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Document 62016CA0278

Rechtssache C-278/16: Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 12. Oktober 2017 (Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Aachen — Deutschland) — Strafverfahren gegen Frank Sleutjes (Vorlage zur Vorabentscheidung — Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen — Richtlinie 2010/64/EU — Art. 3 Abs. 1 — Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren — Übersetzung von „wesentlichen Unterlagen“ — Begriff „wesentliche Unterlagen“ — Nach einem vereinfachten, nicht kontradiktorischen Verfahren erlassener Strafbefehl, mit dem sein Adressat wegen einer minder schweren Straftat zu einer Geldstrafe verurteilt wird)

ABl. C 412 vom 4.12.2017, p. 9–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

201711170221555752017/C 412/152782016CJC41220171204DE01DEINFO_JUDICIAL201710129911

Rechtssache C-278/16: Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 12. Oktober 2017 (Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Aachen — Deutschland) — Strafverfahren gegen Frank Sleutjes (Vorlage zur Vorabentscheidung — Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen — Richtlinie 2010/64/EU — Art. 3 Abs. 1 — Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren — Übersetzung von „wesentlichen Unterlagen“ — Begriff „wesentliche Unterlagen“ — Nach einem vereinfachten, nicht kontradiktorischen Verfahren erlassener Strafbefehl, mit dem sein Adressat wegen einer minder schweren Straftat zu einer Geldstrafe verurteilt wird)

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C4122017DE910120171012DE00159191

Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 12. Oktober 2017 (Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Aachen — Deutschland) — Strafverfahren gegen Frank Sleutjes

(Rechtssache C-278/16) ( 1 )

„(Vorlage zur Vorabentscheidung — Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen — Richtlinie 2010/64/EU — Art. 3 Abs. 1 — Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren — Übersetzung von „wesentlichen Unterlagen“ — Begriff „wesentliche Unterlagen“ — Nach einem vereinfachten, nicht kontradiktorischen Verfahren erlassener Strafbefehl, mit dem sein Adressat wegen einer minder schweren Straftat zu einer Geldstrafe verurteilt wird)“

2017/C 412/15Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Landgericht Aachen

Parteien des Ausgangsverfahrens

Frank Sleutjes,

Beteiligte: Staatsanwaltschaft Aachen

Tenor

Art. 3 der Richtlinie 2010/64/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren ist dahin auszulegen, dass ein Rechtsakt wie ein im nationalen Recht vorgesehener Strafbefehl zur Sanktionierung von minder schweren Straftaten, der von einem Richter nach einem vereinfachten, nicht kontradiktorischen Verfahren erlassen wird, eine „wesentliche Unterlage“ im Sinne des Abs. 1 dieses Artikels darstellt, von der verdächtige oder beschuldigte Personen, die die Sprache des betreffenden Verfahrens nicht verstehen, gemäß den von dieser Bestimmung aufgestellten Formerfordernissen eine schriftliche Übersetzung erhalten müssen, um zu gewährleisten, dass sie imstande sind, ihre Verteidigungsrechte wahrzunehmen, und um so ein faires Verfahren zu gewährleisten.


( 1 ) ABl. C 335 vom 12.9.2016.

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