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Document 52012XR2562

Entschließung des Ausschusses der Regionen: „Eine Jugendgarantie“

ABl. C 62 vom 2.3.2013, p. 11–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

2.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 62/11


Entschließung des Ausschusses der Regionen: „Eine Jugendgarantie“

2013/C 62/03

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

gestützt auf den Vorschlag der Europäischen Kommission vom 5. Dezember 2012 für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie (COM(2012) 729);

gestützt auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Januar 2013 zu einer Jugendgarantie (2012/2901(RSP));

gestützt auf die Mitteilung der Kommission "Jugend in Bewegung" (COM(2010) 477);

gestützt auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu diesem Thema (CdR 292/2010 fin);

in Erwägung nachstehender Gründe:

Durch die Wirtschaftskrise ist die Jugendarbeitslosigkeit in der EU mit 5,7 Mio. jungen Arbeitssuchenden auf eine nicht hinnehmbare Höhe angestiegen.

Die Zahl der jungen Menschen, die weder in Arbeit noch in Ausbildung sind ("NEET": Not in Employment, Education or Training), erreicht derzeit einen Stand von 7,5 Mio., was Kosten in Höhe von 1,2 % des BIP der EU entspricht (1).

Eine Jugendgarantie würde zum Erreichen von drei der fünf Kernziele der Europa-2020-Strategie beitragen, indem die Schulabbrecherquote verringert, die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen oder bedrohten Menschen gesenkt und der Anteil der Menschen mit abgeschlossener Hochschulbildung gesteigert würden.

Die Umsetzung der Jugendgarantie im Euroraum würde nicht mehr als 21 Mrd. EUR kosten – das entspricht ca. 0,45 % der Staatsausgaben im Euroraum (2).

Viele Mitgliedstaaten sind den Aufforderungen der Europäischen Kommission und des Europäischen Rates zur Einführung einer Jugendgarantie für die Förderung der Jugendbeschäftigung nicht nachgekommen.

Die Jugendgarantie ist ein wichtiger Bestandteil des Jugendbeschäftigungspakets der Europäischen Kommission.

1.

begrüßt den Entschluss der Europäischen Kommission, dem vielschichtigen Problem der Jugendarbeitslosigkeit mit neuem Elan zu begegnen, für das koordinierte und umfassende Bemühungen der Politik dringend erforderlich sind; unterstützt daher den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie, die ein wichtiges Instrument für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit wäre;

2.

erinnert daran, dass er in seiner einschlägigen Stellungnahme (3) das in der Leitinitiative "Jugend in Bewegung" der Europa-2020-Strategie aufgestellte Ziel, dass allen jungen Menschen innerhalb von vier Monaten nach ihrem Schulabschluss eine Anstellung angeboten werden soll, sie eine Ausbildung beginnen bzw. fortsetzen oder einen Studienplatz erhalten sollen, nachdrücklich unterstützt hat;

3.

regt an, Jugendgarantie-Programme und insbesondere deren Bestandteile Arbeitsplatz, Lehrstelle oder Praktikum auf junge Hochschulabsolventen unter 30 Jahren auszuweiten, deren Abschluss noch nicht lange zurückliegt;

4.

betont die wichtige Rolle der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in der Beschäftigungs- und Bildungspolitik, die auf der vom AdR am 13. Dezember 2012 veranstalteten Konferenz zur Leitinitiative "Jugend in Bewegung" der Europa-2020-Strategie erneut bekräftigt wurde;

5.

begrüßt den Schwerpunkt, den die Kommission bei der Ein- und Durchführung von Jugendgarantie-Programmen auf Konzepte für den Aufbau von Partnerschaften legt; weist jedoch eindringlich darauf hin, dass diese Partnerschaften von Beginn des Politikgestaltungsprozesses an aufgebaut und alle relevanten Akteure, insbesondere die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, hieran beteiligt werden müssen. Letztere wurden bislang weitgehend aus dem Prozess der Europa-2020-Strategie und des Europäischen Semesters ausgegrenzt, was die demokratische Legitimität und auch die Wirksamkeit der beschlossenen Maßnahmen erheblich schmälert;

6.

stimmt mit der Europäischen Kommission in Bezug auf die Notwendigkeit von frühzeitigem Eingreifen und frühzeitiger Aktivierung bei der Jugendbeschäftigung überein und teilt die Ansicht, dass der Grundsatz der gegenseitigen Verpflichtung möglichst frühzeitig zur Anwendung kommen sollte;

7.

weist darauf hin, dass Maßnahmen zur Förderung der Integration in den Arbeitsmarkt im Zusammenhang mit einer Jugendgarantie unbedingt auch auf sowohl Fremdsprachenkenntnisse als auch praktische Berufserfahrung abheben sollten, was die Beschäftigungsfähigkeit und die Arbeitsmobilität innerhalb der EU fördern würde;

8.

