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Document C2015/415/07
Call for proposals — EACEA/48/2015 — Erasmus+ Programme Key Action 3: Support for policy reform — Support to European Policy Tools — Quality assurance at European level for enhanced transparency and recognition of skills and qualifications
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/48/2015 — Programm Erasmus+ — Leitaktion 3: Unterstützung politischer Reformen — Unterstützung europäischer politischer Instrumente — Qualitätssicherung auf europäischer Ebene zur Verbesserung der Transparenz und Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA/48/2015 — Programm Erasmus+ — Leitaktion 3: Unterstützung politischer Reformen — Unterstützung europäischer politischer Instrumente — Qualitätssicherung auf europäischer Ebene zur Verbesserung der Transparenz und Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen
ABl. C 415 vom 15.12.2015, p. 17–19
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
15.12.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 415/17 |
AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — EACEA/48/2015
Programm Erasmus+ — Leitaktion 3: Unterstützung politischer Reformen — Unterstützung europäischer politischer Instrumente
Qualitätssicherung auf europäischer Ebene zur Verbesserung der Transparenz und Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen
(2015/C 415/07)
1. Beschreibung, Ziele und Themen
Das allgemeine Ziel dieser Aufforderung ist es, mögliche Verfahren, Methoden und Qualitätskriterien auf europäischer Ebene zu testen, die angewendet werden können, um
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internationale Qualifikationen oder internationale sektorale Qualifikationssysteme oder -rahmen mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) (1) zu verknüpfen und internationale Qualifikationen zu verleihen, die mit dem EQR verknüpft sind; |
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potenzielle europäische Kernprofile für Qualifikationen (2) mit dem EQR zu verknüpfen und auf diesen basierende Qualifikationen zu verleihen. |
Ziel ist es, eine Vertrauensbasis (3) für die Niveaus und Verfahren zu schaffen, um die Anerkennung von auf europäischen Kernprofilen für Qualifikationen basierenden Qualifikationen zu fördern und die faktische und formelle Anerkennung von internationalen Qualifikationen zu verbessern.
Im Rahmen der vorliegenden Aufforderung werden Finanzmittel für die drei folgenden Themen bereitgestellt:
Thema A : Verknüpfung eines internationalen sektoralen Qualifikationssystems oder -rahmens mit dem EQR und Beschreibung zugehöriger Qualitätssicherungsgrundsätze und -mechanismen sowie möglicher Qualitätskriterien dafür und für die Verleihung der darauf basierenden Qualifikationen.
Thema B : Verknüpfung (einer oder mehrerer) internationaler Qualifikation(en) mit dem EQR und Beschreibung der Qualitätssicherungsgrundsätze und -mechanismen sowie möglicher Qualitätskriterien für die Verleihung dieser Qualifikation(en).
Thema C : Entwicklung eines oder mehrerer potenzieller europäischer Kernprofile für Qualifikationen auf der Grundlage von ESCO-Berufsprofilen, Verknüpfung dieses Kernprofils/dieser Kernprofile mit dem EQR und Beschreibung der Qualitätssicherungsgrundsätze und -mechanismen sowie möglicher Qualitätskriterien für die Verleihung von darauf basierenden Qualifikationen. Da die vollständige Fassung der ESCO erst 2017 veröffentlicht wird, muss der Antragsteller einen oder mehrere Berufe der ISCO-Ebene 4 auswählen. Die maßgeblichen ESCO-Berufsprofile werden nach der Vergabe des Politprojekts bereitgestellt.
2. Förderfähige Länder
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EU-Mitgliedstaaten; |
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Kandidaten- und potenzielle Kandidatenländer, die von einer Heranführungsstrategie profitieren, im Einklang mit den allgemeinen, in Rahmenabkommen, Assoziationsratsbeschlüssen oder ähnlichen Übereinkünften festgelegten Grundsätzen und Bedingungen für die Teilnahme dieser Länder an Unionsprogrammen und vorbehaltlich der Einrichtung einer nationalen Agentur für das Programm Erasmus+; |
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Länder der EFTA, die Mitglied des EWR-Abkommens sind, gemäß jenem Abkommen; |
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Länder, die von der Europäischen Nachbarschaftspolitik abgedeckt werden und Abkommen mit der Union geschlossen haben, wonach sie an Unionsprogrammen teilnehmen können, sofern sie ein bilaterales Abkommen mit der Union über die Bedingungen für ihre Teilnahme an diesem Programm abschließen; Voraussetzung ist die Einrichtung einer nationalen Agentur für das Programm Erasmus+. |
3. Förderfähige Antragsteller
Teilnehmen können:
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internationale Berufsorganisationen oder -verbände; |
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nationale Berufsorganisationen oder -verbände; |
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öffentliche und private Behörden aus dem Bereich der nationalen Qualifikationsrahmen; |
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Sozialpartner (EU, national, sektoral); |
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Forschungszentren; |
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öffentliche und private verleihende Stellen; |
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öffentliche und private Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung; |
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öffentliche und private Qualitätssicherungs- oder Akkreditierungsorganisationen. |
Eine Organisation kann nur einen einzigen Antrag stellen, entweder für Thema A, Thema B oder Thema C.
