordern somit eine Anpassung der Ziele, Standpunkte und Arbeitsmethoden der Kommission. Alle ihre internen und externen politischen Strategien müssen kohärent und an den Nachhaltigkeitszielen ausgerichtet sein, damit Effizienz, Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Nachhaltigkeit gebührend berücksichtigt werden. |
1.12. |
Für seine konkreten Vorschläge zum Arbeitsprogramm der Kommission 2020 hat der EWSA den politischen Leitlinien für die nächste Europäische Kommission 2019–2024 (7) Rechnung getragen, die von der designierten EU-Kommissionspräsidentin im Juli 2019 vorgestellt wurden. |
1.13. |
Die neue Kommission steht in ihrer — am 10. September 2019 vorgeschlagenen — Zusammensetzung für die in diesen politischen Leitlinien umrissenen Prioritäten und Vorhaben, und ihre Struktur folgt der Notwendigkeit, den Klima-, Technologie- und Demografiewandel zu bewältigen, die die Art, wie wir leben und arbeiten, tiefgreifend verändern. |
2. Entwicklung unserer wirtschaftlichen Grundlage: Das europäische Zukunftsmodell — Förderung einer dauerhaften, inklusiven und nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung, eines erneuerten Binnenmarktes, produktiver Vollbeschäftigung und menschenwürdiger Arbeit für alle
2.1. |
Wir brauchen dringend eine neue europäische Wirtschaftsstrategie: ein positives Narrativ für die künftige Entwicklung der EU-Wirtschaft in der Welt, das dazu beitragen würde, die Widerstandsfähigkeit der EU gegenüber wirtschaftlichen Schocks und die wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit ihres Wirtschaftsmodells zu stärken und zu verbessern und dadurch das Vertrauen, die Stabilität und den gemeinsamen Wohlstand für alle Menschen in Europa wiederzuerlangen. Diese Strategie, die auf dem in den letzten Jahren erzielten Fortschritt aufbaut, könnte das Fundament für eine weitere wirtschaftliche, fiskalische, finanzielle, soziale und politische Integration bilden. Dies ist notwendig, um die in Artikel 3 EUV verankerten Ziele des EU-Binnenmarkts und der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion zu erreichen. |
2.2. |
Die EU kann nur auf einer Strategie beruhen, die wirtschaftlich solide und sozial und ökologisch nachhaltig ist. Mit der ökologischen Dimension muss sichergestellt werden, dass die „Grenzen des Planeten“respektiert werden und kein Raubbau an den natürlichen Ressourcen betrieben wird, damit die langfristige nachhaltige Nutzung dieser Ressourcen möglich bleibt und die biologische Vielfalt wirksam geschützt wird (8). Die Wirtschaft ist ein Motor gesellschaftlicher und ökologischer Entwicklungen sowie nachhaltiger Wettbewerbsfähigkeit. Die europäischen Unternehmen sind zusammen mit den Arbeitnehmern und Interessenträgern bereit, mitzuwirken und Verantwortung zu übernehmen. Europa braucht ein zukunftsorientiertes Unternehmensumfeld, in dem soziale und ökologische Belange berücksichtigt und günstige und förderliche Bedingungen für wirtschaftliche Aktivitäten geboten werden, damit Unternehmen wirksam nachhaltig wachsen und somit Wohlstand erzeugen können, der dann umverteilt werden kann. Dies kann auch in Form von mehr hochwertigen Arbeitsplätzen, besseren Beschäftigungsmöglichkeiten und durchsetzbaren Rechten erfolgen. |
2.3. |
Der Binnenmarkt mit seiner wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Dimension steht im Mittelpunkt der europäischen Integration und ist ein wichtiger Träger der sozialen Marktwirtschaft in Europa. Er muss jedoch vollendet, erneuert und modernisiert werden, damit er zu einem digitalen Binnenmarkt werden kann. Dazu müssen vorrangig günstige Bedingungen für die Entwicklung von unterschiedlichen Unternehmensformen (u. a. neuen Wirtschaftsmodellen), Digitalisierung und Innovation sowie für die Erschließung grenzüberschreitender Chancen geschaffen werden. Seine Funktionsweise sollte verbessert und uneingeschränktes Engagement für seine weitere Integration gewährleistet werden. Der Binnenmarkt sollte daher in der Lage sein, nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und Innovationen zu schaffen, Investitionen anzuziehen, Unternehmer zu fördern und die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen auf globalisierten Märkten zu fördern. Allerdings ist auch festzustellen, dass die positiven Auswirkungen des Binnenmarktes ungleich verteilt sind und nicht alle Bürgerinnen und Bürger an seinem Wohlstand teilhaben können (9). |
2.4. |
Bezüglich der makroökonomischen Aussichten haben sich die Unsicherheiten nicht verringert. Vom erwarteten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und den globalen Spannungen zwischen den Vereinigten Staaten und China gehen nach wie vor ernsthafte Bedrohungen für die wirtschaftliche Entwicklung und Beschäftigung in der nahen Zukunft aus. In der Prognose der Europäischen Kommission vom Sommer wurde beobachtet, dass — trotz einer im Unterschied zu den vergangenen zwei Jahrzehnten niedrigen gesamtwirtschaftlichen, aggregierten Arbeitslosenquote — mehrere Mitgliedstaaten noch nicht das Beschäftigungsniveau der Vorkrisenjahre erreicht haben. Die Wachstumsrate des BIP liegt in der gesamten EU in diesem Jahr voraussichtlich bei nur 1,4 % und im Euro-Währungsgebiet bei 1,2 % (10). Der EWSA ist besorgt darüber, dass sich die voraussichtliche Gefahr einer Abschwächung des Wirtschaftswachstums im Euro-Währungsgebiet in nicht allzu ferner Zukunft durchaus zu einer neuen sozioökonomischen Krise ausweiten könnte, was umfangreiche Anpassungen erfordern würde (11). Um die Gefahr einer neuen Rezession zu bannen, ist eine expansive Haushaltspolitik (positiver fiskalischer Kurs) zur Begleitung einer entsprechend ausgerichteten Geldpolitik erforderlich. In den Mitgliedstaaten mit erheblichen Überschüssen in der Zahlungsbilanz und mit einem ausgeglichenen Haushalt bzw. mit Haushaltsüberschüssen ist ein expansiver Haushalt besonders wichtig. |
2.5. |
Das BIP-Wachstum ist kein Gradmesser für das Wohlergehen der meisten Bürger und spiegelt nicht die Umweltzerstörung und die Erschöpfung natürlicher Ressourcen wider. Daher müssen Maßnahmen für gesellschaftliches Wohlergehen und Nachhaltigkeit mit einem geeigneteren Set von Indikatoren konzipiert werden, die das tatsächliche Ausmaß langfristiger wirtschaftlicher Auswirkungen wiedergeben. Der ausschließliche Bezug auf das BIP ermöglicht nur Maßnahmen, die lediglich wirtschaftliche Effekte berücksichtigen. Deshalb muss der Referenzrahmen durch Einbeziehung von sozialen und ökologischen Indikatoren erweitert werden, damit wahrhaft nachhaltige Reformen entwickelt werden. Diese Indikatoren müssen unbedingt im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen stehen (12). |
2.6. |
Erhebliche soziale Ungleichheiten innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten bzw. Regionen und territoriale Ungleichgewichte zwischen ländlichen und städtischen Gebieten geben nach wir vor Anlass zur Sorge. Auch bei der Verteilung des Vermögens bestehen signifikante Ungleichheiten. In diesem Zusammenhang begrüßt der EWSA das prioritäre Thema des finnischen Ratsvorsitzes „Ökonomie des Wohlbefindens“und stimmt zu, dass der Abbau von Ungleichheit und Unterschieden eine politische Priorität sein muss. Er stimmt ferner darin überein, dass das Konzept einer „Ökonomie des Wohlbefindens“in die künftige Politik der EU einbezogen werden und eine zentralere Stellung bei der Beschlussfassung in puncto Nachhaltigkeit und Wirtschaft haben muss. |
2.7. |
Die EU ist konfrontiert mit einer sich rasch verändernden geopolitischen und wirtschaftlichen Lage, zunehmender sozialer und gesellschaftlicher Polarisierung, wachsender Bedeutung der Digitalisierung und Technologie in allen Lebensbereichen sowie dem Klimawandel und anderen ökologischen Herausforderungen. Der industrielle Wandel der EU ist zur Bewältigung dieser Probleme von zentraler Bedeutung. Dabei müssen die globalen Nachhaltigkeitsziele umfassend berücksichtigt werden. Diese bieten einen wesentlichen globalen Rahmen für eine gerechte und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung. |
2.8. |
In diesem Zusammenhang sollte sozial- und beschäftigungspolitischen Aspekten, die für junge Menschen relevant sind, mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte, insbesondere in Bezug auf die derzeit diskutierte Zukunft der Arbeitswelt. Dazu zählen u. a. die Digitalisierung, Arbeit auf Plattformen, Fragmentierung und Prekarisierung des Arbeitsmarkts, von denen vor allem junge Menschen betroffen sind. |
