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Document 62013FB0065

    Rechtssache F-65/13: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 19. März 2015 — Marcuccio/Kommission (Ausschluss des Vertreters einer Partei vom Verfahren — Fehlende Bestimmung eines neuen Vertreters — Kläger, der auf die Ersuchen des Gerichts nicht mehr reagiert — Erledigung der Hauptsache)

    ABl. C 146 vom 4.5.2015, p. 48–48 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    4.5.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 146/48


    Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 19. März 2015 — Marcuccio/Kommission

    (Rechtssache F-65/13) (1)

    ((Ausschluss des Vertreters einer Partei vom Verfahren - Fehlende Bestimmung eines neuen Vertreters - Kläger, der auf die Ersuchen des Gerichts nicht mehr reagiert - Erledigung der Hauptsache))

    (2015/C 146/65)

    Verfahrenssprache: Italienisch

    Parteien

    Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A.)

    Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und G. Gattinara)

    Gegenstand der Rechtssache

    Antrag auf Aufhebung der Ablehnung des vom Kläger bei der Kommission gestellten Antrags, ihm 10  000 Euro als Ersatz des Schadens zu zahlen, der durch ein Schreiben entstanden sein soll, mit dem ihm u. a. mitgeteilt worden war, dass die Kommission die Beträge, die er ihr schulde, gegen seine Forderungen auf Kostenerstattung, zu der sie verurteilt worden sei, aufgerechnet habe

    Tenor des Beschlusses

    1.

    Die Klage F-65/13, Marcuccio/Kommission, ist in der Hauptsache erledigt.

    2.

    Herr Marcuccio trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten der Europäischen Kommission zu tragen.


    (1)  ABl. C 377 vom 21.12.2013, S. 24.


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