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Document 52012BP0485

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2012 zu dem Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2012 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012, Einzelplan III — Kommission (17295/2012 — C7-0401/2012 — 2012/2281(BUD))

ABl. C 434 vom 23.12.2015, p. 191–192 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

23.12.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 434/191


P7_TA(2012)0485

Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2012 — Einnahmen aus Eigenmitteln und sonstige Einnahmen — Aufstockung der Zahlungsermächtigungen in den Rubriken 1a, 1b, 2, 3a und 4 des mehrjährigen Finanzrahmens — Kürzung der in den Haushalt eingestellten Verpflichtungsermächtigungen

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. Dezember 2012 zu dem Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2012 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012, Einzelplan III — Kommission (17295/2012 — C7-0401/2012 — 2012/2281(BUD))

(2015/C 434/33)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Artikel 314, und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere Artikel 106a,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (1), insbesondere die Artikel 37 und 38,

unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012, der am 1. Dezember 2011 endgültig erlassen wurde (2),

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (3),

gestützt auf den Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (4),

unter Hinweis auf den Beschluss des Europäischen Rates EUCO 76/12 vom 28. und 29. Juni 2012 über einen Pakt für Wachstum und Beschäftigung, der von den Mitgliedstaaten gebilligt wurde,

in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2012 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012, der von der Kommission am 23. Oktober 2012 vorgelegt wurde (COM(2012)0632),

in Kenntnis des Standpunkts zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2012, der vom Rat am 6. Dezember 2012 festgelegt wurde (17295/2012 — C7-0401/2012),

gestützt auf die Artikel 75b und 75e seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0409/2012),

A.

in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2012 zum Gesamthaushaltsplan 2012 unter anderem eine Aktualisierung der Einnahmenprognosen nach der letzten Überarbeitung der Prognosen bezüglich der Eigenmittel und sonstiger Einnahmen umfasst und eine Erhöhung der Zahlungsermächtigungen um fast 9,0 Mrd. EUR in den Rubriken 1a, 1b, 2, 3a und 4 des mehrjährigen Finanzrahmens zu dem Zweck vorsieht, den bis Jahresende noch ausstehenden Bedarf zu decken;

B.

in der Erwägung, dass gleichzeitig weiterem Bedarf an Mitteln für Zahlungen zum Teil bereits durch die globale Übertragung von Zahlungsermächtigungen (DEC 30/2012) in Höhe von 419,7 Mio. EUR Rechnung getragen wurde;

C.

in der Erwägung, dass die Kommission ursprünglich Möglichkeiten zur Umschichtung im Umfang von 47,4 Mio. EUR ermittelt hatte, die im Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 6/2012 in der ursprünglichen Fassung der Kommission vorgesehen waren;

D.

unter Hinweis darauf, dass Schwankungen bei den Eigenmitteln und die wesentliche Zunahme der Einnahmen aus Geldbußen und Zinszahlungen um 3  525 Mio. EUR insgesamt eine Nettosteigerung der Einnahmen um 3  080,8 Mio. EUR herbeiführen, wodurch sich der Berichtigungshaushaltsplan 6/2012 weniger stark auf die BNE-Beiträge der Mitgliedstaaten auswirken wird;

E.

in der Erwägung, dass die Delegationen des Parlaments und des Rates beim Haushalts-Trilog am 29. November 2012 Einigung auf einen revidierten Betrag zur Deckung des genannten Bedarfs im Jahr 2012 erzielt hatten, indem sie den Betrag auf 6,1 Mrd. EUR kürzten und dabei eine Umschichtung von 0,1 Mrd. EUR vornahmen, die die Kommission ursprünglich nicht vorgeschlagen hatte;

1.

nimmt Kenntnis von dem von der Kommission vorgelegten Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2012;

2.

stellt fest, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2012 in der vom Rat geänderten Fassung der beim Haushalts-Trilog vom 29. November 2012 erzielten Einigung Rechnung trägt;

3.

betont, dass die gemeinsame Erklärung zum Zahlungsbedarf für 2012, in der die Haushaltsbehörde einräumt, dass im Jahr 2012 2,9 Mrd. EUR an zusätzlichen Mitteln für Zahlungen hätten gebilligt werden müssen, um die bei der Kommission eingegangenen Auszahlungsanträge zu decken, integraler Bestandteil der beim Trilog erzielten Einigung ist;

4.

weist den Rat und die Kommission nachdrücklich darauf hin, dass die gemeinsame Erklärung zum Zahlungsbedarf für 2012 als politische Verständigung auf die Notwendigkeit zu verstehen ist, 2013 frühzeitig Einigung über einen Berichtigungshaushaltsplan zu erzielen, der allein dazu dient, die genannten 2,9 Mrd. EUR zu decken und zusätzliche Mittel über die ursprünglich im Haushaltsplan 2013 gebilligten Zahlungsermächtigungen hinaus bereitzustellen, und zwar unbeschadet der eigentlichen Ausführung des Haushaltsplans 2013;

5.

billigt den Standpunkt des Rates zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2012 ohne Änderung;

6.

beauftragt seinen Präsidenten, festzustellen, dass der Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2012 endgültig erlassen ist, und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

7.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


(1)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(2)  ABl. L 56 vom 29.2.2012.

(3)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

(4)  ABl. L 163 vom 23.6.2007, S. 17.


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