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Document 52018AE2950

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlament und des Rates zur Aufstellung des Programms ‚Rechte und Werte‘“ (COM(2018) 383 final — 2017/0207 (COD)) und zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms ‚Justiz‘“ (COM(2018) 384 final — 2017/0208 (COD))

    EESC 2018/02950

    ABl. C 62 vom 15.2.2019, p. 178–183 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.2.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 62/178


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlament und des Rates zur Aufstellung des Programms ‚Rechte und Werte‘“

    (COM(2018) 383 final — 2017/0207 (COD))

    und zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms ‚Justiz‘“

    (COM(2018) 384 final — 2017/0208 (COD))

    (2019/C 62/29)

    Berichterstatter:

    Jean-Marc ROIRANT

    Befassung

    Europäischer Rat, 21.6.2018

    Europäische Kommission, 18.6.2018

    Europäisches Parlament, 14.6.2018

    Rechtsgrundlage

    Artikel 81 Absätze 1 und 2 sowie Artikel 82 Absatz 1 und Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

    Artikel 16 Absatz 2, Artikel 19 Absatz 2, Artikel 21 Absatz 2, Artikel 24, Artikel 167, Artikel 168 und Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

     

     

    Zuständige Fachgruppe

    Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft

    Annahme in der Fachgruppe

    26.9.2018

    Verabschiedung auf der Plenartagung

    18.10.2018

    Plenartagung Nr.

    538

    Ergebnis der Abstimmung

    (Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

    135/2/2

    1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

    1.1.

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt den Vorschlag der Kommission, durch den bestehende Programme zusammengeführt werden, als ein dringend benötigtes Instrument, mit dem die Werte und die Geschichte der EU, die Grundrechte, die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Beteiligung und Unterstützung einer lebendigen und vielfältigen Zivilgesellschaft sowie die Einbindung lokaler Gemeinschaften wirksam gefördert werden können.

    1.2.

    Der EWSA vertritt die Auffassung, dass in Bezug auf Menschenrechte und Demokratie ein Gleichgewicht zwischen dem externen und internen Engagement der EU im Hinblick auf Strategie und Mittelausstattung notwendig ist. Er fordert dementsprechend eine Mittelausstattung von insgesamt 1,4 Mrd. EUR, von denen mindestens 500 Mio. EUR für den Bereich Bürgerbeteiligung und Teilhabe abzusetzen sind.

    1.3.

    Der EWSA plädiert für einen Fonds, der auf echter Beteiligung und einem Bottom-up-Ansatz fußt, sodass er eine Antwort auf die aktuellen Herausforderungen der EU liefern kann: Stärkung der Rechte und Werte der EU, Förderung der Demokratie, Aufbau des Vertrauens der Bürger in die EU durch direkte Beteiligung an der Gestaltung der Zukunft Europas sowie Erhalt einer lebendigen Zivilgesellschaft.

    1.4.

    Der EWSA fordert außerdem innovative Finanzierungsinstrumente, die eine Beteiligung der Zivilgesellschaft und eine Stärkung der Kapazitäten auf lokaler, nationaler und transnationaler Ebene ermöglichen, beispielsweise indem technische Unterstützung gewährt wird, vorbereitende Maßnahmen durch erfahrenere Partner angeleitet werden oder indem eine Untervergabe von Zuschüssen erfolgt, wodurch verschiedene Zuschussebenen oder ein zweistufiges Antragsverfahren ermöglicht werden. Der EWSA fordert, dass Mittel für Organisationen der Zivilgesellschaft reserviert werden, und zwar mindestens 50 % der einzelnen Bereiche.

    1.5.

    Der EWSA begrüßt die Entscheidung, die Dauer von Betriebskostenzuschüssen für alle Programme und Bereiche des Fonds auf eine mehrjährige Basis zu erweitern, und unterstreicht die Notwendigkeit, die Tragfähigkeit und Kontinuität von Maßnahmen weiterhin sicherzustellen.

    1.6.

    Der EWSA schlägt vor, den Fonds in „Bürgerinnen und Bürger, Rechte und Werte“ und den Bereich „Bürgerbeteiligung und Teilhabe“ des Programms „Rechte und Werte“ in „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ umzubenennen. So soll für Kohärenz mit den Zielen des Fonds gesorgt werden, die eng mit der bürgerschaftlichen Dimension, der Befähigung der Menschen zur aktiven Mitgestaltung, der Beteiligung von Rechteinhabern, dem Schutz von Opfern und der gemeinsamen Geschichte und Erinnerung verbunden sind.

