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Document 32012D0705(01)

Durchführungsbeschluss der Kommission vom 4. Juli 2012 über die Finanzierung im Jahr 2012 von Tätigkeiten im Veterinärbereich im Zusammenhang mit der Informationspolitik der Europäischen Union, der Unterstützung internationaler Organisationen, mehreren notwendigen Maßnahmen zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sowie im Hinblick auf ein Pilotprojekt für ein koordiniertes europäisches Tierschutznetz

ABl. C 197 vom 5.7.2012, p. 8–20 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

5.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 197/8


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 4. Juli 2012

über die Finanzierung im Jahr 2012 von Tätigkeiten im Veterinärbereich im Zusammenhang mit der Informationspolitik der Europäischen Union, der Unterstützung internationaler Organisationen, mehreren notwendigen Maßnahmen zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sowie im Hinblick auf ein Pilotprojekt für ein koordiniertes europäisches Tierschutznetz

2012/C 197/04

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (1) (im Folgenden „Haushaltsordnung“), insbesondere auf Artikel 49 Absatz 6 Buchstabe a und Artikel 75,

gestützt auf die Entscheidung 2009/470/EG des Rates vom 25. Mai 2009 über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich (2), insbesondere auf die Artikel 20, 23 und 27,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz (3), insbesondere auf Artikel 66 Absatz 1 Buchstabe c,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 75 der Haushaltsordnung und Artikel 90 Absatz 1 der Durchführungsbestimmungen geht jeder Ausgabe zu Lasten des Haushalts der Europäischen Union ein Finanzierungsbeschluss des betreffenden Organs oder der Behörden voraus, denen das Organ entsprechende Befugnisse übertragen hat. Der Finanzierungsbeschluss präzisiert die wesentlichen Aspekte der Maßnahme, die eine Ausgabe zu Lasten des Haushalts bewirkt.

(2)

Die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4) (nachstehend „Durchführungsbestimmungen“) legt fest, wie der mit einem Finanzierungsbeschluss vorgegebene Rahmen hinreichend detailliert zu beschreiben ist.

(3)

Gemäß Artikel 110 der Haushaltsordnung muss für Finanzhilfen ein Jahresarbeitsprogramm angenommen werden.

(4)

Es ist notwendig, ein Arbeitsprogramm für die Tätigkeiten der Europäischen Union im Veterinärbereich im Zusammenhang mit der Informationspolitik, der Unterstützung internationaler Organisationen und der Informatisierung veterinärrechtlicher Verfahren festzulegen.

(5)

Da das als Anhang beigefügte Arbeitsprogramm einen hinreichend genauen Rahmen im Sinne von Artikel 90 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vorgibt, stellt der vorliegende Beschluss einen Finanzierungsbeschluss für die im Arbeitsprogramm vorgesehenen Ausgaben für Finanzhilfen und Aufträge dar.

(6)

Gemäß Artikel 22 der Entscheidung 2009/470/EG kann die Union die für die Weiterentwicklung des Veterinärrechts der Union und der Aus- oder Fortbildung im Veterinärbereich notwendigen wissenschaftlichen und technischen Maßnahmen durchführen oder aber die Mitgliedstaaten oder internationale Organisationen bei der Durchführung dieser Maßnahmen unterstützen.

(7)

Gemäß Artikel 19 der Entscheidung 2009/470/EG fördert die Union eine Informationspolitik im Bereich der Tiergesundheit, des Tierschutzes und der Sicherheit von Lebensmitteln tierischen Ursprungs, indem sie sich unter anderem an der Durchführung der zur Ausarbeitung und Entwicklung von Rechtsvorschriften im Tierschutzbereich erforderlichen Studien finanziell beteiligt.

(8)

Gemäß Artikel 19 Buchstabe a Ziffer i der Entscheidung 2009/470/EG leistet die Union einen finanziellen Beitrag zur Erfassung und Speicherung aller Informationen über Unionsvorschriften auf dem Gebiet der Tiergesundheit, des Tierschutzes und der Sicherheit von Lebensmitteln tierischen Ursprungs.

(9)

Eine Finanzhilfe ist erforderlich, um die interaktive Datenbank für Veterinärrecht (Vetlex), die ursprünglich für die Beitrittsländer, die potenziellen Beitrittskandidaten und die Länder im Rahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik entwickelt worden war, für alle Mitgliedstaaten zu öffnen.

(10)

In den letzten Jahren wurden Kommunikationsmaßnahmen durchgeführt, um interessierte Kreise, Organisationen und die Gesellschaft insgesamt für Fragen der Tiergesundheit und für die Grundsätze der Tiergesundheitsstrategie zu sensibilisieren. Diese Kommunikationsmaßnahmen, einschließlich der themenübergreifenden Maßnahmen, sollten im Jahr 2012 fortgesetzt werden.

(11)

Artikel 27 der Entscheidung 2009/470/EG sieht eine finanzielle Maßnahme der Union für die Durchführung nationaler Tilgungs-/Überwachungsprogramme vor. Ebenfalls gemäß diesem Artikel bewertet die Kommission diese Programme. Zusätzlich sollen die für 2013 eingereichten Programme mit externer technischer Unterstützung vorab geprüft werden.

