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Document 52011XC1214(04)

Bekanntmachung nach Artikel 27 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates in der Sache COMP/39.654 — Reuters Instrument Codes (RICs) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2011) 9391) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 364 vom 14.12.2011, p. 21–24 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

14.12.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 364/21


Bekanntmachung nach Artikel 27 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates in der Sache COMP/39.654 — Reuters Instrument Codes (RICs)

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(2011) 9391)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2011/C 364/09

1.   EINLEITUNG

(1)

Beabsichtigt die Kommission, einen Beschluss zur Abstellung einer Zuwiderhandlung zu erlassen, und bieten die beteiligten Unternehmen an, Verpflichtungen einzugehen, die geeignet sind, die ihnen von der Kommission in ihrer vorläufigen Beurteilung mitgeteilten Bedenken auszuräumen, so kann sie nach Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 (1) diese Verpflichtungszusagen im Wege eines Beschlusses für bindend erklären. Der Beschluss kann befristet sein und muss besagen, dass für ein Tätigwerden der Kommission kein Anlass mehr besteht. Nach Artikel 27 Absatz 4 der genannten Verordnung veröffentlicht die Kommission eine kurze Zusammenfassung des Falls und den wesentlichen Inhalt der betreffenden Verpflichtungszusagen. Betroffene Dritte können hierzu binnen einer von der Kommission festgesetzten Frist Stellung nehmen.

2.   ZUSAMMENFASSUNG

(2)

Am 19. September 2011 gab die Kommission eine vorläufige Beurteilung nach Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 ab. Diese Beurteilung betrifft den Finanzinformationsdienstleistungssektor und insbesondere den Markt für konsolidierte Echtzeit-Dateneinspeisungen (2). Sie richtet sich an die Thomson Reuters Corporation und direkt oder indirekt von dem Konzern kontrollierte Unternehmen, einschließlich Thomson Reuters Limited (im Folgenden „Thomson Reuters“). Die Kommission befürchtet, dass einige der von Thomson Reuters für die Reuters Instrument Codes (RICs) verwendeten Lizenzierungsmethoden einen Verstoß gegen Artikel 102 AEUV darstellen könnten (3). Das Verfahren gegen Thomson Reuters wurde am 30. Oktober 2009 eröffnet.

(3)

Nach der vorläufigen Beurteilung nimmt Thomson Reuters auf dem weltweiten Markt für konsolidierte Echtzeit-Dateneinspeisungen eine beherrschende Stellung ein.

(4)

Thomson Reuters könnte seine beherrschende Stellung missbraucht haben, indem das Unternehmen seinen Kunden bei der Nutzung der RICs Beschränkungen auferlegt. Erstens untersagt Thomson Reuters seinen Kunden, die RICs zur Abfrage von Daten aus konsolidierten Echtzeit-Dateneinspeisungen anderer Anbieter zu verwenden und zweitens hindert das Unternehmen Dritte daran, Mapping-Tabellen mit den RICs zu erstellen und zu führen, die die Interoperabilität zwischen den Systemen der Kunden von Thomson Reuters und den konsolidierten Echtzeit-Dateneinspeisungen anderer Anbieter ermöglichen würden (4).

(5)

Diese Einschränkungen scheinen ein erhebliches Hindernis für einen Anbieterwechsel darzustellen. Die Kunden von Thomson Reuters verwenden die RICs in großem Umfang in ihren serverbasierten Anwendungen, und das Personal, das mit diesen Anwendungen arbeitet, ist inzwischen mit der RIC-Symbolik vertraut. Aufgrund der von Thomson Reuters beschlossenen Einschränkungen ist es bei einem Anbieterwechsel in Fällen, in denen die RICs in serverbasierte Anwendungen eingebettet wurden, nötig, die RICs aus dem entsprechenden System zu entfernen und die Anwendungen so umzuprogrammieren, dass die RICs durch eine andere Symbolik ersetzt werden. Dies ist mühsam und oftmals äußerst kostspielig. Nach vorläufiger Auffassung der Kommission bindet Thomson Reuters seine bestehenden Kunden konsolidierter Echtzeit-Dateneinspeisungen, die die RICs in ihre Anwendungen eingebettet haben, an sich. Aus diesem Grund sind andere Anbieter konsolidierter Echtzeit-Dateneinspeisungen nicht in der Lage, sich erfolgreich auf dem Markt für konsolidierte Echtzeit-Dateneinspeisungen gegen Thomson Reuters zu behaupten.

