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Document 52012AE0825

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des EU-Programms ‚Erasmus für alle‘ für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport“ COM(2011) 788 final — 2011/0371 (COD)

ABl. C 181 vom 21.6.2012, p. 154–159 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

21.6.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 181/154


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des EU-Programms ‚Erasmus für alle‘ für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport“

COM(2011) 788 final — 2011/0371 (COD)

2012/C 181/27

Berichterstatterin: Indrė VAREIKYTĖ

Der Rat und das Europäische Parlament beschlossen am 12. Dezember 2011 bzw. am 13. November 2011, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 304 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des EU-Programms ‚ERASMUS FÜR ALLE‘ für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport

COM(2011) 788 final — 2011/0371 (COD).

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 29. Februar 2012 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 479. Plenartagung am 28./29. März 2012 (Sitzung vom 29. März) mit 74 Stimmen bei 1 Gegenstimme und 4 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1   Vor dem Hintergrund der durch die Wirtschaftskrise erforderlichen Neubewertung der Haushaltsprioritäten betont der EWSA, wie wichtig es ist, die wirksame Nutzung der auf nationaler und auf EU-Ebene für Bildung und Ausbildung bereitgestellten Mittel beizubehalten und wenn möglich aufzustocken, die der Verbesserung der Beschäftigungslage insbesondere junger Menschen und älterer Arbeitnehmer dienen.

1.2   Der EWSA ist überzeugt, dass das Programm „Erasmus für alle“ ein zentrales Instrument zur Intensivierung der Förderung von Bildung und Ausbildung sein sollte, um die Fähigkeiten der Bürger zu fördern, gegen die hohe Jugendarbeitslosigkeit in zahlreichen Mitgliedstaaten vorzugehen, den Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften zu decken und die Diskrepanzen zwischen Qualifikationsangebot und Qualifikationsnachfrage zu beseitigen. Ein solches Instrument muss gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise und deren negativen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt eingesetzt werden. Bestehende Diskrepanzen zwischen Qualifikationsangebot und Qualifikationsnachfrage sollten abgebaut werden, um die Arbeitslosigkeit – insbesondere der Jugendarbeitslosigkeit – zu verringern.

1.3   Der EWSA würdigt den Vorschlag für eine erhebliche Aufstockung der Mittel für ein künftiges Programm um bis zu 19 Mrd. EUR; er unterstützt daher den allgemeinen Haushaltsvorschlag der Europäischen Kommission und fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, diese Aufstockung ebenfalls zu unterstützen.

1.4   Aufgrund der gegenwärtigen Wirtschaftslage unterstützt der EWSA ausdrücklich die im Rahmen des Programms vorgeschlagenen Maßnahmen: Konzentration auf die wichtigsten Maßnahmen; Verringerung der Fragmentierung derzeitiger Maßnahmen, Ziele und Programme; verstärkte Verwendung von Pauschalbeträgen, Einheitskosten oder Pauschalfinanzierungen sowie Verringerung der formalen Anforderungen für Empfänger und Mitgliedstaaten; Verringerung der Verwaltungsarbeit der nationalen Agenturen; und den Vorschlag, dass - wo dies angemessen erscheint - eine einzige nationale Agentur pro Land beauftragt wird, die kritische Masse zu erhöhen und die Verwaltungskosten zu senken.

1.5   Allerdings merkt der Ausschuss an, dass im Zuge der Sparmaßnahmen die langfristigen Aussichten der einzelnen Sektoren und die Grundsätze der vertretbaren Sparzwänge und der intelligenten Haushaltsplanung berücksichtigt werden müssen.

1.6   Unter Berücksichtigung aller vorgeschlagenen Sparmaßnahmen empfiehlt der EWSA ausdrücklich die Beibehaltung der gesonderten und unabhängigen Unterprogramme mit dem jeweiligen Mindestanteil für die Hauptbereiche des Programms (nämlich – Hochschulbildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Erwachsenenbildung, Schulbildung, Jugendinitiativen und Sport) und diese ggf. weiterzuentwickeln. Dazu gehören insbesondere die Mobilität von Schülerinnen und Schülern sowie von jungen Menschen im Gruppen- bzw. Klassenverband, die Mobilität von Forschenden und Lehrenden an Hochschulen, die Integration benachteiligter Jugendlicher, vorbereitende Besuche, bilaterale und multilaterale schulische Projekte und Partnerschaften sowie Mobilität und Lernpartnerschaften in der Erwachsenenbildung. Hierbei sind die besonderen Lerninteressen von nichtberufstätigen Frauen und Männern zu beachten.

