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Document 52010IP0318

Europäisches Jahr zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen Erklärung des Europäischen Parlaments vom 9. September 2010 zu der Einführung eines Europäischen Jahres zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen

ABl. C 308E vom 20.10.2011, p. 89–89 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

20.10.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 308/89


Donnerstag, 9. September 2010
Europäisches Jahr zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen

P7_TA(2010)0318

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 9. September 2010 zu der Einführung eines Europäischen Jahres zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen

2011/C 308 E/18

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 123 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass der Begriff „Gewalt gegen Frauen“ als jede gegen Frauen aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit gerichtete Gewalthandlung zu verstehen ist, durch die Frauen körperlicher, sexueller oder psychologischer Schaden oder Leid zugefügt wird oder zugefügt werden kann, einschließlich der Androhung derartiger Handlungen, der Nötigung und der willkürlichen Freiheitsberaubung, gleichviel ob im öffentlichen oder im privaten Bereich,

B.

in der Erwägung, dass Gewalt gegen Frauen ein Hindernis für die Gleichstellung von Frauen und Männern und eine der gängigsten Menschenrechtsverletzungen ist, die keine geografischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Grenzen kennt,

C.

in der Erwägung, dass diese Gewalt ein kritisches Problem in der Union darstellt, da annähernd 20 %- 25 % der Frauen im Erwachsenenalter physischer Gewalt ausgesetzt waren und mehr als 10 % aller Frauen sexuelle Gewalt erlitten haben,

D.

in der Erwägung, dass das Parlament wiederholt die Einführung eines Europäischen Jahres zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen gefordert hat, namentlich bei der Annahme seiner Entschließung über die Gleichstellung von Frauen und Männern im Jahr 2009,

1.

betont, dass es notwendig ist, die Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen;

2.

fordert die Kommission auf, innerhalb der nächsten fünf Jahre ein Europäisches Jahr zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen einzuführen;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner (1) der Kommission zu übermitteln.


(1)  Die Liste der Unterzeichner wird in Anlage 2 des Protokolls vom 9. September 2010 veröffentlicht (P7_PV(2010)09-09(ANN2)).


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