    1.7.

    Der EWSA bedauert, dass Maßnahmen für die Meinungsfreiheit der Medien, die Medienpluralität und zur Bekämpfung von Falschmeldungen und gezielter Desinformation aus der endgültigen Version des Programms „Rechte und Werte“ gestrichen wurden. Er schlägt daher vor, für Synergien mit dem Programm „Kreatives Europa“ zu sorgen, weil diese Maßnahmen für die Werte der EU und die Stärkung einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft wichtig sind.

    1.8.

    Der EWSA fordert, dass finanzielle Unterstützung aus dem Programm „Justiz“ auch für Organisationen der Zivilgesellschaft und übergreifende Aktivitäten zugänglich gemacht wird, die von Sensibilisierungsmaßnahmen, gegenseitigem Lernen und Austausch, über Analyse und Überwachung, Aus- und Fortbildungen bis hin zum Aufbau von Kapazitäten reichen; er fordert, die Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen am Programm „Justiz“ zu überwachen.

    1.9.

    Der EWSA erarbeitet eine Bestandsaufnahme der laufenden Arbeit der Kommission an einer vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen vorbereitenden Maßnahme zur Einrichtung eines EU-Fonds, der im Falle von Rechtsstreitigkeiten gegen Organisationen der Zivilgesellschaft finanzielle Unterstützung bietet, wenn gegen Verstöße gegen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte vorgegangen wird; er fordert, dass diese Tätigkeiten in das Programm „Justiz“ aufgenommen werden.

    1.10.

    Der EWSA ist der Ansicht, dass der Fonds ein wichtiges Instrument bietet, um die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung und eine nach Geschlechtern aufgeschlüsselte Datenerhebung durchzusetzen. Insbesondere begrüßt er, dass ein Schwerpunkt des Programms „Rechte und Werte“ auf der Vorbeugung und Bekämpfung aller Arten von Gewalt gegen Frauen, Kinder und Jugendliche liegt, und fordert mehr Kohärenz mit dem Programm „Justiz“ und dessen Maßnahmen zugunsten des Rechtsschutz für die Opfer und der Rechtsdurchsetzung. Er fordert insbesondere, die Indikatoren des Programms „Rechte und Werte“ nach Geschlecht aufzuschlüsseln.

    1.11.

    Der EWSA begrüßt den Vorschlag, die Rolle der nationalen Kontaktstellen des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ auf die verschiedenen Bereiche des Programms „Rechte und Werte“ auszudehnen, da die Kontaktstellen vor Ort wirksam Kontakt mit möglichen Begünstigten pflegen und diese unterstützen. Der EWSA vertritt die Auffassung, dass die ernannten Behörden von der jeweiligen nationalen Regierung unabhängig sein müssen und gut über die Bedürfnisse des zivilgesellschaftlichen Sektors und lokaler Akteure informiert sein müssen. Der EWSA fordert, diese Stellen angemessen finanziell auszustatten, Leitlinien zu ihrer Rolle und ihren Aufgaben zu erarbeiten, Wege zur Verbesserung der Sichtbarkeit des Programms aufzuzeigen sowie Schulungen anzubieten.

    2.   Beschreibung des Vorschlags

    2.1.

    Diese Stellungnahme des EWSA betrifft den Fonds für Justiz, Rechte und Werte, zu dem zwei Vorschläge für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates gehören, und zwar ein Vorschlag zur Einrichtung des Programms „Justiz“ und ein Vorschlag zur Einrichtung des Programms „Rechte und Werte“. Beide Vorschläge dienen komplementären Ziele im Zeitraum 2021-2027.

    2.2.

    Das Ziel des Fonds besteht darin, eine offene, demokratische und integrative Gesellschaft zu unterstützen, die Handlungskompetenz der Menschen durch den Schutz und die Förderung von Rechten und Werten zu stärken und den Raum des Rechts in der EU auszubauen. Da Extremismus und Radikalisierung in der EU derzeit stark zunehmen, die Polarisierung immer stärker wird, Reformen angestrengt werden, die zulasten der Rechtsstaatlichkeit gehen, und der zivilgesellschaftliche Raum schrumpft, stellt dies eine wesentliche Priorität dar.