3.   WESENTLICHER INHALT DER ANGEBOTENEN VERPFLICHTUNGEN

(6)

Thomson Reuters stimmt der vorläufigen Beurteilung der Kommission nicht zu. Dennoch bot das Unternehmen nach Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 Verpflichtungen an, um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen. Die von Thomson Reuters angebotenen Verpflichtungszusagen (im Folgenden „Verpflichtungszusagen“) werden nachstehend kurz zusammengefasst. Eine nicht vertrauliche Fassung des vollständigen Wortlauts der Verpflichtungszusagen ist auf der folgenden Website der Generaldirektion Wettbewerb in englischer Sprache veröffentlicht: http://ec.europa.eu/competition/index_en.html

(7)

Die Verpflichtungszusagen bestehen darin, den bestehenden und zukünftigen Kunden des RT Service von Thomson Reuters (5) eine Lizenz anzubieten („Extended RIC Licence“ oder „ERL“ (6)), die ihnen zusätzliche Nutzungsrechte an der RIC-Symbolik einräumt. Dies würde es den Kunden ermöglichen, die RICs gegen eine monatliche Lizenzgebühr zur Abfrage von Echtzeit-Finanzdaten aus konsolidierten Echtzeit-Dateneinspeisungen von Wettbewerbern von Thomson Reuters zu verwenden, um einige oder alle ihrer serverbasierten Anwendungen auf andere Anbieter konsolidierter Echtzeit-Dateneinspeisungen umzustellen. Darüber hinaus würde Thomson Reuters den ERL-Lizenznehmern regelmäßige Aktualisierungen aller relevanten RICs, ggf. einschließlich der mit dem jeweiligen RIC verknüpften nötigen Informationen zukommen lassen (d. h. Handelsplatz, Emittent, offizieller Code, Währung und/oder Beschreibung).

(8)

Die Verpflichtungszusagen betreffen sowohl i) Kunden, die ganz und/oder teilweise von den konsolidierten Echtzeit-Dateneinspeisungen von Thomson Reuters zu einem anderen Anbieter konsolidierter Echtzeit-Dateneinspeisungen wechseln möchten, als auch ii) Kunden, die zusätzlich zu dem RT Service von Thomson Reuters konsolidierte Echtzeit-Dateneinspeisungen von einem dritten Unternehmen abonnieren möchten (zum Beispiel als Ausweichmöglichkeit im Falle von Systemausfällen oder zur Erprobung der Funktionsweise und Verlässlichkeit neuer konsolidierter Echtzeit-Dateneinspeisungen). Thomson Reuters verpflichtet sich dazu, seine Kunden, die teilweise zu anderen Anbietern konsolidierter Echtzeit-Dateneinspeisungen wechseln, im Hinblick auf die Bedingungen der Bereitstellung seiner konsolidierten Echtzeit-Dateneinspeisungen nicht zu diskriminieren (7).

(9)

Die erweiterte RIC-Lizenz wird im Rahmen der Verpflichtungszusagen während eines Zeitraums von fünf Jahren angeboten und auf unbegrenzte Zeit vergeben. Somit kann ein Kunde die erweiterte RIC-Lizenz innerhalb einer Zeitspanne von fünf Jahren von Thomson Reuters erwerben, sie danach jedoch ohne zeitliche Beschränkung verwenden, sofern er die entsprechenden Gebühren zahlt und alle anderen Voraussetzungen der Lizenzvergabe einhält.

(10)

Diese Abhilfemaßnahme soll für alle RIC-Codes gelten, die sich direkt auf den Kurs eines vom Thomson Reuters RT Service erfassten einzelnen Finanzinstruments oder Index beziehen, d. h. unter anderem auf i) Daten von Börsen und multilateralen Handelssystemen (MTF) sowie auf ii) die meisten außerbörslich („over the counter“ — OTC) gehandelten Instrumente, die weder an einer Börse notiert sind noch über ein multilaterales Handelssystem gehandelt werden (8). Nur die RICs, die sich auf OTC- Instrumente beziehen, für die Thomson Reuters die Daten von einem einzigen über den RIC identifizierbaren Urheber bezieht („Single Source RICs“), sind nicht Gegenstand der Verpflichtungszusagen (9).

