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Document 52013IE3614

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Marokko“ (Initiativstellungnahme)

ABl. C 214 vom 8.7.2014, p. 13–19 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

8.7.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 214/13


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Marokko“ (Initiativstellungnahme)

2014/C 214/03

Berichterstatter: Pedro NARRO

Mitberichterstatter: Juan MORENO PRECIADO

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 14. Februar 2013 gemäß Artikel 29 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung, eine Initiativstellungnahme zu folgendem Thema zu erarbeiten:

Die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Marokko.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Außenbeziehungen nahm ihre Stellungnahme am 4. Februar 2014 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 496. Plenartagung am 26./27. Februar 2014 (Sitzung vom 26. Februar) mit 179 gegen 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen

1.1

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) nimmt die Vertiefung der Handelsbeziehungen zwischen der EU und Marokko zur Kenntnis. Er fordert jedoch eine stärkere Einbindung der Zivilgesellschaft in die Gestaltung und Umsetzung der Abkommen und spricht sich für eine wirksame und umfassende Berücksichtigung der nachhaltigen Entwicklung aus.

1.2

Der EWSA nimmt die Befürchtung Marokkos zur Kenntnis, dass neue Handelsabkommen mit der EU einen weiteren negativen Einfluss auf die marokkanische Handelsbilanz haben könnten. Auf die zunehmende Skepsis der marokkanischen Zivilgesellschaft muss die EU mit einer Handelsstrategie reagieren, mit der nicht nur der Warenaustausch gefördert, sondern auch das Fundament für die Schaffung menschenwürdiger und qualifizierter Arbeitsplätze, die Förderung von Zusammenschlüssen, die Festigung der Arbeitnehmerrechte (1) und den Umweltschutz gelegt wird.

1.3

Um nach Inkrafttreten des weitreichenden und umfassenden Freihandelsabkommens (Deep and Comprehensive Free Trade Agreement — DCFTA) die Einhaltung von Standards der nachhaltigen Entwicklung zu gewährleisten, fordert der EWSA die GD Handel der Europäischen Kommission auf, sich dafür einzusetzen, dass ein Kapitel über nachhaltige Entwicklung mit Mechanismen zur Kontrolle durch die Zivilgesellschaft in das Abkommen aufgenommen wird.

1.4

Die EU kann das Potenzial eines neuen Rahmens für den Handel mit Marokko nur dann voll ausschöpfen, wenn der Investitionsschutz vorangetrieben und Rechtssicherheit für die Investoren gewährleistet werden. Der EWSA weist darauf hin, dass der neue Mechanismus zur Beilegung von Handelsstreitigkeiten ein Anreiz für ein günstigeres Handelsklima ist.

1.5

Der EWSA betont jedoch, dass die Überwachung des Kapitels des DCFTA über nachhaltige Entwicklung durch den marokkanischen Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrat bzw. den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss koordiniert werden sollte, da beide über die Repräsentativität und das Sachwissen für die Durchführung einer solchen Kontrolle verfügen.

1.6

Die EU und Marokko sollten sich darum bemühen, das Potenzial eines solchen Abkommens besser auszuschöpfen, indem sie das Investitionsniveau in allen die Ausbildung betreffenden Bereichen sowie auf dem Gebiet der Gleichstellungsmaßnahmen so bald wie möglich anheben. Vorrangig zu berücksichtigen sind die besonderen Bedürfnisse von Jugendlichen, Frauen und Bewohnern der am stärksten benachteiligten Gebiete. Der EWSA ist der Auffassung, dass die finanziellen Unterstützungsprogramme der EU dazu beitragen müssen, weitere Fortschritte sowohl im Bereich der Menschen- und Arbeitnehmerrechte als auch der Rechtsvorschriften zur Gleichstellung zu erzielen.

1.7

Die Umsetzung der Mobilitätspartnerschaft zwischen Marokko und der EU wird neue Entwicklungsperspektiven in den strukturschwächsten Gebieten eröffnen, wenn sie eine solide finanzielle Unterstützung zum Ausbau legislativer und operativer Kapazitäten und Instrumente erhält. Die Steuerung der Migrationsströme und der freie Personenverkehr können durch eine aktivere Beteiligung der zivilgesellschaftlichen Organisation optimiert werden.

1.8

Marokko setzt auf die Landwirtschaft als eine der Haupttriebfedern seiner Wirtschaft. Die neuen Möglichkeiten für die marokkanische Landwirtschaft auf dem europäischen Markt dürfen nicht zu einer Abhängigkeit des Landes von der Einfuhr grundlegender Rohstoffe, zur Schädigung der Artenvielfalt und zum Aussterben landwirtschaftlicher Familienbetriebe (2) führen. Marokko und die EU müssen im Hinblick auf die Gewährleistung der Ernährungssicherheit zusammenarbeiten.