    2.3.

    Um die europäischen Werte und Rechte zu fördern, die in Artikel 2 und Artikel 3 EUV sowie in der EU-Charta der Grundrechte verankert sind, werden in dem Fonds verschiedene bestehende Instrumente zusammengeführt, und zwar die Programme „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“, „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ und „Justiz“. So sollen die Fragmentierung überwunden, bestehende Lücken geschlossen und neue Herausforderungen angegangen werden, insbesondere mit Blick auf das Vertrauen der Bürger in die Demokratie und die Stärkung der Werte und Grundrechte.

    2.4.

    Neben der Förderung von Gleichberechtigung und Rechten und der Bekämpfung von Gewalt wird mit dem Vorschlag für das Programm „Rechte und Werte“ darauf abgezielt, eine lebendige Zivilgesellschaft zu erhalten, die Bürger zu demokratischem und sozialem Engagement anzuregen und die reiche Vielfalt der europäischen Gesellschaft zu fördern. Der Vorschlag knüpft unter anderem an Forderungen nach einem Europäischen Fonds für Demokratie, Menschenrechte und Werte (1) seitens des EWSA sowie des Europäischen Parlaments (2) sowie von 80 NGO aus 22 Ländern (3) an.

    2.5.

    Rechtsgrundlage des Programms „Justiz“ sind die Artikel 81 und 82 AEUV betreffend die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, während das Programm „Rechte und Werte“ auf einer Kombination verschiedener AEUV-Artikel fußt: Artikel 16 Absatz 2 über den Schutz personenbezogener Daten, Artikel 19 Absatz 2 über den Schutz vor Diskriminierung, Artikel 24 über die Europäische Bürgerinitiative, Artikel 167 über Kultur und kulturelles Erbe, Artikel 168 über die Förderung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus und entsprechende Vorbeugungsmaßnahmen sowie Artikel 21 Absätze 1 und 2 über das Recht auf Freizügigkeit der Bürger.

    2.6.

    Die beiden Programme sollen wie folgt ausgestattet werden: das Programm „Justiz“ mit 305 Mio. EUR und das Programm „Rechte und Werte“ mit 642 Mio. EUR. Davon sollen 233 Mio. EUR in den Bereich Bürgerbeteiligung und Teilhabe und 408 Mio. EUR in die Bereiche Gleichstellung und Rechte sowie Daphne fließen.

    3.   Allgemeine Bemerkungen

    3.1.

    Der EWSA begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission, da es sich um ein dringend benötigtes Instrument handelt, mit dem die Menschenrechte, die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Achtung von Minderheiten, die Rechte von diskriminierten und ausgegrenzten Gruppen und benachteiligten Personen (darunter Menschen mit Behinderung oder Angehörigen der Roma) sowie die Beteiligung, Unterstützung und der Aufbau von Kapazitäten für eine lebendige und vielfältige Zivilgesellschaft wirksam gefördert werden können; dies ist entsprechend in den EU-Verträgen und der EU-Grundrechtecharta sowie in internationalen Menschenrechtsverträgen verankert, die die EU und die Mitgliedstaaten ratifiziert haben, darunter das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

    3.2.

    Der EWSA befürwortet die Bemühungen der Kommission um eine Stärkung der in Artikel 2 EUV festgeschriebenen Werte. Der EWSA begrüßt in dieser Hinsicht den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz des Haushalts der Union im Falle von generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip in den Mitgliedstaaten, der die vorliegenden Vorschläge zu den Programmen „Rechte und Werte“ und „Justiz“ ergänzt und auf Basis dessen es möglich wäre, wirtschaftlichen Druck auf Mitgliedstaaten auszuüben, die ernsthaft und beständig gegen die in Artikel 2 EUV verankerten Werte verstoßen. Im ersten Vorschlag wird darauf abgezielt, die Rechtsstaatlichkeit durch Druck von oben sicherzustellen, während der zweite Vorschlag das Potenzial hat, die Rechtsstaatlichkeit und andere Werte von Artikel 2 zu schützen, indem in der Öffentlichkeit eine Unterstützung an der Basis aufgebaut wird. In diesem Zusammenhang verweist der Ausschuss auf seine Stellungnahme über den Haushaltsplan der Union und die Rechtsstaatlichkeit (4).