(11)

Thomson Reuters wird darüber hinaus die nötigen Informationen zur Verfügung stellen, um es den Kunden zu ermöglichen, die RICs in die Symbolik anderer Anbieter umzusetzen. Die Verpflichtungszusagen würden es den Kunden darüber hinaus ermöglichen, sich für die Entwicklung von Instrumenten zum Anbieterwechsel an Drittentwickler zu wenden. Diesen Entwicklern würde darüber hinaus das Recht zur Nutzung der von ihnen für unterschiedliche Kunden entwickelten Software eingeräumt, sofern alle dieser Kunden über eine ERL-Lizenz verfügen. Die Drittunternehmen würden jedoch keine Rechte an der RIC-Symbolik an sich erwerben.

(12)

Thomson Reuters bietet bereits andere Arten von Lizenzen kommerziell an, die nicht von der ERL-Lizenz abgedeckt sind. Zum Beispiel erfordert die Entwicklung von Instrumenten zum Anbieterwechsel eine Entwicklungslizenz von Thomson Reuters. Darüber hinaus vergibt Thomson Reuters eine Transaktionsverarbeitungslizenz (Transaction Processing Licence) an Kunden, die die RICs zur Identifikation im Rahmen des Straight Through Processing verwenden möchten. Dies betrifft zum Beispiel den Weitervertrieb der RICs durch die Kunden von Thomson Reuters an Dritte. Thomson Reuters verpflichtet sich dazu, weder seine Kunden, die unter den mit diesen anderen Lizenzen verknüpften Bedingungen zu anderen Anbietern konsolidierter Echtzeit-Dateneinspeisungen wechseln, noch dritte Entwickler von Software und Technologien, die den ERL-Lizenznehmern einen Anbieterwechsel erleichtern, zu diskriminieren (10).

(13)

Geografisch gesehen ist die vorgeschlagene Lizenz im Prinzip auf Anwendungen von Kunden beschränkt, die im EWR ansässige Unternehmen mit Daten versorgen. Allerdings sind Anwendungen, die Daten an in anderen Ländern ansässige Unternehmen liefern, ebenfalls eingeschlossen, sofern dies vernünftigerweise erforderlich ist, um den Wechsel zugunsten des im EWR ansässigen Unternehmens des Kunden zu vollziehen (11). Thomson Reuters liefert eine Reihe von Beispielen, in denen diese Voraussetzung als erfüllt betrachtet wird. Die Beispiele sind in Anhang IV der Verpflichtungen aufgeführt.

(14)

Die von Thomson Reuters geplanten monatlichen ERL-Lizenzgebühren spiegeln die Struktur der Geschäftsbedingungen wider, die das Unternehmen derzeit für die Bereitstellung seiner Daten in serverbasierten Anwendungen verwendet (12). Die Gebühren beruhen auf der Anzahl der RIC-Codes, für die ein Kunde eine Lizenz erwerben möchte, um Daten von einem Wettbewerber in einem bestimmten Geschäftsbereich abzurufen. Sie decken die zusätzlichen Nutzungsrechte der RIC-Symbolik sowie die Kosten der Dienste ab, die Thomson Reuters seinen Kunden im Rahmen seiner Verpflichtungszusagen bereitstellt. Laut Thomson Reuters belaufen sich die Gebühren auf einen kleinen Bruchteil des Preises, den Thomson Reuters für seine konsolidierten Echtzeit-Dateneinspeisungen erhebt, wobei der Umfang der lizenzierten RICs und deren Verwendung identisch sind. In der Gebührenregelung ist darüber hinaus eine monatliche Mindestgebühr von 750 USD enthalten. Näheres zur ERL-Gebührenregelung entnehmen Sie bitte der nicht vertrauliche Fassung der Verpflichtungszusagen auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb (Anhang I).

4.   AUFFORDERUNG ZUR STELLUNGNAHME

(15)

Die Kommission beabsichtigt, vorbehaltlich einer Marktprüfung einen Beschluss nach Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 zu erlassen, mit der die oben zusammengefassten und auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb veröffentlichten Verpflichtungszusagen für bindend erklärt werden. Sollten die angebotenen Verpflichtungen wesentlich geändert werden, wird ein neuer Markttest durchgeführt.