Viele der vorgeschlagenen Verwaltungsreformen werden dafür sorgen, dass die Verwaltungskosten insgesamt im Wesentlichen unverändert bleiben und dass die gesonderten Unterprogramme die erwünschte Wirkung gewährleisten und die Programminitiativen vor einer möglichen Instabilität und Schwächung schützen.

1.7   Der EWSA betont, dass der Bildung im Rahmen der Reaktion auf die derzeitige Lage eine sehr wichtige Rolle zukommt, und begrüßt, dass sich dies in dem Programm widerspiegelt. Zur Umsetzung der wesentlichen strategischen Ziele der EU ist es jedoch notwendig, die Kohärenz von formaler Bildung und nicht formalem bzw. informellem Lernen weiterzuführen, d.h. nicht formales und informelles Lernen muss der formalen Bildung im vorliegenden Programmvorschlag gleichgestellt werden.

1.8   Der EWSA gibt zu Bedenken, dass einige der derzeit gut funktionierenden und geschätzten Aktionen im Programm „Jugend in Aktion“ fehlen, was zu einem spürbaren Rückgang der europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich führen könnte.

1.9   Der EWSA ist überzeugt, dass es beim Erwerb und Ausbau von Fähigkeiten und Wissen um mehr geht als nur das derzeitige Hauptziel der Beseitigung von Hürden für den Zugang zum Arbeitsmarkt, nämlich auch um die Entwicklung der aktiven Bürgerschaft und des sozialen Zusammenhalts - diese Ziele werden in dem Vorschlag jedoch nicht genügend berücksichtigt. In dem neuen Erasmus-Programm sollte außerdem die Rolle der Sozialpartner und anderer Organisationen der Zivilgesellschaft gestärkt werden.

1.10   Der EWSA begrüßt, dass die Lernmobilität gesteigert werden soll, da hierdurch die Entwicklung von Schlüsselkompetenzen - insbesondere derjenigen, die für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft von Bedeutung sind - und die Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben in Europa gefördert werden. Mobilität allein wird die vorstehend genannten Probleme jedoch nicht lösen, weshalb den Möglichkeiten zur Anwendung der Fähigkeiten, die im Rahmen von Lernmobilität erworben wurden, und der Bedeutung der Mobilität für das lebenslange Lernen mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte.

1.11   Der EWSA ist der Ansicht, dass alle Menschen in allen Lebensabschnitten Lernmöglichkeiten haben sollten, und unterstützt daher ausdrücklich den vorgeschlagenen Ansatz des lebenslangen Lernens, der darauf ausgerichtet ist, diverse Formen des formalen, nicht formalen und informellen Lernens für jeden gleichermaßen zugänglich zu machen. Der EWSA unterstreicht seine bereits gestellte Forderung nach „Lernen für ein langes Leben“. Mit der vorgeschlagenen Verordnung scheint ein solcher Ansatz des lebenslangen Lernens allerdings nicht verfolgt zu werden, wenn es darum geht, das Programm für alle Lernwilligen - von jungen Kindern bis hin zu Senioren - zu öffnen. Das Programm sollte integrativer und auf jede Gruppe von Lernenden zugeschnitten sein, weshalb der EWSA für eine operative und deutliche Definition des lebenslangen Lernens sowie für einen leichteren Zugang für jede Gruppe von Lernenden plädiert.

1.12   Teilnehmer an Maßnahmen, die Teil des Programms sind, müssen als Botschafter der europäischen Werte betrachtet werden, und dies sollte sich in dem Programm deutlich widerspiegeln.

1.13   Der EWSA ist sich des großen Erfolgs bewusst, den das derzeitige Erasmus-Programm gehabt hat (wie auch z.B. der Europäische Freiwilligendienst). Gleichzeitig sieht er mit Sorge, dass die Marke „Erasmus“ von der breiten Öffentlichkeit hauptsächlich mit Aktivitäten im Bereich der Hochschulbildung und generell der formalen Bildung gleichgesetzt wird. Die Frage der besseren Verbreitung von Information über Erasmus als umfassendes Konzept für alle Bildungsbereiche wurde noch nicht angeschnitten und könnte sich als zusätzliche Hürde entpuppen, etwa hinsichtlich Mehrkosten für Öffentlichkeitsarbeit und weitere unvorhergesehene Ausgaben. Der EWSA befürchtet, dass sich die Bekanntmachung einer solchen Marke als unmöglich oder erfolglos herausstellen könnte, wenn bis zum offiziellen Beginn des Programms lediglich ein Jahr bleibt. Außerdem sollten die derzeitigen Namen der Unterprogramme nicht geändert werden.