    3.3.

    Der EWSA bedauert, dass der Fonds nur auf bestehenden Programmen aufbaut, die zu positiven Ergebnissen geführt haben und stellt fest, dass er gestärkt und erweitert werden sollte, um den veränderten Gegebenheiten in der EU Rechnung zu tragen, eine bessere Sichtbarkeit sicherzustellen und umfassend die Förderung und den Schutz der in Artikel 2 EUV festgeschriebenen Werte zu gewährleisten.

    3.4.

    Der EWSA fordert, im Zuge des Engagements der EU für Menschenrechte und Demokratie in den externen und internen Strategien Politik und Mittelausstattung aufeinander abzustimmen. Der EWSA verweist in diesem Zusammenhang auf die Schlussfolgerungen des Rates zum Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie, worin die EU angehalten wird, ihre Bemühungen um ein sicheres und geeignetes Umfeld zu stärken, in dem sich die Zivilgesellschaft und unabhängige Medien frei entfalten können (5).

    3.5.

    Der EWSA begrüßt die vorgeschlagene Rechtsgrundlage für die Programme „Rechte und Werte“ und „Justiz“, da das Europäische Parlament und der Rat gleichermaßen an Entscheidungsprozessen in einem Bereich beteiligt werden, der für die Bürger und die Zivilgesellschaft im weitesten Sinne von entscheidender Bedeutung ist. Allerdings vertritt der EWSA die Ansicht, dass die Rechtsgrundlage genügend Spielraum bezüglich der thematischen Bereiche und der Unterstützung für die Zivilgesellschaft auf allen Ebenen bieten sollte, und er schlägt vor, die Aufnahme eines Verweises auf Artikel 11 Absatz 1 und 2 EUV zu erwägen.

    3.6.

    Der EWSA vertritt die Auffassung, dass das Budget im Hinblick auf die derzeitigen Herausforderungen der EU in diesem für die europäische Gesellschaft so entscheidenden Bereich sehr niedrig angesetzt ist, und fordert (6) entsprechend eine Mittelausstattung von mindestens 1,4 Mrd. EUR (7), wovon mindestens 500 Mio. EUR dem Bereich Bürgerbeteiligung und Teilhabe zuzuordnen sind.

    3.7.

    Der EWSA nimmt die positiven Evaluierungen der Programme, die im Fonds vereint werden, zur Kenntnis; er weist darauf hin, dass die begrenzte Verfügbarkeit von Mitteln und die hohe Nachfrage nach dem Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ und dem Bereich Daphne des Programms „Rechte und Gleichstellung“ bei den Antragstellern zu Frustration geführt haben. Der EWSA bedauert, dass die Mittel dennoch nur unwesentlich aufgestockt wurden.

    3.8.

    Der EWSA meint, dass die Bezeichnungen des Fonds und der Programme geändert werden sollten, um mehr Übereinstimmung zwischen Programmtitel und -zielen herzustellen. Sie sind eng mit der bürgerschaftlichen Dimension, der Befähigung der Menschen zur aktiven Mitgestaltung, der Beteiligung von Rechteinhabern, mit der gemeinsamen Geschichte und Erinnerung sowie mit der entsprechenden Rubrik „In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte“ des mehrjährigen Finanzrahmens verknüpft. Der EWSA vertritt entsprechend die Auffassung, dass der Fonds in „Bürgerinnen und Bürger, Rechte und Werte“ umbenannt werden sollte. Der EWSA spricht sich ferner dafür aus, dass der Bereich des Programms „Rechte und Werte“, der sich auf Bürgerbeteiligung und Teilhabe bezieht, in Europa für Bürgerinnen und Bürger umbenannt werden sollte, um für Schlüssigkeit in Bezug auf die Bezeichnungen der anderen Bereiche zu sorgen und die Sichtbarkeit zu verbessern.

    3.9.

