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Document 52015TA1209(25)
Report on the annual accounts of the European Union Agency for Network and Information Security for the financial year 2014, together with the Agency’s reply
Bericht über den Jahresabschluss 2014 der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit, zusammen mit der Antwort der Agentur
Bericht über den Jahresabschluss 2014 der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit, zusammen mit der Antwort der Agentur
ABl. C 409 vom 9.12.2015, p. 223–233
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
9.12.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 409/223 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2014 der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit, zusammen mit der Antwort der Agentur
(2015/C 409/25)
EINLEITUNG
1. |
Die Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (nachstehend „die Agentur“, auch „ENISA“) mit Sitz in Athen und Heraklion (1) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 460/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) errichtet, die nach mehreren Änderungen durch die Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (3) ersetzt wurde. Hauptaufgabe der Agentur ist es, die Fähigkeit der Union zur Verhütung und Behebung von Problemen im Bereich der Netz- und Informationssicherheit zu verbessern, indem sie sich die auf nationaler und EU-Ebene durchgeführten Maßnahmen zunutze macht (4). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
Verantwortung des Managements
Verantwortung des Prüfers
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
|
10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
11. |
Die Quote der insgesamt gebundenen Mittel war mit 100 % (2013: 94 %) hoch. Die auf das Haushaltsjahr 2015 übertragenen gebundenen Mittel belaufen sich auf insgesamt 1,3 Millionen Euro bzw. 15 % der Gesamtmittel (2013: 1,2 Millionen Euro bzw. 13,5 %). Bei Titel II (Verwaltungsausgaben) wurden mit 0,6 Millionen Euro bzw. 49 % (2013: 0,8 Millionen Euro bzw. 59 %) gebundene Mittel in großem Umfang übertragen. Diese Übertragungen standen in Zusammenhang mit Investitionen in IT-Infrastruktur, die planmäßig gegen Ende des Jahres für die beiden Büros der Agentur bestellt wurde. |
WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN
12. |
Anhang I enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Milan Martin CVIKL, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 8. September 2015 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) Der Arbeitsplatz des operativen Personals der Agentur wurde im März 2013 nach Athen verlegt. Das Verwaltungspersonal verbleibt in Heraklion.
(2) ABl. L 77 vom 13.3.2004, S. 1.
(3) ABl. L 165 vom 18.6.2013, S. 41.
(4) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.
(5) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(6) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(7) Artikel 39 und 50 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission (ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42).
(8) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(9) Artikel 107 der Verordnung (EU) Nr. 1271/2013.
(10) Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).
ANHANG I
Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2012 |
Obwohl in der Finanzregelung und den entsprechenden Durchführungsbestimmungen mindestens alle drei Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme der Sachanlagen vorgesehen ist, hat die Agentur seit dem Jahr 2009 keine umfassende körperliche Bestandsaufnahme vorgenommen. |
Im Gange |
2013 |
Die Mittelbindungsrate betrug insgesamt 94 %, was hauptsächlich darauf zurückzuführen ist, dass bei der Kommission beantragte zusätzliche Mittel für die Finanzierung der Renovierung des neuen Büros in Athen erst im November 2013 genehmigt wurden. In diesem Zusammenhang wurde infolge eines Beschlusses des Verwaltungsrats ein Betrag von 0,5 Millionen Euro, der am Jahresende noch nicht gebunden war, auf das folgende Haushaltsjahr übertragen. |
n. z. |
2013 |
Insgesamt betrugen die auf das Jahr 2014 übertragenen gebundenen und nicht gebundenen Mittel 1,2 Millionen Euro (bzw. 13,5 % der Gesamtmittel). Diese Mittelübertragungen betrafen hauptsächlich Titel II (Sachausgaben für den Dienstbetrieb) mit 0,8 Millionen Euro bzw. 59 % der Mittel bei Titel II. Dieser große Umfang ist auf die Mittelübertragung in Höhe von 0,5 Millionen Euro zurückzuführen (siehe Ziffer 11) sowie auf einen weiteren Betrag in Höhe von 0,3 Millionen Euro, der zur Finanzierung von Mobiliar und Netzwerk-Ausrüstung für das Büro in Athen, die gegen Jahresende angefordert wurden, übertragen wurde. |
