This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 62013FB0065
Case F-65/13: Order of the Civil Service Tribunal (Second Chamber) of 19 March 2015 — Marcuccio v Commission (Exclusion of the representative of a party from the proceedings — Failure to designate a new representative — Applicant no longer responding to communications from the Tribunal — No need to adjudicate)
Rechtssache F-65/13: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 19. März 2015 — Marcuccio/Kommission (Ausschluss des Vertreters einer Partei vom Verfahren — Fehlende Bestimmung eines neuen Vertreters — Kläger, der auf die Ersuchen des Gerichts nicht mehr reagiert — Erledigung der Hauptsache)
Rechtssache F-65/13: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 19. März 2015 — Marcuccio/Kommission (Ausschluss des Vertreters einer Partei vom Verfahren — Fehlende Bestimmung eines neuen Vertreters — Kläger, der auf die Ersuchen des Gerichts nicht mehr reagiert — Erledigung der Hauptsache)
ABl. C 146 vom 4.5.2015, p. 48–48
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
4.5.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 146/48 |
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 19. März 2015 — Marcuccio/Kommission
(Rechtssache F-65/13) (1)
((Ausschluss des Vertreters einer Partei vom Verfahren - Fehlende Bestimmung eines neuen Vertreters - Kläger, der auf die Ersuchen des Gerichts nicht mehr reagiert - Erledigung der Hauptsache))
(2015/C 146/65)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A.)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und G. Gattinara)
Gegenstand der Rechtssache
Antrag auf Aufhebung der Ablehnung des vom Kläger bei der Kommission gestellten Antrags, ihm 10 000 Euro als Ersatz des Schadens zu zahlen, der durch ein Schreiben entstanden sein soll, mit dem ihm u. a. mitgeteilt worden war, dass die Kommission die Beträge, die er ihr schulde, gegen seine Forderungen auf Kostenerstattung, zu der sie verurteilt worden sei, aufgerechnet habe
Tenor des Beschlusses
1. |
Die Klage F-65/13, Marcuccio/Kommission, ist in der Hauptsache erledigt. |
2. |
Herr Marcuccio trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten der Europäischen Kommission zu tragen. |
(1) ABl. C 377 vom 21.12.2013, S. 24.