    Damit der Fonds Antworten auf die aktuellen Herausforderungen der EU liefern kann — es geht um die Stärkung der Rechte und Werte der EU, die Förderung der Demokratie, den Aufbau von Kapazitäten, den Erhalt einer lebendigen Zivilgesellschaft und die Verbesserung des Vertrauens der Bürger in die EU durch ihre direkte Beteiligung an der Gestaltung der Zukunft Europas —, empfiehlt der EWSA einen Fonds, der auf echter Beteiligung und einem Bottom-up-Ansatz fußt und bei dem rechtliche Überlegungen Hilfen für die Ziele anstatt Vorgaben sind. Darüber hinaus sollten Unterstützung und Aufbau von Kapazitäten die Tätigkeit der unabhängigen Zivilgesellschaft und der Organisationen auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene abdecken, die die Umsetzung der Werte der EU fördern und überwachen.

    4.   Besondere Bemerkungen

    4.1.

    Der EWSA begrüßt, dass zu der Aktivität des Programms die Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft gehört, um eine aktive Teilhabe am Aufbau einer demokratischeren Union zu ermutigen und zu erleichtern, wie auch das Bewusstsein für Rechte und Werte. Allerdings sollte nach Ansicht des EWSA diese Aktivität durch ein übergeordnetes Ziel „Aufbau der Kapazität zivilgesellschaftlicher Organisationen im Sinne der verstärkten demokratischen und zivilgesellschaftlichen Bürgerbeteiligung“ unterstützt und in Artikel 4 Buchstabe a) verankert werden. Zusätzlich sollte in Artikel 4 Buchstabe b) klar herausgearbeitet werden, dass die Förderung der demokratischen und zivilgesellschaftlichen Bürgerbeteiligung auch auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene zu unterstützten ist.

    4.2.

    Der EWSA begrüßt, dass ein Schwerpunkt des Programms „Rechte und Werte“ weiterhin auf der Vorbeugung und Bekämpfung aller Arten von Gewalt gegen Frauen, Kinder und Jugendliche liegt, und dass im Rahmen des Programms „Justiz“ der Rechtsschutz für Opfer verbessert wird. Der EWSA weist darauf hin, dass Menschen mit Behinderungen zwei- bis fünfmal so häufig Opfer von häuslicher Gewalt werden, und Gewalttaten gegenüber älteren Menschen sowie Migranten, Roma und Angehörigen ethnischer Minderheiten zunehmen; er fordert, diesbezüglich mehr zu unternehmen, und ebenfalls sollte für mehr Kohärenz und Synergien zwischen beiden Programmen des Fonds gesorgt werden.

    4.3.

    Der EWSA ist der Ansicht, dass der Fonds eine neue Möglichkeit bietet, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts bei der Haushaltsplanung und eine nach Geschlechtern aufgeschlüsselte Datenerhebung durchzusetzen. Der EWSA vertritt die Auffassung, dass derartige Maßnahmen eine Verbesserung der Gleichstellung ermöglichen, indem die unterschiedlichen Auswirkungen einer Finanzierung auf Frauen, Mädchen, Männer und Jungen analysiert werden, indem Ziele gesteckt und Mittel wirksamer verteilt werden, sodass die entsprechenden Ziele besser erreicht werden können. Er fordert insbesondere, die Indikatoren des Programms „Rechte und Werte“ nach Geschlecht aufzuschlüsseln.

    4.4.

    Der EWSA hebt außerdem den besonderen Wert und die Einzigartigkeit des gegenseitigen Lernens und des Austausches bewährter Verfahren hervor, von dem lokale Gemeinschaften im Rahmen des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ profitieren können, und fordert eine engere Einbeziehung der Bürger in Städtepartnerschaften, im Rahmen derer der Bottom-up-Ansatz der entsprechenden Maßnahmen gestärkt werden kann. Der EWSA verweist insbesondere auf die positiven Erfahrungen mit der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen lokalen Entwicklung (8), mit der die Beteiligung und der Aufbau von Kapazitäten durch lokale Gemeinschaften und Interessenträger sichergestellt werden kann.

    4.5.

    Der EWSA begrüßt, dass ein weiterer Schwerpunkt darauf liegt, das Verständnis für die Union, ihre Geschichte und ihre kulturelle Vielfalt zu verbessern. Der EWSA vertritt die Auffassung, dass Gedenkveranstaltungen und ein kritischer Umgang mit der Erinnerungskultur explizit Teil der Zielsetzung sein sollten, da Extremismus und Radikalisierung stark zunehmen.