(12)

Die Verordnung (EG) Nr. 882/2004 enthält Regeln für die Durchführung amtlicher Kontrollen, mit denen überprüft werden soll, ob Bestimmungen eingehalten werden, die insbesondere darauf abzielen, unmittelbar oder über die Umwelt auftretende Risiken für Mensch und Tier zu vermeiden, zu beseitigen oder auf ein annehmbares Maß zu senken, lautere Gepflogenheiten im Futtermittel- und Lebensmittelhandel zu gewährleisten und den Verbraucherschutz, einschließlich der Kennzeichnung von Futtermitteln und Lebensmitteln und sonstiger Formen der Verbraucherinformation, sicherzustellen.

(13)

Gemäß Artikel 66 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 werden die notwendigen Mittelzuweisungen für die Finanzierung anderer, zur Gewährleistung der Anwendung dieser Verordnung erforderlicher Maßnahmen jährlich im Rahmen des Haushaltsverfahrens genehmigt. Die in Artikel 66 genannten Maßnahmen umfassen insbesondere die Durchführung von Studien, die Veröffentlichung von Informationen und die Veranstaltung von Sitzungen und Konferenzen.

(14)

Die Berichte des Lebensmittel- und Veterinäramtes über die 2007-2011 durchgeführten Inspektionsbesuche zur Überprüfung der amtlichen Kontrollen von Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, haben einige Schwachstellen in den Mitgliedstaaten aufgedeckt. Es wurden vor allem Mängel bei der Durchsetzbarkeit der allgemeinen Sicherheitsanforderungen und der guten Herstellungspraxis in Bereichen festgestellt, in denen keine EU-Maßnahmen angenommen werden („nicht harmonisierte Bereiche“). Aus diesem Grund ist 2012 eine Studie geplant, um zu untersuchen, in welchem Maße und in welcher Form Bestimmungen auf europäischer Ebene notwendig wären, um die Durchsetzbarkeit der allgemeinen Sicherheitsanforderungen zu verbessern, und um Angaben über ihre wirtschaftlichen und sozialen Folgen und ihre Umweltwirkung (einschließlich Verwaltungsaufwand) zu erhalten.

(15)

Kommunikationsmaßnahmen über Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung lassen sich nicht immer mit einem bestimmten Thema in Verbindung bringen. Daher ist es angebracht, Finanzmittel für entsprechende themenübergreifende Kommunikationsmaßnahmen einzuplanen.

(16)

Entlang der Lebensmittelkette besteht eine Reihe von Risiken für die Bereitstellung sicherer und gesunder Lebensmittel für die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher. 2012 soll eine Studie durchgeführt werden, um diese Risiken entlang der Lebensmittelkette zu ermitteln, Zukunftsszenarios zu erstellen und zu bewerten und politische Lösungen zu entwickeln.

(17)

Gemäß Artikel 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (5) müssen die Union und ihre Mitgliedstaaten bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union in einigen Bereichen den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlenden Wesen in vollem Umfang Rechnung tragen. Daher soll ein Pilotprojekt finanziert werden, mit dem die Mitgliedstaaten und die interessierten Kreise bei der Umsetzung der Unionsvorschriften im Bereich des Tierschutzes unterstützt werden.

(18)

Gemäß Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates vom 24. September 2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung (6) müssen die Mitgliedstaaten wissenschaftliche Unterstützung leisten, um den zuständigen Behörden mit wissenschaftlichem, technischem und pädagogischem Fachwissen zur Seite zu stehen und so die Durchführung dieser Tierschutzrechtsvorschriften zu fördern. Es scheint angemessen, dass ein Pilotprojekt entwickelt wird, um eine bessere Koordinierung der für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 bis 2013 auf einzelstaatlicher Ebene zu leistenden technischen Unterstützung zu gewährleisten.

(19)

Die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über die Strategie der Europäischen Union für den Schutz und das Wohlergehen von Tieren 2012-2015 (7) sieht unter anderem die Schaffung eines europäischen Netzwerks von Referenzzentren vor, das darauf abzielen könnte, sicherzustellen, dass die zuständigen Behörden kohärente und einheitliche technische Informationen darüber erhalten, wie die EU-Vorschriften durchgeführt werden sollten, vor allem im Zusammenhang mit den ergebnisbasierten Tierschutzindikatoren. Es ist daher angebracht, dass die Union ein Pilotprojekt zur Bewertung der Durchführbarkeit und der Effizienz eines solchen Netzwerkes fördert, bevor ein Vorschlag für künftige Rechtsvorschriften unterbreitet wird.

(20)

Es ist angemessen, dass dieses Pilotprojekt von der Union weiter finanziert wird. Im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für 2012 hat die Haushaltsbehörde 1 000 000 EUR für ein Pilotprojekt für ein koordiniertes europäisches Tierschutznetz zugewiesen.

(21)

Dieser Finanzierungsbeschluss umfasst auch die Deckung von gegebenenfalls anfallenden Verzugszinsen gemäß Artikel 83 der Haushaltsordnung und Artikel 106 Absatz 5 der Durchführungsbestimmungen.

(22)

Für die Anwendung des vorliegenden Beschlusses ist der Begriff „substanzielle Änderung“ im Sinne von Artikel 90 Absatz 4 der Durchführungsbestimmungen zu definieren.

(23)

Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —

BESCHLIESST:

TITEL I

Arbeitsprogramm zur Durchführung der Entscheidung 2009/470/EG des Rates

Artikel 1

Das Jahresarbeitsprogramm für die Durchführung der Artikel 20, 23 und 27 der Entscheidung 2009/470/EG des Rates, das Anhang I zu entnehmen ist, wird angenommen.

