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Document C2011/364/08

    Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2011 — Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ (2007-2013) — Umsetzung der Programmaktionen „Aktive Bürgerinnen und Bürger für Europa“ , „Aktive Zivilgesellschaft in Europa“ und „Aktive europäische Erinnerung“

    ABl. C 364 vom 14.12.2011, p. 15–20 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    14.12.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 364/15


    Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2011 — Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ (2007-2013)

    Umsetzung der Programmaktionen „Aktive Bürgerinnen und Bürger für Europa“, „Aktive Zivilgesellschaft in Europa“ und „Aktive europäische Erinnerung“

    2011/C 364/08

    EINLEITUNG

    Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist gestützt auf Beschluss Nr. 1904/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft (2007-2013) (1). Die einzelnen Bedingungen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen finden sich im Leitfaden zum Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“, der auf der Europa-Website zur Verfügung steht (siehe Abschnitt VII). Der Programmleitfaden bildet einen festen Bestandteil der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen.

    I.   Ziele

    Mit dem Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ werden folgende spezifische Ziele verfolgt:

    Menschen aus lokalen Gemeinschaften aus ganz Europa zusammenzuführen, damit sie Erfahrungen, Meinungen und Wertvorstellungen austauschen und gemeinsam nutzen, aus der Geschichte lernen und die Zukunft gestalten können;

    Aktionen, Diskussionen und Überlegungen zur europäischen Bürgerschaft und zur Demokratie, zur Wertegemeinschaft und zur gemeinsamen Geschichte und gemeinsamen Kultur durch die Zusammenarbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen auf europäischer Ebene zu fördern;

    Europa den Bürgern näherzubringen, indem europäische Werte und Errungenschaften gefördert werden und gleichzeitig die Erinnerung an die Vergangenheit Europas bewahrt wird;

    die Interaktion zwischen den Bürgern sowie Organisationen der Zivilgesellschaft aus allen Teilnehmerländern zu fördern, dabei zum interkulturellen Dialog beizutragen und sowohl die Vielfalt als auch die Einheit Europas zu betonen; besonderes Augenmerk gilt hierbei Aktivitäten, durch die engere Beziehungen zwischen den Bürgern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union bis zum 30. April 2004 und denen der Mitgliedstaaten, die seither beigetreten sind, hergestellt werden sollen.

    II.   Förderfähige Antragsteller

    Das Programm steht allen Projektträgern offen, die ihren Sitz in einem der an dem Programm teilnehmenden Länder haben und, je nach Maßnahme, folgenden Status besitzen:

    Körperschaft des öffentlichen Rechts, oder

    gemeinnützige Organisation mit Rechtsstatus (Rechtspersönlichkeit).

    Da die verschiedenen Aktionen des Programms jedoch auf ein spezifisches Spektrum von Organisationen abzielen, ist im Programmleitfaden für jede Maßnahme bzw. Teilmaßnahme definiert, welche Organisationen förderfähig sind.

    Folgende Länder können im Rahmen des Programms Zuschüsse erhalten:

    die EU-Mitgliedstaaten (2)

    Kroatien

    Albanien

    die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

    III.   Förderfähige Aktionen

    Das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ unterstützt Projekte, die die aktive europäische Bürgerschaft fördern.

    Die vorliegende Aufforderung bezieht sich auf die folgenden Aktionen im Rahmen des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“, die über zwei Zuschussarten unterstützt werden: Projektzuschüsse und Betriebskostenzuschüsse.

    Aktion 1:   Aktive Bürgerinnen und Bürger für Europa

    Maßnahme 1:   Städtepartnerschaften

    Bei dieser Maßnahme geht es um Aktivitäten, die den direkten Austausch zwischen den Bürgern Europas durch ihre Teilnahme an städtepartnerschaftlichen Aktivitäten zum Inhalt haben oder fördern.

    Maßnahme 1.1:   Bürgerbegegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften (Projektzuschuss)

    Bei dieser Maßnahme geht es um Aktivitäten, die den direkten Austausch zwischen den Bürgern Europas durch ihre Teilnahme an städtepartnerschaftlichen Aktivitäten zum Inhalt haben oder fördern. An einem Projekt müssen Gemeinden in mindestens zwei Teilnehmerländern beteiligt sein, von denen mindestens ein Land der EU angehört. Das Projekt muss mindestens 25 internationale Teilnehmer aus den eingeladenen Gemeinden umfassen. Die Höchstdauer der Begegnung beträgt 21 Tage. Der Höchstzuschuss pro Projekt beträgt 25 000 EUR. Der Mindestzuschuss beträgt 5 000 EUR.

    Die Zuschüsse für Bürgerbegegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften sind zur Kofinanzierung der Organisationskosten der gastgebenden Stadt sowie der Reisekosten der eingeladenen Teilnehmer bestimmt. Die Zuschüsse werden auf Grundlage von Pauschalsätzen und -beträgen berechnet.