2.9. |
Die Auswirkungen des demografischen Wandels bilden einige der am deutlichsten absehbaren Herausforderungen, vor denen die Union und ihre Mitgliedstaaten mittelfristig stehen werden. Aufgrund der demografischen Entwicklung muss in Europa die berufliche Eingliederung von Frauen, jungen und älteren Arbeitnehmern und Menschen mit Behinderungen sowie von Migranten verbessert werden. Es sind dynamischere, wirksamere und effizientere arbeitspolitische Maßnahmen erforderlich, um ihre Talente, Fähigkeiten und unternehmerischen Potenziale nutzen und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen. Angemessene Sozialschutzsysteme sowie die Gewährleistung schneller Übergänge von der Arbeitslosigkeit zu stabilen Arbeitsverträgen und Beschäftigungsbedingungen sollten dabei ebenso wichtig sein. |
2.10. |
Investitionen in Menschen und in die soziale Nachhaltigkeit können zur Bewältigung dieser gemeinsamen Herausforderungen beitragen. Verbesserungen der Arbeitsmarkteinrichtungen (z. B. aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und eine wirksamere Rolle der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (13)) sollten grundsätzlich zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lebensbedingungen möglichst vieler Europäerinnen und Europäer führen. Zur Bewältigung der oben genannten Herausforderungen fordert der EWSA unter anderem wirksamere, effizientere und nachhaltigere Sozialschutzsysteme. In diesem Zusammenhang besteht Spielraum für wirksamere politische Maßnahmen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten. |
2.11. |
Solche Maßnahmen könnten sich auf eine Verpflichtung zur Umsetzung der Säule sozialer Rechte konzentrieren. Diese in der interinstitutionellen Proklamation verankerten Verpflichtung basiert unter anderem auf den Grundsätzen des nachhaltigen Wachstums, der Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts sowie dem Zusammenhalt und der Konvergenz, der Vielfalt der nationalen Systeme und der Schlüsselrolle der Sozialpartner (14). |
2.12. |
Zudem muss die EU eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen spielen. Dabei ist erstens anzuerkennen, dass inländische Einnahmen in erster Linie durch das Wirtschaftswachstum erzeugt und durch ein günstiges Umfeld auf allen Ebenen unterstützt werden. Zweitens sind private Unternehmenstätigkeit, die Erfahrung und Kreativität der Arbeitnehmer, Investitionen und Innovation wichtige Triebkräfte der Entwicklung (15). |
2.13. |
Der soziale Dialog hat sich als ein unverzichtbares Instrument erwiesen, um Politik und Rechtsetzung der EU zu verbessern, Rechtsvorschriften vorwegzunehmen bzw. eine Alternative dazu darzustellen und deren gesellschaftliche Legitimität zu stärken. Der soziale Dialog kann auch ein Instrument für die Umsetzung der Agenda für nachhaltige Entwicklung sein. |
2.14. |
In der Finanz- und Wirtschaftskrise spielte die EZB eine stabilisierende Rolle. Der EWSA regt außerdem an, die Rolle der EZB als Kreditgeber der letzten Instanz zu verankern. Dennoch sind wir immer noch mit besorgniserregenden wirtschaftlichen Phänomenen konfrontiert, wie z. B. dem bescheidenen Investitionsniveau trotz einer relativ expansiven Geldpolitik oder der Tatsache, dass Banken trotz Negativzinsen Geldmittel bei der EZB hinterlegen. Da weitere Finanz- oder Wirtschaftskrisen nicht ausgeschlossen werden können, muss die künftige Kommission Maßnahmen ergreifen, um die EU-Wirtschaft weniger anfällig und widerstandsfähiger zu machen. Zudem muss die nächste Kommission zur Verhinderung künftiger Krisen insbesondere Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzmärkte und zur Stärkung der Nachfrageseite der Wirtschaft auflegen. Eine strikte Anwendung der Haushaltsregeln dämpft die wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere in der derzeitigen unklaren Lage. Der EWSA empfiehlt erneut, die goldene Regel umzusetzen (16). |
Vorschläge:
— |
Die Agenda 2030 der Vereinten Nationen umfasst 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung, zu deren Verwirklichung sich die EU bis 2030 verpflichtet hat. Der EWSA fordert eine übergreifende Nachhaltigkeitsstrategie EU 2050 zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen, die durch einen anspruchsvollen EU-Haushalt sichergestellt wird. Er ist der Auffassung, dass die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte hierzu beiträgt; (17)
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— |
Der EWSA ist der Auffassung, dass folgende Punkte als Schlüsselfaktoren für Widerstandsfähigkeit in ein entsprechendes Aktionsprogramm aufgenommen werden sollten: (28)
|
— |
Das Defizit an öffentlichen und privaten Investitionen muss unbedingt überwunden werden mit dem Ziel, das Niveau kurzfristiger Investitionen von 2007 zu erreichen (22,5 % des EU-BIP im Vergleich zu den gegenwärtigen 20,5 %. Beide Zahlen liegen gegenüber den Vergleichszahlen in China und den USA noch erheblich zurück). Daher muss eine der Hauptprioritäten der Haushaltspolitik in öffentlichen Investitionen und der Förderung privater Investitionen sowie in Reformen zur Verbesserung des Unternehmensumfelds liegen. Diese Reformen müssen mit Reformen zur Verbesserung der Beschäftigungsqualität einhergehen, indem das erschreckend hohe Niveau prekärer Arbeitsverhältnisse gesenkt und in puncto Sozial- und Arbeitnehmerrechten ein hoher Standard gewährleistet wird (29); |
— |
Der EWSA ist der Auffassung, dass die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Festlegung von Benchmarks und Mindeststandards für ein „Europa mit AAA-Rating in sozialen Fragen“ (30) gemeinsame Prinzipien, Definitionen und Methoden für angemessene Mindesteinkommensregelungen in allen Mitgliedstaaten vereinbaren sollten. Die neuesten Arbeiten zu Referenzbudgets (31) und zum European Minimum Income Network (EMIN) (32) bieten die Grundlage, damit die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten gemeinsame Kriterien für die Festlegung eines angemessenen Mindesteinkommens vereinbaren, mit dem sich Betroffene aus der Armut befreien und ein angemessenes Auskommen haben, das mit der Menschenwürde vereinbar ist. Dafür sollte nach Konsultation der Interessenträger eine Gesetzgebungsinitiative der EU erwogen werden. |
— |
Erforderlich sind weitere öffentliche Investitionen in Gesundheit, Bildung, soziale Inklusion und in die Ökologisierung der Wirtschaft, insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene. Sie sollten durch die Einführung der goldenen Regel realisiert werden, die der EWSA in mehreren seiner jüngsten Stellungnahmen empfohlen hat: Ausgaben für Investitionen, insbesondere solche, die ein langfristig nachhaltiges Wachstum stützen, sollten bei der Berechnung in Bezug auf die Einhaltung der Defizitziele des Stabilitäts- und Wachstumspakts nicht mitberücksichtigt werden. Wenn dies mit einem Reformprozess einhergeht, bleibt die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sichergestellt (33). |
— |
Der EWSA nimmt zur Kenntnis, dass die designierte Kommissionspräsidentin ein Rechtsinstrument vorschlagen will, mit dem sichergestellt werden soll, dass jeder Arbeitnehmer in der Union einen gerechten Mindestlohn erhält. Er hält es für nützlich, Referenzwerte festzulegen, mit denen die Angemessenheit von Niedriglöhnen zwecks Armutsprävention unter Lohnempfängern beurteilt werden kann. Dafür sollen auch Analysen und der Austausch bewährter Methoden im Wege der verfügbaren Prozesse des gegenseitigen Lernens und durch die Einführung gemeinsamer Standards zur Festlegung transparenter und vorhersehbarer Mindestlöhne (soweit sie existieren und sie von den Sozialpartnern gewollt sind) gefördert werden (34). |
— |
Die Abfederung sozialer Ungleichheiten, Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Betrug und Förderung einer gerechteren Verteilung der Steuerlast müssen zu den politischen Prioritäten der kommenden Kommission gehören. Er fordert deshalb, dass die auf europäischer Ebene angenommenen Bestimmungen zur Bekämpfung dieser Arten von Straftaten und unlauteren Praktiken unverzüglich angewandt und die Möglichkeit weiterer wirksamerer Maßnahmen wie u. a. Instrumente zur Beendigung der illegalen Aktivitäten von Steueroasen sondiert werden (35). |
3. Verwirklichung einer grüneren, faireren und inklusiveren Zukunft — Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen
3.1. |
