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Document 62017TN0707

    Rechtssache T-707/17: Klage, eingereicht am 11. Oktober 2017 — Euroways/SRB

    ABl. C 424 vom 11.12.2017, p. 55–55 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    11.12.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 424/55


    Klage, eingereicht am 11. Oktober 2017 — Euroways/SRB

    (Rechtssache T-707/17)

    (2017/C 424/79)

    Verfahrenssprache: Spanisch

    Parteien

    Klägerin: Euroways, SL (Hospitalet de Llobregat, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt R. Vallina Hoset und Rechtsanwältin C. Iglesias Megías)

    Beklagter: Einheitlicher Abwicklungsausschuss

    Anträge

    Die Klägerin beantragt,

    die außervertragliche Haftung des Einheitlichen Abwicklungsausschusses festzustellen und ihn zu verurteilen, den Schaden zu ersetzen, der der Klägerin aufgrund seiner Handlungen und Unterlassungen entstanden ist, mit denen ihr die Schuldverschreibungen und Wertpapiere von BANCO POPULAR ESPAÑOL, S.A., deren Eigentümer sie waren, entzogen wurden;

    den Ausschuss zur Zahlung des fälligen Betrags als Ersatz für den entstandenen Schaden („fälliger Betrag“) zu verurteilen;

    die Rückerstattung der getätigten Investitionen in Höhe von 543 242,11 Euro an Aktien der Banco Popular, oder;

    hilfsweise, unter Berücksichtigung des Vorstehenden, in Höhe von 44 055,19 Euro;

    den fälligen Betrag um Ausgleichszinsen ab dem 7. Juni 2017 bis zur Verkündung des das Verfahren abschließenden Urteils zu erhöhen;

    den fälligen Betrag samt Verzugszinsen ab der Verkündung des vorliegenden Urteils bis zur vollständigen Bezahlung des fälligen Betrags um den von der EZB für Hauptrefinanzierungsgeschäfte festgesetzten Zinssatz, zuzüglich zweier Prozentpunkte, zu erhöhen;

    dem Ausschuss die Kosten aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die Klagegründe und wesentlichen Argumente entsprechen denen in der Rechtssache T-659/17, Vallina Fonseca/SRB.


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