betont, dass Jugendgarantie-Programme mit der Jugendmobilität zwischen Mitgliedstaaten verknüpft werden müssen, und macht darauf aufmerksam, dass die diesbezügliche Rolle der Leitinitiative "Jugend in Bewegung" und der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften stärker herausgestellt werden muss. Mobilitätsprogramme werden häufig von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf der lokalen Ebene umgesetzt, und eine Unterstützung seitens der EU für eine bessere interregionale Zusammenarbeit könnte zu besseren Ergebnissen führen;

9.

begrüßt in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung eines Europäischen Berufsausweises zur Vereinfachung der Verfahren für die Anerkennung von Berufsqualifikationen; unterstreicht, dass Praktika, die im Rahmen einer auf einen reglementierten Beruf vorbereitenden Ausbildung vorgesehen sind – unabhängig davon, ob es sich um bezahlte oder unbezahlte Praktika handelt – in der gesamten EU anerkannt werden und durch einen Praktikumsvertrag geregelt sein sollten; dies ist wichtig für junge Europäerinnen und Europäer, die in beunruhigendem Maße dem Risiko der Arbeitslosigkeit ausgesetzt sind und für die berufliche Mobilität eine realistische Option für den (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt darstellt;

10.

unterstreicht die Bedeutung der Sensibilisierung junger Menschen für Studien-, Ausbildungs- oder Arbeitsmöglichkeiten in einem anderen Mitgliedstaat; diese Auslandserfahrungen können Unabhängigkeit und Eigenverantwortung entscheidend fördern und gleichzeitig zur Entwicklung neuer und innovativer Ideen beitragen;

11.

weist darauf hin, dass die EU gewährleisten sollte, dass alle jungen Menschen gleichberechtigten Zugang zu Mobilitätsprogrammen haben, weswegen er empfiehlt, Regionen mit besonderen geografischen Merkmalen, wie etwa ländlichen und dünn besiedelten Gebieten, und insbesondere Regionen in äußerster Randlage sowie Inseln Unterstützung anzubieten;

12.

unterstreicht jedoch, dass das beste Mittel zur Erhöhung der Beschäftigungsquote junger Menschen die Schaffung neuer Arbeitsplätze für alle Qualifikationsniveaus und nicht nur in Branchen mit einem hohen Ausbildungsniveau ist;

13.

betont, dass eines der wichtigsten Instrumente die Entwicklung und Förderung dualer Ausbildungssysteme ist, bei denen schon zu Beginn der Ausbildung ein Arbeitsverhältnis zwischen den Auszubildenden und ihren künftigen Arbeitgebern geschaffen wird;

14.

betont, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Qualifikationen und Kompetenzen für die Überbrückung der Diskrepanz zwischen dem Angebot an Qualifikationen und dem Bedarf des Arbeitsmarktes besonders berücksichtigt werden müssen; daher müssen weiterführende Ausbildungen, Ausbildungs- und Praktikumsplätze fest in den beschäftigungspolitischen Zielen verankert werden; außerdem spielen die Arbeitgeber bei Jugendgarantie-Programmen eine wichtige Rolle, indem sie für die erforderlichen beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten sorgen;

15.

erinnert im Zusammenhang mit der Verbesserung der Qualifikationen im Rahmen von Jugendgarantie-Programmen daran, dass der Ausschuss der Regionen die Auszeichnung als Europäische Unternehmerregion (EER) ins Leben gerufen hat. Ein wesentliches Ziel dieser Auszeichnung ist die Förderung von Unternehmergeist und die Durchführung unternehmensfreundlicher Maßnahmen, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen führen. In den Europäischen Unternehmerregionen wird besonderes Augenmerk darauf gelegt, junge Menschen zu Unternehmensgründungen zu ermuntern;

16.

begrüßt den Schwerpunkt, den die Europäische Kommission auf hochwertige Beschäftigung legt und den Mitgliedstaaten empfiehlt, dafür zu sorgen, dass ihre Jugendgarantie-Programme das Angebot einer hochwertigen Arbeitsstelle umfassen. Außerdem darf die Wirtschaftskrise nicht als Vorwand für Abstriche beim Arbeitsschutz genommen werden. Der Ausschuss unterstreicht, dass ein gewisser Mindestschutz für Arbeitnehmer gegeben sein muss, jedoch ist es die nationale Ebene, auf der die Sozialpartner Vereinbarungen über Fragen des Arbeitsrechts schließen. Die Sozialpartner sollten umfassend an der Aufstellung eines Qualitätsrahmens für Beschäftigungsmöglichkeiten, die im Rahmen von Jugendgarantie-Programmen angeboten werden, beteiligt werden. Der Ausschuss verweist auf das signifikant höhere Armutsrisiko für junge Menschen, wie im Bericht der Europäischen Kommission über die Entwicklungen in den Bereichen Beschäftigung und Soziales in Europa für das Jahr 2012 bestätigt wird (4);

