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Document E2012C0920(02)

    Staatliche Beihilfe — Beschluss, keine Einwände zu erheben

    ABl. C 284 vom 20.9.2012, p. 13–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    20.9.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 284/13


    Staatliche Beihilfe — Beschluss, keine Einwände zu erheben

    2012/C 284/05

    Die EFTA-Überwachungsbehörde erhebt keine Einwände gegen folgende Beihilfemaßnahme:

    Datum der Annahme des Beschlusses

    :

    19. April 2012

    Beihilfe Nr.

    :

    71056

    Beschluss Nr.

    :

    137/12/KOL

    EFTA-Staat

    :

    Norwegen

    Name des Begünstigten

    :

    Södra Cell Tofte AS

    Art der Maßnahme

    :

    Einzelbeihilfen gemäß der Energiefondsregelung, vorbehaltlich einer detaillierten Bewertung entsprechend den Leitlinien der EFTA-Überwachungsbehörde für staatliche Umweltschutzbeihilfen

    Regelung

    :

    Die EFTA-Überwachungsbehörde hat die Energiefondsregelung mit Entscheidung Nr. 125/06/KOL vom 3. Mai 2006 genehmigt.

    Zielsetzung

    :

    Umweltschutzdienste

    Form der Beihilfe

    :

    Finanzhilfe

    Beihilfebetrag

    :

    100 Mio. NOK

    Wirtschaftszweige

    :

    Energieerzeugung

    Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

    :

    Enova SF

    Professor Borchsgt. 2

    7030 Trondheim

    NORWAY

    Die um vertrauliche Passagen bereinigte rechtsverbindliche Sprachfassung des Beschlusses ist unter folgender Internetadresse abrufbar:

    http://www.eftasurv.int/state-aid/state-aid-register/


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