Der EWSA betont, dass der Umweltschutz angesichts der aktuellen Umweltbeeinträchtigungen hohe Priorität für die EU haben muss und dass er in allen Politikbereichen und bei allen Maßnahmen der EU zu berücksichtigen ist. Der Ausschuss betont, dass die EU eine neue industriepolitische Strategie im Einklang mit der Notwendigkeit wirksamer Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen, zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger am Energiemix sowie zur Energieeinsparung entwickeln muss, um sicherzustellen, dass zumindest die Ziele des Übereinkommens von Paris umfassend und umgehend umgesetzt werden. Gleichzeitig sollte die EU die anderen Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris zur Einhaltung ihrer Zusagen anhalten, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen sicherzustellen. Dementsprechend sollten auch die Emissionsreduktionsziele der EU für 2030 und 2050 angepasst werden. |
3.2. |
Der immer raschere Klimawandel, der drastische Rückgang der biologischen Vielfalt, andere Umweltrisiken und das kollektive Versäumnis, erfolgreiche Strategien umzusetzen, sind ebenfalls ernsthafte Bedrohungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Ökosysteme Europas. Deshalb brauchen wir eine starke übergreifende EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung bis 2050, mit der die Agenda 2030 der Vereinten Nationen umgesetzt wird. Die EU sollte die gerechte und nachhaltige Umstellung auf eine möglichst weitreichende Versorgung mit erneuerbaren Energien beschleunigen. Die Versorgung aus erneuerbaren Energien sollte sauber und erschwinglich und dem Ausbau von Energiegemeinschaften und Bürgerenergie förderlich sein. |
3.3. |
Europa muss beim Umweltschutz und der Bewältigung des Klimawandels eine Vorreiterrolle übernehmen. Der EWSA begrüßt, dass laut den politischen Leitlinien der designierten Kommissionspräsidentin, Ursula von der Leyen, eine Priorität der EU gegenwärtig und auch künftig auf verstärkten Anstrengungen im Klimaschutzbereich liegen soll. Ökologische Nachhaltigkeit erfordert ein breit gefächertes politisches Instrumentarium, das auch die Handelspolitik einschließt. Zudem erfordert sie die rechtzeitige Umsetzung von Maßnahmen auf globaler, europäischer, nationaler und regionaler Ebene in Bereichen wie Energie und Verkehr, Besteuerung, Forschung, Industrie- und Wettbewerbspolitik sowie Beschäftigungs- und Sozialpolitik. |
3.4. |
Wenn das Übereinkommen von Paris vollständig umgesetzt wird, könnte die Umstellung auf eine klimaneutrale Wirtschaft Prognosen zufolge insgesamt zu einem zusätzlichen Anstieg des BIP um 1,1 % und der Beschäftigung um 0,5 % im Vergleich zu einem Szenario ohne klimapolitische Maßnahmen führen. So könnten über die bereits erwarteten 12 Mio. neuer Arbeitsplätze hinaus in der EU bis 2030 zusätzliche 1,2 Mio. Arbeitsplätze entstehen (36). Dazu müssten gleiche Bedingungen im weltweiten Wettbewerb geschaffen werden, insbesondere für ressourcen- und energieintensive Industriezweige in Europa (37). |
3.5. |
Die Umstellung auf eine klimaneutrale Kreislaufwirtschaft wird nicht automatisch inklusiv vonstattengehen, denn sie kann erhebliche Kosten und Risiken für bestimmte Branchen mit sich bringen. Eine gerechte Umstellung umfasst im Wesentlichen zwei Dimensionen: die Ergebnisse (die neue Beschäftigungsstruktur und sozioökonomische Landschaft in einer dekarbonisierten Wirtschaft) und den Prozess (wie dies erreicht wird). Das Ergebnis sollte eine solide industrielle und wirtschaftliche Grundlage sein, flankiert von einem günstigen Investitionsumfeld und gut funktionierenden Arbeitsstrukturen und Bildungssystemen, sodass allen Menschen eine auskömmliche Arbeit in einer inklusiven Gesellschaft ohne Armut geboten werden kann. Der Prozess, also wie dies erreicht werden kann, sollte auf einer gesteuerten Umstellung mit sinnvollen wirtschaftspolitischen Maßnahmen und einem sozialen wie auch einem zivilen Dialog auf allen Ebenen beruhen, um sicherzustellen, dass die Lasten und Vorteile gerecht verteilt werden und niemand zurückgelassen wird. Die notwendigen Maßnahmen und Reformen können erhebliche Auswirkungen auf Menschen und Regionen haben, darunter auch eine beträchtliche Verlagerung von Arbeit zwischen den Branchen und Beschäftigungen sowie tiefgreifende Änderungen beim künftigen Qualifikationsbedarf. Ein nachhaltiger Wandel erfordert Investitionen in wirksame und integrierte Sozialschutzsysteme. Ferner muss er eng mit einer tiefgreifenden und demokratischen Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion verknüpft sein wie auch mit einer soliden Finanzstrategie, die seine angemessene Finanzierung über einen ehrgeizigen neuen mehrjährigen Finanzrahmen, nachhaltige und gerechte nationale Steuersysteme sowie starke öffentliche Investitionen auf nationaler und europäischer Ebene sicherstellen kann. Diesbezüglich ist eine Eignungsprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) erforderlich. |
3.6. |
EU-Instrumente wie das Europäische Semester, der ESF und der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) sowie der europäische soziale Dialog können zu einem gerechten Wandel beitragen, indem von der Arbeit in energieintensiven Branchen abhängige Unternehmen, Arbeitnehmer und Familien während der Umstellung unterstützt werden, u. a. durch Weiterbildung und Umschulung, individuelle Beratung bei der Arbeitssuche sowie eventuelle Einkommensersatzleistungen. |
3.7. |
Der EWSA begrüßt die neuen Leitlinien über die Offenlegung klimabezogener Informationen durch Unternehmen als Teil des Aktionsplans der Kommission für die Finanzierung nachhaltigen Wachstums sowie die zentralen Empfehlungen zu den Arten der wirtschaftlichen Tätigkeiten, die einen echten Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels bzw. zur Anpassung an diesen leisten können (Taxonomie) (38). Diesbezüglich gilt es, Vorhersehbarkeit, Sicherheit und Klarheit darüber zu schaffen, welche Tätigkeiten wirklich ökologisch nachhaltig sind (39). |
Vorschläge:
— |
Der EWSA unterstützt die Entwicklung angemessener Ansätze für einen „gerechten Übergang“im Rahmen eines sozialen Dialogs auf geeigneter nationaler und europäischer Ebene und in Verbindung damit die Einführung von Maßnahmen zur Gestaltung, Änderung und Festlegung von Mindestschutzstandards bei Umstrukturierungen am Arbeitsplatz oder Massenentlassungen aufgrund des Wandels (Technologiewende, Demografiewende, Globalisierung, Klimawandel, Umstellung auf die Kreislaufwirtschaft), einschließlich des Rechts auf Tarifverhandlungen zur vorausschauenden Gestaltung der Veränderungen und zur Gewährleistung einer Unterstützung für die betroffenen Arbeitnehmer (Aktualisierung der Richtlinie über Massenentlassungen (40)). |
— |
Ein gerechter Übergang muss integraler Bestandteil des Politikrahmens für nachhaltige Entwicklung sein. Strategien für einen gerechten Übergang sollten vorrangig darauf abheben, nachteilige Verteilungseffekte klimapolitischer Maßnahmen zu korrigieren sowie Arbeitsmarktübergänge aktiv zu steuern, und auch Fragen der regionalen Entwicklung berücksichtigen. |
— |
Zur Bewältigung der klima- und umweltpolitischen Herausforderungen muss die EU die Wende von einer Linearwirtschaft zu einer CO2-neutralen Kreislaufwirtschaft vollziehen, die langfristige und möglichst effiziente Kreisläufe gewährleistet (41). |
— |
Nach Auffassung des EWSA muss der Finanz-Klima-Pakt sämtliche klimaschutzpolitischen Aspekte abdecken, wie zum Beispiel einen gerechten Wandel (Maßnahmen zur Eindämmung der Auswirkungen der Veränderungen, aber auch zum Ausgleich für Schäden und Verluste) sowie effektive Konzepte für die Anpassung an den Klimawandel. Das Modell der Kreislaufwirtschaft sollte weitgehend Priorität erhalten, und der diesbezügliche Rechtsrahmen sollte verbessert werden. All dies muss durch angemessene Haushaltspläne über die Neuausrichtung laufender Investitionen („grüne Zweckbindung“) und neue zugängliche Finanzierungsquellen finanziert werden (42). |
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Langfristig erfordert der Pakt die Schaffung eines klaren und vorhersehbaren europäischen politischen Rahmens, um Planungssicherheit für Investitionen zu gewährleisten. Dazu müssen aktiv Überlegungen zu den verschiedenen strategischen Optionen angestellt werden, etwa Grenzausgleichssysteme (wie eine CO2-Grenzsteuer zur Verhinderung von CO2-Verlagerungen in Drittländer (43)) für Produkte, die nicht denselben sozialen und ökologischen Standards unterliegen (44). |