Artikel 2

Der mit diesem Titel genehmigte Höchstbeitrag für die Durchführung des Programms beläuft sich auf 3 254 600 EUR und wird aus der Haushaltslinie 17 04 02 01 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für 2012 finanziert.

Artikel 3

Der Haushaltsvollzug bei Aufgaben im Zusammenhang mit Punkt 2 des Anhangs I kann der folgenden internationalen Organisation übertragen werden, deren Vorschriften auf dem Gebiet der Rechnungsführung, der Rechnungsprüfung, der internen Kontrolle und der Auftragsvergabe Garantien bieten, die den international anerkannten Normen gleichwertig sind: Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE).

TITEL II

Arbeitsprogramm zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Rates

Artikel 4

Das Jahresarbeitsprogramm zur Durchführung von Artikel 66 Absatz 1 Buchstabe c, das Anhang II zu entnehmen ist, wird hiermit angenommen.

Artikel 5

Der mit diesem Titel genehmigte Höchstbeitrag für die Durchführung des Programms beläuft sich auf 277 650 EUR und wird aus der Haushaltslinie 17 04 07 01 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für 2012 finanziert.

TITEL III

Pilotprojekt für ein koordiniertes europäisches Tierschutznetz

Artikel 6

Das Pilotprojekt, das in Anhang III beschrieben ist, wird hiermit angenommen.

Artikel 7

Der mit diesem Titel genehmigte Höchstbeitrag für die Durchführung des Pilotprojekts beläuft sich auf 1 000 000 EUR und wird aus der Haushaltslinie 17 04 01 02 des Gesamthaushaltplans der Europäischen Union für 2012 finanziert.

TITEL IV

Allgemeine Bestimmungen

Artikel 8

Die in den Titeln I, II und III genannten Arbeitsprogramme gelten als Finanzierungsbeschlüsse im Sinne von Artikel 75 der Haushaltsordnung.

Artikel 9

1.   Der Anweisungsbefugte kann im Einklang mit den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der Verhältnismäßigkeit Änderungen dieser Titel vornehmen, die nicht als substanziell im Sinne von Artikel 90 Absatz 4 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 gelten.

2.   Änderungen der Mittelzuweisungen für spezifische Maßnahmen im Rahmen des jeweiligen Arbeitsprogramms, die in der Summe 10 % des Höchstbeitrags gemäß Artikel 2, 5 und 7 dieses Beschlusses nicht überschreiten, gelten nicht als substanziell im Sinne von Artikel 90 Absatz 4 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002, wenn dadurch Art und Ziel der Arbeitsprogramme nicht wesentlich verändert werden.

Artikel 10

Die in den Artikeln 2, 5 und 7 genannten Mittel können auch die Zahlung von Verzugszinsen abdecken.

Artikel 11

Dieser Beschluss ist an die bevollmächtigten Anweisungsbefugten gerichtet.

Brüssel, den 4. Juli 2012

Für die Kommission

John DALLI

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(2)  ABl. L 155 vom 18.6.2009, S. 30.

(3)  ABl. L 165 vom 30.4.2004, S. 1; berichtigt im ABl. L 191 vom 28.5.2004, S. 1.

(4)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 1.

(5)  ABl. C 83 vom 30.3.2010, S. 47.

(6)  ABl. L 303 vom 18.11.2009, S. 1.

(7)  COM(2012) 6 final.


ANHANG I

Entscheidung 2009/470/EG des Rates über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich, insbesondere Artikel 20, 23 und 27 — Arbeitsprogramm für 2012

1.   Einleitung

Das vorliegende Programm enthält sechs Hauptthemen für das Jahr 2012. Entsprechend den in der Entscheidung 2009/470/EG des Rates vom 25. Mai 2009 über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich festgelegten Zielen verteilen sich die Haushaltsmittel wie folgt auf die wichtigsten Maßnahmen:

Finanzhilfen (gemeinsame Mittelverwaltung) (Punkt 2):

Finanzbeitrag der Union zur Durchführung globaler Konferenzen zu Tierschutz, Antibiotikaresistenz und Veterinärbehörden, einer regionalen Konferenz zum Tierschutz sowie regionaler Seminare für neue OIE-Delegierte und OIE-Anlaufstellen (focal points) zu veterinärmedizinischen Produkten, Tierschutz und Gesundheit von Wassertieren, bis zu einem Höchstbetrag von 660 000 EUR;

Auftragsvergabe (direkte zentrale Mittelverwaltung) (Punkt 3):

öffentliche Ausschreibung für einen Beitrag zur Öffnung des Zugangs zur Vetlex-Datenbank für Administratoren in den Mitgliedstaaten: 150 000 EUR (Punkt 3.1);

Beitrag zu themenübergreifenden Kommunikationsmaßnahmen zur Tiergesundheit: 49 600 EUR (Punkt 3.2);

Veranstaltungen zur Unterstützung laufender Maßnahmen auf dem Gebiet des Tierschutzes und Wartung bestehender Kommunikationsinstrumente: 700 000 EUR (Punkt 3.3);

Veröffentlichungen und Verbreitung von Informationen zur Sensibilisierung für Tiergesundheitsfragen und für die Grundsätze der Tiergesundheitsstrategie: 1 595 000 EUR (Punkt 3.4);

externe Vorabprüfung der Tilgungs-/Überwachungsprogramme für das Jahr 2013: 100 000 EUR (Punkt 3.5).

