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Document 52013IP0001

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2013 zur Stadtsanierung als Beitrag zum Wirtschaftswachstum im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik (2011/2311(INI))

ABl. C 440 vom 30.12.2015, p. 2–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

30.12.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 440/2


P7_TA(2013)0001

Stadtsanierung als Beitrag zum Wirtschaftswachstum

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2013 zur Stadtsanierung als Beitrag zum Wirtschaftswachstum im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik (2011/2311(INI))

(2015/C 440/01)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf die Artikel 174 und 176 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, in denen als Ziel der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt festgelegt wurde und die angestrebten Finanzinstrumente mit struktureller Zweckbestimmung dargelegt wurden und außerdem bestimmt wurde, dass der Europäische Fonds für regionale Entwicklung zum Ausgleich der wichtigsten regionalen Ungleichgewichte in der Union beitragen soll.

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 3. März 2010 mit dem Titel „Europa 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2010)2020),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2010 zu dem Beitrag der Kohäsionspolitik zur Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Strategie und der EU-Strategie bis 2020 (1),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Dezember 2010 zu dem Thema: „Erreichen eines echten territorialen, sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts innerhalb der EU — eine Conditio sine qua non für die globale Wettbewerbsfähigkeit?“ (2),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 9. November 2010 mit dem Titel „Schlussfolgerungen aus dem Fünften Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt: Die Zukunft der Kohäsionspolitik“ (COM(2010)0642),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 23. November 2010 mit dem Titel „Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten: Europas Beitrag zur Vollbeschäftigung“ (COM(2010)0682),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 16. Dezember 2010 mit dem Titel „Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung: Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt“ (COM(2010)0758),

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 26. Januar 2011 mit dem Titel „Ressourcenschonendes Europa — eine Leitinitiative innerhalb der Strategie Europa 2020“ (COM(2011)0021),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Juni 2011 zu dem derzeitigen Stand und den künftigen Synergien für mehr Effektivität zwischen dem EFRE und den übrigen Strukturfonds (3),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juni 2011 mit dem Titel „BIP und mehr — Die Messung des Fortschritts in einer Welt im Wandel“ (4),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juni 2011 zur „Investition in die Zukunft: ein neuer mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) für ein wettbewerbsfähiges, nachhaltiges und inklusives Europa (5),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2011 zu dem Fünften Kohäsionsbericht der Kommission und zur Strategie für die Kohäsionspolitik nach 2013 (6),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 27. September 2011 zur Abrufung von Struktur- und Kohäsionsfondsmitteln: Lehren für die künftige Kohäsionspolitik der EU (7),

in Kenntnis des Vorschlags vom 6. Oktober 2011 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 (COM(2011)0615),

in Kenntnis des Vorschlag vom 6. Oktober 2011 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und das Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 (COM(2011)0614),

in Kenntnis des Vorschlags vom 6. Oktober 2011 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 (COM(2011)0607),

in Kenntnis des Vorschlags vom 6. Oktober 2011 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm der Europäischen Union für sozialen Wandel und soziale Innovation (COM(2011)0609),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2011 zu der Europäischen Plattform zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung (8),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juli 2008 zum Thema „Hin zu einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt“ (9),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. März 2009 zur städtischen Dimension der Kohäsionspolitik im neuen Programmplanungszeitraum (10),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. April 2009 zu einem Aktionsplan zur Mobilität in der Stadt (11),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Juni 2011 zur Europäischen Stadtpolitik und ihrer Zukunft im Rahmen der Kohäsionspolitik (12),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Oktober 2005 zur städtischen Dimension im Zusammenhang mit der Erweiterung (13),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. September 2006 zur thematischen Strategie für die städtische Umwelt (14),

in Kenntnis der Leipzig-Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt, die beim informellen Ministertreffen zur Stadtentwicklung und zum territorialen Zusammenhalt am 24. und 25. Mai 2007 in Leipzig verabschiedet wurde,

in Kenntnis der Erklärung von Toledo zur Stadtentwicklung, die beim informellen Ministertreffen am 22. Juni 2010 in Toledo angenommen wurde,

gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung (A7-0406/2012),

A.

in der Erwägung, dass 80 % der europäischen Bürger in Ballungsräumen leben (und diese Zahl durch die steigende Abwanderung aus ländlichen Gebieten in die Städte weiter wächst), wo die Auswirkungen der Wirtschaftskrise verstärkt zu spüren sind und wo sich die Herausforderungen der Bekämpfung des Klimawandels, der Schaffung von Arbeitsplätzen, des Wohlstands und der Lebensqualität stärker zeigen;