(16)

Nach Artikel 27 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 fordert die Kommission betroffene Dritte auf, zu den vorgeschlagenen Verpflichtungen Stellung zu nehmen.

(17)

Darüber hinaus bittet die Kommission insbesondere um Stellungnahme zu den nachstehenden Fragen bezüglich des Wechsels von Kunden einer serverbasierten Anwendung des RT Service von Thomson Reuters zu einem anderen Anbieter konsolidierter Echtzeit-Dateneinspeisungen:

a)

Trägt die Höhe der Gebühren — einschließlich der Mindestgebühr — zu einer ausreichenden Verringerung der Kosten eines Symbolik-Wechsels bei, damit es den Kunden von Thomson Reuters ermöglicht wird, sofern sie dies wünschen, zu einem anderen Anbieter zu wechseln? Bitte stellen Sie uns Schätzungen zu den folgenden Aspekten zur Verfügung:

i)

der ERL-Gebühren, die Ihr Unternehmen zahlen müsste, wenn es ganz und/oder teilweise von den konsolidierten Echtzeit-Dateneinspeisungen von Thomson Reuters zu einem anderen Anbieter wechseln würde

ii)

des Anteils, den die ERL-Gebühren an der ursprünglichen von Ihrem Unternehmen an Thomson Reuters für konsolidierte Echtzeit-Dateneinspeisungen gezahlten Gebühr ausmachen (nach Berücksichtigung etwaiger Preisnachlässe): i) 1-3 %, ii) 4-6 %, iii) 7-9 % oder iv) mehr als 10 % und

iii)

der monatlichen Gebührenkategorie, die für Ihr Unternehmen in jedem Geschäftsbereich gelten würde (siehe die Gebührenregelung in Anhang I der Verpflichtungen).

b)

Stellen die regelmäßigen Aktualisierungen der RICs Ihrer Ansicht nach einen wichtigen Bestandteil der ERL-Lizenz dar, die Ihr Unternehmen für den Wechsel des Anbieters konsolidierter Echtzeit-Dateneinspeisungen benötigt?

c)

Sind Sie der Meinung, dass die Beschränkung der ERL-Lizenz einzig auf den Wechsel serverbasierter Anwendungen (ohne spezielle Berücksichtigung der Nutzung durch menschliche Anwender) ausreichend ist, um die mit den RICs verbundenen Bedenken der Kommission auszuräumen?

d)

Der geografische Anwendungsbereich der Verpflichtungszusagen beschränkt sich auf serverbasierte Anwendungen, die Daten für im EWR ansässige Unternehmen bereitstellen. Dazu gehören auch serverbasierte Anwendungen, die Daten an Unternehmen in anderen Ländern liefern, sofern dies als vernünftigerweise erforderlich erachtet wird. Ist dies Ihrer Ansicht nach ausreichend, damit die Verpflichtungszusagen den im EWR ansässigen Unternehmen zugute kommen und damit diese, sofern sie dies wünschen, ihren Anbieter wechseln können? Falls nicht, erläutern Sie bitte, warum der geografische Anwendungsbereich es Ihrem im EWR ansässigen Unternehmen erschweren würde, den Anbieter zu wechseln. Bitte geben Sie ggf. zusätzlich zu den von Thomson Reuters in Anhang IV aufgeführten Beispielen weitere Beispiele an.

e)

Laut Thomson Reuters machen die von der Abhilfemaßnahme betroffenen RICs 95 % der weltweiten Liquidität aus. Thomson Reuters erklärt, dass es weder notwendig noch praktikabel sei, die RICs von OTC-Instrumenten, die einen einzigen Urheber und Preis identifizieren, in den Anwendungsbereich der Abhilfemaßnahme aufzunehmen. Stimmen Sie zu, dass dies für eine wirksame Abhilfemaßnahme ausreichend ist?

f)

Bitte machen Sie Angaben zu möglichen Dritten, die in der Lage wären und/oder für die ein kommerzieller Anreiz bestehen würde, Instrumente zu entwickeln, die den Kunden einen Anbieterwechsel ermöglichen würden. Bitte schätzen Sie, wenn möglich, auch die voraussichtliche Höhe der Kosten ab, die den Kunden eines solchen Dienstes entstehen würden.

g)

Halten Sie die von Thomson Reuters in die Verpflichtungszusagen aufgenommenen Nichtdiskriminierungsbestimmungen in Bezug auf andere Lizenzen (siehe Ziffern 8 und 12) i) für Kunden, die zu einem anderen Anbieter wechseln möchten, und ii) für Drittentwickler, die zu einem Wechsel beitragen, für ausreichend und geeignet?