2.   Maßnahmen mit gemeinsamer Mittelverwaltung

Globale Konferenzen zu Tierschutz, Antibiotikaresistenz, Veterinärbehörden und Wildtierkrankheiten; regionale Konferenz zum Tierschutz in Südamerika; regionale Seminare für neue OIE-Delegierte und OIE-Anlaufstellen (focal points) zu veterinärmedizinischen Produkten, Tierschutz und Gesundheit von Wassertieren in Europa

RECHTSGRUNDLAGE

Artikel 23 der Entscheidung 2009/470/EG des Rates

HAUSHALTSLINIE

17 04 02 01

Die Finanzhilfen sind Gegenstand einer schriftlichen Finanzbeitragsvereinbarung 2012-2013.

FÜR DIE DURCHFÜHRUNG ZUSTÄNDIGE STELLE

Die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) ist eine zwischenstaatliche Organisation, die für die weltweite Verbesserung der Tiergesundheit zuständig ist. Zur Verbesserung der Tiergesundheit weltweit und — folglich — zur Senkung des Tierseuchenrisikos in der EU ist es wichtig, dass der EU-Ansatz auf den Gebieten Tiergesundheit und Tierschutz von allen OIE-Mitgliedern geteilt wird und dass die EU die von der OIE veranstalteten Konferenzen und Schulungsseminare aktiv unterstützt, um bei diesen Gelegenheiten für die Tiergesundheits- und Tierschutzpolitik der EU zu werben.

Am 7. Juni 2010 haben die Kommission und die OIE eine langfristige Rahmenvereinbarung über die administrativen und finanziellen Einzelheiten ihrer Zusammenarbeit unterzeichnet (hier beigefügt), wonach die „Vereinbarung mit einer internationalen Organisation über einen Beitrag der Europäischen Union“ (Standard Contribution Agreement — SCA) auf globale, regionale oder nationale Programme und Maßnahmen anwendbar ist, die von der OIE verwaltet und von der Europäischen Union finanziert oder kofinanziert werden.

Vorausgegangen war eine gründliche und umfassende, auf vier Säulen beruhende Bewertung der OIE, die ergeben hat, dass die OIE auf dem Gebiet der Rechnungsführung, der Rechnungsprüfung, der internen Kontrolle und der Auftragsvergabe Garantien bietet, die den international anerkannten Normen gleichwertig sind.

ZIELE UND ERWARTETE ERGEBNISSE

Förderung der Akzeptanz seitens der OIE-Mitglieder für den EU-Ansatz auf den Gebieten Tiergesundheit, Tierschutz und Veterinärwesen, indem bei den von der OIE veranstalteten Konferenzen und Schulungsseminaren für die Politik der EU geworben wird. Schließlich Verbesserung der Tiergesundheit, des Tierschutzes und des Status des Veterinärwesens weltweit und Minderung des Risikos in der EU.

BESCHREIBUNG UND ZIELE DER MASSNAHME

Die folgende Tabelle enthält einen Überblick über die in diesem Rahmen finanziell zu unterstützenden Maßnahmen.

DURCHFÜHRUNG

Gemeinsame Mittelverwaltung

HÖCHSTBETRAG DER FINANZHILFE

660 000 EUR

Maßnahmen, die die OIE gemäß Punkt 2 im Zeitraum 2012-2013 organisieren wird

Maßnahme

Ort

Höchstbetrag (EUR)

Voraussichtlicher Termin

(2012-2013)

1.   

Globale Konferenzen

1.1

3. OIE-Weltkonferenz zum Tierschutz: „Implementing the OIE Standards — Addressing Regional Expectations“)

Kuala Lumpur (Malaysia)

100 000

6.-8. November 2012

1.2

OIE-Weltkonferenz zur umsichtigen Verwendung von Antibiotika bei Tieren — Internationale Solidarität bei der Bekämpfung der Antibiotikaresistenz

Paris (Frankreich)

100 000

13.-15. März 2013

1.3

Veterinärbehörden — Vorbereitung eines Partnerschaftsprogramms für Veterinärbehörden

steht noch nicht fest

80 000

2. Halbjahr 2013

2.   

Regionale Konferenzen und Seminare

2.1

Regionale Konferenz für Nord- und Südamerika zu „Global Trade and Animal Welfare Standards“ (Folgeveranstaltung der Konferenz in Brüssel 2009)

Südamerika

80 000

14.-16. Oktober 2013

2.2

Regionales Seminar für die neuen OIE-Delegierten in Europa

europäisches Land

60 000

19. Mai 2012

2.3

Regionales Seminar für die OIE-Anlaufstellen (focal points) in Europa zu veterinärmedizinischen Produkten

europäisches Land

80 000

2. Halbjahr 2012

2.4

Regionales Seminar für die OIE-Anlaufstellen (focal points) in Europa zum Tierschutz

europäisches Land

80 000

1. Halbjahr 2013

2.5

Regionales Seminar für die OIE-Anlaufstellen (focal points) in Europa zur Gesundheit von Wassertieren

europäisches Land

80 000

1. Halbjahr 2013

3.   Vergabe von Aufträgen

Für die Vergabe von Aufträgen sind im Jahr 2012 insgesamt 2 594 600 EUR vorgesehen.