B.

in der Erwägung, dass städtische Gebiete mittel-/langfristige Aktionspläne im Bereich des nachhaltigen wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts ausarbeiten sollten;

C.

in der Erwägung, dass die Städte einerseits Motor für Wirtschaft, Produktion und Beschäftigung sind und andererseits den Rahmen für Suburbanisierung, Arbeitslosigkeit und allgemeiner gefasst für soziale Ausgrenzung und Segregation sowie Umweltverschmutzung bilden;

D.

in der Erwägung, dass starke städtische Gebiete auch eine positive Ausstrahlung auf das ländliche Umland haben und dadurch Spill-Over-Effekte erzeugt werden können;

E.

in der Erwägung, dass es notwendig ist, das Konzept der Randgebiete zu überdenken, um den derzeitigen Trend hin zu räumlicher Segregation umzukehren, durch die eine soziale Polarisierung entsteht;

F.

in der Erwägung, dass die laufenden Veränderungsprozesse in den Städten zunehmend Erwartungen und Probleme verursachen, die durch die gewohnten offiziellen Maßnahmen nur schwer bewältigt werden können und deshalb innovative und integrierte Mechanismen des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts zur Anwendung kommen müssen;

G.

in der Erwägung, dass der demografische Wandel in vielen Städten zur Abwanderung der Bevölkerung aus älteren städtischen Wohngebieten in neue und weiter peripher gelegene Wohnsiedlungen, städtische Gebiete am Rande der Stadt oder neue Siedlungen in der Nähe großer Ballungsgebiete geführt hat;

H.

in der Erwägung, dass soziale Ungleichheiten in vielen städtischen Gebieten eine Herausforderung darstellen und dass Ungleichheiten zwischen Stadtvierteln häufig auf eine unangemessene Wohnungspolitik und auf die Tatsache zurückzuführen sind, dass Dienstleistungen häufig auf die wohlhabenden Gegenden beschränkt sind;

I.

in der Erwägung, dass eine Überarbeitung der gewohnten Ansätze eine Möglichkeit darstellen könnte, den Prozess für neue Wege in der Stadtentwicklung und für die Entwicklung von Projekten einzuleiten, die sich auf die Neuauslegung von Raumplanungs-Maßnahmen, kollektiven Bedürfnissen und Bürgerbeteiligung stützen;

1.

stellt fest, dass das lokale Entwicklungsmodell einen Vorteil für die Kohäsionspolitik darstellt, weil dadurch entscheidende Faktoren aktiviert werden, die beste, bürgernächste Auswahl getroffen wird, gemeinsame Maßnahmen sowie kohärente, effiziente und wirksame Maßnahmen gefördert werden und darüber hinaus die Sichtbarkeit von EU-Maßnahmen auch in Gebieten der Europäischen Union mit den größten Herausforderungen sichergestellt wird;

2.

regt eine neue Periode der europäischen Rechtsvorschriften in Zusammenhang mit der Ausarbeitung eines Plans für den Schutz und die Erneuerung von Wohngebieten an, der unter Bezug auf das Subsidiaritätsprinzip die notwendige rechtliche Grundlage liefern, gemeinsame und geteilte mittel- und langfristige Ziele festlegen und die Inanspruchnahme der Fonds der Kohäsionspolitik optimieren soll;

3.

erwartet Maßnahmen für die Fertigstellung und Eingliederung bereits bestehender Stadtteile, einschließlich Stadtränder, für die funktionale Umgestaltung von stillgelegten Gebieten und Stadterneuerungsgebieten, für die Steigerung der Attraktivität der Orte, an denen die Menschen leben, durch dynamische Entwicklungsprozesse, für die Rückgabe von sehr symbolhaften und erinnerungsreichen Gebieten an die Gemeinschaft, die ihre ursprüngliche Funktion verloren haben oder die zunehmend vernachlässigt wurden, bei gleichzeitiger Förderung des kulturellen Erbes;

4.

fordert die Mobilisierung kultureller und wirtschaftlicher Ressourcen unter besonderer Berücksichtigung des Themas der sozialen Nachhaltigkeit in der Stadtentwicklung, wodurch ein Beitrag zur städtischen Solidarität, sozialen Inklusion und Integration schwacher und ausgegrenzter Gruppen in städtischen Gebieten geleistet werden soll, um das Entwicklungspotential voll auszuschöpfen, und zwar wohl wissend, dass die ärmsten Bevölkerungsschichten Gefahr laufen, durch die Prozesse der städtischen Wiederbelebung ausgegrenzt zu werden; betont daher die Notwendigkeit, die Einwohner so früh wie möglich intensiv zu beteiligen;