n. z. |
2013 |
Der Arbeitsplatz des operativen Personals der Agentur wurde 2013 nach Athen verlegt, während das Verwaltungspersonal in Heraklion verbleibt. Die Verwaltungskosten könnten durch das Zusammenlegen des gesamten Personals an einen Standort wahrscheinlich reduziert werden. |
n. z. |
2013 |
Gemäß dem Mietvertrag zwischen den griechischen Behörden, der Agentur und dem Vermieter wird die Miete für die Büros in Athen von den griechischen Behörden entrichtet. Diese Miete wird stets mit mehreren Monaten Verspätung gezahlt, womit ein Risiko für die Geschäftsfortführung sowie ein finanzielles Risiko für die Agentur verbunden ist: Sollte der Vermieter den Mietvertrag aufgrund dieser Zahlungsverzögerungen kündigen, so würde dies ihre Tätigkeiten beeinträchtigen, und die Investitionen in Büroeinrichtung und Renovierung wären verloren. |
Abgeschlossen |
ANHANG II
Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (Athen und Heraklion)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses die Maßnahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben. Der Binnenmarkt fällt in die geteilte Zuständigkeit der Union und der Mitgliedstaaten (Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a AEUV). |
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Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EU) Nr. 526/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates) |
Ziele
Aufgaben
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Leitungsstruktur |
Verwaltungsrat Dem Verwaltungsrat gehören je ein Vertreter jedes Mitgliedstaats und zwei von der Kommission ernannte Vertreter an. Alle Vertreter sind stimmberechtigt. Jedes Mitglied des Verwaltungsrats hat einen Stellvertreter, der das Mitglied im Fall seiner Abwesenheit vertritt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats und ihre Stellvertreter werden aufgrund ihrer Kenntnis der Aufgaben und Ziele der Agentur ernannt, wobei ihren für die Erfüllung der Aufgaben eines Mitglieds des Verwaltungsrats erforderlichen Management-, Verwaltungs- und Haushaltsführungskompetenzen Rechnung zu tragen ist. Die Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrats und ihrer Stellvertreter beträgt vier Jahre. Sie kann verlängert werden. Ständige Gruppe der Interessenträger Der Verwaltungsrat setzt auf Vorschlag des Direktors eine Ständige Gruppe der Interessenträger ein, die sich aus anerkannten Sachverständigen als Vertreter der interessierten Kreise zusammensetzt, darunter die IKT-Branche, Betreiber öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsnetze oder -dienste, Verbrauchergruppen, wissenschaftliche Sachverständige für Netz- und Informationssicherheit sowie Vertreter nationaler Regulierungsbehörden, die gemäß der Richtlinie 2002/21/EG benannt werden, und Strafverfolgungs- und Datenschutzbehörden. Die Amtszeit der Mitglieder der Ständigen Gruppe der Interessenträger beträgt zweieinhalb Jahre. Die Ständige Gruppe der Interessenträger berät die Agentur bei der Durchführung ihrer Tätigkeiten. Sie berät insbesondere den Direktor bei der Ausarbeitung eines Vorschlags für das Arbeitsprogramm der Agentur und bei der Gewährleistung der Kommunikation mit den interessierten Kreisen bezüglich aller Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitsprogramm. Direktor Der Direktor wird vom Verwaltungsrat aus einer Liste von Kandidaten, die die Kommission im Anschluss an ein offenes und transparentes Auswahlverfahren vorgeschlagen hat, ernannt. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre und kann verlängert werden. Exekutivrat Der Exekutivrat besteht aus fünf Mitgliedern, die aus den Reihen der Mitglieder des Verwaltungsrats ernannt werden. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats muss Mitglied sein, sodass der Vorsitzende des Verwaltungsrats auch der Vorsitzende des Exekutivrats sein kann, und bei einem Mitglied handelt es sich um einen Vertreter der Kommission. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Interne Revision Interner Auditdienst der Europäischen Kommission. Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. |
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Der Agentur für 2014 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2013) |