3.1   Öffnung von Vetlex für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten

RECHTSGRUNDLAGE

Artikel 20 der Entscheidung 2009/470/EG des Rates

HAUSHALTSLINIE

17 04 02 01

VORAUSSICHTLICHE ZAHL UND ART DER GEPLANTEN VERTRÄGE

Ein Dienstleistungsvertrag

VERTRAGSGEGENSTAND (SOWEIT MÖGLICH)

Die Vetlex-Datenbank ist eine bestehende interaktive Datenbank für alle veterinärrechtlichen Vorschriften, die von einem externen Unternehmen gepflegt wird. Die Datenbank wird innerhalb von 24 Stunden nach der Veröffentlichung neuer Vorschriften aktualisiert und enthält die konsolidierten Fassungen der betreffenden Rechtsakte.

Die Datenbank war bisher aufgrund eines Vertrags zwischen dem Unternehmen und der GD Erweiterung der Europäischen Kommission für Beitrittsländer, potenzielle Beitrittskandidaten und Länder im Rahmen der europäischen Nachbarschaftspolitik zugänglich. Mitgliedstaaten haben keinen Zugang.

Der vorgesehene Beitrag dient dazu, Vetlex für Administratoren in den Mitgliedstaaten zu öffnen.

DURCHFÜHRUNG

Direkte zentrale Mittelverwaltung

VORAUSSICHTLICHER ZEITPLAN FÜR DIE EINLEITUNG DES VERGABEVERFAHRENS

Drittes Quartal 2012

VORAUSSICHTLICHES AUFTRAGSVOLUMEN

150 000 EUR

EINZELVERTRAG (FALLS ZUTREFFEND)

Nicht zutreffend

3.2   Bereichsübergreifender Beitrag zu Kommunikationsmaßnahmen zum Thema Tiergesundheit

RECHTSGRUNDLAGE

Artikel 20 der Entscheidung 2009/470/EG des Rates

HAUSHALTSLINIE

17 04 02 01

VORAUSSICHTLICHE ZAHL UND ART DER GEPLANTEN VERTRÄGE

Verschiedene Einzelverträge auf Grundlage mehrerer Rahmenverträge

VERTRAGSGEGENSTAND (SOWEIT MÖGLICH)

Bereichsübergreifender Beitrag zu Kommunikationsmaßnahmen zum Thema Tiergesundheit

DURCHFÜHRUNG

Direkte zentrale Mittelverwaltung

VORAUSSICHTLICHER ZEITPLAN FÜR DIE EINLEITUNG DES VERGABEVERFAHRENS

Während des gesamten Jahres 2012

VORAUSSICHTLICHES AUFTRAGSVOLUMEN

49 600 EUR

EINZELVERTRAG (FALLS ZUTREFFEND)

Mehrere Rahmenverträge der GD SANCO

3.3   Veranstaltungen zur Unterstützung laufender Maßnahmen auf dem Gebiet des Tierschutzes und Wartung bestehender Kommunikationsinstrumente

RECHTSGRUNDLAGE

Artikel 20 und 23 der Entscheidung 2009/470/EG

HAUSHALTSLINIE

17 04 02 01

VORAUSSICHTLICHE ZAHL UND ART DER GEPLANTEN VERTRÄGE

Sechs Dienstleistungsverträge unter Nutzung eines Rahmenvertrags und einer offenen Ausschreibung

VERTRAGSGEGENSTAND (SOWEIT MÖGLICH)

a)

Organisation oder Mithilfe bei der Organisation von höchstens drei Workshops für Tierärzte zur Sensibilisierung für die Tierschutzstandards zwecks besserer Anwendung in der EU und des Verständnisses für Tierschutz außerhalb der EU: 150 000 EUR.

b)

Veranstaltungen zur Bekanntmachung der Tierschutz-Website „Farmland“ und der Teacher-Toolbox: 100 000 EUR.

c)

Erstellung von Veröffentlichungen zum Tierschutz (Tierschutz-Newsletter, Tierschutz-Broschüren, Veröffentlichungen/Material für Veranstaltungen usw.): 50 000 EUR.

d)

Studie über die Möglichkeit, EU-Verbrauchern einschlägige Informationen über die Betäubung von Tieren zur Verfügung zu stellen: 200 000 EUR.

e)

Kommunikationsmaßnahmen zu Arbeitstieren: 50 000 EUR.

f)

Studie über Bildungs- und Informationsmaßnahmen zum Tierschutz: Diese Studie ist eine Folgemaßnahme der Mitteilung über die Strategie der Europäischen Union für den Schutz und das Wohlergehen von Tieren 2012-2015 (KOM(2012) 6 endgültig) und soll den Bedarf an Bildungs- und Informationsmaßnahmen für die breite Öffentlichkeit und Verbraucher und mögliche daraus abzuleitende Maßnahmen ermitteln: 150 000 EUR.

DURCHFÜHRUNG

Direkte zentrale Mittelverwaltung

VORAUSSICHTLICHER ZEITPLAN FÜR DIE EINLEITUNG DES VERGABEVERFAHRENS

Vom zweiten bis zum dritten Quartal 2012

VORAUSSICHTLICHES AUFTRAGSVOLUMEN

700 000 EUR

EINZELVERTRAG (FALLS ZUTREFFEND)

Abschluss von höchstens fünf Einzeldienstleistungsverträgen auf Grundlage des Rahmenvertrags SANCO/2009/A1/005 Los 1 und Los 2.