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Nach der Entwicklung und umfassenden Einführung einer Nachhaltigkeitstaxonomie (45) sollte geprüft werden, ob zusätzliche Legislativvorschläge erforderlich sind, die angemessen sein und mit einer fundierten Folgenabschätzung einhergehen müssen. In diesem Zusammenhang verweist der EWSA auf seine beiden Stellungnahmen zum Europäischen Pakt zur Finanzierung des Klimaschutzes (46) und zum Aktionsplan der Kommission „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ (47); |
— |
Um die erweiterten Emissionsreduktionsziele der EU bis 2030 zu erreichen, bedarf es mehr öffentlicher wie auch privater Investitionen in eine CO2-neutrale Wirtschaft. Darüber hinaus ist ein tiefgreifender Wandel erforderlich, um gemäß den Zielen des Übereinkommens von Paris bis 2050 eine CO2-neutrale Wirtschaft zu verwirklichen. Die anhaltend geringen Investitionen in erneuerbare Energien in Europa werden zudem durch nach wie vor hohe Subventionen für fossile Brennstoffe und andere umweltschädliche Beihilfen in den Mitgliedstaaten konterkariert. Das Problem sind nicht nur mangelnde Investitionen: Auch die Verteilung der vorhandenen Ressourcen ist mangelhaft. Klare politische Ziele und ein kohärenterer Politikrahmen sind vonnöten, um diese negativen Entwicklungen umzukehren. In jedem Fall muss das Ende der Ära fossiler Brennstoffe in Europa mit den erforderlichen Investitionen einhergehen, um den Schutz der Beschäftigten in Europa, die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Förderung der Entwicklung vor Ort sicherzustellen. Der Prozess der Umstellung muss jeweils mit den Sozialpartnern und den Organisationen der Zivilgesellschaft ausgehandelt sowie an Transparenz und eine wirksame Kommunikationspolitik geknüpft werden. |
— |
CO2-Emissionen sollten in der gesamten EU in sozial gerechter Form besteuert werden, indem die Verursacher zur Kasse gebeten und Investitionen in erschwingliche saubere Energie unterstützt werden. Eine entsprechend ausgestaltete Energiebesteuerung könnte die Energiewende vorantreiben und zu einem nachhaltigen und sozial gerechten Wachstum beitragen. |
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Eines der größten umweltbedingten Gesundheitsrisiken in der EU ist die Luftverschmutzung, die Ursache für etwa 400 000 vorzeitige Todesfälle pro Jahr ist. Die Bekämpfung der Luftverschmutzung durch Klimaschutzmaßnahmen bietet Gelegenheit, die Unterstützung durch Bevölkerung und Politik für den Klimaschutz zu verstärken. |
— |
Bekämpfung von Energie- und Wasserarmut und Gewährleistung erschwinglicher, gesunder und hochwertiger Lebensmittel, sicherer Produkte und ein Ende der schädlichen Exposition gegenüber toxischen Chemikalien. Ein breitgefächertes politisches Instrumentarium, einschließlich der europäischen Agrarpolitik, dürfte dazu beitragen, neuen gesellschaftlichen Ansprüchen gerecht zu werden, u. a. nachhaltigen Produktionsverfahren, einer besseren Ernährung, weniger Lebensmittelabfällen, besserem Tierschutz, Klimaschutz und der Bewahrung der Biodiversität. |
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Die EU sollte die Bemühungen der Partnerländer zur schrittweisen Abschaffung umweltschädlicher Beihilfen unterstützen und ihnen damit helfen, die Agenda 2030 und das Klimaschutzübereinkommen von Paris umzusetzen. |
— |
Die Handelspolitik der EU muss mit der Agenda 2030 und dem Übereinkommen von Paris im Einklang stehen. Die Bestimmungen über Handel und nachhaltige Entwicklung in bestehenden Abkommen müssen wirksam durchgesetzt werden. |
4. Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Freiheiten — Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
4.1. |
Trotz vieler interner und externer Herausforderungen sorgt die EU für Frieden, Stabilität und Wohlstand in ganz Europa und darüber hinaus und tritt entschlossen für ihre demokratischen Grundsätze, für Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte ein, die als Richtschnur für unsere Politik dienen, das Gefühl der Zusammengehörigkeit stärken und auf unserer gemeinsamen Kultur beruhen. Die Demokratie muss in Europa respektiert und im Ausland gefördert werden. Bürgerschaftliches Engagement, Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit sowie fairere, transparentere und inklusivere Entscheidungsprozesse müssen auf allen Ebenen gestärkt werden. |
4.2. |
Die EU braucht offene und lebendige Gesellschaften, in denen alle dieselben Rechte genießen und ohne Diskriminierung und unter uneingeschränkter Achtung ihrer Privatsphäre und ihrer Sicherheit leben können. Die kulturelle Vielfalt bereichert Europa und seine Völker. Vielfalt ist Teil der Identität und Stärke Europas. |
4.3. |
Europa steht vor großen Herausforderungen, die nicht allein aus nationalem Blickwinkel, sondern aus europäischer Perspektive angegangen und diskutiert werden müssen. Dazu müssen die Bestimmungen der Artikel 10 und 11 EUV umfassend angewandt werden. Die europäische Demokratie muss deshalb die transnationale Dimension ihrer Ziele und Herausforderungen stärken und zugleich eine europäische Bürgerschaft auf der Grundlage der gemeinsamen Werte der Europäischen Union fördern, dabei mehr Wissen über die EU-Institutionen vermitteln, einen gesellschaftlichen Rahmen schaffen, bei dem verstärkt auf Beratung und Teilhabe gesetzt wird, und Europa stärker in den Fokus rücken. |
4.4. |
Die demografischen Entwicklungen zeigen, dass Europa Zuwanderer und ihre Talente, Fähigkeiten und ihr unternehmerisches Potenzial brauchen wird. Es ist dringend notwendig, die Argumentation und die Migrationspolitik auf der Grundlage einer engeren Zusammenarbeit mit Drittländern zu ändern, um eine rationale, faktengestützte Debatte zu gewährleisten. Flüchtlinge und Migranten sollten nicht als Bedrohung, sondern als Chance für das europäische Wirtschafts- und Sozialmodell gesehen werden. Dafür brauchen wir einen umfassenden Ansatz und eine Strategie für die Migration, einschließlich legaler Einwanderung. |
Vorschläge:
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Die EU benötigt ein umfassendes und durchsetzbares Verfahren für die regelmäßige Prüfung der Lage der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten. |
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Freie und unabhängige Medien und die Zivilgesellschaft müssen unterstützt werden und die Möglichkeit haben, ihren Beitrag zur Demokratie zu leisten. |
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Die Verbraucherpolitik liegt im Interesse der Öffentlichkeit und kann daher das Engagement der Menschen für den Integrationsprozess der EU beeinflussen. Der EWSA fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Verbraucherrechte im Rahmen des REFIT-Programms, in der digitalen Welt und in Bezug auf die Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen durchgesetzt und gewahrt werden. Die Kommission sollte ihre Maßnahmen zur Beseitigung der Energie- und Konsumarmut und zur Verbesserung des Zugangs zu Lebensmitteln und Dienstleistungen für alle Europäer verstärken. Sie sollte auch die Rechte der Verbraucher auf Information, Bildung und Teilhabe sowie das Recht der Bürger auf Selbstorganisation fördern, damit ihre Interessen bei der Ausarbeitung der Vorschriften, die sie unmittelbar betreffen, vertreten werden. |
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Die Kommission muss die Überprüfung der wichtigsten rechtlichen und nicht rechtlichen Instrumente der europäischen Verbraucherpolitik als einer bereichsübergreifenden und horizontalen Politik für die Bürger abschließen und einen neuen Aktionsplan für Verbraucherschutz für die nächsten zehn Jahre vorlegen. |
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Der Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse ist wesentlicher Bestandteil der sozialen Gerechtigkeit und wird durch den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Nutzer untermauert, der jede Art von Diskriminierung oder Ausgrenzung verbietet. Der EWSA fordert daher eine Klärung des Konzepts des universellen Zugangs zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse sowie gesetzgeberische Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten zur Festlegung von Indikatoren für den Zugang verpflichten (48). |