17.

fordert die Mitgliedstaaten auf, auch Arbeitgeber des Privatsektors in die Umsetzung der Jugendgarantie einzubeziehen, um jungen Menschen möglichst viele Chancen zu bieten;

18.

macht darauf aufmerksam, dass die Jugendarbeitslosigkeit in den Mitgliedstaaten, die derzeit unter starken Haushaltszwängen leiden, besonders hoch ist; begrüßt daher die weitere gezielte Unterstützung dieser Mitgliedstaaten – ggf. durch zusätzliche Finanzierungsmaßnahmen – bei der Bewältigung der Einführung und Umsetzung der Jugendgarantie auf nationaler Ebene, wie z.B. im Wachstumspakt vom Juni 2012 vorgesehen;

19.

stimmt zu, dass, weil die Europäische Kommission keine spezifische Finanzierung für Jugendgarantie-Programme vorsieht, die Initiative unter Nutzung der Finanzierungsinstrumente der Kohäsionspolitik, insbesondere des Europäischen Sozialfonds (ESF), kofinanziert werden sollte; warnt daher, dass der Haushalt für die Kohäsionspolitik im Zusammenhang mit dem mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 nicht gekürzt werden darf;

20.

fordert die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass in künftigen Partnerschaftsvereinbarungen im Rahmen der Kohäsionspolitik insbesondere das Problem der Jugendarbeitslosigkeit angemessen berücksichtigt wird und dass bei Jugendgarantie-Programmen Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds für die Umsetzung von in einigen Ländern bereits vorhandenen bewährten Verfahren und innovativen Vorgehensweisen genutzt werden können;

21.

fordert die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nachdrücklich dazu auf, für die erforderliche Koordinierung zwischen den Verwaltungsmitarbeitern in den Arbeits- und Bildungsbehörden zu sorgen, um jugendlichen Schulabbrechern, die arbeitslos sind, den Zugang zu EU-Mitteln im Rahmen bildungs- und jugendspezifischer Maßnahmen zu ermöglichen und so insbesondere ihre Qualifizierung über den zweiten Bildungsweg zu fördern;

22.

fordert die Mitgliedstaaten auf, 2013 nationale Beschäftigungspläne vorzulegen, in denen auch die Fortschritte bei der Einführung und Umsetzung der Jugendgarantien enthalten sind;

23.

drängt auf eine Ein- und Durchführung von Jugendgarantie-Programmen bis spätestens Januar 2014;

24.

ist sich bewusst, dass jungen Menschen hochwertige Arbeitsplätze nur dann garantiert werden können, wenn sich die wirtschaftliche Gesamtlage bessert. Der Ausschuss fordert die Mitgliedstaaten daher auf, neben den Maßnahmen für die Jugendgarantie auch generell Maßnahmen zur Förderung von Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen sowie zur Qualifizierung junger Arbeitsloser, die das Bildungssystem ohne Abschluss verlassen haben, zu ergreifen, und begrüßt in diesem Zusammenhang die Aufnahme dieser Initiative in das Europäische Semester;

25.

fordert die Mitgliedstaaten auf, der Empfehlung der Kommission zu folgen und zu gewährleisten, dass die jungen Menschen sämtliche Informationen über die im Rahmen der Jugendgarantie verfügbaren Dienstleistungen und Unterstützungsmöglichkeiten erhalten; aufgrund ihrer aktiven Rolle bei der Umsetzung dieser Garantien ist hier die Einbindung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften grundlegend wichtig;

26.

fordert die Europäische Kommission auf, einen wirksamen Mechanismus zu schaffen, der die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Jugendgarantie unterstützt, einschließlich des Austauschs bewährter Verfahren und von Know-how; ersucht darum, hieran beteiligt zu werden;

27.

regt an, dass die Europäische Kommission den Vorschlag für eine Jugendgarantie zu einer ihrer Kommunikationsprioritäten für 2013 machen sollte und die sozialen Medien zu diesem Zweck umfassend einsetzt;

28.

beauftragt den Präsidenten des Ausschusses der Regionen, die vorliegende Entschließung dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, dem Präsidenten des Europäischen Rates, dem Präsidenten der Europäischen Kommission, dem irischen EU-Ratsvorsitz sowie dem künftigen litauischen Ratsvorsitz zu übermitteln.

Brüssel, den 1. Februar 2013

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


(1)  Siehe Bericht der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) "NEETs - Young people not in employment, education or training: Characteristics, costs and policy responses in Europe": http://www.eurofound.europa.eu/pubdocs/2012/54/en/1/EF1254EN.pdf.

(2)  Studie der ILO/des Internationalen Instituts für Arbeitsfragen "EuroZone job crisis: trends and policy responses", 2012 http://www.ilo.org/global/research/publications/WCMS_184965/lang–en/index.htm.

(3)  CdR 292/2010 fin.

(4)  http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-5_de.htm.


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