1.9

Im Zuge der laufenden Verhandlungen über ein weitreichendes und umfassendes Freihandelsabkommen (Deep and Comprehensive Free Trade Agreement/DCFTA) muss eine Annäherung der marokkanischen Gesetzgebung an den gemeinschaftlichen Besitzstand stattfinden. Dies wird ein komplexer Prozess sein, der eine enge und kontinuierliche Zusammenarbeit mit realistischen Fristen zu so wichtigen Themen wie geistiges Eigentum und Gesundheits- und Pflanzenschutzvorschriften erfordern wird.

1.10

Der EWSA fordert eine aktivere Beteiligung der wirtschaftlichen und sozialen Interessenträger in Marokko und der EU an der Gestaltung, Überwachung und Weiterentwicklung der Handelsabkommen. Der EWSA schlägt in diesem Rahmen die Einrichtung eines Gemischten Beratenden Ausschusses auf der Grundlage von Artikel 85 des Assoziierungsabkommens vor, in dem der marokkanische Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrat sowie der EWSA vertreten sind, um der organisierten Zivilgesellschaft die Möglichkeit zu geben, die Auswirkungen aller Abkommen zwischen der EU und Marokko, einschließlich der Gesamtauswirkungen der Handelsabkommen zwischen der EU und Marokko, zu verfolgen. Ebenso sollten die unmittelbaren Beziehungen zwischen vergleichbaren Organisationen Marokkos und der EU durch die Unterstützung ihrer Initiativen im Rahmen des sozialen Dialogs zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie in anderen Bereichen gestärkt werden.

2.   Einleitung

2.1

Die EU und Marokko pflegen intensive bilaterale Beziehungen, die zum Abschluss wichtiger Abkommen geführt haben. Dabei war und ist die Förderung der Handelsbeziehungen einer der wichtigsten Pfeiler. Die EU ist nicht nur der wichtigste Handelspartner Marokkos, sondern sieht in diesem Land auch einen vorrangigen strategischen Partner für die Schaffung von Demokratie und Wohlstand im Mittelmeerraum.

2.2

Die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Marokko sind seit jeher durch intensive und zuweilen problematische Verhandlungen über den Marktzugang und die schrittweise Liberalisierung der Zölle geprägt. Die Landwirtschaft stand bei vielen dieser Debatten im Mittelpunkt, doch wird gegenwärtig mit der fast vollständigen Liberalisierung im Landwirtschaftsbereich durch neue Instrumente auf eine umfassendere Dynamik gesetzt, mit der eine allgemeine Verbesserung des Handelsklimas angestrebt wird.

2.3

Marokko befindet sich derzeit in einem komplexen Prozess zur Annäherung an den gemeinschaftlichen Besitzstand. Diese Bemühungen sollten eine bessere Nutzung der Instrumente der neuen Europäischen Nachbarschaftspolitik und eine höhere Integrationsrate ermöglichen. Das Königreich Marokko ist nach wie vor der größte Nutznießer der EU-Mittel für technische und finanzielle Zusammenarbeit.

2.4

Die EU reagierte auf den „Arabischen Frühling“ vor allem mit der Förderung der Handelsbeziehungen zu vier Ländern des Mittelmeerraums: Ägypten, Tunesien, Jordanien und Marokko. Die EU hat den Verhandlungsprozess mit Marokko und anderen Partnern aus dem Mittelmeerraum beschleunigt und gleichzeitig ihre Lesart der politischen und sozialen Gegebenheiten der Region angepasst und ihre politische Strategie für den gesamten Mittelmeerraum grundlegend überarbeitet.

2.5

Marokko hat seinerseits ein Bündel von Reformen initiiert, die zu einer neuen Verfassung geführt haben, mit der sich das Land an die Veränderungen im Mittelmeerraum anpassen und die Bedingungen der EU für Integrationsfortschritte einhalten will. Gleichwohl ist der EWSA der Ansicht, dass die sozialen Herausforderungen nach wie vor gewaltig sind und langfristig angelegte kontinuierliche und kohärente Maßnahmen erfordern.

2.6

Im Rahmen dieses neuen handelspolitischen Ansatzes muss unbedingt darüber nachgedacht werden, wie eine tatsächliche Beteiligung der Zivilgesellschaft der EU und Marokkos an der Gestaltung und Umsetzung der Handelsabkommen nach dem Prinzip der jüngst von der EU geschlossenen Handelsabkommen gewährleistet werden kann. Bei diesen gemeinsamen Überlegungen müssen auch die sozialen und ökologischen Anliegen einer Gesellschaft berücksichtigt werden, die mehr und mehr fordert, die Nachhaltigkeit zur Richtschnur für künftige Handelsabkommen zu machen.