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Die Kommission sollte eine europäische Agenda zur Bekämpfung der Diskriminierung aus den in Artikel 19 des Vertrags von Lissabon aufgeführten Gründen vorlegen und zudem konkrete Maßnahmen ergreifen, um die Blockade der Richtlinie über die Anwendung der Grundsätze der Gleichbehandlung aufzuheben und die Richtlinie zu überarbeiten. Sie sollte sich darüber hinaus der Lebensbedingungen von Kindern, Frauen, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen in prekären Situationen annehmen und Lösungen für neue Formen der Schutzbedürftigkeit finden. Der EWSA empfiehlt der Kommission, bereits zu Beginn ihrer Amtszeit dringend Maßnahmen in dieser Frage zu ergreifen. |
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Die Kommission sollte konkrete Initiativen im Einklang mit den Empfehlungen des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ergreifen und das VN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in ihren außenpolitischen Maßnahmen und Programmen umsetzen. Dazu gehört auch die Einführung eines in allen Mitgliedstaaten anerkannten EU-Behindertenausweises. 2020 sollte die EU ihren Vorschlag für die Europäische Agenda für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (2020-2030) vorlegen und das Jahr 2023 zum Europäischen Jahr der Rechte von Menschen mit Behinderungen erklären. |
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Der EWSA fordert die Kommission außerdem auf, Maßnahmen in Bildungseinrichtungen auf allen Ebenen zu unterstützen, die dazu beitragen, dass Schüler und Studierende zwischen gefälschten Nachrichten (fake news) und wissenschaftlich belegten Tatsachen unterscheiden können. |
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Die EU muss ihre Strategien und Maßnahmen verbessern, um für Geschlechtergleichstellung zu sorgen, indem sie eine zukunftsweisende und messbare Agenda für die Gleichstellung der Geschlechter als Teil einer integrierten und ehrgeizigen, auf fünf Jahre angelegten EU-Gleichstellungsstrategie umsetzt. Im Rahmen dieser Strategie sollten unter anderem Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern beseitigt werden, nicht nur durch ein konkretes Instrument für mehr Transparenz in Unternehmen in Bezug auf Lohnpolitik und ihre Strategien zur Beseitigung dieser Unterschiede, sowie Maßnahmen in allen Bereichen, die im Aktionsplan zur Beseitigung geschlechtsbedingter Lohnunterschiede vorgesehen sind. Zudem muss die EU sicherstellen, dass alle Menschen, die Opfer von Mehrfachdiskriminierung sind, gleiche Chancen in der Gesellschaft erhalten. |
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Der EWSA betont, dass Flüchtlinge und Asylbewerber dringend unterstützt und integriert werden müssen. Er fordert die Kommission auf, dringend eine wirksame Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems einzuleiten und umzusetzen, das der Achtung der Menschenrechte Rechnung trägt, und so ein echtes gemeinsames System für alle Mitgliedstaaten zu schaffen. Darüber hinaus empfiehlt er, Fortschritte im Bereich der Neuansiedlung und der humanitären Visa für Flüchtlinge zu erzielen, um dem tatsächlichen Bedarf gerecht zu werden. Er fordert die Kommission auf, die Bemühungen zur Überwachung und Unterstützung der Umsetzung des Abkommens über die Verteilung der Flüchtlinge unter den Mitgliedstaaten zu verstärken. |
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Ferner fordert er die Achtung der Menschenrechte und des Völkerrechts bei der Überprüfung der Partnerschaftsabkommen mit den Drittländern, die Durchreise- und Herkunftsländer der Migranten sind, sowie die Schaffung von Finanzierungsinstrumenten, um die eigentlichen Ursachen der Migration zu bekämpfen. |
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Die Zusammenarbeit mit den Partnerländern ist von grundlegender Bedeutung für die Beseitigung der Ursachen von Migration, die Hilfe für Flüchtlinge, die Steuerung von gemischten Flucht- und Migrationsbewegungen, die Bekämpfung von Schleuserkriminalität und die Durchführung von Rückkehr- und Rückübernahmemaßnahmen. Um den Menschen in ihren Heimatländern wirksam helfen zu können, müssen humanitäre, entwicklungspolitische und politische Instrumente koordiniert werden. |
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Die EU sollte Strategien und Maßnahmen verabschieden, die eine sichere, geordnete und reguläre Migration unterstützen und die Integration und den sozialen Zusammenhalt stärken. Die EU sollte den Status von Umweltmigranten regeln und in Bezug auf Arbeitsmigrations- und Integrationsprogramme enger mit der IAO zusammenarbeiten (49). |
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Der EWSA ruft dazu auf, sichere und legale Wege für Flüchtlinge auf ihrem Weg in die EU zu schaffen. Ein koordinierter Ansatz aller Mitgliedstaaten und europäischen und nationalen Akteure auf der Grundlage von gemeinsamer Verantwortung, gerechter Zuweisung, Konvergenz und Achtung der Grundrechte ist erforderlich, um weitere Möglichkeiten zur Familienzusammenführung, Umverteilung und Neuansiedlung zu schaffen. |
5. Förderung europäischer Interessen und Werte in der Welt — Stärkung der Mittel für die Umsetzung und neue Impulse für die globale Nachhaltigkeitspartnerschaft
5.1. |
In einer zunehmend fragmentierten und multipolaren Welt muss die EU ihre Position stärken, um Wohlstand, Sicherheit und Werte zu gewährleisten. Wie in der Globalen Strategie vom Juni 2016 dargelegt, muss Europa durch konsequente und nachdrückliche Unterstützung der multilateralen, regelbasierten Weltordnung, in deren Mittelpunkt die Vereinten Nationen stehen, eine Führungsrolle übernehmen. Die EU sollte eine auf den grundlegenden Werten der sozialen Marktwirtschaft, der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit, der nachhaltigen Entwicklung, des Multilateralismus und der Achtung des humanitären Völkerrechts beruhende globale Ordnungspolitik fördern. |
5.2. |
Darüber hinaus sollte sich die EU vorrangig darum bemühen, enge nachbarschaftliche Beziehungen aufzubauen, die auf einem klaren Gleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten beruhen. Bezugspunkte dabei könnten die Nachbarschaftspolitik und die Entwicklungspolitik der EU sein, die zu den Prioritäten der Union gehören, und es könnte auch auf die Rolle der EU als weltweit größter Geber Bezug genommen werden. Die Zivilgesellschaft sollte an der Überwachung dieser Politikbereiche beteiligt sein. |
5.3. |
Die EU muss die Dynamik des Erweiterungsprozesses erhalten und die Beitrittsverhandlungen und -programme mit den Ländern des westlichen Balkans fortsetzen. |
5.4. |
Die Handelspolitik der EU ist ein Schlüsselelement, bei der die EU als ein Block auftritt und die all ihre Mitgliedstaaten vereint. Durch die Handelspolitik ist es der EU gelungen, ihren Wohlstand durch den Handel mit einer Vielzahl von Partnern zu steigern. Gleichzeitig verkörpert und fördert die EU durch den Handel die Werte der sozialen Inklusion und des Umweltschutzes, die für die Gestaltung einer nachhaltigen Globalisierung unabdingbar sind — d. h. einer Art der Globalisierung, deren Vorteile nicht nur Großunternehmen und Investoren, sondern auch den Bürgern, Arbeiternehmern, Landwirten, Verbrauchern, dem Handwerk, den freien Berufen und den KMU, insbesondere den Kleinstunternehmen, zugutekommen. Der Handel ist auch ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der EU-Politik gegenüber den Entwicklungsländern, das insbesondere in den Beziehungen zu Afrika zum Übergang von einem Entwicklungsansatz zu einem Partnerschaftsansatz beiträgt. |
5.5. |
Europa braucht eine gerechte und moderne Steuerpolitik, die den Herausforderungen der digitalen Wirtschaft gerecht wird und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Internetgiganten, Online-Handelsplattformen und lokale Unternehmen sicherstellt. Die Bekämpfung von Steuerhinterziehung, -betrug und -vermeidung erfordert eine umfassendere Zusammenarbeit auf internationaler Ebene und zwischen den nationalen Steuerbehörden. |
Vorschläge:
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Der EWSA fordert insbesondere eine ehrgeizige handelspolitische Agenda auf allen drei Ebenen; unilateral, bilateral und multilateral. Dabei geht es darum, Wachstum und hochwertige Arbeitsplätze in der EU zu schaffen und gleichzeitig eine regelbasierte Handelspolitik auf globaler Ebene zu fördern. |
