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Document C:2008:331:TOC

    Amtsblatt der Europäischen Union, C 331, 31. Dezember 2008


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    ISSN 1725-2407

    Amtsblatt

    der Europäischen Union

    C 331

    European flag  

    Ausgabe in deutscher Sprache

    Mitteilungen und Bekanntmachungen

    51. Jahrgang
    31. Dezember 2008


    Informationsnummer

    Inhalt

    Seite

     

    II   Mitteilungen

     

    MITTEILUNGEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

     

    Kommission

    2008/C 331/01

    Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

    1

    2008/C 331/02

    Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (1)

    2


     

    IV   Informationen

     

    INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

     

    Kommission

    2008/C 331/03

    Euro-Wechselkurs

    5

     

    INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN

    2008/C 331/04

    Angaben der Mitgliedstaaten zu staatlichen Beihilfen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 70/2001

    6

    2008/C 331/05

    Angaben der Mitgliedstaaten zu staatlichen Beihilfen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 70/2001

    9

    2008/C 331/06

    Angaben der Mitgliedstaaten zu staatlichen Beihilfen, die nach der Verordnung (EG) Nr. 1628/2006 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf regionale Investitionsbeihilfen der Mitgliedstaaten gewährt werden (1)

    11

     

    INFORMATIONEN VON DRITTSTAATEN

     

    Kommission

    2008/C 331/07

    Mitteilung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an die Europäische Kommission gemäß Artikel 34 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex)

    13


     

    2008/C 331/08

    Hinweis für den Leser(siehe dritte Umschlagseite)

    s3


     


     

    (1)   Text von Bedeutung für den EWR

    DE

     

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