3.   Die Handelsbeziehungen EU/Marokko: ein langer Weg

3.1

Die EU ist der wichtigste Handelspartner und ausländische Investor Marokkos, weit dahinter gefolgt von Wirtschaftsmächten wie den USA und China, die sich in den letzten Jahren darum bemüht haben, die Handelsbeziehungen zu einem Partnerland im Mittelmeerraum zu intensivieren.

3.2

Marokko ist eine Dienstleistungswirtschaft, die in den letzten Jahren große Anstrengungen zur Branchendiversifizierung unternommen hat. Der Großteil des Handelsaustauschs zwischen der EU und Marokko findet in den Bereichen Verarbeitungserzeugnisse, Verkehrsgüter und Maschinen, Nahrungsmittel und chemische Stoffe statt. Das Potenzial der marokkanischen Wirtschaft ist sehr hoch; dennoch war im vergangenen Jahr ein Rückgang des Wirtschaftswachstums zu verzeichnen.

3.3

Innerhalb der EU ist der wichtigste Handelspartner Frankreich, dicht gefolgt von Spanien und dem Vereinigten Königreich, deren Investitionen sich auf Wirtschaftsbereiche wie Tourismus, Dienstleistungen, Banken und Verkehr konzentrieren. Auch wenn Marokko weitgehend von der weltweiten Wirtschaftskrise verschont geblieben ist, leidet das Land in Bereichen wie Tourismus und Verkehr sowie bei Heimatüberweisungen von Auslandsmarokkanern nun langsam doch unter den Kollateralschäden eines unsicheren Wirtschaftsumfelds. Armut und die weitverbreitete Arbeitslosigkeit sind ursächlich für Wirtschafts-, Migrations- und Sicherheitsprobleme in der Region. Der Konjunkturabschwung in den europäischen Volkswirtschaften zeigt in dieser Situation ebenfalls seine Auswirkungen.

3.4

Im vergangenen Jahrzehnt wurden die Handelsbeziehungen durch das Inkrafttreten des Freihandelsabkommens im Jahr 2000 und die Annahme eines Aktionsplans im Juli 2005 als wesentlicher Bestandteil der Europäischen Nachbarschaftspolitik gefestigt. Mit der Zuerkennung des fortgeschrittenen Status 2008 wurde eine neue ambitioniertere und weitreichendere Assoziierungsphase eingeläutet. Ein neuer Mechanismus zur Beilegung von Handelsstreitigkeiten trat 2012 in Kraft. Im selben Jahr waren Landwirtschaft und Fischerei Gegenstand umstrittener Handelsabkommen. 2013 nahm die EU mit Marokko Verhandlungen über ein Abkommen zum gegenseitigen Schutz geografischer Angaben auf, das beide Seiten vor 2014 abzuschließen hoffen.

4.   Der Arabische Frühling und die Entwicklung eines neuen handelspolitischen Ansatzes

4.1

Im Rahmen des Arabischen Frühlings sind die Bemühungen der Europäischen Union, ihre Rolle in der Region durch eine grundlegende Überarbeitung ihrer Maßnahmen, Instrumente und Beziehungen neu zu definieren, wiederbelebt worden. Mithilfe neuer Instrumente hat die EU versucht, rasch und koordiniert zu reagieren, um durch eine ausgewogene und schrittweise Liberalisierung des Handels einen Raum des Friedens und des Wohlstands in der Mittelmeerregion zu schaffen.

4.2

Im Mai 2012 veröffentlichte die Kommission den Fahrplan zur Umsetzung der Nachbarschaftspolitik in den Partnerländern des Mittelmeerraums im Rahmen der neuen europäischen Nachbarschaftspolitik.

4.3

Die Förderung der Handelsbeziehungen zu den Partnern im Mittelmeerraum und insbesondere zu Marokko ist zu einem wichtigen Ziel der EU in dieser neuen Strategie geworden, mit der versucht werden soll, einen mit Unsicherheiten belasteten politischen und wirtschaftlichen Kontext zu überwinden.

4.4

Am 1. März 2013 eröffnete die EU offiziell den Verhandlungsprozess mit Marokko über ein ehrgeiziges und umfassendes neues Freihandelsabkommen. Wie bereits an ähnlichen verhandelten (aber noch nicht abgeschlossenen) Abkommen mit den EU-Nachbarstaaten der Östlichen Partnerschaft — insbesondere Ukraine, Georgien und Republik Moldau — deutlich wird, ist es das Ziel, „einen Schritt hinter die Grenze“ zu machen, um eine bessere Kohärenz der Rechtsvorschriften zwischen der EU und bestimmten Nachbarstaaten zu erreichen. Es geht darum, traditionelle handelsbezogene Themen weiter zu fassen und grundlegende Fragen für die allgemeine Verbesserung des Handelsklimas anzugehen (Investitionsschutz, öffentliche Beschaffung, Dienstleistungen usw.), eine Annäherung Marokkos an die Vorschriften des europäischen Binnenmarkts zu erreichen und auf spezifische Aspekte einzugehen, die in vorherigen Verhandlungen nur am Rande behandelt wurden (geistiges Eigentum, Gesundheits- und Pflanzenschutzmaßnahmen usw.).