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Die EU muss sich gemeinsam mit der europäischen Zivilgesellschaft und den Unternehmen aktiv für die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte bei der Aushandlung von Handelsabkommen einsetzen. Das gleiche gilt für die Einhaltung der IAO-Übereinkommen. Diese Abkommen sollten der demokratischen Kontrolle unterliegen, wobei die Beteiligung der Zivilgesellschaft zu gewährleisten ist. Werden IAO-Übereinkommen nicht ratifiziert oder nicht ordnungsgemäß umgesetzt, sollte ein Fahrplan mit verbindlichen Zusagen aufgestellt werden (50). |
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Die EU muss auch ein nachdrücklicheres Bekenntnis zu dem Pariser Übereinkommen und dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt vorsehen, um in ihre Handelsabkommen Klauseln über Sozial-, Verbraucher- und Umweltschutz aufnehmen zu können (alle potentiellen Handelspartner der EU wären davon betroffen, da 195 der 197 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen das Übereinkommen unterzeichnet haben). Zudem sollte die Möglichkeit einer Bepreisung von CO2-Emissionen auf globaler Ebene weiter geprüft werden, insbesondere für die europäischen ressourcen- und energieintensiven Industrien (REII). Ein gut konzipiertes System dafür, das mit den EU- und WTO- Regeln vereinbar ist, sollte aktiv gefördert werden (51) (52). Eine CO2-Grenzausgleichssteuer könnte zum Erreichen dieses Ziels beitragen. |
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Der EWSA fordert die Kommission auf, den Dialog mit der Zivilgesellschaft im Hinblick auf eine bessere Funktionsweise der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung in den bestehenden und künftigen Handelsabkommen zu intensivieren. Der EWSA fordert die Europäische Kommission nachdrücklich zu ehrgeizigeren Zielen auf, insbesondere im Hinblick auf die Stärkung der effektiven Durchsetzbarkeit der Verpflichtungen in den Kapiteln über Handel und nachhaltige Entwicklung (53). Die EU muss außerdem in allen künftigen Handelsabkommen die Gewährleistung eines Höchstmaßes an Menschenrechten, Verbraucherschutz und Arbeitnehmerrechten vorsehen. Das gleiche gilt für die Einhaltung der IAO-Übereinkommen. Die Abkommen müssen einer demokratischen Kontrolle unterliegen und die angemessene Beteiligung der Zivilgesellschaft vorsehen. |
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Der EWSA unterstützt eine gerechte Steuerpolitik und die Bekämpfung von Betrug, Steuerhinterziehung, Geldwäsche und der Finanzpraktiken in Steueroasen. Es muss ein gemeinsames Ziel der EU-Institutionen, der Regierungen und der Wirtschaft sein, zusammenzuarbeiten, um wirksame Mechanismen wie die zwei Richtlinien zur Vermeidung von Steuerhinterziehung einzuführen. |
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Die EU muss mit anderen Wirtschaftsregionen zusammenarbeiten, um Korruption und Steuerhinterziehung weltweit wirksam zu bekämpfen und sicherzustellen, dass die internationalen Vorschriften für die Körperschaftsteuer klar, transparent, objektiv und vorhersehbar sind. |
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Die neuen Geschäftsmodelle von Internetplattformen und weiteren digitalen Instrumenten haben Unternehmen hervorgebracht, die in geringerem Maße auf eine physische Anwesenheit in einem Land angewiesen sind. Der EWSA hält es für äußerst wichtig, im Dialog mit den Handelspartnern neue Grundsätze zur Zuweisung und Besteuerung von Unternehmensgewinnen zu einem EU-Land zu entwickeln. Ebenso wichtig ist die aktive Beteiligung an den laufenden Diskussionen auf OECD-/G20-Ebene über ein globales Abkommen über die digitalisierte Wirtschaft, um eine Eskalation der Spannungen zwischen den wichtigsten Wirtschaftsakteuren der Welt in Handels- und Steuerfragen zu vermeiden (54). |
6. Verwirklichung der Prioritäten durch solide Governance und einen stärkeren EU-Haushalt
6.1. |
Schon heute wird die Union durch den Wandel von Volkswirtschaften und Arbeitswelt, den Klimawandel sowie geopolitische Veränderungen geprägt. Auch in Zukunft dürfte dieser Wandel eine wichtige Rolle spielen. Die EU braucht bei der Konzipierung und Umsetzung der EU-Politik auch einen neuen Governance-Ansatz und erforderlichenfalls neue Vorschriften und Instrumente. Nachhaltige Entwicklung erfordert ein ganzheitliches, sektorübergreifendes politisches Konzept, durch das wirtschaftliche, soziale und ökologische Herausforderungen zusammen angegangen werden können. |
6.2. |
Der EWSA betont, dass die EU diese Herausforderungen mit großem politischen Engagement, durch verstärkte und bessere politische Integration unter uneingeschränkter Achtung und Förderung der Menschenrechte, der Grundfreiheiten und der demokratischen Grundsätze und durch Zusammenarbeit in Angriff nehmen muss. |
6.3. |
Der EWSA unterstreicht, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise zu einem Ungleichgewicht zwischen den wichtigsten Organen der Union geführt hat. Dies erfordert neue Formen der Governance und Verwaltung auf EU-Ebene. Die Rolle des Europäischen Parlaments muss gestärkt werden, um eine größere demokratische Rechenschaftspflicht zu fördern. |
6.4. |
Die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte und der Nachhaltigkeitsziele erfordert eine solide Haushaltsgrundlage, günstige Rahmenbedingungen für Unternehmen und öffentliche und private Investitionen. Die Verhandlungen über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen sollten darauf abzielen, eine angemessene Finanzierung der Beschäftigungs-, Sozial- und Umweltpolitik sowie produktive Investitionen sicherzustellen. |
6.5. |
Ein erster Schritt zur Stärkung der Klimaschutzdimension des nächsten MFR würde darin bestehen, das angestrebte Klimaschutz-Mainstreaming für den gesamten MFR wie vom EWSA gefordert so zu erhöhen, dass auf 40 % der Mittel zum Klimaschutz beitragen. Dafür müssten alle sektorspezifischen Klimaziele entsprechend angepasst und rechtlich verbindlich festgelegt werden. Kommission und Parlament sollten gemeinsam sicherstellen, dass die „grüne Architektur“der neuen GAP (Konditionalität und Öko-Regelungen) aus ökologischer Sicht effizient umgesetzt wird. Ziel ist es, die EU-Förderung für klimaschädliche Projekte auslaufen zu lassen und die Methoden zur Verfolgung klimabezogener Auswirkungen zu verbessern. Die Organe sollten auch umfassende Mittel freisetzen, um die am stärksten von der Energiewende betroffenen Menschen und Gebiete zu unterstützen, wozu neue Instrumente geschaffen oder bestehende Instrumente reformiert werden müssen. |
6.6. |
Die Einstimmigkeit, die die Verträge in einigen grundlegenden Fragen vorschreiben, ist in wichtigen Momenten und bei entscheidenden Beschlüssen ein nahezu unüberwindbares Hindernis, und der Ausschuss spricht sich daher in Bezug auf Beschlussfassungsverfahren für den Grundsatz der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit (BQM) im Rat und bei der Gesetzgebung für die Anwendung des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens in allen Bereichen, wo dies möglich ist, aus. Der EWSA weist darauf hin, dass dies im Rahmen der bestehenden Verträge mithilfe der verschiedenen Überleitungsklauseln oder, im Fall der verstärkten Zusammenarbeit, durch Anwendung von Artikel 333 AEUV erreicht werden kann (55). |
Vorschläge:
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Es gilt die Bedeutung der interinstitutionellen Zusammenarbeit herauszustellen, bei der die in den Verträgen verankerten Vorrechte jedes Organs geachtet werden müssen. Diese Zusammenarbeit hat mit der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung einen neuen Rahmen erhalten. Der EWSA sollte einbezogen werden, um sicherzustellen, dass die Meinungen aller einschlägigen Interessenträger berücksichtigt werden, und um letztendlich die Teilhabe der Bürger an der Arbeit der Europäischen Union zu erleichtern. |
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Der Einsatz der Instrumente für bessere Rechtsetzung, über die die Europäische Kommission verfügt, bietet zusätzliche Möglichkeiten für eine weitere Bündelung der Maßnahmen, die in den verschiedenen Politikbereichen der EU im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung ergriffen werden. So müssen in allen Folgenabschätzungen der Kommission die ökologischen, klimabezogenen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen evaluiert werden, damit das Kriterium der Nachhaltigkeit hinreichend berücksichtigt und eingerechnet wird. Bei den nachträglichen Evaluierungen müssen ebenfalls alle drei Aspekte im Rahmen eines schlüssigen Gesamtkonzepts analysiert werden. Erforderlich sind auch die Konsultationen der Sozialpartner unter Beachtung der Bestimmungen des Vertrags, in denen die spezifische Anhörung der Arbeitnehmer und der Sozialpartner in Bezug auf die Rechtsvorschriften im Sozialbereich gefordert wird (Artikel 154 Absatz 2). Konsultationen mit dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Europäischen Ausschuss der Regionen und den nationalen Parlamenten sind ein weiterer Bestandteil der Instrumente für eine bessere Rechtsetzung, um der Anforderung der Inklusion, die im Mittelpunkt der Agenda 2030 steht, gerecht zu werden (56). |