(18)

Die Antworten und Anmerkungen sollten möglichst begründet werden und alle relevanten Fakten enthalten. Sollten Sie in einem Teil der vorgeschlagenen Verpflichtungszusagen ein Problem feststellen, schlagen Sie bitte eine mögliche Lösung vor.

(19)

Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen endet sechs Wochen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Die betroffenen Dritten werden aufgefordert, eine nichtvertrauliche Fassung ihrer Stellungnahme vorzulegen, in der Geschäftsgeheimnisse und andere vertrauliche Passagen gestrichen und gegebenenfalls durch eine nichtvertrauliche Zusammenfassung oder durch die Wörter „[Geschäftsgeheimnis]“ oder „[vertraulich]“ ersetzt sind.

(20)

Die Stellungnahmen können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens „COMP/39.654 — RICs“ per E-Mail (COMP-GREFFE-ANTITRUST@ec.europa.eu), per Fax (+32 22950128) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Antitrust

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 1. Mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 sind an die Stelle der Artikel 81 und 82 EG-Vertrag die Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) getreten. Die Artikel 81 und 82 EG-Vertrag und die Artikel 101 und 102 AEUV sind im Wesentlichen identisch. Im Rahmen dieser Bekanntmachung sind Bezugnahmen auf die Artikel 101 und 102 AEUV als Bezugnahmen auf die Artikel 81 und 82 EG-Vertrag zu verstehen, wo dies angebracht ist.

(2)  Dieser Fall bezieht sich konkret auf konsolidierte Echtzeit-Dateneinspeisungen und nicht auf Echtzeit-Daten, die über Desktop-Produkte bereitgestellt werden.

(3)  Laut Thomson Reuters handelt es sich bei den RICs um alphanumerische Codes, die Thomson Reuters seinen Kunden als Mechanismus zur Datenabfrage im Rahmen seiner Finanzinformationsdienstleistungen anbietet. Die RICs dienen als Navigationswerkzeug sowie zur Identifizierung und zum Auffinden strukturierter und zusammenhängender Datensätze in den Echtzeit-Datensammlungen und dem Distributionswerk (IDN — Integrated Data Network) von Thomson Reuters.

(4)  Thomson Reuters hat erklärt, dass es seinen Kunden konsolidierter Echtzeit-Dateneinspeisungen nicht verbiete, die RICs in die Symbolik anderer Anbieter umzusetzen, sofern die entsprechende Datenbank oder Mapping-Tabelle nicht zur Abfrage von Daten anderer Anbieter genutzt werde. Mit anderen Worten verbiete Thomson Reuters nicht die Erstellung von Mapping-Tabellen an sich, sondern die direkte und indirekte Verwendung der RICs zur Abfrage von Echtzeit-Daten anderer Anbieter.

(5)  Thomson Reuters vermarktet seine konsolidierten Echtzeit-Marktdateneinspeisungen zur Verwendung in serverbasierten Anwendungen unter dem Namen Thomson Reuters Real-time Service („RT Service“ — vormals Reuters Datascope Real-Time Service (RDRT)).

(6)  Siehe Anhang II der Verpflichtungen.

(7)  Siehe Ziffer 6.4.2 der Verpflichtungszusagen.

(8)  Laut Thomson Reuters machen die zusammengefassten RICs, die zur Abfrage eines einzigen Gesamtpreises von allen anerkannten Urhebern von Finanzinformationen verwendet werden (Aggregated Contributed RICs) über 95 % der weltweiten Liquidität aus und sind Gegenstand der Verpflichtungszusagen.

(9)  Laut den Angaben von Thomson Reuters machen die OTC-Instrumente, für die Thomson Reuters die Daten aus einer einzigen Datenquelle bezieht, weniger als 5 % der weltweiten Liquidität aus.

(10)  Siehe Ziffern 6.4 und 6.5 der Verpflichtungen.

(11)  Im Sinne der Verpflichtungszusagen schließt der EWR auch die Schweiz mit ein.

(12)  D. h. die konsolidierten Echtzeit-Dateneinspeisungen im Rahmen des RT Service.


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