Abschluss eines Einzeldienstleistungsvertrags auf Grundlage des Rahmenvertrags SANCO/2009/B1/010.

Die unter Buchstabe f genannte Studie wird nach einer offenen Ausschreibung durchgeführt.

3.4   Veröffentlichungen und Verbreitung von Informationen zur Sensibilisierung für Tiergesundheitsfragen und die Grundsätze der Tiergesundheitsstrategie

RECHTSGRUNDLAGE

Artikel 20 der Entscheidung 2009/470/EG des Rates

HAUSHALTSLINIE

17 04 02 01

VORAUSSICHTLICHE ZAHL UND ART DER GEPLANTEN VERTRÄGE

Abschluss von mindestens 10 Einzeldienstleistungsverträgen unter Verwendung eines Rahmenvertrags.

VERTRAGSGEGENDSTAND (SOWEIT MÖGLICH)

a)

Zur Sensibilisierung für die Arbeit der Europäischen Kommission und der Veterinäre sollen eine große Konferenz in Brüssel zum Thema „Wirtschaftliche Aspekte der Tiergesundheit“ (100 000 EUR) und ein Studierendenseminar (75 000 EUR) organisiert werden.

b)

Verbesserte Wahrnehmbarkeit des Beitrags der Europäischen Kommission zur Tiergesundheit, zum Tierschutz und zur Lebensmittelsicherheit mittels Teilnahme an drei großen Messen (525 000 EUR) und zwei kleineren Messen (250 000 EUR) sowie technischer Unterstützung für die Messen (200 000 EUR): Roskilde Dyrskue, 8.-10. Juni 2012; Salone del Gusto, 25.-29. Oktober 2012; Good Food Show, 28. November-2. Dezember 2012; Internationale Grüne Woche, 18.-27. Januar 2013; Salon International de l’Agriculture 23. Februar-3. März 2013. Durch die Teilnahme an diesen Veranstaltungen sollen mehr als 2 Millionen Menschen erreicht und der Mehrwert und die positiven Folgen unserer Politik für ihr tägliches Leben demonstriert werden.

c)

Betonung des Nutzens eines modernen Rechtsrahmens für die Tiergesundheit in der EU durch eine Partnerschaft mit Euronews (270 000 EUR). Der Betrag ist vorgesehen für die Produktion eines 90-sekündigen Informationsvideos — und seine anschließende Verbreitung auf Euronews — über die Bedeutung der Rechtsvorschriften für die Sicherheit der Lebensmittelkette, die Nachhaltigkeit unserer Ressourcen sowie das Wachstum der Landwirtschaft als wichtigster Wirtschaftsbranche in Europa.

d)

Erstellung von Veröffentlichungen und von Werbematerial zur Tiergesundheit und Aktualisierung der Website (175 000 EUR). Diese Veröffentlichungen und dieses Werbematerial sollen der Verdeutlichung unserer Botschaften zum Nutzen der Tiergesundheit für Bürgerinnen und Bürger (wegen ihres Zusammenhangs mit der Lebensmittelsicherheit, der menschlichen Gesundheit und der Wirtschaft) und der Unterstützung von Maßnahmen zur Sensibilisierung für diese Botschaften auf lokaler Ebene dienen.

DURCHFÜHRUNG

Direkte zentrale Mittelverwaltung

VORAUSSICHTLICHER ZEITPLAN FÜR DIE EINLEITUNG DES VERGABEVERFAHRENS

Über das gesamte Jahr 2012

VORAUSSICHTLICHES AUFTRAGSVOLUMEN

1 595 000 EUR

EINZELVERTRAG (FALLS ZUTREFFEND)

Abschluss von +/– 10 Einzeldienstleistungsverträgen auf Grundlage des Rahmenvertrags SANCO/2009/A1/005

3.5   Externe Vorabprüfung der Tilgungs-/Überwachungsprogramme im Jahr 2013

RECHTSGRUNDLAGE

Artikel 27 der Entscheidung 2009/470/EG des Rates

HAUSHALTSLINIE

17 04 02 01

VORAUSSICHTLICHE ZAHL UND ART DER VERTRÄGE

Abschluss von mindestens 20 Einzeldienstleistungsverträgen

VERTRAGSGEGENSTAND (SOWEIT MÖGLICH)

Gemäß Artikel 27 der Entscheidung 2009/470/EG des Rates bewertet die Kommission die für 2013 eingereichten Programme. Es können Programme für elf Krankheiten eingereicht werden. Angestrebt wird eine Vorabprüfung dieser Programme durch zwei externe technische Assistenten pro Krankheit.