Die Europäische Kommission hat die Bedeutung des Kapitels über soziale und ökologische Nachhaltigkeit für den Abschluss dieses neuen Abkommens anerkannt und folgt damit dem Beispiel, das durch alle jüngst von der EU abgeschlossenen Handelsabkommen bereits gesetzt wurde. In zahlreichen Stellungnahmen hat der EWSA die EU außerdem aufgefordert, soziale und ökologische Erwägungen in den Verhandlungen über Freihandelsabkommen ebenfalls als vorrangig zu betrachten.

5.   Handelsaspekte der nachhaltigen Entwicklung — Die Verhandlungen EU-Marokko über ein weitreichendes und umfassendes Freihandelsabkommen

5.1

Die letzte Etappe in den Handelsbeziehungen zwischen der EU und Marokko wird durch die Eröffnung der Verhandlungen über ein weitreichendes und umfassendes Freihandelsabkommen bestimmt. Sobald die Zölle in der Landwirtschaft und für Industrieerzeugnisse abgebaut sind, besteht das große Ziel darin, das Verhandlungsklima zu verbessern und das marokkanische Recht an den gemeinschaftlichen Besitzstand anzupassen (3). Dieses bilaterale Abkommen ist von höchster Bedeutung, da es als Vorbild für ähnliche Abkommen zwischen der EU und einigen ihrer wichtigsten Partner im südlichen Mittelmeerraum dienen wird.

5.2

Die Europäische Kommission hat beschlossen, ein besonderes Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung in die Verhandlungen aufzunehmen. Das Beratungsunternehmen ECORYS hat im Auftrag der EU eine Studie zur Abschätzung der Auswirkungen des Kapitels „nachhaltige Entwicklung“ (4) des Abkommens erarbeitet.

5.3

In dieser Studie werden äußerst wichtige Themen behandelt, zu denen der EWSA einen konstruktiven Beitrag leisten will, damit beide Verhandlungsparteien der Tatsache Rechnung tragen, dass der Handel in den Dienst der nachhaltigen Entwicklung gestellt werden muss. In der Folge wird auf einige aus Sicht des EWSA unverzichtbare Faktoren eingegangen, die die EU und Marokko berücksichtigen müssen, damit die Vertiefung ihrer Handelsbeziehungen im Einklang mit ihrer wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklung erfolgt.

Wirtschaftliche Entwicklung

5.4

Das Defizit Marokkos im Handel mit der EU hat sich — gewissermaßen infolge der Freihandelsabkommen — in den letzten Jahren vergrößert und zu einer gewissen Skepsis auf marokkanischer Seite bezüglich der „Chancen“ des neuen Abkommens geführt. Die Erfahrungen mit früheren Abkommen mit den USA oder der Türkei verstärken die Vorsicht und die Furcht im Hinblick auf eine übermäßige Abhängigkeit von ausländischen Mitteln. In einem so symbolträchtigen Wirtschaftszweig wie der Landwirtschaft ist eine zunehmende Abhängigkeit Marokkos von der Einfuhr von Rohstoffen wie Milch oder Getreide festzustellen, was sich negativ auf die Nahrungsmittelsouveränität des Landes auswirkt. Mit der Handelsstrategie zwischen den beiden Parteien muss die Produktvielfalt gefördert werden.

5.5

Die europäische Seite fordert weiterhin einen besseren Investitionsschutz, der die erforderliche Rechtssicherheit bringt, um ausländische Direktinvestitionen zu erleichtern. Die Fortschritte der letzten Jahre müssen sich in weiteren Änderungen der marokkanischen Rechtsvorschriften niederschlagen. Europäische Unternehmen wählen Marokko weiterhin als Standort für bestimmte Abschnitte der Offshore-Produktion. Mit der Automobil-, Luftfahrt- und Elektronikindustrie verbundene Branchen waren hier Vorreiter; doch transparente Rechtsvorschriften und neue Formen der Zusammenarbeit mit nationalen Unternehmen können neue Möglichkeiten eröffnen.

5.6

Die EU sieht für ihre Unternehmen ein großes Potenzial durch die Nutzung neuer Chancen im Dienstleistungs- und Finanzsektor. Marokko fordert seinerseits mehr EU-Mittel, um den komplexen Rechtsangleichungsprozess zu erleichtern.