    4.6.

    Der EWSA bedauert, dass Maßnahmen für die Meinungsfreiheit der Medien, die Medienpluralität und zur Bekämpfung von Falschmeldungen und gezielter Desinformation aus der endgültigen Version des Programms „Rechte und Werte“ gestrichen wurden. Der EWSA erachtet diese Maßnahmen für die Werte der EU und die Stärkung einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft als wichtig, und schlägt entsprechend vor, dass für Synergien mit dem Programm „Kreatives Europa“ gesorgt wird.

    4.7.

    Der EWSA fordert, dass finanzielle Unterstützung aus dem Programm „Justiz“ für alle Aktivitäten zugänglich gemacht wird: Sensibilisierungsmaßnahmen, Öffentlichkeitsbildung und -mobilisierung, gegenseitiges Lernen und Austausch, Analyse und Überwachung, Aus- und Fortbildung und Aufbau von Kapazitäten.

    4.8.

    Der EWSA erarbeitet eine Bestandsaufnahme der laufenden Arbeit der Kommission an einer vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen vorbereitenden Maßnahme zur Einrichtung eines EU-Fonds, der im Falle von Rechtsstreitigkeiten gegen Organisationen der Zivilgesellschaft finanzielle Unterstützung bietet, wenn gegen Verstöße gegen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte vorgegangen wird; er fordert, dass diese Tätigkeiten in das Programm „Justiz“ aufgenommen werden.

    4.9.

    Der EWSA vertritt die Auffassung, dass nationale Kontaktstellen sich insgesamt als wirksam herausgestellt haben, um den Bottom-up-Ansatz des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ zu fördern und den Kontakt mit möglichen Begünstigten vor Ort zu pflegen und diese zu unterstützen. Der EWSA begrüßt, dass die Rolle dieser Stellen auf die anderen Bereiche des Programms „Rechte und Werte“ erweitert wird, und betont, dass für eine angemessene Mittelausstattung zu sorgen ist; es müssen Stellen benannt werden, die von den jeweiligen nationalen Regierungen unabhängig zu sein haben und gut über den zivilgesellschaftlichen Sektor, die lokalen Akteure und deren Bedürfnisse informiert sind. Der EWSA fordert Leitlinien zu ihrer Unabhängigkeit, ihrer Rolle und ihren Aufgaben, einschließlich der Verbesserung der Sichtbarkeit des Programms sowie Schulungen.

    4.10.

    Der EWSA begrüßt, dass im Rahmen des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ Treffen zum Zweck des Dialogs mit der Zivilgesellschaft vorgesehen sind, und vertritt die Auffassung, dass solche Treffen beibehalten und für alle Bereiche des Fonds stattfinden sollten, um einen umfassenden Austausch über Werte, Rechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auf Grundlage des Artikels 11 über den Dialog mit der Zivilgesellschaft des Vertrags zu ermöglichen. Der EWSA ist der Auffassung, dass solche Treffen neben den Begünstigten des Programms auch anderen relevanten Akteuren offenstehen und Diskussionen zu den künftigen Prioritäten des Programms beinhalten sollten.

    4.11.

    Der EWSA begrüßt, dass alle Maßnahmen der Programme in direkter und indirekter Mittelverwaltung finanziert werden und dass die Mittel eine Mischung aus Finanzhilfen für Maßnahmen und Betriebskostenzuschüssen beinhalten. Der EWSA betont, dass die Verfügbarkeit kleiner Finanzhilfen wesentlich ist, um die Beteiligung und Unterstützung von Organisationen der Zivilgesellschaft über die verschiedenen Bereiche des Fonds hinweg sicherzustellen und um insbesondere einen Bottom-up-Ansatz zu fördern, der nationale und lokale Begünstigte erreicht.

    4.12.

    Der EWSA ist außerdem der Ansicht, dass für die verschiedenen Bereiche im Rahmen des Programms „Rechte und Werte“ die gleiche Form der direkten Mittelverwaltung gelten sollte, um bei der Umsetzung für stärkere Kohärenz zu sorgen, und verweist insbesondere auf die positive Evaluierung der unter Aufsicht der Kommission stehenden Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur in Bezug auf die Verwaltung verschiedener Arten von Finanzhilfen, Finanzierungsvereinbarungen, die Anwendung vereinfachter Kosten und den niedrigen Prozentsatz von Fehlern.