1.14   Der EWSA begrüßt, dass die Jean-Monnet-Aktivitäten zur Förderung der universitären Lehre sowie der Forschung zur europäischen Integration uneingeschränkt weitergeführt werden sollen, ist jedoch der Auffassung, dass sich diese Form der Unterstützung nicht nur auf die zwei im Vorschlag der Europäischen Kommission genannten Einrichtungen konzentrieren sollte. Der EWSA fordert, erneut alle sechs im Programmzeitraum 2007-2013 durch das Jean-Monnet-Programm geförderten europäischen Hochschuleinrichtungen einzubeziehen, damit auch die vier anderen Einrichtungen von europäischem Rang ihren besonderen Beitrag, ihre Möglichkeiten, sich im akademischen Bereich zu ergänzen, und die damit einhergehende größere kulturelle Vielfalt einbringen können.

Der Ausschuss schlägt deshalb vor, Artikel 10 wie folgt zu ändern:

c)

Förderung der folgenden akademischen Einrichtungen in Europa, die ein Ziel von europäischem Interesse verfolgen:

(i)

Europäisches Hochschulinstitut in Florenz;

(ii)

Europakolleg in Brügge und Natolin;

(iii)

Europäische Rechtsakademie in Trier;

(iv)

Internationales Zentrum für europäische Bildung in Nizza;

(v)

Europäisches Institut für öffentliche Verwaltung in Maastricht;

(vi)

Europäische Agentur für Entwicklungen in der sonderpädagogischen Förderung in Odense;

2.   Vorschlag der Kommission

2.1   Mit „Erasmus für alle“ will die Kommission alle aktuellen europäischen und internationalen Programme für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport - das Programm für lebenslanges Lernen, Jugend in Aktion, Erasmus Mundus, Tempus, Alfa, Edulink und das bilaterale Kooperationsprogramm mit Industrieländern - in einem einzigen Programm zusammenführen. Hiermit wird mehr Effizienz, einfachere Antragsverfahren für Stipendien und weniger Doppelarbeit und Zersplitterung bezweckt.

2.2   Die Kommission schlägt vor, das neue Programm für den Zeitraum 2014-2020 mit 19 Mrd. EUR auszustatten, was gegenüber dem laufenden Siebenjahreszeitraum einem Zuwachs um rund 70 % entspräche. Zwei Drittel der Mittel sind für Mobilitätsstipendien zur Verbesserung von Kenntnissen und Fertigkeiten vorgesehen.

2.3   Im Zentrum des neuen Programms sollen der Mehrwert auf EU-Ebene und die systemrelevante Wirkung stehen. Zu diesem Zweck werden drei Arten von Aktionen gefördert: Lernangebote - innerhalb und außerhalb der EU - für Einzelpersonen; institutionelle Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen, Jugendorganisationen, Unternehmen, lokalen und regionalen Behörden und Nichtregierungsorganisationen; Unterstützung von Reformen in den Mitgliedstaaten, um die Bildungs- und Berufsbildungssysteme zu modernisieren und Innovation, Unternehmergeist und Beschäftigungsfähigkeit zu fördern.

2.4   Nach Meinung der Kommission kann die EU durch die schlankere Struktur des neuen Programms - und die beträchtliche Erhöhung der Mittelausstattung - für Studierende, Auszubildende, junge Menschen, Lehrkräfte, Jugendbetreuerinnen und -betreuer und anderen Gruppen erheblich mehr Möglichkeiten eröffnen, ihre Fertigkeiten zu verbessern, ihre persönliche Entwicklung voranzubringen und ihre Beschäftigungsaussichten zu steigern. „Erasmus für alle“ soll die Forschung und Lehre zur europäischen Integration unterstützen und den Breitensport fördern.

2.5   Das vorgeschlagene Programm soll beitragen zur Erreichung der Ziele der Europa-2020-Strategie, des strategischen Rahmens für die allgemeine und berufliche Bildung (ET 2020), der Strategie zur jugendpolitischen Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) und zur Umsetzung von Leitinitiativen der Europa-2020-Strategie wie Jugend in Bewegung und die Agenda für neue Kompetenzen, sowie zur nachhaltigen Entwicklung des Hochschulwesens in Drittländern und zur Entwicklung der europäischen Dimension im Sport.

3.   Allgemeines

3.1   In den wichtigsten strategischen Dokumenten der EU in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend werden die Initiativen in den vorstehend genannten Bereichen gleichermaßen vorrangig behandelt. Der EWSA betont, dass durch die Formulierung der Ziele des Programms nicht der Eindruck entstehen darf, dass formaler Bildung Vorrang vor nicht formalem und informellem Lernen - etwa Erwachsenen- und Berufsbildung und –ausbildung, Schulbildung, Jugendaktivitäten und Sport - gegeben wird. Es muss unbedingt vermieden werden, dass Ungleichheiten zwischen den verschiedenen Bereichen entstehen, da dies den im Programm enthaltenen Ansatz des lebenslangen Lernens beeinträchtigen könnte.