5.7

Häufig haben sich die wirtschaftlichen Vorteile des Freihandels mit Marokko auf bestimmte Branchen oder Regionen des Landes konzentriert und damit zur Marginalisierung stärker benachteiligter Gebiete beigetragen. In den Folgenabschätzungen müssen vorrangig die Vorteile und Risiken für die lokale und regionale Ebene analysiert werden.

Soziale Entwicklung

5.8

Die neuen Handelsimpulse dürfen nicht zu einer Beschneidung der Arbeitnehmerrechte führen. Es gilt, die Gewerkschaftsrechte zu stärken und das Fundament für die Schaffung menschenwürdiger und hochwertiger Arbeitsplätze im Einklang mit den Standards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu legen. Einer der traditionellen Schwachpunkte in den Handelsbeziehungen zwischen der EU und Marokko ist die unzureichende Schaffung von Arbeitsplätzen.

5.9

Die EU und Marokko müssen in Ausbildung investieren, damit auch gering qualifizierte Gruppen, Arbeitnehmer aus benachteiligten Gebieten, Jugendliche und Frauen von den neuen Möglichkeiten profitieren können. Die Förderung von Unternehmern, die Stärkung der Genossenschaften und die Entwicklung der kleinen und mittleren Unternehmen müssen eine Säule der neuen Strategie im Bildungs- und Ausbildungsbereich sein. Initiativen im Zusammenhang mit der Sozialwirtschaft sollten verstärkt werden.

5.10

Die Mobilitätspartnerschaft zwischen der EU (5) und Marokko ist das Ergebnis intensiver Bemühungen beider Seiten, den freien Personenverkehr und die Steuerung der Migrationsströme zu erleichtern. Der EWSA begrüßt die Zusage der EU und Marokkos, den Organisationen der Zivilgesellschaft eine wichtigere Rolle bei der Überwachung der verschiedenen von den Parteien vereinbarten Punkte zuzugestehen.

5.11

Diese Partnerschaft muss dazu genutzt werden, den akademischen Austausch zu verbessern, Forschungserkenntnisse weiterzugeben und die Kulturbeziehungen und den Fremdenverkehr zu fördern. Die Abwanderung von Spitzenkräften (brain drain) ist offensichtlich ein Problem, das Gegenstand besonderer Bestimmungen sein muss.

5.12

Die finanzielle Unterstützung der EU zur Erleichterung einer Angleichung der Rechtsvorschriften sollte die praktische Anwendung der Bestimmungen zugunsten von Geschlechtergleichstellung und Grundrechten begünstigen. Es reicht nicht aus, eine Vielzahl von Instrumenten im Interesse der Frauen zu entwerfen; vielmehr ist es notwendig, die Fortschritte vor Ort regelmäßig zu erfassen und die Arbeit der Organisationen der Zivilgesellschaft zu unterstützen.

Ökologische Entwicklung

5.13

Die Erhaltung der natürlichen Ressourcen und die Wahrung der biologischen Vielfalt stehen nicht im Widerspruch zu einer stärkeren Handelsdynamik. Die Liberalisierung des Handels darf nicht zur Intensivierung bestimmter Tätigkeiten dienen, die möglicherweise negative Umweltauswirkungen haben. Die EU und Marokko müssen einer schrittweisen Harmonisierung im Umweltbereich mit festen Fristen Vorrang einräumen, auch wenn die Angleichung der Rechtsvorschriften über Gesundheits- und Pflanzenschutz, Bewirtschaftung industrieller Abfälle oder Wasserverschmutzung kostenaufwändig sein kann.

5.14

Die Nachhaltigkeitsprüfungen, die von der EU im Rahmen ihrer Handelsbeziehungen zu Marokko durchgeführt werden, haben bisher nicht zur Schließung einer großen Lücke dieser Abkommen geführt, nämlich einer genauen Prüfung ihrer Umweltauswirkungen parallel zu der fortschreitenden Handelsliberalisierung. Die Zivilgesellschaft der EU und Marokkos muss unbedingt mit Instrumenten ausgestattet werden, um die zuständigen Behörden bei jener schwierigen Aufgabe zu unterstützen, weiterhin dafür zu sorgen, dass das Wirtschaftswachstum und die Intensivierung des Handels nicht auf Kosten des erforderlichen Umweltschutzes gehen.

5.15

Die Verhandlungen über ein Fischereiabkommen zwischen der EU und Marokko (6) veranschaulichen, dass bei allen Handelsinitiativen die Menschenrechte, die ökologische Nachhaltigkeit und die Interessen der betroffenen lokalen Bevölkerung gewahrt werden müssen. Die Legitimität solcher Abkommen ist nur dann gesichert, wenn diese durch Instrumente und Indikatoren zur Gewährleistung ihrer Nachhaltigkeit flankiert werden.