DURCHFÜHRUNG

Direkte zentrale Mittelverwaltung

VORAUSSICHTLICHER ZEITPLAN FÜR DIE EINLEITUNG DES VERGABEVERFAHRENS

Mai-Juli 2012

VORAUSSICHTLICHES AUFTRAGSVOLUMEN

100 000 EUR

EINZELVERTRAG (FALLS ZUTREFFEND)

Abschluss von 20 Einzeldienstleistungsverträgen


ANHANG II

Arbeitsprogramm 2012 — Verordnung (EG) Nr. 882/2004

1.   Einleitung

Das vorliegende Programm enthält drei Durchführungsmaßnahmen für das Jahr 2012. Auf Grundlage von Artikel 66 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 zur Finanzierung von erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Durchführung der Verordnung verteilen sich die Haushaltsmittel folgendermaßen auf die wichtigsten Maßnahmen:

Vergabe von Aufträgen:

Studie zur Abschätzung der Folgen möglicher Bestimmungen für Materialien mit Lebensmittelkontakt mit dem Ziel einer besseren Durchsetzbarkeit: 125 000 EUR (Punkt 2.1).

Beitrag zu themenübergreifenden Kommunikationsmaßnahmen im Zusammenhang mit Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle: 52 650 EUR (Punkt 2.2).

Durchführbarkeitsstudie zur Ermittlung, Quantifizierung und Bewertung der Risiken vom Produktions- bis zum Verbrauchsstadium: 100 000 EUR (Punkt 2.3).

2.   Vergabe von Aufträgen

Für die Vergabe von Aufträgen sind im Jahr 2012 insgesamt 277 650 EUR vorgesehen.

2.1   Studie zur Abschätzung der Folgen möglicher Bestimmungen für Materialien mit Lebensmittelkontakt mit dem Ziel einer besseren Durchsetzbarkeit

RECHTSGRUNDLAGE

Artikel 66 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Rates.

HAUSHALTSLINIE

17 04 07 01

VORAUSSICHTLICHE ZAHL UND ART DER GEPLANTEN VERTRÄGE

Ein Vertrag.

VERTRAGSGEGENSTAND (SOWEIT MÖGLICH)

Studie zur Abschätzung der Folgen möglicher Bestimmungen für Materialien mit Lebensmittelkontakt mit dem Ziel einer besseren Durchsetzbarkeit der bestehenden allgemeinen Sicherheitsanforderungen.

DURCHFÜHRUNG

Direkte zentrale Mittelverwaltung.

VORAUSSICHTLICHER ZEITPLAN FÜR DIE EINLEITUNG DES VERGABEVERFAHRENS

Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe mit Leistungsbeschreibung bis September 2012; Unterzeichung des Vertrags im November 2012.

VORAUSSICHTLICHES AUFTRAGSVOLUMEN

125 000 EUR

EINZELVERTRAG

Rahmendienstleistungsvertrag: Bewertung, Folgenabschätzung und damit verbundene Dienstleistungen SANCO/2008/01/055.

2.2   Themenübergreifender Beitrag zu Kommunikationsmaßnahmen im Zusammenhang mit Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle, insbesondere zur Aktualisierung der einschlägigen Rubriken von Websites, und Gestaltung und Erstellung von audiovisuellem und Printmaterial

RECHTSGRUNDLAGE

Artikel 66 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 882/2004.

HAUSHALTSLINIE

17 04 07 01

VORAUSSICHTLICHE ZAHL UND ART DER VERTRÄGE

Verschiedene Dienstleistungsverträge auf Grundlage mehrerer Rahmenverträge.

VERTRAGSGEGENSTAND (SOWEIT MÖGLICH)

Themenübergreifender Beitrag zu Kommunikationsmaßnahmen im Zusammenhang mit Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle, insbesondere zur Aktualisierung der einschlägigen Rubriken von Websites, und Gestaltung und Erstellung von audiovisuellem und Printmaterial.

DURCHFÜHRUNG

Direkte zentrale Mittelverwaltung.

VORAUSSICHTLICHER ZEITPLAN FÜR DIE EINLEITUNG DES VERGABEVERFAHRENS

Während des gesamten Jahres 2012.

VORAUSSICHTLICHES AUFTRAGSVOLUMEN

52 650 EUR

EINZELVERTRAG

Mehrere Rahmenverträge.

2.3   Machbarkeitsstudie zur Ermittlung, Quantifizierung und Bewertung der Risiken vom Produktions- bis zum Verbrauchsstadium

RECHTSGRUNDLAGE

Artikel 66 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 882/2004.

HAUSHALTSLINIE

17 04 07 01

VORAUSSICHTLICHE ZAHL UND ART DER GEPLANTEN VERTRÄGE

Ein Vertrag.

VERTRAGSGEGENSTAND (SOWEIT MÖGLICH)

Studie zur Ermittlung und Quantifizierung von Risiken, insbesondere Wirtschafts- und Marktrisiken, Umweltrisiken, Gesundheits- und Tierschutzrisiken, vom Produktions- bis zum Verbraucherstadium; Entwicklung und Bewertung von Szenarien künftiger Herausforderungen; Formulierung politischer Lösungen.

VORAUSSICHTLICHER ZEITPLAN FÜR DIE EINLEITUNG DER AUFTRAGSVERGABE

Drittes Quartal 2012.

VORAUSSICHTLICHER BETRAG DER AUSSCHREIBUNG

100 000 EUR

EINZELVERTRAG

Abschluss eines Dienstleistungsvertrags auf Grundlage des Rahmenvertrags SANCO/2009/A1/005/Lot 2.


ANHANG III

Pilotprojekt für ein koordiniertes europäisches Tierschutznetz

Einleitung

Dieses Pilotprojekt beinhaltet eine Durchführungsmaßnahme für 2012.