3.2   Der Ausschuss begrüßt die Möglichkeit, Unterstützung für bildungspolitische Reformen in Anspruch zu nehmen, etwa für die Umsetzung des Bologna- bzw. Kopenhagenprozesses und des strukturierten Dialogs mit jungen Menschen. Gleiches gilt für die Unterstützung bei der Umsetzung der Transparenzinstrumente der EU.

3.3   Das Programm stellt sicher, dass „Finanzhilfen für die Lernmobilität, die Einzelpersonen gewährt werden, (…) keinerlei Steuern und Sozialabgaben (unterliegen). Gleiches gilt für zwischengeschaltete Einrichtungen, die für die Vergabe solcher Finanzhilfen an die betreffenden Personen zuständig sind.“ Der Ausschuss befürwortet solche Ausnahmen und fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten entsprechende Fälle zu untersuchen und zu lösen (z.B. Anrechnung von Mobilitätsbeihilfen auf das Familieneinkommen, was zum Verlust von Sozialleistungen führt), die bei der Umsetzung der derzeitigen Mobilitätsmaßnahmen beobachtet wurden.

3.4   Ausdrücklich unterstützt wird die Einbeziehung des Sportbereichs in das Programm, nämlich in Form eines eigenen Kapitels mit einem entsprechenden Budget, da dies durch grenzübergreifende Projekte, Kapazitätsaufbau für Sportorganisationen und erweiterte Möglichkeiten für Partnerschaften eine größere und wirksamere Beteiligung sportpolitischer Akteure und eine bessere Governance der einschlägigen Organe gewährleisten wird, sowie den europäischen Bürgern und insbesondere Jugendlichen Anreize für mehr sportliche Betätigung verschafft.

3.5   Der Ausschuss ist sich dessen bewusst, dass eine einzige nationale Agentur in den Mitgliedstaaten, die ggf. für die Verwaltung der Programmaktionen zuständig ist, wahrscheinlich eine wirksamere Lösung ist in Bezug auf die Benutzerfreundlichkeit, das Arbeitsaufkommen und die Kosteneffizienz. Allerdings sollte der Zugang auf regionaler Ebene für Stipendienbewerber sichergestellt werden; die Einrichtung einer einzigen nationalen Agentur steht unter Umständen nicht im Einklang mit den unterschiedlichen Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene. Gleichzeitig sollten die administrativen Anforderungen für Bewerber insbesondere für nichtstaatliche Organisationen im Bereich des nicht formalen Lernens nicht zunehmen. Der Verwaltungsaufwand sollte im Gegenteil ständig überprüft und verringert werden. Der EWSA spricht sich außerdem dafür aus, den Mitgliedstaaten eine aktivere Einbindung von Partnern aus der Zivilgesellschaft und dem sozialen Bereich in die Steuerung des Programms auf nationaler Ebene zu empfehlen.

3.6   Der EWSA begrüßt die angestrebte Verringerung der derzeitigen Komplexität und Fragmentierung der einzelnen Ziele und Aktionen zur Erhöhung der Kosteneffizienz und zur Einstellung der Aktionen, denen es für eine langfristige Wirkung an kritischer Masse mangelt. Wie unter Ziffer 1.6 dieser Stellungnahme bereits angekündigt setzt sich der Ausschuss ausdrücklich für die Beibehaltung der gesonderten und unabhängigen Unterprogramme mit einem jeweiligen Mindestanteil der Fördermittel für die Hauptbereiche des Programms ein.

3.7   Während weitergehende Maßnahmen für größere Effizienz und geringere Kosten ausdrücklich unterstützt werden, verweist der Ausschuss darauf, dass der Bedarf an breiteren und effizienteren Projekten und der Bedarf an integrativen Maßnahmen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen müssen. Der Beitrag kleiner Organisationen zu allen Formen der Bildung ist nicht zu unterschätzen, weshalb ihr Zugang zu dem Programm gewahrt bleiben muss.

3.8   Der Ausschuss stellt fest, dass die Schülermobilität im Programm keine Erwähnung findet. Er weist deshalb darauf hin, dass die Bereitschaft zur Mobilität frühzeitig und nicht erst in der Phase der beruflichen oder Hochschulausbildung angelegt werden muss. Die Fortführung der erfolgreichen Comenius-Schulpartnerschaften einschließlich der Ermöglichung kurzer Mobilitätsphasen von Schülerinnen und Schülern ist vor diesem Hintergrund von erheblicher Bedeutung.