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Der EWSA ist der festen Überzeugung, dass der vorgeschlagene mehrjährige Finanzrahmen für den Zeitraum 2021-2027 nicht den neuen Herausforderungen gerecht wird, die in der Strategischen Agenda 2019-2024 des Europäischen Rates und in den Politischen Leitlinien der nächsten Europäischen Kommission 2019-2024 genannt werden. Der EWSA schlägt vor, dass die Mittel im nächsten MFR aufgestockt werden, um a) die Umsetzung der Erklärung von Göteborg zur europäischen Säule sozialer Rechte durch die Mitgliedstaaten zu ermöglichen, damit die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze im Rahmen der nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung gefördert wird, b) die Verwirklichung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen zu erleichtern und c) die Umsetzung des Übereinkommens von Paris zur Förderung eines gerechteren Übergangs zu grünen und digitalisierten Gesellschaften zu gewährleisten. |
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Den Mitgliedstaaten sollten nur dann EU-Mittel gewährt werden, wenn sie den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit einhalten, der gemäß Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) einer der grundlegenden Werte der Union ist. Der EWSA vertritt zudem die Auffassung, dass diese Konditionalität auch auf andere in den EU-Verträgen verankerte Grundsätze ausgedehnt werden könnte, die mit der Rechtsstaatlichkeit zusammenhängen (57). |
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Die zu fördernden Projekte, die im Einklang mit den UN-Nachhaltigkeitszielen stehen und umfangreiche Mittel für Innovation und FuE erfordern, müssen mithilfe eines Instruments umgesetzt werden, mit dem die verschiedenen Finanzierungsquellen (u. a. künftige MFR) sichtbar gemacht werden können, und auf verschiedenen Initiativen (58) beruhen:
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7. Der EWSA als führender Akteur und Moderator bei der Teilhabe der Zivilgesellschaft an EU-Angelegenheiten — Stärkung, Einbeziehung und Konsultation der Organisationen der Zivilgesellschaft
7.1. |
Die Förderung von Nachhaltigkeit in all ihren Dimensionen — wirtschaftlich, sozial und ökologisch — erfordert erheblichen Einsatz und das Engagement aller beteiligten Akteure. Eine offene demokratische Debatte, die auf einer strukturierten Einbindung der Zivilgesellschaft beruht, trägt entscheidend dazu bei, den Übergang fair und wirksam zu gestalten. Es gilt, die zentralen Fragen nach den Ergebnissen, wie diese erreicht werden können und wie sichergestellt werden kann, dass die Lasten und Vorteile gerecht verteilt werden und niemand zurückgelassen wird, offen und transparent anzugehen. |
7.2. |
Der EWSA unterstreicht die grundlegende Rolle der Organisationen der Zivilgesellschaft bei der Konzipierung, Umsetzung und Überwachung von Maßnahmen in allen Phasen und auf allen Ebenen, auch der lokalen Ebene. Dies erfordert einen Kulturwandel und die Anerkennung des Wertes der Zivilgesellschaft auf europäischer und nationaler Ebene, der bereits in Artikel 11 EUV festgeschrieben wurde. Darin ist verankert, dass die Organe der EU den horizontalen und vertikalen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern fördern und erleichtern, umfangreiche Anhörungen durchführen und die Grundlage für die Europäische Bürgerinitiative schaffen. Diese ergänzenden Verfahren vollziehen sich unbeschadet der Anhörung des EWSA und des sozialen Dialogs. |
7.3. |
Die Zivilgesellschaft ist in der Lage, sehr unterschiedliche und manchmal divergierende Interessen widerzuspiegeln und die Entscheidungsträger darauf aufmerksam zu machen. Der EWSA ist ein sehr gutes Beispiel für diesen Prozess. Er ist voll und ganz entschlossen, auch in Zukunft diese Aufgabe wahrzunehmen: den Dialog zu fördern und Brücken innerhalb der Zivilgesellschaft und zu anderen europäischen Organen und Einrichtungen zu bauen. |
Vorschläge:
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Da der EWSA die Vertretung der Zivilgesellschaft auf EU-Ebene ist, sollte seine Rolle sorgfältig und umfassend gestärkt werden, und er sollte herangezogen werden, um die Einbeziehung und Konsultation der Zivilgesellschaft zu EU-Angelegenheiten zu steuern und zu erleichtern. Er sollte daher aktiv in die Vorbereitung und Umsetzung der Konferenz zur Zukunft Europas einbezogen werden, die 2020 anlaufen soll und von Ursula von der Leyen in ihrer Agenda für Europa angekündigt wurde. |
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Der EWSA verfolgt aufmerksam und unter aktiver Teilnahme die strukturierten Dialoge und Konsultationsforen (z. B. Europäische Plattform der Interessenträger für die Kreislaufwirtschaft, Europäisches Migrationsforum), die zivilgesellschaftliche Organisationen und weitere Akteure aus EU-Institutionen und Mitgliedstaaten zusammenbringen und einbinden. Bei der Schaffung von Plattformen wie z. B. der REFIT-Plattform sollte die Kommission eine Vertretung des EWSA im Einklang mit dem ihm durch die Verträge verliehenen Mandat erwägen und dabei sicherstellen, dass die Zusammensetzung des EWSA in Form seiner drei Gruppen berücksichtigt wird. |
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Der EWSA weist darauf hin, dass auf EU-Ebene zivilgesellschaftliche Organisationen nicht strukturiert in den Prozess der Überwachung der Umsetzung der kohäsionspolitischen Maßnahmen einbezogen werden. Er empfiehlt daher nachdrücklich, dass die Kommission unter Beteiligung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände und anderer relevanter Organisationen der Zivilgesellschaft ein Kohäsionsforum der europäischen Zivilgesellschaft einrichtet (60). |
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Bei der Einrichtung von Internetportalen zur Sammlung von Standpunkten der Öffentlichkeit, also sowohl von Organisationen als auch von Einzelpersonen, sollte die Kommission zwischen den Beiträgen zivilgesellschaftlicher Organisationen und denen von Einzelpersonen unterscheiden. Zu diesem Zweck sollte die Kommission die Interessenträger in Zusammenarbeit mit dem EWSA systematisch erfassen, um unter Rückgriff auf das EU-Transparenzregister repräsentative und geographisch ausgewogene Zielgruppen zu ermitteln. Darüber hinaus sollte die Kommission dafür Sorge tragen, dass eine quantitative und qualitative Gewichtung der Antworten vorgenommen wird. Die Kommission sollte unablässig an der Optimierung der Konsultationen arbeiten und dazu die Transparenz, Zugänglichkeit, das Feedback und die Verantwortlichkeit gegenüber den Teilnehmern verbessern. |
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Die Kommission sollte die Verfahren stärker strategisch ausrichten und auf eine strukturiertere institutionelle und repräsentative Grundlage stellen. Zu diesem Zweck sollte sie eng mit dem EWSA zusammenarbeiten und um eine Sondierungsstellungnahme zu der Frage ersuchen, wie der Bürgerdialog effizient und dauerhaft gestaltet werden kann. Diese Stellungnahme könnte dann in eine konkrete Kommissionsmitteilung einfließen. |
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Die Wirksamkeit der Europäischen Bürgerinitiative muss verbessert werden. Dabei sind neue Möglichkeiten wie beispielsweise die Nutzung digitaler Instrumente zu prüfen, damit sich vor allem junge Menschen und Angehörige schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen stärker engagieren. |
Brüssel, den 30. Oktober 2019
Der Präsident
des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses
Luca JAHIER
(1) Studie des Europäischen Parlaments, „Global Trends to 2035“und Bericht des Europäischen Systems für strategische und politische Analysen (ESPAS) „Global Trends to 2030 – Challenges and Choices for Europe“, 9. April 2019.