Ausgehend von den Zielen des Pilotprojekts betrifft die Mittelzuweisung eine Finanzhilfe zum Aufbau und Betrieb eines koordinierten europäischen Tierschutznetzes (direkte zentrale Mittelverwaltung) und beträgt 1 000 000 EUR.

Finanzhilfe zum Aufbau und Betrieb eines koordinierten europäischen Tierschutznetzes

RECHTSGRUNDLAGE

Pilotprojekt im Sinne des Artikels 49 Absatz 6 Buchstabe b der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002

HAUSHALTSLINIE

17 04 01 02

AKTIONSSCHWERPUNKTE FÜR DAS JAHR, ZIELE UND ERWARTETE ERGEBNISSE

Die Maßnahme betrifft den Aufbau eines koordinierten europäischen Tierschutznetzes entsprechend der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Bewertung und Beurteilung des Aktionsplans für Tierschutz 2006-2010 (PE 430.922 v02-00, A7-0053/2010). Das Netz soll die Aufgaben wahrnehmen, die in der Mitteilung der Kommission vom 28. Oktober 2009„Optionen für eine Tierschutzkennzeichnung und den Aufbau eines europäischen Netzwerks von Referenzzentren für den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere“ (KOM(2009) 0584) definiert sind.

BESCHREIBUNG UND ZIELE DER DURCHFÜHRUNGSMASSNAHME

Ziel 1— Aufbau eines Netzes fachlicher, wissenschaftlicher und (für die berufliche Bildung bestimmter) pädagogischer Ressourcen zum Tierschutz, das unabhängig von Privatinteressen ist und die geografische und kulturelle Vielfalt der Union widerspiegelt.

Ziel 2— Anhand konkreter Beispiele für EU-Vorschriften und unter Verwendung wissenschaftlicher Methoden sollen Daten erhoben und analysiert werden, um den Stand der Durchführung der Rechtsvorschriften in verschiedenen Regionen der EU festzustellen und so eine Vergleichsgröße für die Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen zu erhalten.

Ziel 3— Anhand konkreter Beispiele für EU-Vorschriften sollen Strategien zur Vermittlung von Wissen an zuständige Behörden und interessierte Kreise entwickelt und umgesetzt werden, um so den Grad der Durchführung der Rechtsvorschriften zu erhöhen.

Ziel 4— Kontrolle und Analyse der sowie Berichterstattung über die Wirkung der verschiedenen im Rahmen des Pilotprojekts umgesetzten Wissensstrategien und Formulierung von Empfehlungen dazu, ob und unter welchen Bedingungen die Union ein Netz von Referenzzentren für Tierschutz unterstützen könnte.

UMSETZUNG

Die Umsetzung erfolgt unter direkter zentraler Mittelverwaltung.

ZEITPLAN UND VORAUSSICHTLICHER BETRAG DER AUFFORDERUNG(EN) ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN/DIREKTVERGABE

Im zweiten Quartal 2012 soll eine einzige Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in Höhe von 1 000 000 EUR veröffentlicht werden.

Das Pilotprojekt soll innerhalb von 12 Monaten nach Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung durchgeführt werden.

HÖCHSTMÖGLICHER KOFINANZIERUNGSSATZ

Der höchstmögliche Kofinanzierungssatz der förderfähigen Ausgaben der Maßnahme hängt von dem Mitgliedstaat ab, in dem die Empfänger ihren Sitz haben:

Für Empfänger, die in einem Mitgliedstaat registriert sind, dessen Pro-Kopf-BIP in KKS nicht mehr als 50 % des BIP pro Kopf der EU im Jahr 2010 entspricht, beträgt der höchstmögliche Kofinanzierungssatz 85 % (Bulgarien, Rumänien).

Für Empfänger, die in einem Mitgliedstaat registriert sind, dessen Pro-Kopf-BIP in KKS mehr als 50 %, jedoch nicht mehr als 100 % des BIP der EU im Jahr 2010 entspricht, beträgt der höchstmögliche Kofinanzierungssatz 75 % (Tschechische Republik, Estland, Griechenland, Zypern, Ungarn, Malta, Polen, Portugal, Slowenien und Slowakei).

Für alle anderen Empfänger in der EU beträgt der höchstmögliche Kofinanzierungssatz 50 %.

WESENTLICHE AUSWAHL- UND GEWÄHRUNGSKRITERIEN

Wesentliche Auswahlkriterien

Die Antragsteller müssen über stabile und ausreichende Finanzierungsquellen verfügen, damit sie ihre Tätigkeit für die Dauer der Durchführung der geförderten Maßnahme aufrechterhalten und sich an ihrer Finanzierung beteiligen können.

Ferner müssen sie über die erforderlichen Fachkenntnisse und beruflichen Qualifikationen verfügen, um die geplante Maßnahme vollständig durchführen zu können. Sie müssen ihre Kenntnisse und Erfahrungen in den betreffenden Bereichen und insbesondere in der angewandten Forschung und/oder der beruflichen Bildung im Bereich Tierschutz nachweisen.

Wesentliche Gewährungskriterien:

Fundiertheit des Konzepts (15 %)

Arbeitsorganisation und Einbindung der interessierten Kreise (25 %)

Interesse des Projekts auf europäischer Ebene sowie Multiplikatoreffekt (30 %)

Effizienz und Kosteneffizienz des Projekts (30 %)

FORM DER RECHTLICHEN VERPFLICHTUNG

Schriftliche Vereinbarung.


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