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Document 52014XC0221(04)R(19)

Berichtigung der Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 107 und 108 des AEU-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden ( ABl. C 50 vom 21.2.2014 )

ABl. C 92 vom 29.3.2014, p. 41–41 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

29.3.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 92/41


Berichtigung der Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 107 und 108 des AEU-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

( Amtsblatt der Europäischen Union C 50 vom 21. Februar 2014 )

2014/C 92/14

Auf Seite 32 wird der Text bezüglich der Beihilfe SA.37802 gestrichen und wie folgt ersetzt:

„Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 107 und 108 des AEU-Vertrags

Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

(Text von Bedeutung für den EWR, außer dass Erzeugnisse betroffen sind, die in Anhang I des Vertrages genannt sind)

Datum der Annahme der Entscheidung

16.12.2013

Nummer der Beihilfe

SA.37802 (2013/N)

Mitgliedstaat

Deutschland

Region

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Niedersachsen: Beihilfe für die Entfernung und Beseitigung von Falltieren

Rechtsgrundlage

Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (Nds. AG TierNebG);

Niedersächsische Richtlinie über die Gewährung von staatlichen Beihilfen für die Entfernung und Beseitigung von Falltieren

Art der Beihilfe

Regelung

Ziel

Tierseuchen

Form der Beihilfe

Subventionierte Dienste

Haushaltsmittel

 

Haushaltsmittel insgesamt: EUR 79,5 (in Mio.)

 

Jährliche Mittel: EUR 26,5 (in Mio.)

Beihilfehöchstintensität

100 %

Laufzeit

01.01.2014 - 31.12.2016

Wirtschaftssektoren

LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Niedersächsische Gebietskörperschaften

Niedersächsische Tierseuchenkasse - anstalt des öffentlichen Rechts-Brühlstraße 9, D-30169 Hannover

Sonstige Angaben

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen sind, finden Sie unter:

http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/index.cfm“


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