5.

unterstreicht die Schlüsselrolle der Städte bei der Erreichung der ökonomischen, sozialen und ökologischen Ziele der Europa-2020-Strategie und betont die Tatsache, dass die Union nur dann auf globaler Ebene wettbewerbsfähig sein kann, wenn die Kohäsionspolitik das Entwicklungspotential aller Regionen und städtischen Gebiete voll ausschöpfen kann;

6.

erwartet einen integrierten Ansatz, der die Verknüpfung von Umwelt und Natur mit Kultur und Geschichte und mit Gesellschaft und Handel umfasst und so die Entwicklung der Infrastruktur, die Verbesserung von Stadtgebieten und das Wachstum der Wirtschaft sicherstellt und eine vielfältige Nutzung des Raums durch die Integration von Wohn- und Gewerbegebäuden sowie materielle Infrastrukturen und immaterielle Verbindungsstrukturen fördert;

7.

betont daher das Erfordernis neuer Formen der Stadterneuerung, die sich auf die kollektiven Bedürfnisse nach öffentlichen Flächen, Grünflächen, Freizeit, Kultur und Sport konzentrieren;

8.

fordert gemeinsame Projekte und Partnerschaften mit Vereinen und Bürgern, um die notwendige Verknüpfung allgemeiner und ortsspezifischer Maßnahmen unter Berücksichtigung der Eigenheiten, der Identität, der Erinnerung und der Geschichte zu gewährleisten und den Gemeinschaftssinn und das Vertrauen in die Institutionen zu stärken;

9.

betont, dass die Stadtsanierung und die wirtschaftliche Wiederbelebung eng miteinander verbunden sind und dass die Schaffung eines Anziehungspunktes für den wirtschaftlichen Aufschwung ausschlaggebend sein kann; verweist darauf, dass die Stadtsanierung hierfür ein neues Konzept benötigt, bei welchem Maßnahmen zur Verhinderung des städtischen Verfalls, zur Förderung der Entwicklung von armen Gebieten und Randgebieten und zur Unterstützung des lokalen Wirtschaftswachstums und der Schaffung von Arbeitsplätzen ergänzend mit sozialen Maßnahmen kombiniert werden;

10.

fordert nachdrückliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Energie-Ineffizienz durch die funktionale Erneuerung von Gebäuden und durch den Bau ressourceneffizienterer Wohngebäude, einschließlich Sozialwohnungen, sowie zur Verminderung von Staus, Verschmutzung und Lärm, damit die Städte im Hinblick auf Umweltprobleme wettbewerbsfähiger werden;

11.

betont die Notwendigkeit einer Strategie für den Schutz und die Sicherung des städtischen Bestands und Wohnungsbestands in Gebieten mit einem hohen seismischen und hydrogeologischen Risiko;

12.

unterstreicht die Notwendigkeit, den Einsatz der Mittel zu koordinieren, um einen integrierten Ansatz für die Störungen in der demografischen Entwicklung, der Überalterung und der Verstädterung sicherzustellen; weist darauf hin, dass sich durch Strukturfondsprojekte Lösungen für ernsthafte Probleme finden lassen und diese sich auf die Menschen und insbesondere die schwachen Gesellschaftsschichten, d. h. Kinder, junge Menschen, Frauen und ältere Menschen, konzentrieren sollten;

13.

begrüßt die ergriffenen Maßnahmen zur Förderung der Vernetzung der Städte und des Austauschs von Erfahrungen und bewährter Verfahren; betont, dass diese Maßnahmen weiter verstärkt und auf funktionale städtische Gebiete erweitert werden sollten; fordert den Ausbau bestehender Instrumente zu diesem Zweck und betont in diesem Zuge, dass auf bestehende Programme und Organe zurückgegriffen werden sollte, bevor neue Strukturen geschaffen werden;

14.

begrüßt die Bestimmung, dass mindestens 5 % der Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für integrative Maßnahmen zur nachhaltigen Stadtentwicklung zur Verfügung gestellt werden und den Städten zur Verwaltung übertragen werden; betont, dass diese Zahl ein Minimalziel ist und für die Unterstützung der Entwicklung in funktionalen städtischen Gebieten eingesetzt werden sollte; fordert die unterschiedlichen Verwaltungsebenen auf, neue Instrumente, wie die kommunal gelenkte lokale Entwicklung einzusetzen;

15.