6.   Die Frage der Landwirtschaft: Bedrohung oder Chance?

6.1

Der Agrarsektor ist ein wichtiger Bestandteil des sozioökonomischen Gefüges Marokkos. Im Jahr 2012 erwirtschaftete die Landwirtschaft 15 % des BIP und ist nach wie vor die wichtigste Beschäftigungsquelle des Landes; so sind 43 % der Erwerbsbevölkerung in der Landwirtschaft tätig, die in ländlichen Gebieten mehr als 78 % der Arbeitsplätze stellt. Das Durchschnittsgehalt in Marokko liegt bei 0,55 bis 0,65 Euro pro Stunde (7), Saisonarbeiter haben keinerlei Arbeitnehmerrechte, und Kinderarbeit ist in marokkanischen Agrarbetrieben weit verbreitet. Die Viehzucht ist für die marokkanische Agrarwirtschaft ebenfalls wichtig: Sie macht 30 % der landwirtschaftlichen Wertschöpfung aus und hat einen Anteil von 20 % an der Erwerbsbevölkerung in ländlichen Gebieten.

6.2

Darüber hinaus spielt die Nahrungsmittelindustrie eine strategische Rolle für die marokkanische Wirtschaft. In dieser Branche sind 1  700 Unternehmen tätig, auf die ein Viertel der gesamten industriellen Produktion des Landes entfällt.

7.   Agrarabkommen zwischen der EU und Marokko

7.1

Die intensiven Agrarbeziehungen zwischen der EU und Marokko nahmen ihren Anfang mit der Unterzeichnung des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und Marokko vom 26. Februar 1996, das später durch neue Abkommen geändert wurde. Die letzte Etappe endete 2012 mit dem einem neuen Agrarabkommen, das vom Europäischen Parlament mehrheitlich angenommen wurde.

7.2

Die Beziehungen zwischen den Parteien waren — betrachtet man nur das Agrarabkommen — schwierig. Dies gilt insbesondere für die südeuropäischen Länder infolge des Wettbewerbs vor allem bei Obst und Gemüse, die Auseinandersetzungen über Quotenüberschreitungen und die Vorwürfe, dass die Einfuhrpreise für marokkanische Tomaten, das wichtigste Produkt des Abkommens, zeitweise nicht eingehalten wurden.

7.3

Nach Auffassung des EWSA sollten in das Agrarabkommen zwischen der EU und Marokko Kriterien und Klauseln aufgenommen werden, mit denen die Auswirkungen der Handelsöffnung für beide Seiten überprüft werden können, vor allem bezüglich des Umweltschutzes und der Arbeitnehmerrechte.

8.   Plan „Grünes Marokko“

8.1

Zwei weitere künftige, eng miteinander verknüpfte Projekte ergänzen den Rahmen des Agrarabkommens: der Plan „Grünes Marokko“ (Plan Maroc Vert/PMV) und der „fortgeschrittene Status“.

8.2

Mit dem Plan „Grünes Marokko bis 2020“ soll der Mehrwert des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der marokkanischen Landwirtschaft erhöht werden. Ferner wird bis 2020 eine Steigerung der Olivenölproduktion um das Vierfache auf ein Volumen von 3 40  000 Tonnen angestrebt. Die Zitrusfruchtproduktion soll von 1,5 Mio. Tonnen auf 3,7 Mio. Tonnen und die Obst- und Gemüseproduktion von den derzeitigen 4,45 Millionen Tonnen auf 10 Millionen Tonnen erhöht werden. In der Zwischenzeit soll die für den Getreideanbau bestimmte Fläche von 5,3 Millionen Hektar auf 4,2 Millionen Hektar verringert werden. Die marokkanische Regierung gibt an, die Produktivität steigern zu wollen, auch wenn die ausländischen Investitionen in den Obst- und Gemüsesektor fließen werden. Vorrangiges Anliegen Marokkos ist die Verbesserung seiner Handelsbilanz, wozu der Export unterstützt werden muss.

9.   Fortgeschrittener Status

9.1

Am 17. April 2013 veröffentlichte die Kommission den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Aktionsplan EU-Marokko (2013-2017) zur Umsetzung des fortgeschrittenen Status, in dem als erste landwirtschaftliche Maßnahme die "Modernisierung und Stärkung der Kapazitäten im Agrarsektor im Rahmen der Handelsliberalisierung und im Einklang mit dem Plan „Grünes Marokko“" klar genannt wird.