Endgültiger Haushalt 9,7(9,7) Millionen Euro; Anteil des Unionszuschusses: 94 % (93 %). Personalbestand am 31. Dezember 2014 48 (47) Planstellen im Stellenplan, davon besetzt: 46 (43). Sonstige besetzte Stellen: 14 (13) Vertragspersonal,2 (3) abgeordnete nationale Sachverständige. Personalbestand insgesamt: 62 (59), Aufschlüsselung nach Aufgabenstellung:
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Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2014 (Angaben für 2013) |
Die Kerntätigkeiten der ENISA im Jahr 2014 wurden in drei Arbeitsschwerpunkte unterteilt: AS (1) 1 — Unterstützung der Politikgestaltung der EU Im Jahr 2014 unterstützte die ENISA den politischen Entscheidungsprozess, indem sie den Entscheidungsträgern konsolidierte Informationen über die sich abzeichnende Bedrohungslage bereitstellte und wichtige Mitteilungen für die Mitgliedstaaten dazu formulierte, wie sie sicherstellen können, dass ihre Politiken und Kapazitäten auf die EU-Ziele abgestimmt sind, wobei die in den verschiedenen Mitgliedstaaten gesammelten Erfahrungen berücksichtigt wurden. Diese Ergebnisse beruhten auf der Bündelung der verfügbaren Informationsquellen in einem gemeinsamen Kontext und erforderten gleichzeitig die Zusammenarbeit und Mitwirkung wichtiger Akteure in den Bereichen Gefahrenabschätzung, Risikominderung und Politikfestlegung. Die folgenden Ziele und Ergebnisse wurden erreicht:
Zahl der Ergebnisse: 10 (7). AS2 — Unterstützung des Kapazitätenaufbaus Im Jahr 2014 führte die ENSIA eine Reihe von Tätigkeiten durch, um ihre zentralen Interessenträger beim Aufbau neuer operativer und politischer Kapazitäten im Hinblick auf die Bewältigung verschiedener Herausforderungen im Bereich der Cybersicherheit und den Ausbau vorhandener Kapazitäten zu unterstützen. Die Fähigkeit von EU-Mitgliedstaaten und privatwirtschaftlichen Unternehmen zur Bekämpfung von Cyberangriffen und Störungen ist unterschiedlich hoch. Die Tätigkeiten der ENISA im Rahmen dieses Arbeitsschwerpunkts galten der Erhöhung des Sicherheitsniveaus in allen Mitgliedstaaten und der Privatwirtschaft durch Sammlung und Verbreitung bewährter Verfahren für den öffentlichen und den privaten Sektor sowie für die EU-Bürger im Allgemeinen. Ziele und somit Ergebnisse dieses Arbeitsschwerpunkts waren:
Zahl der Ergebnisse: 16 (16). AS3 — Unterstützung der Zusammenarbeit Zusammenarbeit ist eine notwendige Voraussetzung für die Verbesserung und Stärkung der Netz- und Informationssicherheit auf dem europäischen Binnenmarkt und den Aufbau der Kapazitäten der Mitgliedstaaten, EU-Organe und Drittländer im Bereich der Netz- und Informationssicherheit. Im Jahr 2014 setzte die ENISA ihre Arbeit in diesem Bereich fort, wobei sie sich auf die Zusammenarbeit stützte, die seit Errichtung der Agentur in den einschlägigen Kreisen aufgebaut wurde. Die ENISA unterstützte die Zusammenarbeit durch weitere Vertrauensbildung, durch Schließen der Lücke zwischen den auf dem Markt angebotenen Produkten und Dienstleistungen und dem Bedarf sowie durch die fortlaufende Aktualisierung der den für die Umsetzung einer Netz- und Informationssicherheitspolitik zuständigen Stellen bereitgestellten Informationen. Ferner unterstützte die Agentur 2014 die Zusammenarbeit durch die Entwicklung von Instrumenten zur Erleichterung und Verbesserung der internationalen Kommunikation und des Austausches sicherheitsrelevanter Informationen innerhalb von Kreisen, die in unterschiedlichen Mitgliedstaaten die gleichen Interessen verfolgen. Ziele und Ergebnisse dieses Arbeitsschwerpunkts waren:
Zahl der Ergebnisse: 9 (15). HINWEIS: Bei einigen Ergebnissen des Jahres 2014 war mehr als ein konkretes Resultat/eine Veröffentlichung zu verzeichnen — z. B. führten die Tätigkeiten bei Arbeitsschwerpunt 3.2 D1 sechs Veröffentlichungen. |
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(1) AS: Arbeitsschwerpunkt.
Quelle: Anhang von der Agentur bereitgestellt.
ANTWORT DER AGENTUR
11. |
Ende Dezember 2014 wurde ein umfangreiches Bauprojekt im Zusammenhang mit der Renovierung des Büros in Athen abgeschlossen. Aufgrund des Zeitpunktes für die Fertigstellung der Hauptarbeiten musste die Auftragsvergabe für zusätzliche bzw. ergänzende Investitionen in die Infrastruktur, hauptsächlich beim Gebäude in Athen, Ende 2014 erfolgen. Die Erbringung der Leistungen für diese ergänzenden Investitionen sollte dann in den ersten Monaten des Jahres 2015 erfolgen, womit sich die hohe Übertragungsrate erklären lässt. |