    Maßnahme 1.2:   Netzwerke zwischen Partnerstädten (Projektzuschuss)

    Diese Maßnahme unterstützt die Entwicklung von Netzwerken, die im Rahmen von Städtepartnerschaften eingerichtet wurden, da diese eine wichtige Rolle bei der Schaffung einer strukturierten, intensiven und vielfältigen Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden spielen und dadurch zur Erzielung einer größtmöglichen Wirkung des Programms beitragen. Ein Projekt muss mindestens drei Veranstaltungen vorsehen. Es müssen Gemeinden in mindestens vier Teilnehmerländern beteiligt sein, von denen mindestens ein Land der EU angehört. Das Projekt muss mindestens 30 internationale Teilnehmer aus den eingeladenen Gemeinden umfassen. Die Höchstdauer eines Projekts beträgt 24 Monate; die Höchstdauer jeder einzelnen Veranstaltung liegt bei 21 Tagen.

    Der Höchstzuschuss für ein Projekt im Rahmen dieser Maßnahme beträgt 150 000 EUR. Der Mindestzuschuss beträgt 10 000 EUR. Die Zuschüsse werden auf Grundlage von Pauschalsätzen und -beträgen berechnet.

    Maßnahme 2:   „Bürgerprojekte“ und „Flankierende Maßnahmen“

    Maßnahme 2.1:   Bürgerprojekte (Projektzuschuss)

    Diese Maßnahme widmet sich einer wichtigen Herausforderung der Europäischen Union von heute, nämlich der Frage, wie die Kluft zwischen den Bürgern und der Europäischen Union überbrückt werden kann. Im Rahmen der Maßnahme sollen originelle und innovative Methoden erforscht werden, die geeignet sind, die Bürgerbeteiligung zu erhöhen und den Dialog zwischen den Bürgern und Bürgerinnen in Europa und den Institutionen der Europäischen Union zu fördern.

    An einem Projekt müssen mindestens fünf Teilnehmerländer beteiligt sein, von denen mindestens ein Land der EU angehört. Ein Projekt muss mindestens 200 Teilnehmer umfassen. Die Höchstdauer eines Projekts beträgt 12 Monate.

    Die Höhe des Zuschusses berechnet sich auf der Basis eines ausgeglichenen und ausführlichen Planbudgets in Euro. Der Zuschuss darf den Höchstsatz von 60 % der förderfähigen Projektkosten nicht überschreiten. Der Mindestzuschuss beträgt 100 000 EUR. Der Höchstzuschuss für ein Projekt im Rahmen dieser Maßnahme beträgt 250 000 EUR.

    Maßnahme 2.2:   Flankierende Maßnahmen (Projektzuschuss)

    Diese Maßnahme dient der Unterstützung von Aktivitäten, die zum Aufbau dauerhafter Partnerschaften und Netzwerke führen können, mit denen eine bedeutende Zahl unterschiedlicher Teilnehmer erreicht wird, die sich für eine aktive europäische Bürgerschaft einsetzen. Die Maßnahme trägt somit dazu bei, die Resonanz auf die Programmziele zu verbessern und die Gesamtwirkung und -wirksamkeit des Programms zu maximieren.

    An einem Projekt müssen mindestens zwei Teilnehmerländer beteiligt sein, von denen mindestens ein Land der EU angehört. Die Höchstdauer beträgt 12 Monate. Pro Projekt sind mindestens zwei Veranstaltungen vorzusehen.

    Die Höhe des Zuschusses berechnet sich auf der Basis eines ausgeglichenen und ausführlichen Planbudgets in Euro. Der Zuschuss darf den Höchstsatz von 80 % der förderfähigen Kosten der betreffenden Aktion nicht übersteigen. Der Mindestzuschuss beträgt 30 000 EUR. Der Höchstzuschuss für ein Projekt im Rahmen dieser Maßnahme beträgt 100 000 EUR.

    Aktion 2:   Aktive Zivilgesellschaft in Europa

    Maßnahmen 1 und 2:   Strukturförderung für Forschungseinrichtungen, die sich mit europäischen öffentlichen Politiken beschäftigen, und für zivilgesellschaftliche Organisationen auf EU-Ebene (Betriebskostenzuschüsse (3))

    Maßnahme 1— Strukturförderung für Forschungseinrichtungen, die sich mit europäischen öffentlichen Politiken beschäftigen (Think-Tanks) — Dient der Unterstützung der Arbeit solcher Forschungseinrichtungen, die sich mit europäischen öffentlichen Politiken beschäftigen (Think-Tanks) und die neue Ideen und Überlegungen zu Themen von europäischem Belang, zur aktiven Bürgerschaft auf europäischer Ebene oder zu europäischen Werten liefern können.