9.2

Für dieses nach dem fortgeschrittenen Status vorgesehene Vorhaben einer Verbesserung der Agrarstrukturen werden bereits EU-Mittel bereitgestellt, die unmittelbar und ausschließlich in die II. Säule des Plans „Grünes Marokko“ fließen: In den vergangenen zehn Jahren hat die EU Marokko mit Mitteln in Höhe von 1  330 Mio. Euro für Entwicklungszwecke unterstützt. Zwischen 2011 und 2013 wurden bereits weitere 565 Mio. Euro zugesagt, davon 70 Mio. Euro im Rahmen des Programms zur Unterstützung der Maßnahmen im Agrarsektor (Programme d'Appui à la Politique Sectorielle Agricole/PAPSA), an das ein zweites mit 60 Mio. Euro dotiertes Programm anknüpft. Diese EU-Hilfen werden teilweise für die Entwicklung der Baumzucht im Mittelmeerraum, insbesondere von Olivenbäumen, eingesetzt.

10.   Ernährungssicherheit

10.1

All diese Maßnahmen zur Entwicklung der marokkanischen Agrarwirtschaft werden sicherlich zur Erreichung der Ziele der I. Säule des PMV führen, nämlich zur Steigerung der Ausfuhren von Obst- und Gemüseerzeugnissen, insbesondere aus bewässertem Anbau. Nicht zufällig legen die Ergebnisse der Modelle in der Folgenabschätzung, die am 17.Oktober 2013 von ECORYS veröffentlicht wurde, eine mögliche Ausweitung des Obst- und Gemüsesektors sowie verarbeiteter pflanzlicher Erzeugnisse durch das DCFTA nahe.

10.2

Diese lobenswerten Bemühungen Marokkos um eine effizientere Landwirtschaft kollidieren mit dem Mangel an Anbauflächen. Auf den Getreideanbau entfallen 65 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche, gefolgt vom Obstanbau (Zitrusfrüchte, Oliven) mit ca. 11 %, Handelsgewächsen (Zuckerrüben, Zuckerrohr) mit ca. 4 %, Hülsenfrüchten mit weiteren 4 % und Gartenbaukulturen (Tomaten, Erdbeeren, Melonen usw.) mit ca. 3 %. Der Obst- und Gemüseanbau ist die Speerspitze des marokkanischen Exports.

10.3

Für den Ausbau der II. Säule des PMV gibt es einen wesentlichen Hinderungsgrund: Es gibt nur 12 % landwirtschaftlich nutzbare Flächen, darunter zahlreiche Trockenflächen. Die Agrarlandschaft wird von kleinen Familienbetrieben beherrscht, die weniger als 5 Hektar bewirtschaften (über 70 % aller marokkanischen Landwirtsbetriebe nutzen weniger als ein Drittel der Anbauflächen).

10.4

Der Übergang von einer vom Getreideanbau geprägten zu einer intensiven Landwirtschaft bringt eine stärkere Versalzung mit sich — ein Problem, das auch an der nördlichen Mittelmeerküste bekannt ist und von dem 5 % der Fläche Marokkos betroffen sind. Die EU muss handeln und dabei helfen, ein Gleichgewicht zwischen den beiden Säulen des PMV herzustellen und eine Landwirtschaft aufzubauen, in der die Kleinlandwirte eine Chance haben, denn derzeit herrscht ein völliges Ungleichgewicht im Verhältnis zur Exportlandwirtschaft, von der die große Mehrheit der marokkanischen Erzeuger ausgeschlossen bleibt. Das nächste Programm mit Pilotprojekten für die ländliche Entwicklung in Marokko (Europäisches Nachbarschaftsprogramm für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung — ENPARD) kann auch für sie neue Möglichkeiten eröffnen.

11.   Die Rolle der Zivilgesellschaft

11.1   Reformen, Vereinigungsfreiheit und Zivilgesellschaft

11.1.1

In einigen Ländern der Region kann man erst seit dem gegenwärtigen Demokratisierungsprozess von einer mehr oder minder gefestigten Vereinigungsfreiheit sprechen; allerdings gab es in Marokko schon vor den aktuellen Reformen unabhängige Vereinigungen von Arbeitnehmern, Unternehmern und aus anderen Bereichen der Zivilgesellschaft, die über Handlungsfreiheit verfügten, auch wenn sie gewissen Begrenzungen und Beschränkungen durch die Politik unterworfen waren.

11.1.2

Die in den letzten Jahren durchgeführten Reformen haben zu einer Verbesserung dieser Situation geführt, weshalb die politische Liberalisierung Marokkos in den arabischen Ländern häufig als Vorbild präsentiert wird. Dennoch lassen sich Bereiche erkennen, in denen Verbesserungen möglich sind.

11.1.3

Die Organisationen der Zivilgesellschaft erleben eine Phase des Aufblühens, auch wenn viele Aktivisten das Fortbestehen der administrativen Hürden, insbesondere beim Verfahren zur Einschreibung von Vereinigungen, monieren.