(2) „Unterstützung der Ziele für nachhaltige Entwicklung weltweit: Gemeinsamer Synthesebericht 2019 der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten“, 16. Mai 2019.
(3) Ministererklärung „Erklärung von Schlesien zu Solidarität und gerechtem Strukturwandel“, angenommen auf dem Treffen der EU-Führungsspitze anlässlich der 24. Konferenz der Vertragsparteien (COP 24) der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) am 3. Dezember 2018 in Katowice, Polen.
(4) Stellungnahme des EWSA vom 26. September 2019 zu dem Reflexionspapier „Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030“(noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).
(5) Stellungnahme des EWSA vom 13. März 2019„Für eine nachhaltige Zukunft Europas auf die Menschen hören (Sibiu und darüber hinaus)“(ABl. C 228 vom 5.7.2019, S. 37).
(6) Stellungnahme des EWSA vom 25. Januar 2017„Europäische Säule sozialer Rechte“(ABl. C 125 vom 21.4.2017, S. 10).
(7) „Eine Union, die mehr erreichen will: Meine Agenda für Europa — Politische Leitlinien für die künftige Europäische Kommission (2019–2024)“.
(8) Beschluss Nr. 1386/2013/EU vom 20. November 2013 über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der Union für die Zeit bis 2020 „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“(ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 171).
(9) Siehe Fußnote 5.
(10) Sommerprognose der Europäischen Kommission 2019, https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/economic-performance-and-forecasts/economic-forecasts/summer-2019-economic-forecast-growth-clouded-external-factors_de.
(11) Stellungnahme des EWSA vom 24. Januar 2019„Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets“(ABl. C 159 vom 10.5.2019, S. 49).
(12) Bericht der OECD vom 1. März 2019, „Going beyond GDP: Measuring What Counts for Economic and Social Performance“(Über das BIP hinaus: Messung des Wohlergehens der Bürger und der Fortschritte der Gesellschaften) und Stellungnahme des EWSA vom 29. März 2012„Das BIP und mehr — die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Auswahl zusätzlicher Indikatoren“(ABl. C 181 vom 21.6.2012, S. 14).
(13) Stellungnahme des EWSA vom 17. Juli 2019„Die neue Rolle der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) in Zusammenhang mit der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte“(ABl. C 353 vom 18.10.2019, S. 46).
(14) Interinstitutionelle Proklamation zur europäischen Säule sozialer Rechte (ABl. C 428 vom 13.12.2017, S. 10).
(15) Am 25. September 2015 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete Resolution mit dem Titel „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“.
(16) Siehe insbesondere die Stellungnahme vom 24. Januar 2019„Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets“(ABl. C 159 vom 10.5.2019, S. 49) und folgende Stellungnahmen: „Aus den Erfahrungen lernen: Härten der Sparpolitik in der EU vermeiden“vom 14. Februar 2018 (ABl. C 227 vom 28.6.2018, S. 1); „Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets“vom 18. Januar 2018 (ABl. C 197 vom 8.6.2018, S. 33); „Grünbuch zur langfristigen Finanzierung der europäischen Wirtschaft“vom 10. Juli 2013 (ABl. C 327 vom 12.11.2013, S. 11); „Auswirkungen von Sozialinvestitionen auf die Beschäftigung und die öffentlichen Haushalte“vom 26. März 2014 (ABl. C 226 vom 16.7.2014, S. 21); „Finanzierung der europäischen Säule sozialer Rechte“vom 14. April 2018 (ABl. C 262 vom 25.7.2018, S. 1) und „Jahreswachstumsbericht 2019: Für ein starkes Europa in Zeiten globaler Ungewissheit“vom 20. Februar 2019 (ABl. C 190 vom 5.6.2019, S. 24).
(17) Siehe Fußnote 5.
(18) Stellungnahme des EWSA vom 17. Oktober 2018„Europäischer Sozialfonds Plus“(ESF+) (ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 165).
(19) Siehe Fußnote 5.
(20) Stellungnahme des EWSA vom 17. Oktober 2018„Europäischer Finanz-Klima-Pakt“(ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 8).
(21) Siehe Fußnote 5.
(22) Siehe Vorschlag der globalen Kommission zur Zukunft der Arbeit der IAO: „Work for a brighter future“, 22. Januar 2019. In diesem Bericht wird Gesundheit und Sicherheit als Teil der allgemeinen Beschäftigungsgarantie gesehen.
(23) Stellungnahme des EWSA vom 25. September 2019„Zusammenfassung von Kosten und Nutzen von Investitionen in Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz“(noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).
(24) „Employment and social developments in Europe 2019“. Quarterly review der Kommission vom 26. März 2019.
(25) Stellungnahme des EWSA vom 25. September 2019„Die europäische Säule sozialer Rechte — Bewertung der ersten Umsetzungsschritte und Empfehlungen für die Zukunft“(noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).
(26) Stellungnahme des EWSA vom 21. September 2017„Übergang zu einer nachhaltigeren Zukunft Europas – Eine Strategie für 2050“(ABl. C 81 vom 2.3.2018, S. 44).
(27) Siehe Fußnote 5.
(28) Stellungnahme des EWSA vom 17. Juli 2019„Eine krisenfestere und nachhaltige europäische Wirtschaft“(ABl. C 353 vom 18.10.2019, S. 23).
(29) Siehe Fußnote 11.
(30) Stellungnahme des EWSA vom 20. Februar 2019„Für eine europäische Rahmenrichtlinie zum Mindesteinkommen“(ABl. C 190 vom 5.6.2019, S. 1).
(31) https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1092&intPageId=2312&langId=de.
(32) https://emin-eu.net/what-is-emin/.
(33) Siehe Fußnote 16.
(34) Siehe Fußnote 25.
(35) Siehe Fußnote 11.
(36) Eurofound (2019), „Future of manufacturing – Energy scenario: Employment implications of the Paris Climate Agreement“, Eurofound Research Report, Februar 2019.
(37) Stellungnahme des EWSA vom 17. Juli 2019„Eine konsistente Klima- und Energiepolitik aus Sicht der Industrie“(ABl. C 353 vom 18.10.2019, S. 59).
(38) Mitteilung der Kommission vom 18. Juni 2019„Leitlinien für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen: Nachtrag zur klimabezogenen Berichterstattung“.
(39) Stellungnahme des EWSA vom 17. Oktober 2018„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 in Bezug auf Referenzwerte für CO2-arme Investitionen und Referenzwerte für Investitionen mit günstiger CO2-Bilanz“(ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 103).
(40) Siehe Fußnote 25.
(41) Siehe Fußnote 5.
(42) Siehe Fußnote 19.
(43) Siehe Fußnote 7.
(44) Siehe Fußnote 19.
(45) Siehe Fußnote 38.
(46) Siehe Fußnote 19.
(47) Stellungnahme des EWSA vom 17. Oktober 2018 zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums“(ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 73).
(48) Stellungnahme des EWSA vom 19. Juni 2019„Für eine bessere Umsetzung der Säule sozialer Rechte durch Förderung grundlegender Dienstleistungen“(ABl. C 282 vom 20.8.2019, S. 7).
(49) Siehe Fußnote 5.
(50) Stellungnahme des EWSA vom 14. Februar 2018„Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung in den Freihandelsabkommen der EU“(ABl. C 227 vom 28.6.2018, S. 27).
(51) Stellungnahme des EWSA vom 17. Juli 2019„Eine konsistente Klima- und Energiepolitik aus Sicht der Industrie“(ABl. C 353 vom 18.10.2019, S. 59).
(52) Siehe Fußnote 19.
(53) Stellungnahme des EWSA vom 14. Februar 2018„Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung in den Freihandelsabkommen der EU“(ABl. C 227 vom 28.6.2018, S. 27).
(54) Stellungnahme des EWSA vom 12. Juli 2018„Besteuerung der Gewinne multinationaler Unternehmen in der digitalen Wirtschaft“(ABl. C 367 vom 10.10.2018, S. 73).
(55) Stellungnahme des EWSA vom 17. September 2015„Verbesserung der Funktionsweise der Europäischen Union durch Ausschöpfung des Potenzials des Vertrags von Lissabon“(ABl. C 13 vom 15.1.2016, S. 183).
(56) Siehe Fußnote 5.
(57) Stellungnahme des EWSA vom 19. September 2018„Mehrjähriger Finanzrahmen 2021-2027“(ABl. C 440 vom 6.12.2018, S. 106).
(58) Siehe Fußnote 19.
(59) Siehe Fußnote 19.
(60) Stellungnahme des EWSA vom 17. Oktober 2018„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds“(ABl. C 62 vom 15.2.2019, S. 90).