    Maßnahme 2— Strukturförderung für zivilgesellschaftliche Organisationen auf EU-Ebene — schafft für zivilgesellschaftliche Organisationen mit europäischer Dimension die Voraussetzungen und die nötige Stabilität für die Entfaltung ihrer Tätigkeiten auf europäischer Ebene. Dadurch soll ein Beitrag zur Entstehung einer strukturierten, kohärenten und aktiven Zivilgesellschaft auf europäischer Ebene geleistet werden.

    Der Förderungszeitraum muss dem Geschäftsjahr des Antragstellers entsprechen, wie es sich aus den bescheinigten Jahresabschlüssen der Organisation ergibt. Entspricht dieses Geschäftsjahr dem Kalenderjahr, erstreckt sich der Förderungszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Bei Antragstellern, deren Geschäftsjahr vom Kalenderjahr abweicht, entspricht der Förderungszeitraum dem Zwölfmonatszeitraum ab dem Beginn ihres Geschäftsjahres.

    Der Zuschuss kann nach zwei verschiedenen Methoden berechnet werden:

    a)

    Pauschalsätze und -beträge

    b)

    Zuschüsse auf Basis der realen Kosten. Die Höhe des Zuschusses berechnet sich auf der Basis eines ausgeglichenen und ausführlichen Planbudgets in Euro. Der Zuschuss darf den Höchstsatz von 80 % der förderfähigen Kosten der betreffenden Aktion nicht übersteigen.

    Der Höchstzuschuss beträgt 100 000 EUR.

    Maßnahme 3:   Unterstützung für Initiativen von Organisationen der Zivilgesellschaft (Projektzuschuss)

    Ziel dieser Maßnahme ist die Unterstützung konkreter Projekte von Organisationen der Zivilgesellschaft aus verschiedenen teilnehmenden Ländern. Diese Projekte sollen für Fragen von europäischem Interesse sensibilisieren und durch die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene zur Förderung des gegenseitigen Verstehens verschiedener Kulturen und zur Identifizierung gemeinsamer Werte beitragen.

    An einem Projekt müssen mindestens zwei Teilnehmerländer beteiligt sein, von denen mindestens ein Land der EU angehört. Die Höchstdauer eines Projekts beträgt 18 Monate.

    Der Zuschuss kann nach zwei verschiedenen Methoden berechnet werden, die auf unterschiedlichen Konzepten beruhen und für die jeweils spezifische Regeln gelten:

    a)

    Pauschalsätze und -beträge

    b)

    Zuschüsse auf Basis der realen Kosten. Der in diesem Fall beantragte Zuschuss darf den Höchstsatz von 70 % der förderfähigen Kosten der betreffenden Aktion nicht übersteigen.

    Der Höchstzuschuss beträgt 150 000 EUR. Der Mindestzuschuss beträgt 10 000 EUR.

    Organisationen von gesamteuropäischem Interesse, die 2012 einen Betriebskostenzuschuss im Rahmen der Maßnahmen 1 und 2 der Aktion 2 erhalten, haben 2012 keinen Anspruch auf eine Finanzhilfe im Rahmen dieser Maßnahme.

    Aktion 4:   Aktive europäische Erinnerung (Projektzuschuss)

    Zielsetzung der im Rahmen dieser Aktion unterstützten Projekte ist die Wahrung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und des Stalinismus sowie die Verbesserung der Kenntnisse und des Wissens heutiger und künftiger Generationen darüber, was in den Lagern und an anderen Orten der Massenvernichtung von Zivilisten stattgefunden hat und was die Gründe dafür waren.

    Die Höchstdauer eines Projekts beträgt 18 Monate.

    Der Zuschuss kann nach zwei verschiedenen Methoden berechnet werden:

    a)

    Pauschalsätze und -beträge

    b)

    Zuschüsse auf Basis der realen Kosten. Der in diesem Fall beantragte Zuschuss darf den Höchstsatz von 70 % der förderfähigen Kosten der betreffenden Aktion nicht übersteigen.

    Der Höchstzuschuss beträgt 100 000 EUR. Der Mindestzuschuss beträgt 10 000 EUR.

    IV.   Vergabekriterien

    Für Projektzuschüsse:

    Qualitative Kriterien (80 % der zu vergebenden Punktzahl):

    Bedeutung des Projekts für die Ziele und Prioritäten des Programms (25 %)

    Qualität des Projekts und der vorgeschlagenen Methoden (25 %)

    Wirkung (15 %)

    Öffentlichkeitswirkung und Folgeaktivitäten (15 %)

    Quantitative Kriterien (20 % der zu vergebenden Punktzahl):

    geografische Auswirkungen (10 %)

    Zielgruppe (10 %)

    Im Fall offensichtlich unterrepräsentierter Länder und gemäß dem Grundsatz der Gleichbehandlung hinsichtlich der Qualität behalten sich die Kommission und die Exekutivagentur außerdem das Recht vor, für eine ausgewogene geografische Verteilung der für die einzelnen Aktionen ausgewählten Projekte Sorge zu tragen.