11.1.4

Unter den institutionellen Instrumenten, die im Rahmen der politischen Reform angenommenen wurden, ist die Gründung des marokkanischen Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrates (Conseil économique, social et environnemental/CESE) im Februar 2011 besonders hervorzuheben. Aufgabe des Gremiums ist die Beratung der Regierung, der Repräsentantenkammer (Chambre des Représentants) und der Beratenden Kammer (Chambre des Conseillers) in Fragen der wirtschafts- und umweltpolitischen Ausrichtung sowie der Berufsbildung. Weitere Aufgaben des CESE sind die Förderung und Stärkung der Beziehungen zwischen den wirtschaftlichen und sozialen Interessenträgern.

11.1.5

Einige Vereinigungen sind zwar nicht im CESE vertreten, aber im Bereich der Verfechtung der Frauen- bzw. der Menschenrechte im Allgemeinen oder in der Korruptionsbekämpfung anerkannt und angesehen.

11.1.6

Weitere in der Verfassung verankerte beratende Organe sind der Nationale Menschenrechtsrat, die Zentrale Beobachtungsstelle für Korruptionsverhütung, der Jugendrat, der Rat der im Ausland lebenden Marokkaner, der Wettbewerbsrat und der Sicherheitsrat. Künftig sollen ferner ein Rechtsrat, ein Familienrat, ein Paritätsrat sowie ein Nationaler Rat für Sprachen und marokkanische Kultur eingerichtet werden.

11.2   Beteiligung der europäischen und marokkanischen Zivilgesellschaft an den Abkommen EU/Marokko

11.2.1

Wie in einer früheren Stellungnahme des EWSA zu Marokko (8) hervorgehoben wurde, fanden die Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen ohne ausreichende vorherige Abstimmung zwischen den wirtschaftlichen und sozialen Organisationen statt.

11.2.2

Nach dem geltenden Assoziierungsabkommen ist kein konkreter Mechanismus zur Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Überwachung und weiteren Gestaltung des Abkommens vorgesehen.

11.2.3

In Artikel 85 des Assoziierungsabkommens ist festgeschrieben, dass der Assoziationsrat als wichtigstes Beschlussorgan des Abkommens Maßnahmen ergreift, um die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und der vergleichbaren marokkanischen Einrichtung zu erleichtern.

11.2.4

Da bereits ein marokkanischer Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrat besteht, der umfassend mit dem EWSA zusammenarbeitet, sollten die beiden beratenden Organe den Assoziationsrat ersuchen, einen Gemischten Beratenden Ausschuss einzusetzen, der dem Assoziationsrat und dem Assoziationsausschuss Berichte und Anliegen vorlegen könnte.

11.2.5

Dieser Gemischte Beratende Ausschuss sollte sich aus jeweils sechs Vertretern des marokkanischen Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrates und des EWSA zusammensetzen und zweimal pro Jahr abwechselnd in Marokko und in der EU zusammenkommen.

11.2.6

Ebenso wäre es sinnvoll, weitere Mechanismen vorzusehen, um die Beteiligung an den Beziehungen zwischen der EU und Marokko auszubauen, beispielsweise im Bereich des sozialen Dialogs zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Brüssel, den 26. Februar 2014

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Henri MALOSSE


(1)  Im Einklang mit den Bestimmungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

(2)  Siehe die Definition der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) zum landwirtschaftlichen Familienbetrieb. www.fao.org/family-farming-2014

(3)  Marokko soll 2015 einen Plan zur Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand vorlegen.

(4)  Handelsbezogene Nachhaltigkeitsprüfung (Trade Sustainability Impact Assessment — TSIA) zur Unterstützung der Verhandlungen über weitreichende und umfassende Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem Königreich Marokko bzw. der Republik Tunesien.

(5)  Am 3. Juni 2013 wurde in Brüssel die Gemeinsame Erklärung zur Gründung einer Mobilitätspartnerschaft zwischen dem Königreich Marokko und der EU und ihren Mitgliedstaaten unterzeichnet.

(6)  Am 24. Juli unterzeichneten die Europäische Kommission und das Königreich Marokko ein neues Fischereiabkommen, mit dem der eineinhalb Jahre andauernde Stillstand der europäischen Fangflotte in den marokkanischen Fischgründen beendet werden soll. Das Europäische Parlament muss über die ökologische Nachhaltigkeit des Abkommens wachen und es entweder befürworten oder ablehnen.

(7)  Quelle: Marokkanische Landarbeitergewerkschaft (UMT).

(8)  Stellungnahme 264/2010, Berichterstatterin: Margarita LÓPEZ ALMENDÁRIZ.


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