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Document 62012FN0157
Case F-157/12: Action brought on 21 December 2012 — ZZ v Parliament
Rechtssache F-157/12: Klage, eingereicht am 21. Dezember 2012 — ZZ/Parlament
Rechtssache F-157/12: Klage, eingereicht am 21. Dezember 2012 — ZZ/Parlament
ABl. C 71 vom 9.3.2013, p. 31–31
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
9.3.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 71/31 |
Klage, eingereicht am 21. Dezember 2012 — ZZ/Parlament
(Rechtssache F-157/12)
2013/C 71/56
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues, A. Tymen)
Beklagter: Europäisches Parlament
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Klage auf Aufhebung der Entscheidung über die Versetzung des Klägers und der stillschweigenden, rückwirkenden Entscheidung, ihn seines Amtes als Berater des Leiters einer Direktion des Europäischen Parlaments zu entheben, sowie auf Ersatz des entstandenen Schadens
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Entscheidung vom 20. Juni 2012, mit der seine gegen die Versetzungsentscheidung vom 20. März 2012 erhobene Beschwerde zurückgewiesen wurde, aufzuheben; |
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die Entscheidung des Präsidenten des Europäischen Parlaments vom 20. März 2012, mit der er rückwirkend ab 15. März 2012 seines Amtes als Berater des Direktionsleiters enthoben und am selben Tag in den Dienst einer anderen Direktion als Berater versetzt wurde, aufzuheben; |
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festzustellen, dass er in mehrfacher Hinsicht (Gesundheit, Würde, berufliches Ansehen, Verlust gleicher Chancen hinsichtlich seiner beruflichen Entwicklung) seit 2009 ständig durch Mobbing und durch Missstände geschädigt worden sei; |
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den Ersatz dieses Schadens anzuordnen, indem ihm Schadensersatz in Höhe von nach billigem Ermessen geschätzten 400 000 Euro zuerkannt wird; |
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dem Parlament sämtliche Kosten aufzuerlegen. |