    Für Betriebskostenzuschüsse:

    Qualitative Kriterien (80 % der zu vergebenden Punktzahl):

    Bedeutung für die Ziele und Prioritäten des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ (30 %)

    Eignung, Kohärenz und Vollständigkeit des Arbeitsprogramms (20 %)

    Wirkung des Arbeitsprogramms (10 %)

    europäischer Mehrwert (10 %)

    Öffentlichkeitswirksamkeit der Aktivitäten sowie Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse im Hinblick auf die Bürgerinnen und Bürger Europas und andere Beteiligte (10 %)

    Quantitative Kriterien (20 % der zu vergebenden Punktzahl):

    geografische Auswirkungen (10 %)

    Zielgruppe (10 %)

    Die Kommission und die Exekutivagentur behalten sich außerdem das Recht vor, für eine ausgewogene geografische Verteilung der für die einzelnen Aktionen ausgewählten Projekte Sorge zu tragen.

    V.   Mittelausstattung

    Für 2012 vorgesehene Mittel für folgende Aktionen

    Aktion 1 Maßnahme 1.1

    Bürgerbegegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften

    61 070 100 EUR

    Aktion 1 Maßnahme 1.2

    Bildung thematischer Netzwerke zwischen Partnerstädten

    4 528 000 EUR

    Aktion 1 Maßnahme 2.1

    Bürgerprojekte

    1 308 000 EUR

    Aktion 1 Maßnahme 2.2

    Flankierende Maßnahmen

    805 000 EUR

    Aktion 2 Maßnahme 3

    Unterstützung für Initiativen von Organisationen der Zivilgesellschaft

    2 807 000 EUR

    Aktion 4

    Aktive europäische Erinnerung

    2 414 000 EUR

    Die Umsetzung der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen setzt die Verabschiedung des Haushaltsplans der Europäischen Union für das Jahr 2012 durch die Haushaltsbehörde voraus.

    VI.   Antragsfristen für Aktionen

    Aktionen

    Einreichungsfrist

    Aktion 1 Maßnahme 1.1

    Bürgerbegegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften

    1. Februar

    1. Juni

    1. September

    Aktion 1 Maßnahme 1.2

    Bildung thematischer Netzwerke zwischen Partnerstädten

    1. Februar

    1. September

    Aktion 1 Maßnahme 2.1

    Bürgerprojekte

    1. Juni

    Aktion 1 Maßnahme 2.2

    Flankierende Maßnahmen

    1. Juni

    Aktion 2 Maßnahme 1 und 2

    Strukturförderung für Forschungseinrichtungen, die sich mit europäischen öffentlichen Politiken beschäftigen (Think-Tanks), und für zivilgesellschaftliche Organisationen auf europäischer Ebene

    15. Oktober

    Aktion 2 Maßnahme 3

    Unterstützung für Initiativen von Organisationen der Zivilgesellschaft

    1. Februar

    Aktion 4

    Aktive europäische Erinnerung

    1. Juni

    Die Anträge müssen spätestens bis 12.00 Uhr (mittags Brüsseler Zeit) des Schlusstermins für die Einreichung der Anträge eingehen. Fällt das Ende der Einreichungsfrist auf ein Wochenende, gilt der erste Arbeitstag nach dem Wochenende als Schlusstermin für die Einreichung.

    Die Anträge sind an folgende Anschrift zu senden:

    EACEA

    Abteilung P7 Bürgerschaft

    Anträge — „Maßnahme XXX“

    Avenue du Bourget/Bourgetlaan 1 (BOUR 01/04A)

    1140 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË

    Es werden nur Anträge berücksichtigt, die über das vollständig ausgefüllte und vom gesetzlichen Vertreter des Antragstellers unterzeichnete offizielle elektronische Zuschussantragsformular (eForm) eingereicht werden.

    Anträge, die als Papierausdruck auf dem Postweg, per Fax oder E-Mail eingereicht werden, werden bei der weiteren Beurteilung NICHT berücksichtigt.

    VII.   Weitere Informationen

    Die einzelnen Bedingungen zur Einreichung von Projektvorschlägen und Antragsformularen finden sich im Leitfaden zum Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“, der in der aktuellsten Fassung auf folgenden Websites zur Verfügung steht:

    http://ec.europa.eu/citizenship/index_de.html

    Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur

    http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/index_de.php


    (1)  ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 32.

    (2)  Die 27 EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.

    (3)  Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft jährliche Betriebskostenzuschüsse für das Geschäftsjahr 2013.


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