Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52015XG0204(01)

    Mitteilung für die Personen, auf die Maßnahmen nach dem Beschluss 2011/72/GASP des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2015/157, und nach der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/147 des Rates, über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien Anwendung finden

    ABl. C 38 vom 4.2.2015, p. 2–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    4.2.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 38/2


    Mitteilung für die Personen, auf die Maßnahmen nach dem Beschluss 2011/72/GASP des Rates, geändert durch den Beschluss (GASP) 2015/157, und nach der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/147 des Rates, über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien Anwendung finden

    (2015/C 38/03)

    Den Personen, die im Anhang des Beschlusses 2011/72/GASP des Rates (1), geändert durch den Beschluss (GASP) 2015/157 (2), und in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 des Rates (3), durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/147 des Rates (4), über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien aufgeführt sind, wird Folgendes mitgeteilt:

    Der Rat der Europäischen Union hat beschlossen, dass die in den genannten Anhängen aufgeführten Personen weiterhin in der Liste der Personen und Organisationen aufzuführen sind, auf die die restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2011/72/GASP und der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien Anwendung finden.

    Die betroffenen Personen können beim Rat unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannten Listen aufzunehmen, überprüft wird; entsprechende Anträge sind an folgende Anschrift zu richten: Entsprechende Anträge sind vor dem 1. Juni 2015 an folgende Anschrift zu richten:

    Rat der Europäischen Union

    Generalsekretariat

    GD C 1C

    Rue de la Loi/Wetstraat 175

    1048 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË

    E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu

    Den eingegangenen Bemerkungen wird bei einer weiteren Überprüfung der restriktiven Maßnahmen, die der Rat vor dem 31. Juli 2015 durchführen wird, Rechnung getragen.


    (1)  ABl. L 28 vom 2.2.2011, S. 62.

    (2)  ABl. L 26 vom 31.1.2015, S. 29.

    (3)  ABl. L 31 vom 5.2.2011, S. 1.

    (4)  ABl. L 26 vom 31.1.2015, S. 3.


    Top