3.9   Der Ausschuss hält die im Programm ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs benachteiligter Gruppen zu Mobilität für unzureichend. Eine Ausweitung der Teilnahme unterrepräsentierter Gruppen an Bildung und Lernen sollte klaren Vorrang erhalten, da dies für eine gerechtere Gesellschaft und für Wirtschaftswachstum von grundlegender Bedeutung ist. Die Bildungschancen hängen noch immer unverhältnismäßig stark von der Bildung und dem sozioökonomischen Hintergrund der Eltern ab; bestimmte Gruppen sind in einigen Ländern unterrepräsentiert.

3.10   In den Mobilitätsprogrammen müssen Qualität und Chancengleichheit in einem ausgewogenen Verhältnis zu Quantität stehen, so dass daran auch Personen aus problematischen Verhältnissen teilnehmen können, z.B. durch eine mögliche Anpassung der Höhe der Mobilitätsstipendien, die derzeit im Hinblick auf das jeweilige wirtschaftliche Umfeld der Teilnahmeländer als unzureichend und unflexibel gelten (1).

3.11   Erwogen werden sollte die Möglichkeit, den Europäischen Sozialfonds und die Strukturfonds zur Finanzierung der Teilnahme junger Menschen aus weniger entwickelten Regionen an den individuellen Maßnahmen für Lernmobilität sowie an Praktika und Lehren in Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten heranzuziehen.

3.12   Der Ausschuss plädiert dafür, sich verstärkt um eine bessere Datenerhebung und -analyse zu bemühen, insbesondere in Bezug auf Beschäftigungsfähigkeit, soziale Dimension, lebenslanges Lernen, Übertragbarkeit von Stipendien und Darlehen sowie Qualität und Wirkung von Mobilität insgesamt. Er schlägt eine Ex-post-Bewertung der Mobilitätserfahrung vor. Mit diesen Daten kann die Umsetzung des Programms besser überwacht und auf mögliche Veränderungen aktiv reagiert werden.

3.13   Der Ausschuss versichert erneut seine Unterstützung für die Bestimmung, mit der die Effizienz der Programmmittel gesteigert und die Doppelung und Fragmentierung der aktuellen Maßnahmen verringert werden. Diese Frage sollte generell umfassender berücksichtigt werden, ebenso wie eine Überprüfung aller bestehenden unter der Aufsicht der Europäischen Kommission durchgeführten Programme, deren Ziele ganz oder teilweise im Einklang mit dem vorgeschlagenen Programm stehen. So wird z.B. das von der Kommission mitfinanzierte Programm „Erasmus: junge Unternehmer“ gesondert verwaltet, obwohl es einen Beitrag zu den in „Erasmus für alle“ genannten Zielen leisten könnte.

3.14   Der unter Artikel 13 Punkt 3 (Finanzmittel) angegebenen derzeitigen Mittelaufteilung mangelt es an Klarheit. Der Ausschuss schlägt vor, den Prozentsatz für die Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und bewährten Verfahren anzuheben, da die meisten während der bisherigen Programme für lebenslanges Lernen durchgeführten Analysen ergaben, dass die institutionelle Zusammenarbeit äußerst kosteneffizient ist.

4.   Maßnahmen zur allgemeinen und beruflichen Bildung

4.1   Der EWSA begrüßt die Aufstockung der Mittel für die Berufsbildung. Er empfiehlt jedoch, ein klares Ziel in das Programm aufzunehmen, damit es zum Erreichen des Durchschnittsbezugswerts für die Berufsbildung beiträgt: „Bis 2020 sollten in der EU durchschnittlich mindestens 6 % der 18- bis 34-Jährigen mit abgeschlossener beruflicher Erstausbildung eine mit der Berufsausbildung zusammenhängende Ausbildungsphase (einschließlich Praktika) von mindestens zwei Wochen (10 Arbeitstagen) oder, sofern im ‚Europass‘ verzeichnet, auch von kürzerer Dauer im Ausland absolviert haben“ (2). Außerdem sollte ein Teil der Mittel zur Förderung von Ausbildungsprogrammen zur Verfügung gestellt werden.

4.2   In dieser Hinsicht müssen besondere Anstrengungen zur Beseitigung der praktischen, technischen und rechtlichen Hindernisse für die Lernmobilität unternommen werden, sodass die Entsendung und Aufnahme durch KMU unterstützt und ihr Einsatz für die Mobilität von Auszubildenden und Praktikanten stärker gewürdigt werden. Aufgrund der Zahl und der Reichweite der Tätigkeiten in diesem Bereich und den Ergebnissen der Folgenabschätzung zu Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen  (3) schlägt der Ausschuss vor, zu prüfen, ob die derzeit vorgeschlagene Mindestanteil von 17 % für Berufsausbildung ausreicht.

