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Document 62016TB0855

Rechtssache T-855/16 R: Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 10. März 2017 — Fertisac/ECHA (Vorläufiger Rechtsschutz — REACH — Gebühr für die Registrierung eines Stoffes — Ermäßigung für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen — Entscheidung, mit der ein Verwaltungsentgelt und eine zusätzliche Gebühr erhoben werden — Antrag auf Aussetzung des Vollzugs — Fehlende Dringlichkeit)

ABl. C 144 vom 8.5.2017, p. 47–47 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

8.5.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 144/47


Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 10. März 2017 — Fertisac/ECHA

(Rechtssache T-855/16 R)

((Vorläufiger Rechtsschutz - REACH - Gebühr für die Registrierung eines Stoffes - Ermäßigung für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen - Entscheidung, mit der ein Verwaltungsentgelt und eine zusätzliche Gebühr erhoben werden - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit))

(2017/C 144/65)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Antragstellerin: Fertisac, SL (Atarfe, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Gómez Rodríguez)

Antragsgegnerin: Europäische Chemikalienagentur (ECHA) (Prozessbevollmächtigte: E. Maurage, J.-P. Trnka und M. Heikkilä im Beistand von Rechtsanwalt C. Molyneux)

Gegenstand

Antrag nach Art. 278 AEUV und 279 AEUV auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung Nr. SME (2016) 5150 vom 15. November 2016, die zu dem Ergebnis kam, dass die Ermäßigung der Gebühren für mittlere Unternehmen der Antragstellerin nicht zugutekommen konnte, sowie der auf der Grundlage dieser Entscheidung ausgestellten Rechnungen, nämlich der Rechnungen Nr. 10060160 und Nr. 10060161 der ECHA vom 15. November 2016

Tenor

1.

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.


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