EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62017CN0080

Rechtssache C-80/17: Vorabentscheidungsersuchen des Supremo Tribunal de Justiça (Portugal), eingereicht am 14. Februar 2017 — Fundo de Garantia Automóvel/Alina Antónia Destapado Pão Mole Juliana, Cristiana Micaela Caetano Juliana

ABl. C 144 vom 8.5.2017, p. 30–31 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

8.5.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 144/30


Vorabentscheidungsersuchen des Supremo Tribunal de Justiça (Portugal), eingereicht am 14. Februar 2017 — Fundo de Garantia Automóvel/Alina Antónia Destapado Pão Mole Juliana, Cristiana Micaela Caetano Juliana

(Rechtssache C-80/17)

(2017/C 144/39)

Verfahrenssprache: Portugiesisch

Vorlegendes Gericht

Supremo Tribunal de Justiça

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger und Kassationsbeschwerdeführer: Fundo de Garantia Automóvel

Beklagte und Kassationsbeschwerdegegnerinnen: Alina Antónia Destapado Pão Mole Juliana, Cristiana Micaela Caetano Juliana

Vorlagefragen

1.

Ist Art. 3 der Richtlinie 72/166/EWG des Rates (1) vom 24. April 1972 (die zum Unfallzeitpunkt in Kraft war) dahin auszulegen, dass sich die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungspflicht auch auf die Fälle erstreckt, in denen das Fahrzeug aufgrund einer Entscheidung seines Eigentümers außerhalb öffentlicher Straßen auf einem privaten Grundstück stillgelegt worden ist,

oder

ist er dahin auszulegen, dass der Eigentümer unter diesen Umständen ungeachtet der Haftung des Fundo de Garantia Automóvel gegenüber geschädigten Dritten, insbesondere bei einem unbefugten Gebrauch des Kraftfahrzeugs, nicht verpflichtet ist, sein Fahrzeug zu versichern?

2.

Ist Art. 1 Abs. 4 der Richtlinie 84/5/EWG des Rates (2) vom 30. Dezember 1983 (die zum Unfallzeitpunkt in Kraft war) dahin auszulegen, dass der Fundo de Garantia Automóvel — der angesichts des Fehlens einer Haftpflichtversicherung Schadenersatz an die Dritten geleistet hat, die durch einen Verkehrsunfall geschädigt wurden, der durch ein Kraftfahrzeug verursacht wurde, das ohne Erlaubnis des Eigentümers und ohne sein Wissen von dem privaten Grundstück, auf dem es stillgelegt war, entfernt worden war — gegen den Eigentümer des Fahrzeugs unabhängig von dessen Verantwortung für den Unfall einen Anspruch aus übergegangenem Recht hat,

oder

ist er dahin auszulegen, dass für den Übergang des Anspruchs gegen den Eigentümer auf den Fundo de Garantia Automóvel die Voraussetzungen für die zivilrechtliche Haftung vorliegen müssen und insbesondere der Eigentümer zum Zeitpunkt des Unfalls die tatsächliche Herrschaft über das Fahrzeug ausgeübt haben muss?


(1)  Richtlinie 72/166/EWG des Rates vom 24. April 1972 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und der Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht (ABl. 1972, L 103, S. 1).

(2)  Zweite Richtlinie 84/5/EWG des Rates vom 30. Dezember 1983 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (ABl. 1984, L 8, S. 17).


Top