4.3   Der EWSA schlägt außerdem vor, Auszubildende und Praktikanten als eine gesonderte Zielgruppe des Programms einzustufen. Hierdurch könnten die neuen politischen Verpflichtungen zur Förderung von Berufspraktika und berufsbezogenem Lernen zur Verringerung der hohen Jugendarbeitslosigkeit besser umgesetzt werden.

4.4   Der EWSA möchte die niedrige Beteiligung von Erwachsenen am lebenslangen Lernen und das niedrige Niveau der Fähigkeiten und Qualifikationen vieler Erwachsener in Europa unterstreichen (4). Um die Zielvorgabe für die allgemeine und berufliche Bildung – „durchschnittlich mindestens 15 % der Erwachsenen sollen am lebenslangen Lernen teilnehmen“ (5) – zu erreichen, werden leistungsfähige Erwachsenenbildungssysteme, Anbieter, Methoden, Mitarbeiter und Angebote in ganz Europa benötigt. Die Erwachsenenbildung muss der Inbegriff einer aktiven europäischen Bürgerschaft sein, die von einem soliden Erwachsenenbildungsprogramm weiter entwickelt und gefördert werden kann.

4.5   Enge Verbindungen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung sind wichtig, allerdings bedarf es dennoch eines eigenen Zweigs für Erwachsenenbildung, um die unter Ziffer 4.4 genannten Herausforderungen anzunehmen. Daher schlägt der Ausschuss vor, die Beibehaltung der Erwachsenenbildung als eigenständigen Bereich in dem Programmvorschlag zu erwägen.

4.6   Während die vorgeschlagene Aufstockung der Mittel für Erwachsenenbildung zu begrüßen ist, erscheint der Mindestanteil von 2 % für Erwachsenenbildung aufgrund des Alterns der europäischen Bevölkerung und dem Bedarf an einer höheren Beteiligung der Erwachsenen am lebenslangen Lernen unangemessen. Angesichts der Tatsache, dass der Bereich der Erwachsenenbildung sehr weitgefasst ist und eine Vielzahl sozialer Unternehmen aufweist, sollte eine markantere Aufstockung erwogen werden.

4.7   In Bezug auf die Erwachsenenbildung sollte das Programm eindeutiger zur Umsetzung der erneuerten europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung  (6) beitragen. Durch Unterstützung dieser Agenda bietet das Programm eine reale Chance, Fortschritt und positiven Wandel in der Erwachsenenbildung zu bewirken, was sich in Form eines höheren Maßes an Selbstvertrauen, Teilhabe, Kreativität, persönlicher Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit für eine große Zahl europäischer Bürger äußern wird.

4.8   Durch die Workshops und die Freiwilligentätigkeiten von Senioren im Rahmen des Grundtvig-Programms konnten sich viele Menschen in einem europäischen Umfeld engagieren, die diese Möglichkeit ohne dieses Programm nicht gehabt hätten. Angesichts der Vorteile dieser Aktionen verweist der EWSA darauf, dass für erwachsene Lernende die Gleichbehandlung bei der Teilnahme an Mobilitätsmaßnahmen und Freiwilligentätigkeiten gewahrt werden muss.

4.9   Dem Ausschuss zufolge eignet sich das Programm hervorragend dazu, das auch vom Rat (7) festgelegte Mobilitätsziel des Bologna-Prozesses für Studierende (8) zu erreichen, nämlich „dass 2020 mindestens 20 % der Absolventen im Europäischen Hochschulraum im Ausland studiert oder einen Teil der Ausbildung im Ausland absolviert haben sollten“. Der EWSA stellt jedoch fest, dass der Umfang der individuellen Mobilitätsstipendien angepasst werden muss, damit auch benachteiligte junge Menschen die Möglichkeit haben, an den Mobilitätsmaßnahmen teilzunehmen.

4.10   Die weitere Entwicklung gemeinsamer Programme und gemeinsamer Abschlüsse im gesamten Europäischen Hochschulraum wird befürwortet, da durch gemeinsame Programme und gemeinsame Abschlüsse die Aufmerksamkeit auf nationale, die Mobilität behindernde Regeln und Gesetze gelenkt sowie die allgemeine Qualität der Bildung gesteigert und die internationale institutionelle Zusammenarbeit gefördert werden können.

4.11   Die Synchronisierung der Systeme für die Anerkennung des informellen Lernens mit dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) und die Umsetzung des Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET) auf der Grundlage eines auf Lernergebnissen beruhenden Ansatzes sind für das Erreichen des Bologna-Mobilitätsziels für Studierende und die Gewährleistung der Qualität der Mobilitätsprogramme und für Bildung und Ausbildung allgemein von zentraler Bedeutung. Der EWSA stellt fest, dass in einer Reihe von Ländern das ECTS und das ECVET noch nicht mit Lernergebnissen verbunden wurden und dass das Ziel der Chancengleichheit für alle noch nicht erreicht wurde. Daher sollten Sofortmaßnahmen erwogen werden, um das ECTS und das ECVET als gemeinsame Instrumente in der EU zu etablieren und somit sicherzustellen, dass die Qualifikationen sowohl für die Studierenden als auch für die Arbeitgeber transparent werden.