lehnt ab, dass die Verwendung der oben genannten Mittel im Rahmen der integrierten territorialen Investitionen sehr streng gebunden ist; ist der Auffassung, dass den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt werden sollte, die integrativen Maßnahmen zur nachhaltigen städtischen Entwicklung auch durch eigene operationelle Programme oder eigene Prioritätsachsen umzusetzen;

16.

unterstreicht die Notwendigkeit, wenngleich die Städte einen wesentlichen Beitrag als Wachstumszentren oder Motoren leisten können, dass die lokalen Entwicklungsanforderungen bei der Bekämpfung der Probleme von vorstädtischen, benachbarten und ländlichen Gebieten berücksichtigt werden, um Konflikte zu vermeiden und eine sich ergänzende und synergetische Verbindung zu fördern und um dem zunehmenden Verlust von stadtnahen ländlichen Regionen aufgrund der Ausbreitung der Städte und der Umwandlung ländlicher Gebiete in Bauland die Stirn zu bieten, und gleichzeitig den Zugang zu öffentlichen Diensten auszubauen;

17.

fordert eine Verbesserung der Verwaltungskapazität der lokalen und regionalen Behörden sowie der wirtschaftlichen und sozialen Akteure, beispielsweise durch den verstärkten Einsatz technischer Unterstützung, bei der Verwaltung der Strukturfonds zur Umsetzung einer tatsächlichen Multilevel-Governance, um sicherzustellen, dass die Ziele erreicht werden; erachtet es als wesentlich, dass nachhaltige multifunktionale Netzwerke auf Grundlage von Best Practices aufgebaut und gefördert werden, damit lebendige, integrierte Stadt-Land-Partnerschaften auf Grundlage der Anforderungen der einzelnen Regionen stimuliert werden;

18.

unterstreicht die Gelegenheit, ein Netzwerk zwischen Pilotprojekten aus Mitteln des EFRE über nachhaltige Stadtentwicklung und dem neuen, mehrjährigen Programm Horizont 2020 zu schaffen, um innovative Lösungen und wiederholbare Strategien bei der Stadterneuerung zu gewährleisten;

19.

ist davon überzeugt, dass sich der Konvent der Bürgermeister als gute Grundlage für die weitere Entwicklung zum Erreichen der Ziele der Europa-2020-Strategie erweisen kann;

20.

erwartet ein nachhaltiges, in die Stadtplanung integriertes Modell für das Mobilitätsmanagement, das ein Wachstum des öffentlichen Transportwesens und eine den Anforderungen des Waren- und Dienstleistungsvertriebs in den Städten angemessene systematische logistische Vernetzung unter angemessener Berücksichtigung der nachhaltigen Mobilität umfasst;

21.

ist überzeugt, dass Umweltprobleme wie die Abfallwirtschaft ein großes Problem darstellen, das über rein technische Aspekte hinausgeht und in die soziale Problematik mithineinspielt; fordert außerdem dazu auf, die Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Wasserversorgung und zur Reinigung des Wassers in den Städten fortzuführen, da dies gleichzeitig den Bürgern und der Umwelt zugutekommt;

22.

betont, dass die Zunahme von Grünflächen und Stadtparks von sehr hohem Wert für das natürliche, geschichtliche und kulturelle Erbe ist und dazu beiträgt, die negativen Auswirkungen auf das Mikroklima zu regulieren, die Energiebilanz und wirtschaftliche Einsparungen zu verbessern, die Nachhaltigkeit und die städtische Umweltqualität zu steigern und die sozialen Erfordernisse und Erholungsbedürfnisse zu befriedigen;

23.

erwartet, dass bei der Planung der städtischen Wiederbelebung Werkstoffe und technische Lösungen bevorzugt werden, die Energieeinsparungsstandards erfüllen und mit den Zielen der EU-Gemeinschaftspolitik übereinstimmen;

24.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und dem Rat zu übermitteln.


(1)  ABl. C 161 E vom 31.5.2011, S. 120.

(2)  ABl. C 169 E vom 15.6.2012, S. 29.

(3)  ABl. C 390 E vom 18.12.2012, S. 27.

(4)  ABl. C 380 E vom 11.12.2012, S. 81.

(5)  ABl. C 380 E vom 11.12.2012, S. 89.

(6)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0316.

(7)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0403.

(8)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0495.

(9)  ABl. C 294 E vom 3.12.2009, S. 42.

(10)  ABl. C 117 E vom 6.5.2010, S. 73.

(11)  ABl. C 184 E vom 8.7.2010, S. 43.

(12)  ABl. C 390 E vom 18.12.2012, S. 10.

(13)  ABl. C 233 E vom 28.9.2006, S. 127.

(14)  ABl. C 306 E vom 15.12.2006, S. 182.


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