    4.13.

    Der EWSA fordert Programme, um die neuen Bestimmungen der jüngsten Haushaltsordnung umzusetzen, da diese für die Zivilgesellschaft besonders relevant sind (z. B. Kofinanzierung in Form von Sachleistungen und Einstufung der Arbeit von Freiwilligen als förderfähige Kosten). Der EWSA betont außerdem, dass Kofinanzierungen begrenzt werden müssen, und dass verstärkt von vereinfachenden Maßnahmen — wie Pauschalbeträgen, Pauschalfinanzierungen und Kosten je Einheit — Gebrauch zu machen ist. Der EWSA fordert die Kommission auf, Organisationen der Zivilgesellschaft an der Entwicklung und Überwachung von Leitlinien für die Umsetzung dieser Vorschriften zu beteiligen. Der EWSA fordert darüber hinaus die nationalen Regierungen auf, ihre Programme für öffentliche Mittel um Bestimmungen für die Förderfähigkeit von Kofinanzierungen in Form von Sachleistungen einschließlich Freiwilligenarbeit zu erweitern.

    4.14.

    Der EWSA begrüßt die Entscheidung, die Dauer von Betriebskostenzuschüssen für alle Programme und Bereiche des Fonds auf eine mehrjährige Basis zu erweitern, und unterstreicht die Notwendigkeit, die Tragfähigkeit und Kontinuität von Maßnahmen weiterhin sicherzustellen.

    4.15.

    Der EWSA fordert außerdem die Entwicklung neuer Instrumente, anhand derer die Beteiligung der Zivilgesellschaft auf nationaler Ebene, insbesondere in Bereichen, in denen ihr angemessene Kapazitäten fehlen, gestärkt werden kann, und zwar beispielsweise indem wirkungsvolle technische Unterstützung gewährt wird, vorbereitende Maßnahmen durch erfahrenere Partner angeleitet werden oder indem eine Untervergabe von Zuschüssen erfolgt, wodurch z. B. verschiedene Zuschussebenen oder ein zweistufiges Antragsverfahren ermöglicht werden.

    4.16.

    Der EWSA begrüßt die Heranziehung eines Indikators zur Messung der Einbindung der Organisationen der Zivilgesellschaft, um Unterstützungsmaßnahmen und Maßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten im Rahmen des Programms „Rechte und Werte“ zu ermöglichen. Er vertritt die Auffassung, dass im Rahmen des Programms „Justiz“ ebenso verfahren werden sollte. Der EWSA fordert darüber hinaus, dass Mittel für Organisationen der Zivilgesellschaft reserviert werden, und zwar mindestens 50 % der einzelnen Bereiche.

    4.17.

    Der EWSA regt an, gemeinsam mit der Kommission eine jährliche Sitzung zur Förderung der Koordinierung zwischen öffentlichen und privaten Gebern für die fondsrelevanten Bereiche zu organisieren, um Synergien auszuloten und aus bewährten Verfahren zu lernen.

    Brüssel, den 18. Oktober 2018

    Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Luca JAHIER


    (1)  ABl. C 81 vom 2.3.2018, S. 9.

    (2)  Entschließung des EP (2018/2619(RSP)) zu der notwendigen Schaffung eines Instruments für europäische Werte und Entschließung des EP (2017/2052(INI)) zu dem nächsten MFR: Vorbereitung des Standpunkts des Parlaments zum MFR nach 2020.

    (3)  https://megacampaign.eu/support-csos-ask-your-mep-to-vote-for--the-european-values-instrument-resolution.

    (4)  SOC/598 (siehe Seite 173 in diesem Amtsblatt).

    (5)  Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat: Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie (2015-2019), „Bekräftigung der Menschenrechte als Kernstück der EU-Agenda“ JOIN/2015/0016 final.

    (6)  ABl. C 81 vom 2.3.2018, S. 9.

    (7)  Um die Kohärenz mit der von der EU im Rahmen externer Fördermaßnahmen (wie dem Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte) gewährten Unterstützung sicherzustellen.

    (8)  ABl. C 129 vom 11.4 2018, S. 36.


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