4. Förderfähige Aktivitäten
Die Aktivitäten können zwischen 1. Juni 2016 und 1. August 2016 beginnen. Die im Rahmen dieser Ausschreibung finanzierten Aktivitäten können Dokumentenprüfungen, Analysen, Forschungsarbeiten, Erfassung, Erhebungen, Erarbeitung von Vorschlägen, Prüfung vorläufiger Ergebnisse mit Interessengruppen, Validierung von Ergebnissen, Berichterstattung und Koordinierungsaktivitäten mit der Kommission (zweimal jährlich) umfassen.
Alle Aktivitäten sollten eine internationale Ausrichtung bzw. eine internationale Wirkung aufweisen. Um aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen, muss eine große repräsentative Interessengruppe aus mehr als zwei Ländern einbezogen werden.
5. Vergabekriterien
Es gelten folgende Vergabekriterien für die Finanzierung eines Vorschlags:
1. |
Relevanz (20 %), |
2. |
Qualität der Projektkonzeption und -umsetzung (30 %), |
3. |
Qualität des Projektteams und der Kooperations- bzw. Arbeitsvereinbarungen (30 %), |
4. |
Wirkung und Verbreitung (20 %). |
6. Mittelausstattung
Insgesamt stehen für die Kofinanzierung von Maßnahmen im Rahmen dieser Aufforderung 400 000 EUR zur Verfügung.
Der Finanzbeitrag der Europäischen Union ist auf höchstens 75 % der förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme beschränkt.
Die voraussichtlich maximale Höhe der Finanzhilfe beträgt
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180 000 EUR im Rahmen von Thema A; |
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60 000 EUR im Rahmen von Thema B und |
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80 000 EUR im Rahmen von Thema C. |
Die Agentur behält sich vor, nicht alle für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen verfügbaren Mittel zu vergeben.
7. Verfahren für die Einreichung von Vorschlägen und Frist
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Zur Einreichung eines Antrags müssen die Antragsteller ihre Organisationen im einheitlichen Registrierungssystem (Unique Registration Facility, URF) registrieren und erhalten dann einen Teilnehmercode (Participant Identification Code, PIC). Im Antragsformular wird die Angabe dieses Codes verlangt. Das einheitliche Registrierungssystem ist das Instrument, mit dem alle rechtlichen und finanziellen Angaben der Organisationen verwaltet werden. Der Zugang erfolgt über das Teilnehmerportal Bildung, Audiovisuelles, Kultur, Bürgerschaft und Freiwilligenarbeit. Informationen zur Registrierung sind im Portal unter folgender Adresse abrufbar: http://ec.europa.eu/education/participants/portal |
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Die Finanzhilfeanträge sind in Englisch, Französisch oder Deutsch zu verfassen. Hierbei sind die offiziellen Antragsunterlagen zu verwenden. Bitte achten Sie auf die Verwendung des korrekten Antragsformulars. |
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Die Antragsunterlagen können unter folgender Internet-Adresse heruntergeladen werden: https://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/funding/quality-assurance-european-level-for-enhanced-transparency-and-recognition-skills-and-qualifications_en |
Für die Einreichung der Anträge gilt folgende Frist:
29. Februar 2016, 12.00 Uhr mittags (Brüsseler Zeit).
(1) http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32008H0506%2801%29&from=DE
(2) Reglementierte Berufe sind von diesem Pilotprojekt ausgeschlossen.
(3) Vergleichbar mit dem Vertrauen, das durch den EQR-Referenzierungsprozess geschaffen wird.