4.12   Der Ausschuss möchte außerdem betonen, dass es einer fortwährenden Koordinierung auf europäischer Ebene bedarf, um den Mitgliedstaaten bei der Ergreifung von Maßnahmen zu helfen, damit alle neuen Befähigungszeugnisse im Zuge nationaler Qualifikationssysteme einen eindeutigen Verweis auf das entsprechende Niveau im Europäischen Qualifikationsrahmen enthalten. Da dieses Ziel (9) offenkundig nicht vor Ablauf der offiziellen Frist 2012 erreicht werden wird, bedarf es weiterer Koordinierung und Maßnahmen zur Beschleunigung der Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR).

4.13   Der EWSA schlägt vor, der Mitarbeitermobilität höhere Priorität einzuräumen, was einen wichtigen Beitrag zu erstklassigen Bildungsprogrammen und zu stärker international ausgerichteten Institutionen darstellen würde. Der Ausschuss plädiert für eine engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, um Hindernisse für die Mitarbeitermobilität bezüglich der Sozialversicherungssysteme, der Altersvorsorge und der beruflichen Anerkennung zu beseitigen.

4.14   Entsprechend seinem in der Stellungnahme zur Initiative „Jugend in Bewegung“ (10) vertretenen Standpunkt fordert der EWSA eine genauere Beschreibung der vorgeschlagenen Regelung zur Vergabe von Darlehen für Studierende, die einen Masterstudiengang in einem anderen Mitgliedstaat belegen, um sicherzustellen, dass das Verfahren zur Darlehensvergabe sorgfältig erarbeitet ist und die jungen Menschen darüber informiert wurden, um sie so weit möglich davor zu bewahren, in eine Schuldenspirale zu geraten. Angesichts der Bemühungen um die Einführung des vorgeschlagenen Darlehenssystems sollte sichergestellt werden, dass solche Darlehen (insbesondere für benachteiligte Studierende) attraktiv und erschwinglich sind, um die geschätzte Gesamtzahl von 331 100 Studierenden zu erreichen.

4.15   Des Weiteren plädiert der Ausschuss dafür, alle mögliche Folgen des vorgeschlagenen Darlehenssystems abzuschätzen, einschließlich der Folgen für die nationalen und regionalen Förderungssysteme und hinsichtlich der Höhe der von den Hochschulen erhobenen Studiengebühren. Die Ergebnisse einer solchen Folgenabschätzung sollten größtmögliche Verbreitung erfahren.

4.16   Zusätzlich zu dem vorgeschlagenen Darlehenssystem fordert der EWSA die EU-Institutionen auf, die nationalen Maßnahmen der Mitgliedstaaten durch eigene Maßnahmen zu unterstützen, um - im Rahmen der Förderung der Mobilität und der Wahrung der Chancengleichheit beim Zugang zu Mobilität und Bildung - die volle Übertragbarkeit nationaler Stipendien und Darlehen innerhalb der EU zu gewährleisten.

5.   Maßnahmen für die Jugend

5.1   Der EWSA hebt die Wirksamkeit des derzeitigen Programms „Jugend in Aktion“ (11) hervor. Schätzungsweise haben durch „Jugend in Aktion“ ca. 1 000 000 junge Europäer Erfahrung mit nicht formaler Bildung und Mobilität gesammelt; das derzeitige Programm hat durch die Unterstützung von Jugendorganisationen offensichtlich unter jungen Europäern eine nachhaltige Resonanz hervorgerufen. Die Wirkung des Programms „Jugend in Aktion“ auf junge Menschen dürfte größer als die jedes anderen EU-Programms sein – dies wird in dem Vorschlag jedoch nicht ausreichend widergespiegelt.

5.2   Der Ausschuss fürchtet, dass die Empfänger von Fördermitteln in dem vorliegenden Vorschlag tendenziell ungleich behandelt werden, und dass es schwieriger wird, die benachteiligten jungen Menschen zu erreichen, die derzeit über kleine und lokale Jugendorganisationen Zugang zum Programm „Jugend in Aktion“ haben.

5.3   Der EWSA ist überzeugt, dass der Jugend und der Jugendpolitik in dem Programm eine höhere politische und finanzielle Priorität eingeräumt werden sollte, und zwar unter Berücksichtigung der verschiedenen jugendspezifischen Ziele, die in der Europa-2020- und der ET2020-Strategie, der Initiative für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) sowie in Leitinitiativen wie „Jugend in Bewegung“ und die „Agenda für neue Kompetenzen“ formuliert wurden.

5.4   Angesichts der Reichweite und des Umfangs der Tätigkeiten und der Teilnehmerzahl des derzeitigen Programms „Jugend in Aktion“ sowie der im Rahmen dieses Programms bestehenden Möglichkeit, benachteiligte Jugendliche einzubeziehen, fordert der Ausschuss einerseits eine Überprüfung der Frage, ob durch den vorgeschlagenen Mindestanteil für Jugend von 7 % sichergestellt ist, dass die Ziele für den Jugendbereich erreicht werden, und anderseits die Einführung eines eigenen Unterprogramms für Maßnahmen für die Jugend, das mit angemessenen Mitteln ausgestattet wird. Ein entsprechender Ansatz wurde bereits in der EWSA-Stellungnahme zur Initiative „Jugend in Bewegung“ (12) vorgeschlagen. Alle derzeitigen Unterprogramme des Programms „Jugend in Aktion“ sollten beibehalten werden.

5.5   Der Ausschuss betont, dass das Programm „Jugend in Aktion“ derzeit zur Unterstützung von Aktivitäten beiträgt, die sonst keine finanzielle Unterstützung aus anderen Quellen erhalten würden, und dass es eine der wichtigsten Finanzierungsmöglichkeiten für Jugendprojekte ist. Dies gilt insbesondere für kleine und lokale bzw. regionale Organisationen. Das Wegbrechen einer solchen Unterstützung könnte ernsthafte negative Folgen für den europäischen Jugendbereich haben. In diesem Falle besteht die Gefahr, dass sich viele Jugendorganisationen weniger europäisch orientieren werden, da es die europäischen Netze sind, die kleinere und lokale Organisationen dazu ermutigen, sich an europäischen Programmen zu beteiligen. Hierdurch würde nur noch Raum für große Organisationen und Institutionen bleiben; lokale, regionale und kleine Organisationen würden das Nachsehen haben.

5.6   Der Ausschuss ist der Ansicht, dass das Programm einen eindeutigeren Beitrag zur Umsetzung von Artikel 165 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union leisten sollte: „Förderung des Ausbaus des Jugendaustauschs und des Austauschs sozialpädagogischer Betreuer und verstärkte Beteiligung der Jugendlichen am demokratischen Leben in Europa“.

6.   Maßnahmen angesichts des demografischen Wandels

Der EWSA schlägt für die EU-Finanzierungsperiode 2014-2020 ein eigenes Förderprogramm „Generationen in Aktion“ vor. Der Dialog zwischen den Generationen wird in vielen Programmen und Vorschlägen gefordert, etwa im Bereich des aktiven und gesunden Alterns, der Nachhaltigkeit (eines nachhaltigen Lebensstils) sowie der Energieeffizienz.

Der EWSA ist überzeugt, dass gemeinsame Mobilitätserfahrungen von Jung und Alt verstärkt zur gegenseitigen Wertschätzung, zur Förderung des sozialen Zusammenhalts und zur gemeinsamen Verantwortung für europäische Werte beiträgt.

Brüssel, den 29. März 2012

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Staffan NILSSON


(1)  SEC(2011) 1402 final, COM(2011) 788 final.

(2)  Schlussfolgerungen des Rates zu einer Benchmark für die Lernmobilität, 3 128. Tagung des Rates Bildung, Jugend, Kultur und Sport, 28./29.11.2011.

(3)  Mit der beruflichen Aus- und Weiterbildung über das Unterprogramm Leonardo da Vinci wird die Durchführung des Kopenhagen-Prozesses und die Umsetzung der Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung unterstützt; es handelt sich hierbei um einzigartige Möglichkeiten für Internationalisierung, Mobilität und Innovation in diesem Bereich.

(4)  COM(2007) 558 final.

(5)  http://ec.europa.eu/education/lifelong-learning-policy/doc34_de.htm.

(6)  Entschließung des Rates über eine erneuerte europäische Agenda für die Erwachsenenbildung (16743/11), 17.11.2011.

(7)  Schlussfolgerungen des Rates zur Modernisierung der Hochschulbildung, 3 128. Tagung des Rates Bildung, Jugend, Kultur und Sport, 28./29.11.2011.

(8)  Pressemitteilung zur Konferenz der europäischen Hochschulminister am 28./29.4.2009 in Löwen und Louvain-la-Neuve.

(9)  Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen, ABl. C 111 vom 6.5.2008, S. 1-7.

(10)  ABl. C 132/55 vom 3.5.2011.

(11)  SEC(2011) 1402 final, COM(2011) 788 final.

(12)  ABl. C 132/55 vom 3.5.2011.


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